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Politische Übernahmeaussicht

Im Juli 1914 ist der Stand der Dinge bei der Übernahme der Deutschland zufallenden portugiesischen Kolonien, daß außenpolitisch die Übernahme seit dem August 1913 gesichert ist und für die wirtschaftliche Übernahme laufen die Vorbereitungen. Von der im Februar 1914 gegründeten Dachorganisation Übersee Studiensyn-dikat ist Angola seit April des Jahres in seinen Wirt-schaftsbereichen unter der deutschen Industrie aufge-teilt. Eine deutsche Wirtschaftskommission befindet sich in der großen westafrikanischen Kolonie Portugals, um vor Ort die wirtschaftliche Lage zu sondieren. Der Norden vom deutschen Teil von Mosambik ist seit Mai 1914 mit dem Kauf der Nyassa Kompanie durch das Reich wirtschaftlich bereits in deutscher Hand. Die beiden kleinen westafrikanischen Inseln São Tomé und Principe sind völlige Nebensache und spielen bei den Übernahmevorbereitungen keine Rolle. Es bleibt nur noch den Zeitpunkt der Übernahme des deutschen Teils der portugiesischen Überseeterritorien in die Herr-schaft des Deutschen Reiches zu klären. Von seiten der Banken, die mit den portugiesischen Kolonialangele-genheiten vertraglich verbunden sind, den gleichsam eingebunden deutschen Firmen und von deutschen Regierungskreisen wird gehofft, daß das Reich nach der Ratifizierung des deutsch-englischen Abkommens bald die Annexion der Deutschland zugesprochenen portu-giesischen Überseegebiete durchführt. Je schneller die-ser Schritt erfolgt, desto eher sind die von deutscher Seite bereits getätigten finanziellen Aufwendungen gesichert und die wirtschaftliche Tätigkeit in diesen Ländern kann ungebremst durch die portugiesische Regierung und ihre Kolonialbehörden auf den Weg gebracht werden.

Am 14. Juli 1914 schreibt der deutsche Botschafter in London, Fürst Lichnowsky, an Reichskanzler Bethmann Hollweg unter anderem:

»Von größter Bedeutung aber für die Verwertung des neuen Abkommens dürfte der unter Euer Exzellenz persönlicher Mitarbeit entstan-dene Artikel VIII zu betrachten sein, der die Möglichkeit der Gefährdung von Leben und Eigentum deutscher oder britischer Staatsangehöriger in den portugiesischen Kolonien und sogar von Lebensinteressen in den angrenzenden deutschen oder britischen Besitzungen ins Auge faßt. Es liegt auf der Hand, daß die Bestimmungen dieses Artikels eine sehr weitgehende Auslegung zulassen, da er voraussieht, daß die portugiesische Regierung nicht in der Lage ist, den nötigen Schutz zu gewähren, und die betreffenden Maßregeln einer beiderseitigen Verein-barung überläßt, und daß sie daher eine Handhabe schaffen für die Verwirklichung des Abkommens…«. Das heißt, irgendein Anlaß für die Besetzung der portugiesischen Kolonien, wie 1897 bei der Besetzung von Kiautschou, wird schnell gefunden sein.

Mit dem Einverständnis des Reichskanzlers Theodor von Bethmann Hollweg vom 27. Juli 1914 für die Vertragsunterzeichnung in London sind die Würfel gefallen. In Portugal wird die Veröffentlichung des Vertrages große Bestürzung hervorrufen. Von dem alten Partner England, der im Windsor-Vertrag von 1899 noch die Kolonien für Portugal garantierte, wird man sich verraten fühlen und gegen Deutschland wird man alles tun, seine wirtschaftlichen Bestrebungen in den Kolo-nien zu sabotieren und keine Konzessionen an deutsche Firmen geben. Sicher wird der portugiesische Wider-stand gegen Deutschlands Wirtschaftsaktivitäten in seinen Kolonien aus finanziellen und wirtschaftlichen Gründen, und verstärkt durch politischen Druck aus Berlin und London, zusammenbrechen und einer Resignation Platz machen, aber diese Zeit wäre für die deutschen Wirtschaftsinteressen verloren.

Die deutsche Regierung steht also mit der Veröffent-lichung des Vertrages, welche offensichtlich noch im Sommer 1914 erfolgen wird, unter dem Druck zu han-deln. So meldet etwa die in Daressalam erscheinende Deutsch-Ostafrikanische Zeitung am 1. August 1914 im Artikel: »Zum deutsch-englischen Kolonialabkom-men. Am Vorabend der Veröffentlichung des deutsch-englischen Abkommens bezüglich der portugiesischen Kolonien… «

Schon seit vielen Monaten weiß die interessierte Öffentlichkeit von den Verhandlungen zwischen Eng-land und Deutschland über die portugiesischen Kolo-nien und will nach der Veröffentlichung des Vertrages auch die Übernahme sehen, auch weil die portugie-sische Reaktion auf den Vertrag die deutsche Wirtschaft in den noch portugiesischen Kolonien blockieren wird und auch die am Studiensyndikat beteiligten deutschen Großbanken und Industriekonzerne Ergebnisse sehen wollen. Die Erwartungshaltung in Deutschland ist also hoch. Die Veröffentlichung des Vertragswerkes ohne die dann bald folgende Übernahme der portugiesischen Kolonien ist also kaum denkbar.

Von der Reichsregierung sind bis zu ihrem Einver-ständnis der Unterzeichnung und Veröffentlichung des Teilungsvertrages Ende Juli 1914 wirtschaftliche Schritte der Übernahme der portugiesischen Kolonien eingelei-tet worden, die tatsächliche Übernahme wird aber eine militärische Aufgabe sein. Ohne militärisches Eingrei-fen ist die Übernahme der Kolonien Portugals ausge-schlossen. Nur überlegene militärische Macht kann Portugal zur Aufgabe zwingen. Und Deutschland und England verfügen über diese Macht. Die kleine und durch die politischen Umbrüche in Portugal seit 1910 weiter geschwächte portugiesische Flotte kann gegen die beiden mächtigsten Flotten der Welt, eben die englische und die deutsche, keinen Widerstand bei einer Besetzung seiner Kolonien leisten. Allein jeweils das britische Kapgeschwader mit seinen drei Kreuzern und die deutsche Mittelmeerdivision mit einem Kleinen Kreuzer und einem Schlachtkreuzer könnten die ganze portugiesische Flotte vom Meer fegen.

Die militärischen Voraussetzungen für die Besetzung der portugiesischen Besitzungen sind gegeben und binnen vier Wochen nach Auftragserteilung durch die Reichsregierung können die notwendigen militärischen Operationen durchgeführt werden. Das heißt also, daß in absehbarer Zeit nach der Veröffentlichung des Vertra-ges überlegene deutsche und britische Truppen in die portugiesischen Kolonien einmarschieren werden, um die Angelegenheit kurz und schmerzlos zu erledigen. England braucht nur sein in Kapstadt stationiertes Kriegsschiffgeschwader und Truppen seiner südafrika-nischen Besitzungen für die Übernahme von Süd-mosambik, das von Landseite völlig von britischem Territorium umgeben ist, in Marsch zu setzen. Wirt-schaftlich ist Südmosambik sowieso schon in britischer Hand.

So liegt also im Juli 1914 die Übernahme des deutschen Anteils an den portugiesischen Kolonien in greifbarer Nähe. Spätestens mit dem Vertragsabschluß müssen die Kaiserliche Marine, in deren Auslandsstationen West-afrika und Ostafrika die neu erworbenen Besitzungen liegen, und das Schutztruppenkommando in Berlin von der bevorstehenden Übernahme der portugiesischen Kolonien informiert werden und auch die Gouverne-ments von Kamerun, Südwestafrika und Ostafrika, da sie ja als Anlieger der portugiesischen Besitzungen unmittelbar betroffen sind und mit ihren Schutztruppen zur Übernahme der portugiesischen Kolonien bereit sein müssen. Die deutschen Afrika-Kolonien müssen auch vorbereitet sein, um Verwaltungsaufgaben in den neuen Besitzungen zu übernehmen.

Die Marineführung wird in Zusammenarbeit mit dem Schutztruppenkommando die notwendigen militäri-schen Vorbereitungen treffen. Beide Verwaltungsbe-hörden sitzen in Berlin und können folglich unmittelbar miteinander die Vorbereitungen für die Durchführung der Besetzung der neuen Kolonien treffen.

Vorteilhaft sind die Verbindungen mit den deutschen Kolonien in Afrika über Seekabel, und seit Sommer 1914 auch über Funk, für eine schnelle und reibungslose Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden, Gouverne-ments der Kolonien, Schiffe und Truppenteile.

Die vorrangige Aufgabe ist die militärische Besetzung des riesigen Angola. Bereits 1904 hatte man an der westafrikanischen Küste aus dem Stand über See eingegriffen als am 12. Januar 1904 der Aufstand der Herero in Südwestafrika ausbrach. Das Kanonenboot Habicht lag zu der Zeit in Kapstadt für eine Routine-überholung. Am 14. Januar 1904 erhielt das Kanonen-boot vom Admiralstab in Berlin telegraphisch den Befehl, umgehend Swakopmund anzulaufen, um mit seinem Landungskorps die Niederschlagung des Auf-standes zu unterstützen. Am 18. Januar traf das Kano-nenboot in Swakopmund ein. Aus seiner etwa 125 Mann starken Besatzung wurde ein Landungskorps von 85 Mann gebildet und angelandet. Das Landungskorps war mit fünf Revolverkanonen und zwei Maschinenge-wehren ausgerüstet. Die Revolverkanonen waren Teil der Schiffsarmierung und für einen Landeinsatz eigent-lich nicht vorgesehen. Am 17. Januar erging der Befehl für die Aufstellung des »Marine-Expeditionskorps« an die Marinestationen der Nordsee und der Ostsee für dessen Einsatz in Südwestafrika. Dafür wurden von den beiden Marinestationen je 250 Mann der Seebataillone in Kiel und Wilhelmshaven gestellt. Dazu kamen Detachments für eine Geschützbatterie aus den beiden Matrosendivisionen der Marinestationen, Eisenbahn-truppen der Armee und ein Kommando Matrosen als Ersatz für die Habicht. Das Marine-Expeditionskorps wurde innerhalb von drei Tagen zusammengestellt, in vier Kompanien gegliedert und mit den anderen Ver-bänden auf den Dampfer Darmstadt eingeschifft, wel-cher am 21. Januar mit insgesamt etwa 600 Mann an Bord in Wilhelmshaven ablegte mit Zielhafen Swakop-mund.

Anhand der Verteilung der deutschen Seestreitkräfte und der Schutztruppen in Afrika ist im Juli 1914 der Ablauf der Besetzung der portugiesischen Kolonien absehbar. Die militärische Lage ist einfach und über-sichtlich. Die portugiesischen Militärkräfte in Angola sind nicht in der Lage einer Besetzung Widerstand zu leisten. Diese Kolonialstreitkräfte sind im Inland, haupt-sächlich im Süden, mit dem Kampf gegen rebellische Stämme beschäftigt. In seinem Süden liegt Angola an Deutsch Südwestafrika an, sodaß die deutsche Schutz-truppe in Südwestafrika einfach über die Grenze treten und den südlichen Teil von Angola in Besitz nehmen kann. Im Norden von Südwest stehen zwei berittene Kompanien zwei bis dreihundert Kilometer Luftlinie von der angolanischen Grenze entfernt und weitere berittene Kompanien können über das hervorragende Bahnnetz aus dem Süden der Kolonie bis zur End-haltestelle Tsumeb etwa 200 Kilometer Luftlinie bis nach Angola herangezogen werden für die Besetzung von Südangola. Im ganzen besteht die deutsche Truppe in Südwestafrika aus neun berittenen Kompanien, wovon eine eine Kamelreiterkompanie ist, und drei Batterien Feldartillerie. Die Schutztruppe von Deutsch Südwestafrika besteht ausschließlich aus freiwilligen Deutschen, ist also keine klassische Kolonialtruppe aus hauptsächlich Farbigen, und so allein von der Kampf-moral her den portugiesischen Kolonialtruppen weit überlegen. Zufällig wird im Juni die Landwehr I in Südwestafrika für eine 14tägige Übung im September 1914 aufgerufen, womit die 2000 Mann starke Truppe zeitweise um einige hundert Mann verstärkt wird.

Die Kriegsmarine hat die drei Häfen an der Küstenlinie von Angola zu besetzen. Von diesen drei Häfen führen auch die drei Bahnlinien Angolas ins Landesinnere. Der nördlichste dieser Häfen ist Loanda. Die Stadt ist mit ihren 8000 Einwohnern auch die größte Stadt Angolas und Hauptstadt der Kolonie. Hier liegt also das Haupt-augenmerk auch für eine würdige Flaggenhissung als Zeichen der Übernahme der Kolonie. Für die Besetzung der beiden anderen Häfen stehen der Kaiserlichen Marine die zwei Kanonenboote der Westafrikanischen Station zur Verfügung. Heimathafen der Westafrikani-schen Station ist Duala in Kamerun. Besetzt ist die Station mit dem Kanonenboot Eber und im Juli ist nach einer Werftüberholung in Deutschland auch das zweite Kriegsschiff der Westafrikanische Station, das Kano-nenboot Panther, wieder einsatzbereit. Diese Kolonial-kriegsschiffe können je eine Kompanie der südwest-afrikanischen Schutztruppe in Swakopmund überneh-men und in Mossamedes und Lobito landen und als Verstärkung ihre Landungskorps einsetzen. Für die würdevolle Besetzung der Hauptstadt Loanda sind stärkere Kräfte notwendig. Dafür kann die für Einsätze in Übersee in Deutschland bereitstehende Marinein-fanterie eingesetzt werden. In Kiel steht das I. See-bataillon, in Wilhelmshaven das II. Seebataillon und in Cuxhaven das III. Stamm-Seebataillon, das die Ersatz-formationen für das III. Seebataillon in Tsingtau stellt. Aus diesen Einheiten kann sofort ein Marineinfan-teriebataillon für eine Überseeverwendung zusammen-gestellt werden. Für dessen Transport stehen die üblichen Dampfer für den Mannschaftsaustausch vom III. Seebataillon und dem Ostasiatischen Geschwader in Kiautschou zur Verfügung und können sofort von der Marine gechartert werden. Einer dieser vier P-Dampfer, die nach ihrer Namensgebung mit einem P am Anfang benannt sind, und von Hamburg aus auf Fahrt gehen, reicht für den Transport eines Bataillons mit seiner Bewaffnung und Ausrüstung. So ist der P-Dampfer Patricia am 20. Juli 1914 nach sechswöchiger Fahrt aus Tsingtau kommend mit abgelösten Mannschaften aus Kiautschou in Wilhelmshaven eingetroffen. Somit ist aus dem Stand ein Marineinfanteriebataillon von 800-1000 Mann Stärke einsatzbereit und sein Transport in zwei Wochen von Deutschland nach Angola ge-sichert. Für die Sicherung der Landung des Bataillons in Loanda und die Zeremonien der offiziellen Übernahme der Kolonie kann ein Kleiner Kreuzer dienen. Dieser Schiffstyp wird auf den Auslandsstationen der Kaiser-lichen Marine eingesetzt und ist für diese Aufgabe bestens geeignet. Dazu haben sie starke Landungskorps an Bord, die in Angola die Landungsstreitkräfte unter-stützen können und neben dem Marineinfanterie-bataillon den Rahmen für die offizielle Zeremonie der Besitznahme stellen können. So treffen im August 1914 planmäßig die Kleinen Kreuzer Straßburg und Dresden von monatelangen Auslandseinsätzen in Deutschland ein und können mit ihren auslandserfahrenen Besat-zungen sofort für einen Afrika-Einsatz bereit gestellt werden. Da aber der Kaiser auf den großen Auftritt Wert legt, ist abzusehen, daß er – auch für die Journalisten, Photographen und Kameramänner – eines der moder-nen und imposanten deutschen Schlachtschiffe oder einen ebenso eindrucksvollen Schlachtkreuzer nach Loanda beordern wird. Im Mittelmeer steht die deut-sche Mittelmeerdivison mit dem Kleinen Kreuzer Bres-lau und dem Schlachtkreuzer Goeben. Dieser Schlacht-kreuzer kann sofort nach Angola beordert werden oder auch eines der Schlachtschiffe der Hochseeflotte in der Nordsee, von denen die König Albert und die Kaiser nach einer halbjährigen Atlantikreise mit Besuchen der deutschen Kolonien an der westafrikanischen Küste und dem Anlaufen südamerikanischer Häfen Mitte Juni wieder in Deutschland eintrafen. Ein Schlachtschiff oder ein Schlachtkreuzer würde mit zwei Kleinen Kreuzern ein eindrucksvolles Geschwader für die Übernahme von Angola als deutsche Kolonie abgeben.

Für die Besetzung von Nordmosambik stehen von deutscher Seite die 14 Kompanien der Schutztruppe Deutsch Ostafrikas, die in Daressalam stationierten seegehenden Dampfer Kaiser Wilhelm II. und Rovuma mit 496 und 144 Bruttoregistertonnen der Kaiserlichen Flottille von Deutsch Ostafrika – die Kaiser Wilhelm II. und die Rovuma hatten schon 1905 beim Maji-Maji-Aufstand als Truppentransporter gedient – und die Schiffe der Ostafrikanischen Station bereit, das Vermes-sungsschiff Möwe mit seiner leichten Bewaffnung und der Kleine Kreuzer Königsberg. Von See her können diese Schiffe Schutztruppenkompanien in den beiden wichtigsten Häfen des Nordens von Mosambik landen, in der Stadt Port Amelia im Norden des deutschen Mosambik, in der sich auch der Sitz der nun deutschen Nyassa Compagnie befindet und der deutsche Konsul für Nordmosambik sitzt, und eine Truppenlandung in der Mitte der Küste von Nordmosambik auf der Insel und Stadt Mosambik. Die Schutztruppe von Ostafrika müßte außer den schon im Süden stehenden Kompa-nien noch weitere aus dem Inland an die Grenze zu Mosambik verschieben für eine Besetzung des Nordens von Mosambik.

Da die Hauptstadt von Mosambik, Lorenço Marques, ganz im Süden der Kolonie liegt, also im englischen Bereich von Mosambik, ist keinesogroß aufgemachte Flaggenhissung im deutschen Teil von Mosambik zu erwarten als bei der Übernahme von Angola in seiner Hauptstadt Loanda.    

Es ist anzunehmen, daß die einheimische Bevölkerung in Angola und Mosambik froh sein wird, das portu-giesische Joch loszuwerden. Die portugiesischen Ein-wohner werden mißmutig sein, aber sich in das Unab-änderliche fügen.

Die Übernahme der beiden zusammen 1000 qkm großen Inseln São Tomé (859 qkm) und Príncipe (142 qkm) kann nach Gelegenheit mit Polizeikräften aus Kamerun und/oder der in Lome in Togo zur Verfügung des Gouver-neurs von Togo stationierten Polizeikompanie erfolgen. Die Besetzung der beiden Inseln ist auch mehr eine Polizeiaktion als ein militärisches Unternehmen. Die Inseln werden der Kolonie Kamerun hinzugefügt.

Für die verwaltungstechnische Besetzung der neuen Kolonialgebiete mit deutschen Beamten hat als ersten Schritt Kolonialminister Wilhelm Solf schon am 15. Dezember 1913 an den deutschen Gesandten in Lissa-bon, Friedrich Rosen, geschrieben:

»Wenn das gelingt [Erwerbung der Nyassa Kompanie in Nordmosambik], will ich die Ostafrikanische Gesell-schaft [Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft] vorspan-nen und das Territorium der Nyassakompanie sofort von Deutsch-Ostafrika aus in deutsche Verwaltung nehmen lassen.«

Das portugiesische Amboland ganz im Süden der Ko-lonie Angola ist seit 1912 in Verhandlung zwischen Deutschland und Portugal zur Übergabe an Deutsch Südwestafrika und seine Verwaltung kann vom Gou-vernement von Südwest übernommen werden. Für die Masse Angolas muß aber schließlich einerseits erfah-renes Personal aus Südwestafrika, Togo und Kamerun herangezogen werden und andererseits muß auf nach Deutschland zurückgekehrte Kolonialbeamte zurückge-griffen werden. So wie Solf als Chef der obersten deut-schen Kolonialverwaltung schon spätestens im Dezem-ber 1913 einen Plan für die verwaltungstechnische Übernahme von Nordmosambik hat, so wird er auch für die Übernahme von Angola Überlegungen für dessen Verwaltung angestellt haben. Auf jeden Fall muß das Reichskolonialamt aus Deutschland Personal nach Afri-ka versetzen für die Verwaltung eines um rund 50 Prozent vergrößerten afrikanischen Kolonialreiches des Deutschen Reiches.