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Schutztruppe

Wie die Schutztruppen in den anderen Kolonien ist auch die Kameruner Schutztruppe, um nicht einfach nur neben dem militärischen Drill und Geländeübun-gen die meiste Zeit sinnlos in der Kaserne zu verbrin-gen, mit vielen nützlichen Arbeiten beschäftigt, haupt-sächlich Bauarbeiten aller Art und Wegebau, die den Soldaten auch handwerkliche Fähigkeiten für die Zeit nach ihrem Soldatendasein mitgeben und so auch die Kasse des Schutzgebietes entlasten und zur wirtschaft-lichen Entwicklung beitragen.

In den Stationen der Truppe wird sorgfältig auf Gesund-heitspflege und Seuchenbekämpfung geachtet. Kranke Soldaten sind weder im Kampf noch für die Arbeits-leistungen der Schutztruppe zu gebrauchen. Die Wohn-stätten, Küchen, Trinkwasser- und Abortanlagen stehen unter ständiger Kontrolle und auch Körper und Klei-dung der Soldaten werden regelmäßig untersucht.

Eine große Veränderung ergibt sich als mit der Über-nahme von Neukamerun 1912/13 Kompanien der Schutz-truppe zur militärischen Sicherung und Verwaltung in das neue Gebiet der Kolonie verlegt werden. Entspre-chend wird die Truppe im alten Kameruner Gebiet ausgedünnt. Der Reichstag beschließt daher mit der Gebietsübernahme auch die Vergrößerung der Schutz-truppe von 10 auf 12 Kompanien.   

Ein Bericht vom August 1913 des Kommandanten des Kleinen Kreuzers Bremen stellt unter anderem fest, daß in der ganzen Kolonie der Landfriede hergestellt sei. Kämpfe zwischen den Stämmen oder Aufstandsver-suche werden von der Kolonialregierung auch offen-sichtlich nicht erwartet, denn von den 12 Kompanien der Schutztruppe mit insgesamt etwa 1750 Mann – fast zu 90 % farbige Soldaten – ist überhaupt nur eine einzige militärisch einsatzfähig, die 4. Kompanie in Soppo. Die meisten anderen sind im Verwaltungsdienst im Inneren der Kolonie eingesetzt. Das Gouvernement will aber allmählich den gesamten Verwaltungsdienst, der derzeit von der Schutztruppe ausgeführt wird, durch Polizei-soldaten ausüben lassen, so daß die Schutztruppe wieder zu ihrer eigentlichen Aufgabe, der militärischen Siche-rung im Inneren, fähig ist.

Kamerun ist eine sehr große Kolonie mit geschätzten über vier Millionen Eingeborenen als Einwohnern und hat aber 1913 nur eine Kompanie mit etwa 120 eingebo-renen Soldaten und ein paar deutschen Offizieren als Kampftruppe einsatzfähig. So sieht es das Gouverne-ment als geraten an als Demonstration militärischer Stärke 150 Marinesoldaten der im August 1913 gerade zu Besuch in der Kolonie weilenden SMS Bremen die bei-den Eisenbahnlinien der Kolonie einmal abfahren zu lassen, um die Inlandbewohner mit der Masse an wei-ßen Soldaten zu beeindrucken.

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Wirtschaft und Verkehr

Der Süden Togos und der Norden sind von der Bevöl-kerung her verschieden. Ist der Süden seit Jahrhun-derten den Verkehr mit Weißen gewöhnt und vom einheitlichen Stamm der Ewe bewohnt, so ist der Nor-den mohammedanisch, von verschiedenartigen mehr kriegerischen Stämmen bewohnt und in der allgemei-nen Entwicklung weit zurück. Die deutsche Regierung will dort im Norden ungestört ihr Aufbauwerk in ihrem Sinne durchführen. Neben der Erschließung des Landes durch Straßenbau mit Hilfe der durchzusetzenden Steuerarbeit werden in den Versuchsgärten der Statio-nen die Anbaumöglichkeiten von exportfähigen Tropen-erzeugnissen wie Kaffee, Kakao und Sisal auf groß ange-legten Versuchsfeldern erforscht. Der Anbau von Baum-wolle, die Kultur von Ölpalmen, Erdnuß und die Nut-zung der Früchte des im Hinterland häufig vorkom-menden Schibaums wird untersucht und die Hebung der im Norden verbreitet vorhandenen Viehzucht ins Auge gefaßt. Die Häuptlinge im Sperrgebiet müssen die ihnen gegebenen Belehrungen über die Vermehrung oder Einführung von exportfähigen landwirtschaftli-chen Erzeugnissen an die Bevölkerung weitervermit-teln für die Zeit der Wiedereröffnung und Erschließung des Landes im Sinne der deutschen Herrschaft. Auch 1914 ist das nach den Maßgaben der deutschen Verwal-tung zu entwickelnde Sperrgebiet im Norden noch für den über den erlaubten Verkehr hinausgehenden ein-heimischen südtogolesischen wie weißen Einfluß durch Handel und Mission entzogen. Mit dem Verbot der christlichen Missionierung im Norden ist auch ein Zusammenstoß mit dem sich dort ausbreitenden Islam vermieden und entsprechende Unruhe verhindert. 1914 wird aber die Aufhebung des Sperrgebietes erwogen auch mit Hinsicht auf den für 1915 geplanten Beginn der Verlängerung der Hinterlandbahn Lome-Atakpame in die Nordbezirke. So ist das Ende der Sperrung der beiden Nordbezirke abzusehen. Auch geht man davon aus durch die Hinterlandbahn das Eisenerzgebiet bei Bassari für den Abbau erschließen zu können. Zahl-reiche Berichte über die Notwendigkeit der Fortsetzung des Bahnbaus bis Banjeli im Eisenerzgebiet gehen an das Reichskolonialamt ab, aber der Reichstag zögert immer wieder mit der Bewilligung der erforderlichen Mittel. Überall in der Umgebung von Banjeli stehen die aus Lehm gebauten einige Meter hohen runden Hochöfen. Die dort lebenden Bassari verhütten das Eisenerz in den kleinen Hochöfen, die mit Holzkohle befeuert sind, wohl schon seit Jahrhunderten zu Eisen und verkaufen es oder schmieden es selbst weiter zu Waffen, Acker-hacken, Schmuck und anderen eisernen Gegenstän-den. Passend dazu wird im Bassari-Land und im süd-östlich angrenzenden Sokode-Gebiet des Tschaudjo-Reichs hervorragendes Hirsebier gebraut und zur Geschmacksverbesserung mit Honig versetzt. In mäch-tigen Tontöpfen, die den weiten Transport lohnen, wird das von den Frauen ausgeübte Brauwesen auch von Frauen zu den Märkten der Bassari gebracht, wo die Schmiede und Erzgießer zu den Hauptabnehmern des Bieres gehören.


In den von ihnen bewohnten Ebenen des Nordens der Kolonie Togo führen die Kabre und Losso eine jeden Boden ausnutzende intensive Landwirtschaft und wer-den als die tüchtigsten Ackerbauern im tropischen Afrika angesehen. Auf hügeligerem Gelände sind die Abhänge terrassenförmig angelegt. Offensichtlich machte Mangel an fruchtbarem Land sie zu hervor-ragenden Ackerbauern. So ist angedacht die Kabre und Losso auch außerhalb ihres Siedlungsgebietes an der Strecke der noch zu bauenden Hinterlandbahn anzu-siedeln, um mit ihrer intensiven Landwirtschaft auf noch ungenutzten Böden der nördlichen Kolonie ex-portfähige Güter zu erzeugen.

Wird die Erdnuß in ganz Togo in geringen Mengen angebaut, so ist sie in den trockenen Nordbezirken für die Bevölkerung doch wichtiger als im Süden, da sie im Norden, wo keine Ölpalme wächst, auch als Öllieferant dient. Die deutsche Verwaltung der Nordbezirke ver-spricht sich von der geplanten Verlängerung der Bahn in den Norden vom vorgesehenen erweiterten Erdnuß-anbau dann ein gutes Exportprodukt.

Die beiden menschenreichsten Landschaften des Be-zirks Mangu, die Landschaften Moba und Gourma mit zusammen 100.000 Eingeborenen, sind auch die Haupt-anbaugebiete für Erdnuß im Norden. Aus Mangel an anderen exportfähigen Kulturen kann die Erdnuß eine große Zukunft im Gebiet haben. Anfang 1914 wird auf dem Hamburger Markt für 100 Kilo geschälte Erdnuß aus Westafrika 32 Goldmark gezahlt, für 100 Kilo Mais dagegen nur 11,8 Goldmark. Die Hochwertigkeit der Erdnuß läßt also auch die Kosten des langen Bahn-transports aus Nordtogo zur Verschiffung nach Lome zu.

Da es in den Nordbezirken der Kolonie keine Tsetse-fliege gibt wird Vieh gehalten. Es handelt sich bei den heimischen Rindern um zwei Rassen von einer Schulter-höhe von je nur 100 cm bis 110 cm. Der größte Vieh-bestand existiert im Bezirk Mangu-Jendi, wo 1908 bei einer Viehzählung ein Bestand von rund 50.000 Stück festgestellt wurde. Bei der gleichen Zählung wurden im Bezirk Mangu-Jendi auch rund 200.000 Schafe gezählt.


In den Bezirken Sokode-Bassari, Mangu-Jendi und Kete-Kratschi ist das Bedürfnis für befahrbare Straßen noch gering. Es wurde daher auch nur im Sokodebezirk die südliche Hauptverbindungsstraße Sokode-Atakpame bis zur Bezirksgrenze und die Straße Aledjo-Bafilo für Wagenverkehr ausgebaut und beschottert. Die Gesamt-länge der fahrbaren Straßen beträgt 120 Kilometer.

Zwei Straßen nehmen von der Bahnstation Palime im Süden Togos ihren Ausgang nach Norden. Die eine führt am Ostrand des Gebirges über Atakpame in das Hinter-land nach Sokode und die zweite gut ausgebaute Straße geht von Palime über die Station Misahöhe nach Kpandu. Von Kpandu führt der Westgrenze der Kolonie entlang eine Straße schwächeren Ausbaues nach Kete-Kratschi, der deutschen Zollstation am Volta, der Grenze zur britischen Goldküste, und von da weiter über Bimbila, Jendi nach der nördlichsten Station Sansane-Mangu.

Wegen des Erfolges des Togo-Kapoks auf dem deut-schen Markt seit 1910 läßt die Station Mangu die Straße Mangu-Jendi alleeartig mit dem schnellwachsen den Seidenbaumwollbaum bepflanzen.


Bereits 1909 kann man auch wegen der guten Erfah-rungen mit dem ersten Forst im Süden Togos zwei weitere Aufforstungen beginnen. Diesmal im hohen Norden des Schutzgebietes in den Bezirken Sokode Bassari und Sansane Mangu. Die Aufforstung in Sokode Bassari wird allerdings 1910 wieder eingestellt, weil die Trasse der Hinterlandbahn durch das Gelände des zu-künftigen Waldes gelegt werden soll und man erst die endgültige Festlegung der Trasse abwarten will, um nicht Wald anzulegen, der dann dem Bahnbau wieder zum Opfer fällt.

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Die Deutschen und ihre Verwaltung

Am 5. Oktober 1907 werden die beiden nördlichen Bezirke Sokode-Bassari und Mangu-Jendi als »gesperr-tes Gebiet« erklärt. »Fremden, d. h. Nichteingeborenen und solchen Farbigen, welche nicht zu dem gesperrten Gebiet gelegenen Landschaften gehören, ist der Aufent-halt in dem gesperrten Gebiet verboten.

Der Bezirksleiter, welchem das gesperrte Gebiet unter-steht, ist ermächtigt, den landesüblichen Verkehr der eingeborenen Bevölkerung zwischen dem gesperrten Gebiet und anderen Landschaften und den Durchzug farbiger Händler durch das gesperrte Gebiet zu ge-statten.

Abgesehen hiervon kann der Gouverneur in besonde-ren Fällen auf Antrag Weißen und dem sie begleitenden farbigen Personal den Aufenthalt in dem gesperrten Gebiet erlauben.

Die Erteilung der Erlaubnis kann an Bedingungen, insbesondere die Einhaltung gewisser Verkehrswege, die Vermeidung bestimmter Örtlichkeiten, die Erfül-lung besonderer Auflagen hinsichtlich des Verkehrs mit den eingeborenen Stämmen und deren Häuptlingen geknüpft werden.«

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Film

Im Herbst 1912 geht der ehemalige Großwildjäger Hans Schomburgk auf Filmexpedition nach Liberia, einem Land in dem auch deutsche Tierfänger für Hagenbeck unterwegs sind, für eine neue Form des Filmens, das Festhalten des ursprünglichen Lebens der Afrikaner vor dem Untergang ihrer Kultur durch die europäische Zivilisation. Da Schomburgk auch eine Einladung der deutschen Kolonialverwaltung in Togo zum Filmen in der Kolonie hat, fährt er von Liberia weiter nach Togo, um auch dort das ursprüngliche Leben der Afrikaner vor dem Untergang ihrer Kultur zu drehen. Auf Ein-ladung des Chefs für den Aufbau der Großfunkstation in Kamina bei Atakpame, Freiherr Anton von Codelli, fährt die Drei-Mann-Filmcrew von Lome die 160 Kilometer lange Strecke zur Baustelle von Kamina mit der Kakao-bahn. Von dort marschiert das Filmteam mit einer Trä-gerkolonne auf der Straße nach Sokode in das Sudan-gebiet, das Steppengebiet der Kolonie. Durch Krankheit in Kamina aufgehalten folgt Schomburgk seinem Film-team erst später nach, auf Codellis Motorrad mit Bei-wagen. Um der Tageshitze zu entgehen fahren Codelli und Schomburgk bei Nacht und wechseln sich bei der anstrengenden Fahrt im flackernden Lichtkegel einer schwachen Karbidlampe am Steuer ab. In Sokode wer-den Sudanpferde gekauft für die Beweglichkeit der Filmcrew in der Savanne. Vom Norden Togos muß Schomburgk dann aber dringend nach Hamburg und London, wegen Problemen mit der Qualität des nach Europa gesandten Filmmaterials und dadurch entste-henden Finanzschwierigkeiten für das Filmunterneh-men.

Abgesehen von seinem völligen Fehlen von Kenntnissen der Arbeit als Kameramann und Regisseur wiederholte Schomburgk auch den Fehler von Schumann von 1908 in Deutsch Ostafrika, die gedrehten Streifen in den Tropen entwickeln zu wollen, statt die unentwickelten Filme nach Europa zur Entwicklung zu versenden. In London schaut er seine Filmversuche an und sie sind sowohl von der technischen Seite des Filmens miß-lungen als auch von der künstlerischen Gestaltung. Von der Filmaufnahmetechnik, von Einstellungen und Szenenlängen hat er noch keine Ahnung. In Europa wird entschieden nicht nur Dokumentarfilme des Lebens der afrikanischen Bevölkerung zu drehen, um die schnell verschwindende Kultur der Einheimischen mit der Filmkamera festzuhalten, sondern in Togo auch einen Spielfilm zu machen, der an der Kinokasse Geld ein-bringt. So nimmt Schomburgk bei der Rückfahrt nach Togo die deutsche Schauspielerin Meg Gehrts mit und einem erfahrenen Kameramann, den Engländer Jimmy Hodson.

Als das Schiff Lome erreicht, weht die gelbe Flagge über der Stadt. An der Küste Togos herrscht Gelbfieber, die tückischste aller tropischen Infektionskrankheiten. Nur wenige der Infizierten überleben die Erkrankung, die durch den Stich einer Mücke verursacht wird. Gegen den Stich der Malaria-Mücke kann man sich mit Chinin schützen, gegen die Mücke, die das Gelbfieber über-trägt, gibt es aber bisher kein vorbeugendes Mittel.

Über die noch nicht wiederhergerichtete Landungs-brücke von Lome – die weit ins Meer vorgetriebene Brücke ist durch eine Orkansee im Mittelteil schwer beschädigt worden, und dort sind die Pfeiler noch nur notdürftig überbrückt (Vollständige Wiedereröffnung am 1. November 1912) – geht es in die Stadt. Die Stim-mung in Lome ist durch die Gelbfieberepidemie ge-drückt. Nichtsdestotrotz beginnt die Filmarbeit. Schom-burgk dreht nun in Togo Reisefilme, völkerkundliche Filme und kurze Spielfilme, darunter die ersten Spiel-filme mit afrikanischen Schauspielern.

Meg Gehrts ist nun die erste weiße Frau, die Togo von Süd nach Nord durchquert. Sie reitet auf einem Bornu-hengst der Karawane der Filmemacher voran und so wird die Blondine auch die erste Filmschauspielerin im Inneren Afrikas, wo sie auf ihrem feurigen Hengst über die flimmernde Steppe vor der Kamera herumjagt.

Im Norden Togos bekommt Schomburgk ein schweres Tropenfieber, aber er hat Glück, der aus Atakpame herangeholte Regierungsarzt schickt ihn nicht nach Europa zur „Genesung“, was im Allgemeinen heißt zum Sterben, und auch der Bezirksamtmann rät ihm jetzt nicht „abzukratzen“, weil er dann nur Scherereien hätte, wie etwa die Herrichtung des Friedhofs für das Be-gräbnis. Schomburgk solle also gefälligst das Sterben unterlassen. Schomburgk hält sich an die Ermahnung des deutschen Beamten und ist zwei Wochen später wieder im Sudan unterwegs. Bald filmt er in Bafilo das Weberhandwerk und die Herstellung von Schmuck-gürteln aus Palmnüssen. Weiter im Norden, in Sansane Mangu, wird von den Polizeisoldaten der deutschen Station dort und von hunderten einheimischen Reitern ein Überfall auf die Station nachgestellt und gefilmt, wie er zu Zeiten der arabischen Sklavenjagden und der Kämpfe der einheimischen Herrscher untereinander üblich war.

Eine Vielzahl von technischen Schwierigkeiten des Fil-mens in den Tropen ist zu überwinden. Ein Problem ist die Sonnenhitze, die die hölzernen Kameraapparate verzieht. Schomburgk: »Selbstverständlich haben wir versucht, unsere Apparate nach Möglichkeit gegen die Sonne zu schützen. Die Sorgen, die wir damit hatten sind überhaupt nicht zu beschreiben. An allen möglichen Stellen sprang in der trockenen Hitze das Holz. Jeden Abend saßen wir vor unserem Zelt und füllten die Sprünge mit Siegellack aus. Am Tage zur Aufnahme wickelten wir mehrere Lagen Bananenblätter um die Apparate. Trotzdem wurde nach kurzer Zeit der Siegel-lack weich und tropfte herunter.«

Um die belichteten Filme ohne Schaden nach Europa zu bringen entwickelt Hans Schomburgk einen besonde-ren Filmkühltransportkasten. So entsteht aus all dem Filmmaterial auch der 75-Minuten-Film Im deutschen Sudan

Zurück in den Süden von Togo geht es ab Sokode auf einem Lastwagen, der nun einigermaßen regelmäßig die Strecke Sokode-Atakpame abfährt. Von Atakpame, dem Endhaltepunkt der Hinterlandbahn, fahren sie zurück nach Lome, während sie Richtung Norden über die Kakaobahn gekommen waren. Sie haben auf der Bahn-fahrt auch zwei Straußenvögel dabei als Geschenk für den Hamburger Zoo. Im März 1914 kommt das Filmteam wieder in Europa an.

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Leben in Lome

Der Forstbeamte Oskar Metzger, seit 1906 in Togo, beschreibt das Leben und Markttreiben in Lome: In der Regel treffen die Woermann-Dampfer in den frühen Morgenstunden vor der Reede Lomes ein und schiffen ihre Reisenden in den Vormittagsstunden aus. Dem Neuangekommenden wird daher die um diese Zeit geringe Belebtheit der Straßen mit Weißen auffallen. Alle sitzen bei der Arbeit; der Kaufmann sowohl wie der Beamte.

Nur im Eingeborenen-Viertel und auf dem von den Eingeborenen beschickten Markt ist es um diese Zeit anders. Hier herrscht den ganzen Tag regstes Leben und Treiben, vor allem auf dem hübschen, schattigen Markt-platz. So ein Eingeborenen-Markt ist eine einzige Sym-phonie von feilschendem Lärm.

Die Lebhaftigkeit und Ausdauer bei der Abwicklung oft gerade des kleinsten Geschäfts ist dem neuankom-menden Europäer unverständlich und gibt ihm schon beizeiten Einblick in eine der Grundauffassungen des Negers, dem im allgemeinen der Begriff Zeit fehlt. Es ist außerdem erstaunlich, welch ausgeprägter, angebore-ner Geschäftssinn den Eingeborenen von Togo, ganz besonders dem Südtogo bewohnenden Stamm der Ewe-Neger innewohnt. Da wird zum Beispiel eine Kiste, in der die Produkte zum Markt gebracht werden, hingestellt, eine Emailschüssel darauf, und schon ist der Markt-stand aufgebaut. Eine andere, in Lome selbst ansässige Eingeborene, bereits etwas vornehmer wie das Weib aus dem Busch, bringt einen Tisch mit, auf dem sie ihre Ware möglichst aufreizend zur Schau stellt. Wieder andere legen eine Bastmatte auf den Boden und breiten ihre Habe aus.

Ein kleines Mädchen, erwerbstüchtig, verkauft Würfel-zucker, stückweise. Da sieht man kleine Bündel Feuer-holz, dürres Astholz, von den Weibern in einer drei bis vier Bündel fassenden Last auf dem Kopf oft stunden-weit zu Markt gebracht. Ein nicht allzu großes Bündel reicht knapp zur Bereitung einer Mittagsmahlzeit für den Weißen. Brennholz ist in der Stadt rar.

Die verschiedensten Lebensmittel wie Maisbrot, Jams, Erdnüsse, geröstete Maiskolben, Zuckerrohr, Bananen, Ananas, Orangen, Zitronen, Papaya, Fleischklöße, dazu für die Feinschmecker Palmölsauce oder grüne Fisch-sauce, Zwiebeln, Mehl werden feilgeboten.

Eine Sorte für sich sind die Fischweiber; sie sind leicht auffindbar, so man dem durchdringenden Geruch ihrer Ware nachspürt. Von den Weißen werden die kleinen getrockneten Fische als Stinkefische bezeichnet, die für den Küsten-Neger eine Delikatesse bedeuten und sicht-lich um so lieber gekauft und verspeist werden, je bes-tialischer ihr Geruch ist.

Natürlich fehlt auch nicht der Alkohol! Seine harm-losere Form ist der weißlich-grüne, etwas süßlich schmeckende Palmwein, hergestellt aus dem Saft der Ölpalme. Er wird in schönen, oft bis zu einem halben Meter hohen Kalebassen, die aus einem großen, meist eiförmig gestalteten Flaschenkürbis durch Aushöhlen gefertigt werden, seltener in den schweren, selbstge-formten Tonkrügen von den Weibern aus dem nördlich gelegenen nahen Ölpalmen-Gebiet auf dem Kopf zu Markte getragen.

An sonstigen europäischen Erzeugnissen werden die von den schwarzen Schönheiten jeden Alters als Schmuck so sehr begehrten farbigen Glasperlen, mit möglichst schreienden Farben bedruckte Tücher, Tabak in Blättern und Rollen, Pulver, sogenannte Dänenflinten – das sind Vorderlader mit Steinschloß – , Messer aller Art, Spiegel und verschiedener anderer Tand feilge-halten. Diese Gegenstände werden meist von handels-tüchtigen Küstenbewohnern bei den Faktoreien auf Kredit, von Kapitalkräftigen sogar in bar erstanden und dann am Markt an die Buschleute verkauft; das sind für den eingebildeten Küsten-Neger alle Eingeborenen wenige Kilometer landeinwärts.

Schwarze Polizisten sorgen in diesem bunten, lärmen- den Getriebe für Ordnung.

Appetitlich und würdevoll geht es auf dem Fleischmarkt zu. Diesen beherrschen vorwiegend die mohammeda-nischen Haussa. Da gibt es Hammel-, Ziegen- und Schweinefleisch, sehr selten auch einmal Rindfleisch, da in Südtogo wegen der Tsetse-Fliege keine Rinder-zucht getrieben werden kann. Ein in Lome geschlach-tetes Rind stammt daher zumeist aus Nordtogo, von wo es in einem mehrere hundert Kilometer weiten Marsch herangetrieben wurde. Die »Großabnehmer« auf dem Fleischmarkt sind, wenn sie bei den Weibern aus dem Busch nicht Hühner einkaufen, die Köche der Weißen; sie erstehen hier für ihres Herrn Mahlzeit das Fleisch. Bis sie damit zu Hause sind, ist es meistens um einige Fünfpfennigstücke, je nach der Nachsicht oder Uner-fahrenheit ihrer Herren, teurer geworden. Die Eingebo-renen erstehen an den Fleischständen meistens nur kleine Stücke, die an Holzspießen über dem Feuer ge-röstet und mit sichtlichem Genuß verzehrt werden.

Für die Landbewohner ist die Fahrt zum städtischen Markt, auf den sie ihre Erzeugnisse bringen, auch eine Zerstreuung und Freude. Für die junge, marschtüchtige Generation gehört es gewissermaßen zum guten Ton, in der Landeshauptstadt gewesen zu sein; sie kommt daher aus allen Bezirken, sogar aus den nördlichsten Gebieten, vierhundert bis fünfhundert Kilometer weit, nach Lome. Den Firmen an der Küste ist dadurch zum Teil der Auf-kauf im Lande erspart. Da kommen die Leute aus der Ölpalmenzone angerückt, oft dorfweise, in den Kalebas-sen das Palmöl, die bereitgestellten großen Fässer füllen sich ebenso wie die Säcke mit den Palmkernen. Die Menschen aus den entfernter gelegenen Kautschukge-bieten schleppen dieses Naturprodukt herbei. Wieder andere bringen Lasten voll Mais.

Viele Eingeborene setzen ihre Waren lieber auf dem Markt selbst ab, anstatt bei den Faktoreien. Dem tragen die Firmen Rechnung, indem sie auf dem Marktplatz ihre farbigen Vertreter aufstellen, die mit großem Ge-schick und mit ebenso großer Lebhaftigkeit sich ihrer Aufgabe gewachsen zeigen und dem bei der Konkur-renzfirma angestellten farbigen Bruder die Ware weg-schnappen.

Besonders die Hinterländler, die Leute aus den nörd-lichsten Bezirken und sogar über die Nordgrenze des Schutzgebietes hinaus, aus der Landschaft Gourma, kaufen Salz, Tabak, Pulver, Dänenflinten, Glasperlen, kurz, die verschiedensten Waren europäischen Ur-sprungs, um sie in der Heimat wieder abzusetzen. Häufig begegne ich auf meinen Reisen ins Innere des Landes auf den großen, das ganze Schutzgebiet der Länge nach von Süden nach Norden durchziehende Straßen den Bewohnern des Nordens mit einer schweren Last auf dem Kopfe, Richtung Küste, und – ebenso schwer bepackt – von der Küste heimwärts ziehend. Das schon geübte Auge erkennt die einzelnen Stämme, auch die Fremdlinge von außerhalb des Lan-des, und freut sich über die zunehmende Entwicklung des Handels.

Außer dem Markt in Lome hat Südtogo noch Märkte ähnlicher Gestaltung am Endpunkt der Küstenbahn in Anecho and an den Endstationen der beiden ins Innere führenden Bahnlinien, in Palime und in Atakpame. Ergänzend zu diesen Großmärkten dienen dem Handel und Aufkauf der Landesprodukte die kleineren Dorf-märkte.

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Waldwirtschaft

Am 17. April 1906 setzt das Gouvernement von Togo Prämien aus für die Anpflanzung von Frucht- und Nutzholzbäumen, die allerdings fast ausschließlich den Missionen für ihre Schulen und Gemeinden zugute kommen.

Im Haushaltsplan der Kolonie für das Jahr 1906 sind auch die Mittel für die Entsendung eines Forstfach-mannes aus Deutschland eingesetzt. Gouverneur Graf Zech begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, das spärlich bewaldete Schutzgebiet durch Aufforstung von Teilen seiner unbewohnten und unbebauten Steppengebiete wieder zu bewalden.

Der dann nach Togo berufene Forstbeamte Oskar Metzger stellt die Waldbestände des Schutzgebietes fest und kommt zu dem Ergebnis, daß schätzungsweise 60 % des Landes, gleich 52.000 qkm, aus Baumsavannen mit über 100 verschiedenen Baumarten besteht. Im äußer-sten Norden der Kolonie ist eine Baumsavanne aus Akazien zu finden. An Regenwäldern gibt es nur noch 600 qkm und 750 qkm sind mit Galeriewäldern – Uferwäldern an Flüssen – bestanden. Also nur noch 1½ % der Gesamtfläche der Kolonie besteht aus Wäldern. Metzger geht davon aus, daß in Jahrhunderten die einheimische Bevölkerung die Wälder für die Gewin-nung von Ackerflächen mit Feuer und Axt gerodet hat, so wie sie es noch immer tut. 1907 wird die erste große Aufforstung vorbereitet; in der Landschaft Nuatjä im Bezirk Atakpame in Südtogo. In 20 bis 25 Jahren soll dort ein Gebiet von 280 qkm aufgeforstet werden. Außerdem will man mit dem Wald die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse der Gegend verbessern und den Zufluß von Wasser für das hier liegende Quellgebiet des Flusses Haho, der durch Südtogo fließt, erhöhen, zum Nutzen der Wasserverbraucher im Süden Togos. Dem Förster Fritz Gropp gelingt es in wenigen Jahren, fern der Zivilisation in der Wildnis lebend, einen Nutzwald im geplanten Aufforstungsgebiet anzulegen. Es ist ein Wald aus verschiedenen wertvollen heimischen Baumarten. Einzig der Tiekbaum aus Indien wird als landfremdes Gewächs gesetzt, wegen seines wertvollen Holzes für den Schiffbau. Seine Anpflanzung auf den Versuchs- gärten in Togo ist gut gelungen und so kann 1907 für den neuen Wald bereits auf reichlich Saatgut des indischen Baumes aus den Anpflanzungen in den Versuchsgärten zurückgegriffen werden.

Aus der Beobachtung des artenreichen einheimischen Urwaldes verspricht man sich durch die Anpflanzung eines Mischwaldes einen gegen Schädlinge widerstand-sfähigen gesunden Wald. In Deutschland hat man mit den Forsten aus nur einer Baumart schon schlechte Erfahrungen gemacht. So wird aus den modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Waldwirt-schaft in Deutschland und aus dem Urwald in Togo der neue Wald angelegt und bewirtschaftet. Durch die Anlage eines Mischwaldes kann auch ein ständiger Blattfall für die Humusbildung erreicht werden, die durch die schnelle Zersetzung von Pflanzenmaterial im tropischen Klima unterstützt wird.  

Bis 1914 hat man unter Einbezug kleiner noch vorhan-dener Waldreste einen 30 Quadratkilometer großen Wald geschaffen und will jährlich zehn Quadratkilo-meter dazu anlegen. Eine gute Bewässerung und die tropischen Wetterverhältnisse lassen den Wald schnell wachsen. Je nach Baumart erwartet man nach 50 bis 80 Jahren die Ernte wertvollsten Holzes. Auch eine 14 Kilometer lange Schmalspurbahn für die Abfuhr des jetzt schon gewinnbaren Holzes zum nächsten Bahnhof in der Stadt Nuatjä ist verlegt. 

Waren in den ersten zwei Jahren der Waldaufforstung Steuerarbeiter eingesetzt, so kann man bald freie Arbeitskräfte gewinnen, die sich beim Wald ein Dorf bauen dürfen – nach deutschen Geboten der Reinheit, um der Ausbreitung von Krankheiten vorzubeugen – und ihnen wird Farmland beim Dorf gegeben, für den Anbau von Lebensmittel für sich und ihre Familien, und ihnen wird auch die notwendige Arbeitszeit für die eigene Landwirtschaft frei gegeben. Förster Gropp ach-tet auch darauf den Dorfbewohnern gelegentlich ein von ihm geschossenes Wild als Festbraten zu spendieren. So gewinnt man mitten in der Wildnis einen Stamm von Waldfacharbeitern.

1909 beginnt man auch in der neuen Waldung mit Regenmessungen, um die ebenfalls beabsichtigte Ver-besserung des Klimas des Landes mit wissenschaft-lichen Daten nachweisen zu können. Dafür soll schließ-lich eine ganze meteorologische Station im neuen Wald entstehen und die 1914 in Deutschland bestellten Apparaturen für die ständige Messung der Lufttem-peraturen und der Luftfeuchtigkeit sollen sowohl im Wald als auch einige Kilometer weiter in der Baum-savanne aufgestellt werden, um Vergleichszahlen zu gewinnen.

Schon 1911 schickt die britische Regierung Dr. Unwin, den Chef des Forstwesens des britischen Protektorates Südnigerien, nach Togo zur Besichtigung und Ein-schätzung des deutschen Waldes. In seinem 1912 erschienenen Report on the Afforestation of Togo with teak and African timber trees beziffert Unwin den Wert des 1911 gerade einmal vier Jahre alten Wald auf »mindestens 200.000 Goldmark«. Bis dahin waren vom deutschen Gouvernement 35.000 Goldmark für die Schaffung des Waldes eingesetzt worden.

Die Aufforstungen bedeuten für die Kolonie langfristige Investitionen, die sich erst in vielen Jahrzehnten aus-zahlen können, und beweisen den weit vorausschau-enden Blick des Gouverneurs Zech. Gleichzeitig ist die deutsche Forstverwaltung bestrebt, die gesamte Holz-wirtschaft des Schutzgebietes in ihre Hände zu be-kommen, denn der wilde Holzeinschlag durch die Weißen für ihre Bedürfnisse, den sie bei schwarzen Holzfällertrupps in Auftrag geben, schädigt ebenfalls die Wälder, insbesondere auch durch Zerstörungen am Wald durch unsachgemäßes Fällen und Verarbeiten des geschlagenen Holzes.

Mit der »Schutzwaldverordnung« vom 5. August 1912 kann jede Bewaldung in Togo unter staatlichen Schutz gestellt werden, sofern der Wald der Wasserwirtschaft dient oder sonstige für den Umweltschutz wichtige Gründe vorliegen. Paragraph 3 der Verordnung lautet: »Vor Erlaß der Bekanntmachung [einen Wald zum Schutzwald zu erklären] hat zur Prüfung der Frage, ob die Erhaltung einer Waldung im öffentlichen Interesse liegt, eine amtliche örtliche Besichtigung stattzufinden, zu der der Waldeigentümer und sonstige Nutzungs-berechtigte hinzuzuziehen und mit ihren Anträgen zu hören sind.« Und nach Paragraph 4 der Schutzwald-verordnung müssen enteignete Waldbesitzer oder Nutzungsrechte entschädigt werden. Seit 1913 bereist ein Forstassessor Waldgebiete, die würdig des Schutzes sein könnten, und als erster Wald wird im Juni 1914 eine Waldung südwestlich der Station Misahöhe zum Schutz des Quellgebietes des Flusses Avé zum Schutzwald erklärt.

Im April 1914 kann die Forstverwaltung endlich die Waldnutzung vollständig in ihre Kontrolle nehmen, durch die Verordnung des Gouverneurs: »Die Gewin-nung von Brennholz zur Heizung von Maschinen und maschinellen Anlagen sowie von Schnittholz bedarf der Genehmigung des Gouverneurs.«


Die Kolonie fördert den Export von Kapok durch das Setzen von Seidenbaumwollbäumen. Aus den feinen Fasern in den Kapseln, die die Samen des Seiden-baumwollbaumes umhüllen, wird Kapok – Pflanzen-daunen – gewonnen, für Polsterungen, als Füllmaterial und für Rettungsringe, da er sehr leicht ist und kein Wasser annimmt. 1910 werden als erster Versuch annähernd 100 Ballen Kapok im Gewicht von je 125 Kilo vom Gouvernement nach Deutschland auf den Ham-burger Markt verschifft und kann sich dort gut gegen den Kapok aus dem holländischen Java behaupten. Durch den Erfolg des Togo-Kapok lenkt das Gouver- nement die Aufmerksamkeit der Bevölkerung verstärkt auf die Gewinnung der Kapokfrucht. Die Bezirksleitung von Kete-Kratschi läßt um verschiedene Dörfer von 1911 bis 1914 rund eine viertel Million Kapokbäume an-pflanzen. Durchschnittlich ab dem sechsten Jahr fängt der Kapokbaum an Früchte zu tragen. Die an den Flüssen lebende einheimische Bevölkerung nutzt das weiche und leichte Holz des Seidenbaumwollbaumes gerne zur Herstellung von Kanus.

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Landwirtschaft

Die landwirtschaftliche Erzeugung der Kolonie liegt fast ausschließlich in den Händen der Einheimischen. Nur drei deutsche Plantagengesellschaften gibt es im Land, 1904, 1907 und 1911 gegründet. Die Pflanzungsgesell-schaft Kpeme (1904) hat ihre Kokospflanzungen bei Kpeme an der Küste. Die Agu-Pflanzungsgesellschaft (1907) hat ihre Pflanzungen am Agu und betreibt als Hauptkulturen Kakao und Baumwolle. Die Togo-Pflanzungsgesellschaft (1911) hat ihren Betrieb nahe der Küste in Kpeme und kultiviert vorherrschend Kokos-palme, Baumwolle und die Sisalagave. 1343 Hektar Land sind 1913 in Togo unter Plantagenkultur.

Die Ausfuhren Togos betreffen die für ein tropisches Land typischen Produkte wie Ölpalmkerne und Palmöl. Diese über See getätigten Ausfuhren belaufen sich bei den Palmkernen im Jahre 1905 auf 2965 Tonnen, 1908 4963 und 1911 13.247, fallen dann aber wegen der geringen Regenfälle des Jahres 1912 auf 7087 Tonnen 1913 ab. Das gleiche ist beim Palmöl zu sehen: 1905 422 Tonnen, 1908 1331, 1911 3965 und 1913 1135 Tonnen. Von der Dürre des Jahres 1912 sind natürlich auch alle anderen landwirtschaftlichen Güter betroffen. In gerin-gen Mengen werden auch Kautschuk, Rohbaumwolle, Erdnüsse und Kopra gewonnen. An Elfenbein wird 1908 noch 5,3 Tonnen exportiert und 1912 2,4 Tonnen. Der Anbau des begehrten Kakao macht Fortschritte. 1904 10,6 Tonnen, 1910 werden 137 Tonnen Kakao ausgeführt, 1912 sind es schon 283 Tonnen und 335 Tonnen im Jahr 1913. Das »Kakaofieber« ist aus der Nachbarkolonie Goldküste herübergekommen. Der Boom beim Anbau von Kakao durch die einheimische Bevölkerung läßt sich aus dem hohen Wert von Kakao erklären. Zum Beispiel wird je nach Qualität 50 bis 60 Goldmark für 50 Kilo Kakao Anfang 1914 am Hamburger Markt erzielt, während beim Anbau von Ölpalmen je nach Qualität in Hamburg zur gleichen Zeit 20 bis 50 Goldmark für 50 Kilo Palmöl gezahlt werden. Allerdings ist der Anbau von Kakao wesentlich schwieriger und anfälliger gegen Schädlinge als der von Ölpalmen. Die togolesischen Bauern sehen jedenfalls ganz genau auf die Preise für ihre Waren auf dem Weltmarkt und bauen ent-sprechend an.

Der für die Forstwirtschaft im Lande zuständige Refe-rent Oskar Metzger hat aber schon 1911 in seiner Schrift Die Forstwirtschaft im Schutzgebiet Togo darauf hinge-wiesen, daß der Kakaoanbau der fruchtbare Waldböden braucht und die Wasserbedingungen des Waldes, Wald in dem waldarmen Land zerstört. Mit der Schutz-waldverordnung von 1912 ist dann die Handhabe für ein übermäßiges ausgreifen des Kakaoanbaus gegeben.

Bei der Baumwolle werden 1904 108 Tonnen ausgeführt und seit 1909 durchschnittlich 500 Tonnen im Jahr. Für die Gewinnung von Baumwolle aus Rohbaumwolle werden von 1906 bis 1908 acht Entkernereien in den Baumwollanbaugebieten aufgebaut, um dadurch die Transportpreise zu senken, was den Anreiz zum Anbau für Baumwolle erhöht und der erste Schritt der Baum-wollverarbeitung gleich im Land fördert auch Handel und Wandel in der Kolonie. 1912 wird von der land-wirtschaftlichen Abteilung des Gouvernements die systematische Saatzucht für Baumwolle in drei Saat-zuchtstationen eingeführt. 

Interessant ist die Entwicklung beim Mais. Wird 1906 7439 Tonnen ausgeführt, so 1908 29.989, 1910 3394, 1912 344 aber 1913 wieder 2492 Tonnen. Der Maisanbau liegt vollständig in den Händen der Einheimischen, die sich unmittelbar auf die Ankaufpreise auf den internatio-nalen Märkten für Mais in ihrem Anbau und Verkauf ausrichten. Das ungünstige Verhältnis vom Gewicht zum Wert beim Mais läßt ihn nur bei guten Transport-wegen noch auf dem Weltmarkt verkaufsfähig machen. So erstreckt sich der Anbau von Exportmais hauptsäch-lich an den Gewässern und den Bahnlinien im Süden Togos. Wie die Kokospalme ist auch der Mais erst durch die Portugiesen im 16. Jahrhundert nach Afrika gekom-men und hat in den südlichen Bezirken die einheimi-sche Hirse verdrängt. Die Kokospalme wurde aus Süd-ostasien nach Afrika und die Karibik gebracht und der Mais kam von den Indianern Mittelamerikas durch die Portugiesen und Spanier in die Welt.


Die Viehzucht beschränkt sich aufgrund der Verbrei-tung der Tsetsefliege auf die Nordbezirke. Nur Kleinvieh kann sich überall halten und so sind Schafe, Ziegen und Schweine überall in der Kolonie vorhanden. Zur Ver- besserung des heimischen kleinen schwarzen Land-schweins hat 1908 die Landeskulturanstalt in Nuatjä Berkshire-Eber aus Deutschland eingeführt. Durch die Kreuzung mit dem heimischen Landschwein ist eine frühreife und mastfähigere Rasse entstanden, deren Ferkel von den Einheimischen der Umgebung zur Verbesserung ihrer Landschweine gekauft werden.

Die Hühnerzucht ist überall im Land hochentwickelt, denn ein Huhn im Topf ist jedermanns anliegen. Nur die Eierlegequalitäten der heimischen Hühner sind nicht besonders. Die Verwaltung hat zunächst die Europäer an der Küste von Togo auf die Möglichkeiten der Hühner-zucht aufmerksam gemacht. So gründet sich 1908 in Lome ein Hühnerzüchterverein und erzielt mit aus Deutschland importierten hochgezüchteten Rassen gute Erfolge. Die eingeführten Hühner sind gute Legehennen und die schnell mit den heimischen Hühnern ent-standenen Kreuzungen ergeben ein wesentlich verbes-sertes Landhuhn für die schwarze Bevölkerung.

Im ganzen Land gibt es nur die nur wenig ertragreiche Hackkultur. Selbst in den Gegenden mit Viehzucht gibt es keinen Pflug. So wird 1906 von der Ackerbauschule in Nuatjä eine Anzahl der alljährlich eingestellten jungen Eingeborenen aus den viehreichen Bezirken für den dreijährigen Lehrgang auch in der Handhabung des Pflugs ausgebildet. Nach dem Lehrgang werden sie in verschiedenen Bezirken angesiedelt und bekommen Ackerland, Pflug und Zugvieh gestellt, aber sie kehren schnell zum Hackbau zurück. Das Vieh wird von den Einheimischen nicht als Zugtier verwendet und so ist die Abrichtung von Zugtieren unbekannt. So ist der Versuch der Einführung der Pflugkultur vorerst gescheitert.


Die Jagd spielt für die Ernährung der einheimischen Bevölkerung keine große Rolle. Im Süden von Togo ist der Wildbestand aufgrund der hohen Besiedlungsdichte sowieso gering; im dünn besiedelten Norden, wo sich das typische afrikanische Wild wie Affen, Löwen, Leo-parden, Geparden, Hyänen, Büffel, Antilopen, Elefanten, Flußpferde und Krokodile befindet, wird wesentlich mehr gejagt. Einerseits die Pürschjagd auf Antilopen, Büffel und Elefanten, zum anderen die den Wildbestand gefährdende Treibjagd in Verbindung mit Grasbränden. In der Trockenzeit, wenn das Steppengras vollständig vertrocknet ist, meist Mitte Januar, versammeln sich die waffenfähigen Männer und die Jugendlichen einer Ort- schaft oder einer Gegend und ziehen in die unbewohnte Steppe, wo sie eine große Fläche im weiten Kreis herum anzünden und das Feuer Richtung des Inneren der Fläche brennen lassen, wo sich die flüchtenden Tiere versammeln, bis sie aus der Enge ausbrechen und dabei von der Schützenkette beschossen werden. Es wird alles geschossen, einschließlich der trächtigen Tiere und Muttertiere und ihre Jungtiere.

Bei einigen Stämmen werden auch lange Netze bei der Treibjagd verwendet.

Wurde früher nur mit Speer und Pfeil und Bogen gejagt, so wird jetzt mehr und mehr mit der Dänenflinte auf Jagd gegangen. Dieses den Eingeborenen erlaubte primi-tive Gewehr ist immerhin treffsicherer als die ursprüng-lichen Jagdwaffen der Schwarzen. Im Süden beherr-schen oft nur noch alte Leute den Umgang mit den traditionellen Waffen und auch im Norden hält das Gewehr mehr und mehr Einzug. Jährlich werden um die 10.000 Dänenflinten nach Togo eingeführt, aber 1910 sind es schon 17.000. Mit der Steigerung des Verkaufs der Gewehre geht die Verminderung des Wildbestandes Hand in Hand. Die Verwaltung kann sich aber trotzdem nicht zu einer Einschränkung des Verkaufs der Gewehre entschließen, um keinen Unmut in der Bevölkerung zu erzeugen und sie will außerdem nicht dem Waffen-schmuggel über die langen kaum zu kontrollierenden Grenzen des Landes Vorschub leisten. Auch andere Maßnahmen der Jagdeinschränkung werden erwogen, aber für nicht sinnvoll erachtet, bis in zukünftiger Zeit durch eine allgemeine Hebung der Bildung der Bevöl-kerung ein Verständnis für Jagdeinschränkungen zum Schutz der Tierwelt vorhanden ist.

Was aber vom Gouvernement getan wird ist die Ein-richtung von Wildreservaten in unbewohnten Gegen-den mit der »Verordnung über die Anlage von Wildschongebieten« vom 26. Juli 1913. Bereits im Juli werden die ersten beiden Schongebiete erklärt und im Mai 1914 wird auch die große Aufforstung in der Landschaft Nuatjä zum Wildschongebiet.

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Gerichtswesen



Am 11. Februar 1907 erfolgt von Gouverneur Graf Zech ein Runderlaß an alle Bezirksämter und Stationen zur Ahndung von Straftaten der Eingeborenen:

»Mit Rücksicht darauf, daß einerseits die Kodifikation des Eingeborenenstrafrechts noch längere Zeit in An-spruch nehmen wird und andererseits wiederholt die Bestrafung von Handlungen der Eingeborenen verlangt worden ist, die nach europäischer Auffassung Straftaten darstellen, aber weniger Ausflüsse eines verbreche-rischen Willens als vielmehr überlieferter und tief ein-gewurzelter Anschauungen, Sitten und Gebräuche sind, weise ich im Nachfolgenden auf die augenblickliche Rechtslage in der beregten Materie und die Verpflich-tung der Bezirksämter und Stationen hin, bei Ausschrei-tungen der Eingeborenen einzugreifen.

Ein schriftlich festgelegtes materielles Eingeborenen- recht gibt es bisher im Schutzgebiet nicht. – Ich ersuche daher bei sich bietenden Gelegenheiten die Eingebo-renen darauf hinzuweisen, daß sich strafbar macht:

  1. wer einer Schwangeren die Frucht abtreibt oder ihr die Mittel zur Abtreibung verschafft,
  2. die Schwangere, die selbst abtreibt,
  3. wer einen anderen zum Fetischtrinken oder –essen oder zu Handlungen des Fetischdienstes nötigt,
  4. wer durch Darreichen eines giftigen Trankes ein Urteil oder eine Entscheidung herbeizuführen versucht, auch wenn die Person, welche den Trank zu sich nimmt, sich der Giftprobe freiwillig unterzieht,
  5. wer im Interesse des Fetischdienstes
    1. andere Personen gegen ihren oder ihrer Eltern bzw. deren Stellvertreter Willen körperlich verletzt,
    2. durch sittlich Anstoß erregende Handlungen öffentlich grobes Ärgernis verursacht,
  6. wer sich von den örtlichen Verwaltungsbehörden nicht anerkannte Häuptlings- oder Richterbefugnisse anmaßt,
  7.  ein mit Gerichtsbefugnissen ausgestatteter Häuptling, der Gerichtsgebühren oder Strafen in Branntwein einzieht,
  8. ein mit Gerichtsbefugnissen ausgestatteter Häuptling, welcher während der Gerichtsverhandlung Palmwein, Branntwein oder andere berauschende Getränke zu sich nimmt, oder gestattet, daß die streitenden Parteien oder die geladenen Zeugen dies tun,
  9. wer Blutrache nimmt.

In zivilrechtlicher Beziehung ist gleichzeitig darauf hin-zuweisen, daß Kinderverlobungen keine Verbindlich-keit besitzen, und daß Witwen nicht zur Ehe gezwungen und nicht an der Eingehung einer von ihnen gewollten Ehe gehindert werden können. Längere Vernachläs-sigung der Ehefrau oder der Familie kann als Ehe-scheidungsgrund zugelassen werden.«

Der für die Forstwirtschaft in Togo zuständige Referent Oskar Metzger kommentiert diesen Runderlaß soweit, daß Ab-treibungen bei der einheimischen Bevölkerung ver-hältnismäßig selten sind. Er schreibt:

»Der Eingeborene ist im allgemeinen recht kinderlieb, das Weib in der Regel sogar eine sehr gute Mutter, die ihr Kind mindestens ein Jahr, häufig noch länger mit der Brust nährt, und zwecks Erhaltung der Muttermilch für die Säuglingszeit den geschlechtlichen Verkehr mit dem Mann grundsätzlich meidet.

   …

Die Blutrache ist dank der ständigen Belehrungen und zugleich mit dem Auftreten geordneter Zustände in unserem Schutzgebiet immer mehr verschwunden.

Dagegen erforderte es viel Mühe, Geduld und zuweilen energisches Eingreifen, um allmählich den Fetischis-mus auf ein erträgliches Maß und vor allem auf eine harmlosere Art zu bringen. – Sie huldigen einer Vielzahl von Göttern, denen die Sorgen für alle wichtigen Dinge ihres Lebens anvertraut werden, vor allem die Gesund-heit des Leibes, für die Fruchtbarkeit des Weibes, für die Potenz des Mannes, für die Vernichtung des Feindes, für eine gute Ernte, für erfolgreiche Jagd, für Erwerb von Gütern und daneben für alle sonstigen möglichen und unmöglichen Dinge. Die Götter haben also viel Arbeit. Die Verbindung mit ihnen stellt der Fetischpriester her. Sie bilden eine besondere Kaste. Im Hinblick auf die primitive Lebensauffassung des Negers ist es durchaus verständlich, daß diese Fetischpriester im Laufe der vielen vergangenen Jahrhunderte zu größter Macht gelangten und daß sie ihre Macht, je nach Charakter und Veranlagung des Oberpriesters seltener zum Wohl, häufiger aber bei der Neigung der schwarzen Rasse zum Eigennutz und auch zur Grausamkeit zum Schaden des Volkes ausnutzten. Der Macht der Fetischpriester muß-ten sich auch die Häuptlinge beugen, wollten sie nicht Gefahr laufen, eines Tages durch den Giftbecher auf legale Weise, das heißt, in Form eines entsprechend korrigierten Gottesurteils, oder auf illegale Weise, das heißt meuchlings, zu verschwinden. Meistens jedoch zogen es die Herrscher vor, sich mit den Priestern in die Macht zu teilen oder zum mindestens ihre oft sehr dunklen Wege nicht zu kreuzen. Zuweilen war auch die Macht des Oberpriesters sowie die des Häuptlings in einer Person vereinigt.

Unzählige Opfer an Menschen, geschlachtet für die Götter oder gemordet aus Rachsucht, forderte der Feti-schismus im Laufe der Jahrhunderte, zahlreiche Stam-mesfehden verursachte er, viele materielle Opfer bür-dete er dem Volk auf. Es war eine selbstverständliche, jedoch keineswegs leichte Aufgabe der Verwaltung, als-bald nach Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Die Fetisch-priester, die ihre Macht schwinden sahen, nahmen die Änderung der Dinge nicht so ohne weiteres hin, wühlten im geheimen gegen die bezirksamtlichen Anordnungen und Verbote. Sie zwangen dem Bezirksleiter manches ernste Wort und manch energische Tat ab.

Seine größere Verbreitung hatte der Fetischismus in Südtogo, während Nordtogo, insbesondere die dortigen mächtigen Reiche, mehr unter mohammedanischen Einfluß standen.

Eine Hochburg des Fetischdienstes befand sich am Agu-Berg. Wie kaum irgendwo anders in Togo konnte man so viele Wahrzeichen dieses religiösen Kults vorfinden wie hier: unter schützendem Grasdach roh geformte Erd-klumpen irgendeine Gottheit darstellend; überdachte Opferplätze, auf denen Palmwein, Mehl, Feldfrüchte dargereicht werden; Jägerfetische, bestehend aus Anti-lopengehörnen, verziert mit Kaurimuscheln; kleine, den Göttern geweihte Haine; männliche Lehmfiguren.

Eine zweite Hochburg vom Fetischismus befand sich in Kete Kratschi.«

Am 23. Oktober 1909 wird vom Gouverneur Graf Zech im »Runderlaß betreffend die Begründung von Bes-serungssiedlungen« bezug genommen auf Zustände, die sich bei der Eingeborenen Bevölkerung erst seit der Errichtung der deutschen Herrschaft herausgebildet haben. Der Erlaß lautet:

»Die Einrichtung einer geordneten Verwaltung und die Geltendmachung gesitteter Rechtsanschauungen hat zweifellos die ursprüngliche unbeschränkte Autorität der eingeborenen Machthaber beeinträchtigt. Manche alte, harte soziale Einrichtung der Eingeborenen, welche gegen die Grundsätze der Zivilisation verstieß und daher behördlicherseits nicht geduldet werden konnte, wurde beseitigt. Dem dadurch in vielen Schichten der eingeborenen Bevölkerung ausgelösten Freiheitsgefühl kam der Ausbau der Verkehrsstraßen und die durch die Verwaltung gewährleistete Verkehrssicherheit zu Hilfe und hat ein Wandern und Verziehen einzelner Teile der eingeborenen Bevölkerung, namentlich der jüngeren Leute, in unverhältnismäßig großem Umfang zur Folge gehabt. Ist auch der Ausgleich überschüssiger Kräfte zwischen den einzelnen Teilen des Schutzgebiets vom wirtschaftlichen Standpunkt aus nur zu begrüßen, so hat doch andererseits diese ungewohnte Freizügigkeit der früher an despotische Zucht gewöhnten Leute bereits zu bedenklichen Auswüchsen geführt, die leicht dauernde Schädigungen des Gesamtorganismus der Schutzge-bietsbevölkerung zur Folge haben können.

Aus einem Teil dieser wandernden Leute hat sich ein arbeitsscheues Proletariat herausgebildet, aus dem sich dann wieder die gewohnheits- und gewerbsmäßigen Verbrecher rekrutieren. Um dieses Übel zu steuern, werden derartige Elemente, insbesondere Landstrei-cher und gewerbsmäßige Prostituierte, die die behörd-lichen Kontrollvorschriften nicht innehalten, ferner gewohnheits- und gewerbsmäßige Verbrecher und überhaupt Leute, die wiederholt wegen Eigentums- vergehen bestraft sind, ohne daß eine Besserung bei ihnen zu beobachten ist, ihren heimatlichen Verhält-nissen wieder nähergebracht und wieder an ein geord-netes Leben und produktive Arbeit gewöhnt werden müssen. Die gesunkene Arbeitslust dieser Leute wird man aber am leichtesten heben können, wenn man sie wieder jener Tätigkeit zuführt, an die sie von Jugend auf gewöhnt sind, das heißt, in erster Linie der land-wirtschaftlichen Produktion.

    Die Bezirksleiter werden in jedem einzelnen Fall zu entscheiden haben, ob sich dieser Zweck durch einfache Zurückführung des Besserungsbedürftigen in seinen Familienverband wird erreichen lassen. Bei allen den-jenigen, die aus fremden Bezirken stammen, wird eine Überweisung an den Heimatsbezirk das Gegebene sein. Erscheinen jedoch diese Maßnahmen von vornherein als aussichtslos oder ist ein diesbezüglicher Versuch fehlgeschlagen, so empfehle ich, die Besserungsbedürf-tigen in einer, eine Kontrolle gestattenden Nähe des Verwaltungssitzes in Dörfern (Besserungssiedlungen) anzusiedeln, in denen sie sich unter Aufsicht der Behörde als selbständige Bauern oder Handwerker zu betätigen haben. Ein Wegzug aus der Siedlung wäre erst zu gestatten, sobald eine dauernde Besserung einge-treten ist.

    Ferner hätten in den Besserungssiedlungen auch wegen Mordes oder anderer schwerer Straftaten Ver-urteilte Aufnahme zu finden, bei denen infolge ihres tiefen Kulturstandes ein eigentlich verbrecherischer Wille nicht vorhanden ist und demgemäß die Todes-strafe oder eine langjährige Freiheitsstrafe nicht als angemessene Strafe gelten kann (vergleiche den Rund-erlaß vom 11. Februar 1907), während andererseits eine Entfernung aus dem Heimatort zum Schutz der übrigen Bevölkerung des betreffenden Ortes und im Interesse einer erzieherischen Wirkung auf sie geboten er-scheint.

    Über Umfang, Zweckmäßigkeit und Wirkung der angeordneten Maßnahmen ist in den Jahresberichten Bericht zu erstatten.

    Zur Neueinrichtung von Besserungssiedlungen ist die Zustimmung des Gouvernements einzuholen.«

Zwei Besserungssiedlungen werden in schwach besie-delten Gegenden von Südtogo geschaffen. Die einge-wiesenen Bewohner dürfen ihre Frauen und Kinder mitbringen und müssen das ihnen zugewiesene Land bebauen. Über die Erträge können sie frei verfügen. Die Ledigen können heiraten. Besuche aus der Heimat sind erlaubt.

Außer in den beiden Siedlungen werden auch in unmit-telbarer Nähe der Stationen »Besserungsbedürftige«, hauptsächlich Jugendliche, festgehalten und für hand-werkliche oder landwirtschaftliche Arbeiten verpflich-tet.

Inwieweit die Darstellung des Gouverneurs in seinem Erlaß mit der Wirklichkeit übereinstimmt und nicht auch eine den Herrschenden unliebsame Jugendkultur unterdrückt, oder auch politisch Unangenehme aus dem Verkehr gezogen werden, ist schwer zu beant-worten. Wahrscheinlich stimmt von allen drei Mög-lichkeiten etwas. Zu Bedenken ist, daß eine der Besserungssiedlungen (Djabotaure) besonders für Leute der Stämme Kabre und Losso angelegt ist, die für ihren Widerstandsgeist berühmt sind. Auf jeden Fall ist diese Maßnahme der deutschen Herrschaft als wesentlich milder anzusehen als Gefängnis.

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Verwaltung

Die Verordnung vom September 1907 über die Steuerleistungen der Eingeborenen im vollen Wortlaut:

Verordnung des Gouverneurs, betreffend die Heranziehung der Eingeborenen zu Steuerleistungen

Auf Grund des § 15 des Schutzgebietgesetzes wird folgendes verordnet:

§ 1  Die Eingeborenen dürfen durch die Verwaltungsbehörden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu Steuerleistungen herangezogen werden.

§ 2  Die Steuerleistungen bestehen in Steuerarbeiten, Lieferungen von Erzeugnissen und Geldgaben. – Das Reinigen der Wege ist Sache der anliegenden Gemeinden und nicht als Steuerleistung anzusehen.

§ 3  Die zu leistenden Steuerarbeiten werden von den Verwaltungsbehörden festgesetzt und möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Land- und Ortschaften verteilt.

    Zu den Steuerarbeiten dürfen in der Regel nur erwachsene männliche Eingeborene, welche völlig arbeitsfähig sind, herangezogen werden.

    Während der Hauptfarmzeit sind Steuerarbeiten auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

§ 4  Die Zahl der von einem Eingeborenen zu leistenden Arbeitstage darf 12 in jedem Jahre nicht übersteigen. Nur in Notfällen ist eine stärkere Heranziehung zu Steuerarbeiten zulässig. Jeder Eingeborene ist berechtigt, die Steuerarbeit durch eine Geldgabe abzulösen. Die Höhe der Geldgabe ist nach den örtlichen Arbeitslöhnen zu berechnen.

§ 5  Für die Steuerarbeiten wird im allgemeinen ein Entgelt nicht gewährt. Jedoch sind Belohnungen an die Häuptlinge und Steuerarbeiter durch Geld- und sonstige Geschenke zulässig.

§ 6  Ist die Entfernung der Arbeitsstelle von den Wohnplätzen der Steuerarbeiter so erheblich, daß die Verpflegung durch die angehörigen mit Schwierigkeiten verbunden ist, so ist ein zur Beschaffung der Nahrung ausreichendes Verpflegungsgeld zu zahlen. An Stelle des Verpflegungsgeldes kann Naturalverpflegung treten, welche nach Maßgabe der Vorschriften des § 8 beschafft werden darf.

§ 7  Die Verwaltungsbehörden haben über die innerhalb ihres Bezirks geleisteten Steuerarbeiten Listen zuführen, in welchen einzutragen sind a) die zu den Steuerarbeiten herangezogenen Ortschaften, b) die Zahl der in denselben vorhandenen arbeitsfähigen Männer, c) die von den einzelnen Ortschaften geleisteten Arbeitstage, d) die ausgeführten Arbeiten, e) die gewährten Geschenke und Verpflegungsgelder.

§ 8  Auf die Lieferung von Erzeugnissen finden die Bestimmungen der §§ 3, 4, 5 und 7 über Steuerarbeiten entsprechende Anwendung.

    Die gelieferten Erzeugnisse sind in den gemäß § 7 geführten Listen nach einem von der Verwaltungsbehörde zu bestimmenden Wertverhältnis an Stelle der Arbeitstage anzurechnen.

§ 9  Die Einwohner der Orte Lome und Anecho sowie etwas später vom Gouvernement zu bestimmender Ortschaften sollen an Stelle von Steuerarbeiten und Lieferungen zu Geldabgaben herangezogen werden.

§ 10  Der Gouverneur kann Befreiungen von den Steuerleistungen eintreten lassen.

§ 11  Die Verordnung tritt am 1. April 1908 in Kraft.

Lome, den 20. September 1907.

Der Gouverneur:

Graf Zech