Ernst von Hesse-Wartegg: »Zum wenigsten ist in den letzten Monaten von 1901 auf den Samoainseln selbst viel zur Verbesserung der dortigen Verkehrsverhält-nisse geschehen. So wurde auf Anordnung der deut-schen Regierung von den Samoanern eine Fahrstaße von Apia die Nordküste von Upolu entlang bis nahe an die Westspitze dieser Insel hergestellt, und auch auf Sawaii wird fleißig an der Schaffung besserer Wege ge-arbeitet.«
Das Kolonial-Lexikon zum Landverkehr:
Der Inlandverkehr vollzieht sich, soweit Fahrstraßen und Reitwege vorhanden sind, zu Wagen oder Pferd, im übrigen unter Benutzung der die Insel durchziehenden zahlreichen Fußpfade. Eisenbahnen, mit Ausnahme ei-niger kleiner Feldbahnen, sind bis jetzt auf den Inseln nicht vorhanden. Flußschiffahrt kommt bei dem ge-birgsbachartigen Charakter der meist kurzen Wasser-läufe nicht in Frage. — Fahrbare Straßen befinden sich in der Hauptsache im Stadt- und Pflanzungsbezirk Apia und zwar in einer Länge von ca. 76 km. Sodann ist ein fahrbarer Weg an der Nordwestküste entlang bis an die westlichste Spitze der Insel Upolu (Mulifanua und Fatuo-sofia) angelegt. — An der Nordost- sowie der Südküste Upolus sind nur geringe Strecken fahrbar, da hier der Wegebau infolge der Boden- und Küstenverhältnisse (Steilküste) mit erheblichen Kosten und Schwierigkei-ten verbunden ist. — Auch die Insel Savaii hat einen sich rings um die Küste ziehenden Weg, der auf einzelnen kleineren Strecken fahrbar ist. Der Wagen- und Fahr-radverkehr unterliegt in Samoa einer Steuer, die für jeden 4rädrigen Wagen 20 Mark, für jeden 2rädrigen Wagen 10 Mark, für jedes Fahrrad 5 Mark beträgt (Gouvernements-Verfügung, betreff die Erhebung einer Wagen- und Fahrradsteuer, vom 17. September 1908).