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Ereignisse

Der langjährige Schutztruppenoffizier Ludwig Freiherr von Stein zu Lausnitz wird nach seiner Verabschiedung aus dem Truppendienst in Kamerun im Jahre 1910 als Leiter einer geographisch-wirtschaftlichen Expedition am unteren Sanga in Neukamerun 1913 noch einmal für amtliche Aufgaben herangezogen. Auf der Expedition zeigen ihm die einheimischen Pygmäen einen Pfad, den Mokele-Mbembe durch den Dschungel gezogen habe. Die Spuren überzeugen den Freiherrn von Stein davon, daß eine Saurierart im Innersten Afrikas bis in unsere Zeit überlebt hat und so sammelt der Freiherr gezielt Berichte über den elefantengroßen Saurier. Der Pflan-zenfresser – Stein wird von den Eingeborenen auch dessen Lieblingspflanze gezeigt – mit langem Hals und langem Schwanz lebt laut Aussage der Pygmäen in und an Gewässern und greift Menschen, die ihm versehent-lich zu nahe kommen, an und es sei auch zu Todesfällen gekommen. Für die Pygmäen im Südosten der deut-schen Kolonie ist Mokele-Mbembe (Der, der den Lauf des Flusses stoppt.) Teil ihres Lebens in den Urwäldern.

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Wirtschaft

Im März 1913 hält Hauptmann Hirtler, ehemals Offizier der Schutztruppe in Kamerun, einen Vortrag in Straß-burg über die Kolonie. Über Neu-Kamerun sagt er, daß es zur französischen Zeit von 1400-1500 farbigen Sol-daten und Polizisten besetzt gewesen sei, in der Haupt-sache Senegalesen. Land und Wirtschaft war vollkom-men in der Hand von französischen Konzessionsgesell-schaften, die ausschließlich auf ihren Gewinn gearbeitet haben. Die einheimische Bevölkerung war nur zur Ge-stellung von Arbeitskräften für die Konzessionsgesell-schaften da. Unsere Aufgabe wird es sein, in zielbewuß-ter, ruhiger, ebenso bestimmter wie humaner Weise die Eingeborenen uns dienstbar zu machen für die Kultur-arbeiten, an denen mitzuarbeiten sie berufen sind.

Nachteilig sind die französischen Konzessionsgesell-schaften in Neukamerun, deren Rechte 1912 vom Reich bestätigt wurden, weil sie die Handelsfreiheit stark ein-schränken. Die baldmöglichste Schaffung großer Reser-vate, die Hervorhebung des Überwachungsrechtes des Staates gegenüber den Konzessionsgesellschaften und geeignete Vereinbarungen mit ihnen hält Hirtler für die Mittel, dem Handel vorläufig den Zugang zu öffnen und die Eingeborenen vor der Ausbeutung durch die Gesell-schaften zu schützen, bis genauere Erkenntnisse weitere Maßnahmen an die Hand geben.

Die Neuerwerbung bezeichnet Hirtler als eine günstige, trotz der Konzessionen, wegen der neugewonnenen Wasserwege und den daraus sich ergebenden Anschluß an den Weltverkehr. Mit den 3000 km Schiffahrtswegen in der Neuerwerbung wird Deutschland kräftig in den Handel des zentralen Afrika eingreifen können.

Hirtler schließt damit, daß er ausführt, die Aufgabe, Neukamerun ebenso zu fördern, wie dies in Altkamerun geschehen sei, sei eine angesichts der natürlichen Wer-te, welche in der Neuerwerbung steckten, dankbare wie schwierige Aufgabe, weil ihre Lösung beweisen würde, daß deutsche Kolonisation auch dort noch leistungsfä-hig ist, wo die eines anderen Kulturvolkes versagt hat.

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Die Übernahme

In den Mitteilungen der Gesellschaft für Erdkunde und Kolonialwesen zu Straßburg im Elsaß für das Jahr 1913 wird berichtet: »In Ausführung des vorjährigen deutsch-französischen Kamerun-, bzw. Kongo-Abkommens, ist am 1. Oktober 1912 das von Frankreich durch den Vertrag vom 4. November vorigen Jahres abgetretene Gebiet seiner Kolonie Aequatorial-Afrika in deutsche Verwaltung übergegangen.

Der Vorgang der Übergabe vollzog sich ohne irgend-welche besondere Veranstaltungen und in allergrößter Einfachheit. So weht denn zurzeit am Sanga, am Ubangi, an der Mondabai die schwarzweißrote Flagge an Stelle der blauweißroten und das Land ist deutsch geworden, um es hoffentlich für alle Zeiten zu bleiben, wie wir auch keinen Zweifel hegen, daß seine Entwicklung nicht min-der günstig verlaufen werde, als bisher unter französi-scher Herrschaft. Inzwischen sind die Abteilungen der Grenzberichtigung schon an Ort und Stelle angelangt. Der französische Leiter dieser Expedition, Hauptmann Periquet, hat in Paris einem Berichterstatter mitgeteilt, die Abteilungen Deutschlands und Frankreichs  hätten volle Freiheit, zur Erzielung einer genauen vereinfach-ten Abgrenzung an jedem beliebigen Punkte der unge-heuren Grenzlinie erforderlichenfalls gegenseitige Zu-geständnisse zu machen. Man werde die in Französisch-Aequatorial-Afrika, Kamerun und Belgisch-Kongo be-stehenden Stationen benutzen und auch mittels Flug-drachens funkentelegraphische Verbindungen herzu-stellen trachten.«


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Politik

Zum Tausch deutscher Rechte in Marokko gegen Neu-kamerun schreibt 1912 der erfahrene Afrikareisende Joachim Graf von Pfeil:

»Ein Gebietszuwachs von rund 270.000 Quadratkilome-tern darf unter keinen Umständen als ganz bedeutungs-los hingestellt werden; ebensowenig unterliegt es irgendwelchem Zweifel, daß in einer, allerdings wohl späten Zukunft dieser Besitz einen erheblichen Wert repräsentieren wird. Auf der anderen Seite dürfen wir nicht verkennen, daß diesem Gebiet gewisse Nachteile anhaften, die augenblicklich schwer ins Gewicht fallen. Erstens ist das Gebiet mit der Schlafkrankheit infiziert, der wir gegenwärtig noch kein erprobtes Abwehrmittel entgegenzusetzen haben. Der Mitteilung von der Ent-deckung eines solchen stehen wir bis jetzt skeptisch gegenüber. Ferner bestehen große Konzessionsgesell-schaften, deren Betriebsrecht wir zu respektieren ha-ben. Die Rechte dieser Gesellschaften sind aber viel-leicht schwere Hindernisse für die Ausbeutung der natürlichen Werte des Landes durch unsere eigenen Geschäftsfirmen, so daß die dem Lande zu entnehmen-den Werte noch auf längere Zweit hinaus in franzö-sische Hände gelangen, statt in die der nunmehrigen Besitzer. – Weiter ist zu betonen, daß man uns je eine Zugangsstelle zum Kongo und zu dessen größten Neben-flusse, dem Ubanghi, gewährt hat. Der Zutritt zu der größten Wasserstraße Afrikas ist nicht ohne wirtschaft-liche Bedeutung. Vorenthalten ist uns aber das verhält-nismäßig kleine Stück Land zwischen diesen beiden Zugangspunkten, das den Ubanghi in seinem ganzen Verlauf zu unserer neuen östlichen Kamerungrenze gemacht hätte. Man hat uns also französischerseits nur gewährt, was sich entbehren ließ. Die Einigung auf diesen Grenzverlauf bekundet nicht viel Scharfblick auf unserer Seite. Statt der naturgegebenen Grenze des Ubanghi haben wir nun eine Grenze, deren Verlauf und endgültige Festlegung erst eine Summe von Arbeit und Kosten fordert.

Unser Gebietszuwachs legt uns mithin sofortige nicht unerhebliche Ausgaben auf, denen keine Einnahmen oder irgendwelche politischen oder kommerziellen Vor-teile gegenüber gestellt werden können, wie diejenigen, die Frankreich aus den Zöllen Marokkos usw. usw. von den Kosten seines marokkanischen Feldzuges in Abzug bringen kann.

Auf das geographisch aufmerksame Auge, auf den wirt-schaftsgeographisch geschulten Sinn wollen die beiden Anlegestellen am Ubanghi und Kongo durchaus keinen wohltuenden Eindruck machen. Auch wird kein gefälli-geres Moment in die Betrachtung der Neuerwerbung eingeführt durch die Belastung mit einer Etappenstraße für französische Truppen.«