Das Deutsche Kolonial-Lexikon schreibt über die Ver-waltung der Marianen:
»Von der Erwerbung der Marianen durch Deutschland im November 1899 bis zum Jahre 1907 bildeten die Marianen einen selbständigen Verwaltungsbezirk unter der Leitung eines Bezirksamtmanns, der seinen Sitz auf der Insel Saipan hatte. In dem genannten Jahre wurden sie sodann mit den Westkarolinen und Palauinseln zu einem einzigen Bezirk vereinigt und unterstehen seit-dem dem Kaiserlichen Bezirksamtmann in Jap. Die loka-le Verwaltungstätigkeit auf den Marianen selbst übt seitdem ein Stationsleiter aus, der seinen Sitz ebenfalls in Saipan hat. Der Stationsleiter hat auch die standes-amtlichen Geschäfte und die Eingeborenengerichtsbar-keit wahrzunehmen. Außer dem nötigen Unterpersonal verfügt die Station noch über einen Regierungsarzt und Lazarettgehilfen. Hinsichtlich der Fremdengerichtsbar-keit sind die Marianen dem Bezirksgericht in Jap und dem Obergericht in Rabaul zugeteilt. Was das Schul- und Missionswesen anbelangt, so besteht auf Saipan selbst eine gutbesuchte Regierungsschule [1904 in Ga-rapan eröffnet]. Die Missionierung liegt in den Händen der Rheinisch-Westfälischen Ordensprovinz der Kapu-ziner, die, soweit erforderlich, auch Eingeborenenschu-len unterhält.«
Bei der Übernahme der Marianen wird eine kleine Trup-pe aus zwölf Polizeisoldaten auf der Inselgruppe statio-niert, erweist sich aber als völlig überflüssig und wird bald wieder aufgelöst.
Der Sitz des Bezirksamtmanns auf den Marianeninseln befindet sich in Garapan auf der Insel Saipan. Von 1899 bis 1907 ist Georg Fritz erster und gleichzeitig auch letzter Bezirksamtmann der Marianen durch die Über-führung der Marianen in den Bezirk der Westkarolinen. Mit Verordnung des Reichskanzlers vom 27. Februar 1907 wird der Bezirk der Marianen herabgestuft zur Station und in den Bezirk der Westkarolinen einge-gliedert.
Auf den Inseln wird die einheimische Bevölkerung un-ter einheimische Häuptlinge gestellt, denen von der deutschen Verwaltung zum Zeichen ihrer Würde hand-tellergroße Metallscheiben an Messingketten gegeben werden, die sie um den Hals tragen können, und auf denen je nach Rang ihres Trägers steht: Häuptling II. Klasse, Häuptling I. Klasse.
Schon 1900 wird die Schulpflicht auf den Marianen ein-geführt und auf sechs Jahre festgesetzt. Die Unterrichts-sprachen in den entstehenden Schulen sind Chamorro und Deutsch.
Mit Verordnung des Reichskanzlers vom 27. Februar 1907 wird der Bezirk der Marianen herabgestuft zur Sta-tion und in den Bezirk der Westkarolinen eingeglie-dert.
Bis 1907 gehören die Marianen zum katholischen Bis-tum Cebu auf den Philippinen. Dann wird eine eigene Apostolische Präfektur eingerichtet, die auch die Maria-neninsel Guam der USA mit einschließt. Das erregt den Unwillen des dortigen amerikanischen Gouverneurs, der seit Jahren einen Kampf gegen die katholische Kirche führt. Guam scheidet schließlich 1911 aus der gemeinsamen Apostolischen Präfektur aus. Auch wer-den in diesen Jahren nach und nach die spanischen Missionare auf den Marianeninseln durch deutsche er-setzt.
Auf den Marianen leben keine zwanzig Deutsche, weni-ge andere Europäer und einige Japaner.