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Das Gerichtswesen

Rudolf Sendke, Lehrer der Regierung von Deutsch Ost-afrika, beschreibt das Bestrafungssystem in Ostafrika:

»Es ist vielleicht ganz lehrreich, an dieser Stelle etwas über Strafen als Erziehungsmittel einzuflechten. Nur der am eigenen Leibe empfundene Schmerz sieht der Neger als Strafe an. Wollte man ihn einsperren und ihn dazu auch noch verköstigen, so würde er denken: „Wofür erhalte ich diese besondere Vergünstigung?“ Freiheits-strafen tun seiner Ehre keinen Abbruch; für Ehre hat er überhaupt kein Wort. Nach jahrelanger Kettenhaft wird der Dieb von seiner Sippe, ja von dem ganzen Dorfe, aus dem Gefängnis abgeholt und mit Freude in sein Haus geleitet. Niemand würde ihn über die Achsel ansehen. Vor der Besitzergreifung des Landes durch die Deut-schen wurden von den damaligen Gewalthabern, den Häuptlingen oder Sultanen, oft ganz grausame Strafen verhängt. Der ertappte Dieb mußte das gestohlene Gut dem Eigentümer in jedem Falle zurückgeben und Strafe zahlen, die in Gegenständen, Sachen, bestand. Wurde er zum zweitenmal erwischt, so erhielt er fünfzig oder hundert Stockschläge, beim drittenmal wurde ihm die linke Hand abgehauen. Ließ er immer noch nicht von seinem lichtscheuen Gewerbe, so verlor er die rechte Hand, und als letztes drohte ihm der Tod durch den Strick, Erstickung im Sumpfe oder Enthauptung. Skla-venraub, -verkauf und -kauf, Folter und Gottesurteile waren überall üblich. Im Kriege wurden die Männer getötet und Frauen und Kinder fortgeschleppt.

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Das Deutsche Eingeborenengericht erkennt bei Über-tretungen, Vergehen oder Verbrechen auf Geldstrafen, Kettenhaft mit Prügelstrafe und Tod durch den Strang.

Das Todesurteil muß vom Gouverneur bestätigt werden. Die Kettengefangenen sind an einer langen dünnen Kette, die durch einen Halsring läuft, aneinander ge-fesselt, und diese ›geschlossene Gesellschaft‹ muß unter Aufsicht eines Askaris arbeiten. An Prügeln werden 10-15 Schläge mit der Flußpferdpeitsche auf das Gesäß verabfolgt. Auch der Askari bekommt neben Arrest seine Prügel und findet das ganz in der Ordnung. Wei-ber können nur zur Kettenhaft, nicht zur Prügelstrafe, verurteilt werden. Manchem der Leser wird eine solche Strafe in unserem Jahrhundert mittelalterlich oder roh erscheinen; wer aber mit den Verhältnissen in Afrika vertraut ist, weiß, daß man ohne Prügel dort nicht auskommt.

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Nur in ganz seltenen Fällen war es möglich, mit unseren Jungen ohne Prügel auszukommen. Manche sind so bummelig, frech und verlogen, daß ein kleiner Denk-zettel in Form von »25« ihnen ab und zu verabfolgt werden muß, um sie nur einigermaßen in Ordnung zu halten.

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Zwei Europäer konnten sich am Biertisch über die verschiedene Empfindlichkeit der schwarzen und der weißen Haut nicht einig werden. Man kam in Hitze und Eifer, und schließlich schlug einer vor, sich selbst mal auf der Boma 15 aufzählen zu lassen, um endlich zu einem richtigen Urteil in dieser wichtigen Sache zu kommen. Am anderen Morgen fanden die beiden Deut-schen sich bei dem weißen Unteroffizier der Polizei- truppe ein und trugen ihm ihr Anliegen vor. „Den Gefallen kann ich Ihnen tun,“ sagte er schmunzelnd. Der als ›Austeiler‹ bekannte Askari wurde gerufen, die beiden Neugierigen gingen mit ihm zur Pritsche. Der erste hatte nach dem dritten Hieb genug, der zweite war schon mit einem einzigen zufrieden.«

Soweit Regierungslehrer Rudolf Sendke über das Straf- system in Deutsch Ostafrika.

Die »25« wurden von der deutschen Verwaltung von der vorherigen arabischen Herrschaft übernommen. Aller-dings gab es bei den Arabern nur 24 Hiebe. Deshalb heißt der 25. Hieb »und einen für den Kaiser.«

Aber auch für die Gerichtsbarkeit über die Weißen ist gesorgt und für sie gibt es Gefängnisse in Tabora und Daressalam.


Im Laufe der Jahrzehnte der deutschen Herrschaft in Ostafrika werden die einheimischen Rechtsbräuche mit Hilfe von Zauberei, der Anwendung von Gift und der Blutrache und ähnliche Formen steinzeitlichen Rechtes beseitigt. Gegen dieses Einheimischenrecht wird »in scharfer Weise«, wie Gouverneur Heinrich Schnee sich ausdrückt, von der deutschen Verwaltung vorgegangen und unter seiner Herrschaft seit 1912 kommt solches von den Einheimischen angewendetes Recht nur noch in entfernten Gegenden oder im Geheimen vor und wird, wo es entdeckt wird, unterdrückt und bestraft.

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Die Schutztruppe

Trotz des großen Aufstandes von 1905 ist die Stärke der Schutztruppe gering, auch gerade verglichen mit der Stärke der Truppen in den Nachbarkolonien. 1914 ste-hen keine 2000 farbige Soldaten, die Askaris, in der Schutztruppe und 260 deutsche Unteroffiziere und Offi-ziere. Die Kaiserliche Schutztruppe für Ostafrika, so ihr offizieller Name, besteht aus 14 Kompanien, die in Garnisonen über die ganze Kolonie verteilt sind. Die genaue Stärke der Schutztruppe für Ostafrika beträgt 1914: 1 Kommandeur, 1 Stabsoffizier, 17 Hauptleute, 49 Oberleutnants und Leutnants, 42 Ärzte, insgesamt 261 weiße Offiziere und Unteroffiziere, 135 farbige Unteroffi-ziere und 1785 Soldaten (Askaris).

Unteroffizieren und Offizieren stehen bei Märschen jeweils zehn Träger für ein kleines Zelt, ein Bett, eine Kochlast sowie von Koffern für Kleidung und Ver-pflegung zu. Die Askaris tragen ihr Gepäck teils selbst und haben als Träger ihre Frauen und Askariboys, Halbwüchsige, die einmal selbst Askaris werden wollen oder Boys bei weißen Herren. Eine Askarikompanie hat dazu noch einmal mehr als die eineinhalbfache Stärke der Kompanie als Träger. Die gewöhnliche Marschzeit der Truppe unter Friedensbedingungen beträgt etwa fünf bis höchstens sechs Stunden am Tag, in welcher Zeit die Karawane etwa 20 bis 24 Kilometer zurücklegt.

Außer den Askaris der Schutztruppe gibt es etwa 2000 Polizeiaskaris, die in kleinen Abteilungen in den Bezir-ken für Verwaltungsaufgaben tätig sind.

Die Bewaffnung der Askaris und Polizeiaskaris ist nur für die Niederschlagung von Aufständen geeignet und besteht aus alten Gewehren vom Typ Gewehr 71, also einer Waffe, die 1871 entworfen wurde, mit Schwarz-pulverladung, die beim Abschuß eine große Rauchwolke erzeugt und so den Standort den Schützen preisgibt. Gegen Eingeborene mit ihren Waffen ein hinnehm-barer Nachteil. Die Truppen in den Nachbarkolonien der Belgier und Engländer sind dagegen mit modernen rauchfreien Mehrladegewehren bewaffnet. Das schon in den 1880er Jahren veraltete und im Heer in Deutschland ausgesonderte Gewehr 71 wird aber noch immer in den Kolonien verwendet. Für 1914 hat die Kolonie zwar Mehrladegewehre in Deutschland beantragt – die Finan-zierung der Schutztruppen ist Reichsangelegenheit – , der Antrag war aber abgelehnt worden und so hat die Kolonie selbst, auf Drängen des neuen Schutztruppen-kommandeurs Paul von Lettow-Vorbeck 1914 aus Erspar-nissen verschiedener Kassen der Schutztruppe ein paar hundert moderne Gewehre angeschafft. Dazu hat man 50-60 Maschinengewehre, die sich im Buschkrieg gegen Eingeborene gut bewährt haben und einige kleine von Trägern transportierbare Geschütze.


Unter den Pflanzern und Ansiedlern im Norden der Kolonie haben sich Schützenvereine gebildet – unter-stützt vom Gouvernement – welche im Falle eines Auf-standes oder Krieges die Verteidigungsfähigkeit von Deutsch Ostafrika verstärken sollen.

In den vergangenen Jahren war wiederholt vom Reichs-kolonialamt und vom Gouvernement die Verteidigung von Deutsch Ostafrika erörtert worden, mit dem gleich-förmigen Ergebnis, daß die Kolonie von Seeseite völlig schutzlos gegen die Übermacht der englischen Flotte und in ihrem Schutz landenden Kolonialtruppen ist und folglich erst gar kein Versuch einer Verteidigung der Küstenstädte unternommen würde. Nach der vom Kom-mando der Schutztruppen in Berlin Ende April 1912 an den Gouverneur von Ostafrika abgegangenen Denk-schrift soll sich die Schutztruppe im Kriegsfall ins In-nere des Landes zurückziehen und aus der Defensive Offensivstöße gegen den Gegner führen. In diesen An-weisungen wird zum erstenmal weniger von Aufstands-gefahr und dem Schutz der Kolonie durch die Kongo-Akte ausgegangen, sondern die Möglichkeit eines Krie-ges gegen einen äußeren Feind in Betracht gezogen. Die Denkschrift besagt, daß ein Rückzug ins Landesinnere erst nach »Kampf« erfolgen soll und Vorstöße an den Grenzen gegen feindliche Stationen, Telegraphenlinien und Eisenbahnen werden empfohlen. Der Kommandeur der Schutztruppe, Oberstleutnant Freiherr von Schlei-nitz, sieht die Lage anders und glaubt weiterhin an ausbrechende Aufstände im Kriegsfalle und erläßt am 20. Juni 1912 die Anweisung an die Truppe im Kriegsfall sofort ins Landesinnere zu gehen. Gouverneur Rechen-berg billigt Schleinitzens Anweisungen für den Kriegs-fall. Als im Juli 1912 Heinrich Schnee das Gouvernement übernimmt fügt er dem nur hinzu, daß im Kriegsfall die Gelder des Gouvernements ins Landesinnere zu ver-bringen sind und diverse weitere Maßnahmen auf dem Gebiet der Verwaltung im Falle eines Krieges. Schnee ist aber davon überzeugt, daß im Kriegsfalle in Europa die afrikanischen Kolonien nicht zum Kriegsgebiet werden, da laut der Kongo-Akte – von den Kolonialmächten 1885 in Berlin beschlossen – die Kolonien im mittleren Afrika einen neutralen Status haben.


Im Januar 1914 trifft der neue Kommandeur der ostafri-kanischen Schutztruppe von Deutschland kommend in Daressalam ein. Oberstleutnant Paul von Lettow-Vor-beck wird der Nachfolger von Oberstleutnant von Schleinitz. Lettow-Vorbeck ist ein erfahrener Kolonial-soldat der beim Boxeraufstand in China 1900/01 dabei war und beim Krieg in Südwestafrika 1904-06. Als er in Deutsch Ostafrika eintrifft geht er auf Reisen ins Land, um sein neues Betätigungsfeld kennenzulernen. In den Bergen im Norden der Kolonie, der am dichtesten mit deutschen Siedlern besetzten Gegend, findet er ein von ehemaligen Offizieren, die sich nun als Pflanzer betäti-gen, im März 1913 aufgestelltes freiwilliges Schützen-korps, dem alle wehrfähigen Männer im Umkreis ange-hören.

Lettow stellt fest, daß die Zivilbehörden im Kriegsfall von Aufständen der Einheimischen ausgehen, eine Meinung beeinflußt durch die ehemaligen Führer der Schutztruppe von Schleinitz und seinem Stabschef Kurt Johannes, der noch in den 90er Jahren gegen die Araber und Massai gekämpft hatte und 1905 beim großen Auf-stand im Süden des Schutzgebietes. Johannes ist 1913 in Berlin verstorben, aber seine und die Erfahrungen von Schleinitz, der seit 1900 in der Kolonie war, wirken nach. Lettow macht ganz andere Erfahrungen. Als er bei einer Inspektionsreise zwischen Moschi und Aruscha nach Boma la Ngombe kommt, wo ehemalige Askaris ange-siedelt worden sind, ist sein Eintreffen schon bekannt und der neue Schutztruppenkommandeur wird von den alten schwarzen Soldaten überall am Weg begrüßt. Auch bei Kondoa-Irangi und bei Singida kommen ehemalige Askaris teilweise von weit her und stellen sich zur Begrüßung des neuen Kommandeurs am Weg auf. Eine freiwillige Loyalität der alten Soldaten zu ihrer Truppe. Auch die Scouts und Spurenleser, die ihm von den Kompanien, in deren Gebiet er gerade im Busch auf Inspektion unterwegs ist, mitgegeben werden, lernt er als vertrauenswürdige Leute zu schätzen. Und beein-druckt ist er von den Nachrichtenverbindungen in der Wildnis, selbst wenn er keine Nachricht über das Ziel einer Reise hinterlassen hat. Auf einem Marsch mitten im Busch überbringen ihm eines Tages Eingeborene Überseepost für ihn. Zurufe, Feuerzeichen und Signal-trommeln verbinden Menschen und Dörfer und verbrei-ten Nachrichten, aber auch Gerüchte, mit unglaublicher Geschwindigkeit.

Lettow-Vorbeck verwirft die Anschauungen seines Vor-gängers über einen Kriegsfall in der Kolonie und sieht die Denkschrift des Oberkommandos in Berlin vom April 1912 als richtig an. Er geht einen Schritt weiter und will im Kriegsfall die Hauptkräfte der Schutztruppe im Kilimandscharo-Gebiet konzentrieren zum Schutz die-ses wirtschaftlich wertvollsten Teils der Kolonie und zum Angriff von dort auf Britisch Ostafrika. Am 15. Mai 1914 legt Lettow seinem Vorgesetzten, dem Gouverneur Schnee, seinen Plan in einem Schreiben, seiner Stel-lungnahme zur Denkschrift aus Berlin vom April 1912, vor und begründet ihn auch damit, daß bei einem gro-ßen Krieg es darauf ankäme zu verhindern, daß England Truppen aus Ostafrika auf den europäischen Kriegs-schauplatz abziehen könne, sondern im Gegenteil noch gezwungen würde Truppen durch eine deutsche Offen-sive in Ostafrika nach Ostafrika verlegen zu müssen und so das deutsche Heer in Europa entlastet werde. Zudem müßten englische Truppentransporte aus Europa von Kriegsschiffen geschützt werden, so würde den deut-schen Kreuzern auf Kaperkrieg auf den Weltmeeren mehr Spielraum gewährt sein. Der Militärstratege Paul von Lettow-Vorbeck trifft mit seinen Ideen auf den Verwaltungsbeamten Heinrich Schnee, der am 9. Juni 1914 an Lettow schreibt: »Nach meiner Auffassung wer-den hiernach lediglich die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen ohne grundsätzliche Änderung weiter aus-zugestalten sein.«

Am 11. Juli gehen Lettows Stellungnahme und Schnees Erwiderung beim Reichskolonialamt in Berlin ein. Der Kommandeur der Schutztruppen, Oberst Ernst von Below, stimmt den Gedanken Lettows weitgehend zu und läßt eine Denkschrift für den Gouverneur in Ost-afrika aufsetzen, in der er den möglichen ungünstigen Eindruck der Besetzung unverteidigter Küstenplätze durch den Feind auf die Eingeborenen durch die nun durch den Ausbau des Verkehrsnetzes in der Kolonie jetzt möglichen entschlossenen und erfolgreichen An-griffe auf feindliches Gebiet wohl am schnellsten wettgemacht werden könnte. Würde durch Angriff die Maß-nahmen des Gegners auf die Abwehr auf seinem eigenen Gebiet beschränkt, bedeute dies den bestens Schutz der Kolonie. Nach der Umbewaffnung auf die neuen Gewehre sei die Truppe sehr wohl fähig auch gegen überlegene britische Streitkräfte zu kämpfen. Da-her bestünden keine Bedenken, daß durch entsprechen-de Vorarbeiten der durch den neuen Kommandeur jetzt vorgeschlagenen Kriegführung Rechnung getragen werde.

Diese Stellungnahme des Kommandos der Schutztrup-pen soll am 18. Juli 1914 vom Staatssekretär des Kolo-nialamtes, Wilhelm Solf, unterzeichnet und abgeschickt werden. Solf hat jedoch Bedenken, denen sich das Aus-wärtige Amt anschließt. Am 23. Juli wird von Below darüber in Kenntnis gesetzt, der umgehend antwortet, daß die angesprochenen Vorarbeiten für die Mobilma-chung in der Kolonie militärische Pflicht seien, unab-hängig von der jeweiligen politischen Lage, und folglich die Stellungnahme des Kommandeurs der Schutztrup-pen zu den Schreiben aus Ostafrika an das Gouverne-ment in Daressalam abgeschickt werden müsse. Den-noch entscheidet das Reichskolonialamt gegen die Ab-sendung der Stellungnahme des Schutztruppen-Kom-mandos in Berlin.    

Dagegen wird eine andere militärische Maßnahme in der Kolonie umgesetzt. 1913 wurde in Berlin ein Wehr-gesetz für die Schutzgebiete erlassen, wofür 1914 vom Reichskanzler die Ausführungsbestimmungen heraus-gegeben werden und Mitte 1914 beginnt in Ostafrika die Umsetzung des Gesetzes, das im Falle eines Aufstandes oder im Kriegsfall die Einziehung der wehrpflichtigen Reichsdeutschen zur Schutztruppe in der Kolonie vor-sieht.


Die Marine unterhält in den ostafrikanischen Gewäs-sern die Ostafrikanische Station mit Sitz in Daressalam. Die Station ist lange nur mit den typischen kolonialen Kriegsschiffen besetzt, die für die Einschüchterung der Einheimischen und für die Bekämpfung von Eingebo-renenaufständen gedacht sind. Seit Juni 1914 ist nun der moderne Kleine Kreuzer Königsberg in Daressalam stationiert, aber aus Gründen der Repräsentation des Reiches insbesondere auch bei der II. Landesausstellung in der Kolonie im August 1914.

Außerdem ist das leicht bewaffnete moderne Vermes-sungsschiff Möwe seit Februar 1913 der Ostafrikani-schen Station zugeteilt und vermißt die Küstengewässer des Schutzgebietes.

Beide Schiffe zusammen haben etwa 430 Mann Besat-zung und in der Kolonie befinden sich um die 360 Reservisten der Marine. Von den Reservisten sind gut 30 Offiziere, die sich meistenteils als Pflanzer in Ostafrika angesiedelt haben. 

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Die Missionen

Die englischen Missionen im Lande werden von vielen deutschen Kolonisten als feindliche Kräfte empfunden, die gegen die deutsche Kolonialherrschaft hetzen. Ohne Zweifel wirken viele der englischen Missionare in Deutsch Ostafrika in dieser Richtung. Aber auch die deutschen Missionen werden von vielen Deutschen nicht sonderlich geschätzt wegen ihrer moralischen Unterstützung der Eingeborenen gegen die Verwaltung. Für die Eingeborenen sind die verschiedenen christ-lichen Missionen, die sich im Kampf um die Seelen der Schwarzen auch gegenseitig bekämpfen, eine schwer zu durchschauende Angelegenheit. Am ehesten sind sie für sie vergleichbar mit ihren Geheimbünden, die die schwarze Gesellschaft durchziehen. Die unafrikani-schen Bibelgeschichten um den Mann, den man an einem Holzkreuz angenagelt hat, versteht eh kaum jemand. Wenn möglich versuchen die Gewitzten soviel wie möglich aus den Missionaren herauszuholen. Ein Mohammedaner, Boy eines Deutschen, erzählt seinem Herrn auf Suaheli: „Du sagst bloß Halleluja, Amen! Und schon hast du einen neuen Rock!“ Und so läßt sich dieser Mohammedaner von allen Missionaren taufen, die ihm dafür Kleidungsstücke schenken.

Ganz besonders unverständlich ist dem Schwarzen das fanatische Predigen der Missionare gegen die Vielehe. Eine Selbstverständlichkeit in der schwarzen Gesell-schaft, die auch viele Frauen wirtschaftlich in der Ge-meinschaft absichert. Dieses christliche Dogma ist wohl ein Hauptgrund für die Verbreitung des Islam in Ge-genden mit christlicher Missionierung. Bei den Mo-hammedanern ist Vielweiberei erlaubt und entspricht so der schwarzen Gesellschaftsform. Dazu ist ein Mo-hammedaner unabhängig von seiner Hautfarbe wirklich gleichberechtigt in der islamischen Gesellschaft, im Gegensatz zum Christentum. Ein schwarzer Christ bleibt ein Schwarzer und ist den weißen Christen auch wei-terhin untertan. Auch ist Kismet, das im Islam vor-gezeichnete Schicksal, viel verständlicher und angeneh-mer für das alltägliche Leben als die Sündenpredikten der christlichen Missionare, mit der Aussicht auf end-lose Strafen im Jenseits. Die schwarze Oberschicht, die sich die Vielehe leisten kann, ist unter diesen Umstän-den selbstverständlich dem Islam zugeneigt.

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Die Bezirke

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Verwaltung


Die Dschagga-Fürstentümer an den Abhängen des Kilimandscharo führen ständig Kämpfe – und seit der deutschen Machtübernahme Intrigen – gegeneinander, um über die Deutschen ihre eigene Machtbasis zu erweitert. Anfang des Jahres 1900 gelingt es dem Fürsten von Marangu seine Gegner, die Fürsten von Kiboscho und Moschi, durch Intrige als Verräter vor ein deutsches Gericht zu bringen. Der Prozeß ist eine Farce und beide Fürsten werden gehenkt. Von nun an fließen die Tribute aus erheblichen Teilen des Dschaggalandes Marealle zu, dem Fürsten von Marangu. Seine ver-bliebenen Rivalen richten nun die Waffe der Intrige gegen ihn. Die Gerüchte besagen, daß Marealle einen Aufstand vorbereite und um einer Verhaftung zu entgehen flieht er 1905 nach Britisch Ostafrika. Die deutsche Kolonialregierung nimmt ihn zwar wieder in Gnaden auf, entzieht ihm jedoch seine Macht und seine Einkünfte über die anderen Dschagga-Fürstentümer. 1912 dankt er ab. Der englische Historiker John Iliffe schreibt über Marealle: »Der brillanteste unter den Chiefs, welche die Deutschen manipulierten…«


Ein wichtiges Mittel der deutschen Herrschaft ist die Pflicht aller Häuptlinge sich auf Anfrage der Verwaltung zu stellen, Rede und Antwort zu stehen und gegebene Anordnungen auszuführen. Gerade aber in noch abge-legenen Gebieten herrscht nicht selten Verwirrung und Angst bei den Eingeborenen, die oft noch im ständigen Kriegszustand gegeneinander leben und von den Wei-ßen auch nichts anderes erwarten. Der evangelische Missionar Klamroth beschreibt so eine Szene im Jahre 1902 bei den Pangwa im Südwesten von Deutsch Ostafrika. Klamroth trifft nach längerer Zeit wieder den Pangwa-Häuptling Gigima, welcher wie sein Volk noch fast keine Berührung mit den Weißen haben, als Gigima bald nach der Ankunft Klamroths flüchtet. Gigima hat gehört, daß zwei Weiße mit Soldaten in sein Land ge-kommen sind und befürchtet das Schlimmste. Schlimm aber ist, daß er sich nicht in seinem Dorf der deutschen Truppe gestellt hat. Klamroth:

»Solch Ausreißen der Häuptlinge kommt in Gebieten, die noch fern von Verkehrsstraßen liegen, häufig vor. Es ist besonders die Furcht vor den schwarzen Soldaten, die die Leute dazu treibt. Da nun aber der Weiße, der die Soldaten befehligt, der Vertreter der Obrigkeit ist, so ist das immer eine schlimme Sache, denn jeder Häuptling soll sich stellen. – In diesem Falle gelang es mir zu vermitteln, und obwohl Gigima auch am anderen Morgen nicht erschien, beschränkte sich die Expedition doch nur auf Beitreibung von Lebensmitteln, ohne schärfere Maßregeln zu ergreifen. Kaum hatten die Soldaten dann das Land verlassen, da war Gigima auch schon wieder bei mir, um mich mit einer Ziege zu belohnen, weil ich das Land gerettet habe. Natürlich wies ich das Geschenk zurück, hatte dafür aber eine um so längere Unterredung mit ihm über sein Verhältnis zu der Regierungsstation.

Ob er klug geworden ist? – Ich meine ja. Etwa ein Jahr nach jenen Ereignissen reiste Missionar Neuberg als der erste von uns von [der Missionsstation] Milow nach Songea [dem Verwaltungssitz des Militärbezirkes Magwangwara], das etwa 8 Tagesmärsche von uns ent- fernt liegt. Da nahm Gigima eine schöne Ziege und zog selbst mit nach Songea über Flüsse und Berg und Tal und hat sich dort im Lande seiner früheren Todfeinde, der Poma, selbst seinem neuen Herrn vorgestellt.«


Das Gouvernement hat einige Maßnahmen in bezug auf die Einheimischen getroffen zur Sicherung des Land-friedens und der deutschen Herrschaft. So das Verbot des Waffenhandels für Eingeborene, sodaß Waffen nicht in die Hände von Eingeborenen gelangen, weder für Kämpfe untereinander noch gar gegen die Deut-schen, und ebenso ist der Waffenhandel der Weißen streng kontrolliert, auf daß Weiße nicht Waffen an Schwarze verkaufen.

Zur Sicherung der Schwarzen vor den bekannten schlimmen Auswirkungen des freien Alkoholverkaufs in anderen Kolonien auf das Leben der einheimischen Bevölkerung ist der Verkauf von Alkohol an die farbige Bevölkerung in Deutsch Ostafrika grundsätzlich verbo-ten. Die eingeborene Bevölkerung wird aber auch gegen Übervorteilung durch die Weißen geschützt. So bedarf der Abschluß von Verträgen zwischen Weiß und Schwarz der amtlichen Genehmigung, ansonsten der Vertrag von vornherein ungültig ist. Einerseits werden die Schwarzen durch die amtliche Kontrolle aller Verträge vor Verschuldung bei Weißen geschützt, ins-besondere aber bei Landabtretungen ist diese Sicherung gegen die Weißen zum Schutz der Schwarzen not-wendig. Dafür sind Landkommissionen eingesetzt, die bei der Übertragung von Grundstücken von Schwarzen an Weiße prüfen, ob genügend Land für die ansässige Bevölkerung und ihre Nachkommen als Eigentum vor-handen bleibt. Ein weiteres wichtiges Element der deut-schen Machtausübung ist die Rechtssprechung durch unbestechliche beamtete deutsche Richter und gleicher Rechtsprechung gegen Weiß und Farbig. Die Arbeiter- gesetzgebung zum Schutz der Schwarzen gegen weiße Ausbeutung und ihre soziale Sicherung ist ebenfalls vor-bildlich und besonders im Verhältnis zu den Kolonien der anderen Kolonialmächte. All diese Maßnahmen sollen die einheimische Bevölkerung sichern und lang-fristig so auch die deutsche Herrschaft, da eine ge-schützte eingeborene Bevölkerung auch gegen Auf-stände gegen die Herrschaft der Deutschen sichert.


Die Fürsorge für die farbige einheimische Bevölkerung ist in Deutsch Ostafrika vorbildlich. Die Krankenver-sorgung, die Schulen, die Arbeitergesetzgebung und der Schutz der farbigen Bevölkerung vor rechtlosen Über-griffen von Weißen sind weit vor den Kolonien der anderen Kolonialmächte im Großraum Ost- und Mittel-afrika. Selbst die Kolonialmacht England kann da nicht mithalten.

Vom Gouvernement in Daressalam wird seit der Über-nahme der Kolonie in zivile Führung 1906 besonderer Wert auf den Arbeiterschutz in jedweder Form gelegt. Die Arbeitergesetzgebung sichert den schwarzen Arbeit-nehmer in weißen Betrieben vor Zwang und Ausbeutung und gesundheitlicher Schädigung.

Eine menschenwürdige Behandlung, insbesondere aus-reichende Unterkunft und Ernährung der Arbeiter auf den Plantagen, ist durch die Bestimmungen gesichert, deren Befolgung durch besonders dafür eingesetzte Distriktkommissare überwacht wird. In der neuesten Arbeitergesetzgebung werden besonders die Vorschrif-ten über den sanitären Schutz der Eingeborenen noch verschärft. Für Betriebe mit größerer Arbeiterzahl ist die Anstellung von Sanitätsgehilfen und die Schaffung eige-ner Lazaretteinrichtungen für die Eingeborenen vorge-schrieben.

Ein besonderes Übel ist die Arbeiteranwerbung. Anfangs war die freie Anwerbung durch Privatunternehmer un-ter amtlicher Aufsicht für eine neun Monate nicht übersteigende Zeitdauer zugelassen worden. Als aber trotz der amtlichen Überwachung dieses System infolge wachsender Konkurrenz zu Mißständen führt und die »wilden Anwerber« mit allen Mitteln, erlaubten und unerlaubten, Arbeiter zu erlangen suchen, wird es 1914 beseitigt und durch ein System konzessionierter An-werber ersetzt, bei denen grundsätzlich ein vertrau-enswürdiger Anwerber für jeden Anwerbebezirk einge-setzt und daneben nur in beschränktem Umfange eine Anwerbung durch die Pflanzungsbesitzer selbst oder längere Zeit in deren Dienst befindliche vertrauens-würdige Angestellte zugelassen wird. Dieses System ermöglicht eine bessere Beaufsichtigung der Anwer-bung, als es bei den wilden Anwerbern möglich gewesen ist.


Die finanzielle Lage der Kolonie entwickelt sich außer-ordentlich gut. Sämtliche Ausgaben, außer den vom Reich getragenen Kosten für die Schutztruppe, sind durch landeseigene Einnahmen der Kolonie gedeckt. Die Kolonie zahlt aus eigenen Mitteln die Verzinsung und Tilgung aller Eisenbahnbauten im Land und kann auch die bedeutenden Summen für die Verzinsung und Tilgung der 1913/14 begonnenen weiteren Eisenbahn- bauten übernehmen. Durch die gute Finanzlage ist es außerdem möglich, sehr bedeutende Aufwendungen für sanitäre Maßnahmen zugunsten der Eingeborenen zu machen, denen irgendwelche Einnahmen nicht gegen-überstehen. Natürlich ist die Hebung der Gesundheit der Einheimischen denn doch ein Wert für die Wirt-schaft der Kolonie und für die Zufriedenheit mit der deutschen Herrschaft, also auch ein Sicherungsmittel für die deutsche Herrschaft.

Die weitere Sicherung des Finanzbedarfs von Deutsch Ostafrika, auch für die Finanzierung der geplanten tech-nischen Erschließungsmaßnahmen wie die Eisenbahn-bauten, ist gedeckt durch die ständig steigenden Ein-nahmen, vor allem der Zölle aus dem wachsenden Handel der Kolonie und aus den ebenfalls wachsenden Einnahmen aus den Eingeborenensteuern, durch die Ausweitung der Steuern für die Eingeborenen auf das ganze Land und die Hebung der Wirtschaft der Ein-heimischen, die wiederum auch zu erhöhten Steuer-einnahmen führt.

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Die Menschen

Die Araber waren seit Jahrhunderten die Herrscher im Küstenbereich von Ostafrika. Die Oberschicht der ara-bischen Bevölkerung, die Muskat-Araber aus der Hafen-stadt Muskat im Oman, besitzt Kokosnuß- und andere Plantagen in den Küstenregionen. Die Schihiri-Araber haben ihren Namen von der Hafenstadt Schihr, stam-men aus dem Hadramaut, der Südküste der arabischen Halbinsel, und sind Kleinhändler, Handwerker und der-gleichen. Die beiden arabischen Bevölkerungsgruppen trennen auch die verschiedenen Richtungen des Islam, denen sie jeweils angehören, und das erhabene Auf-treten der Muskat-Araber unterscheidet sie vollkom-men vom einfachen Volk der Schihiris. Die ganze ara-bische Bevölkerung Deutsch Ostafrikas macht 1914 etwa 4000 Köpfe aus. An ihrer Spitze steht der frühere Sultan von Sansibar, Seyid Chalid bin Bargasch. Der rechtmä-ßige Thronerbe war in den 1890er Jahren von den Engländern nicht anerkannt worden und hatte nach der Beschießung seines Palastes durch englische Kriegs-schiffe flüchten müssen. Er hat in Deutsch Ostafrika Sicherheit gefunden und lebt seitdem als deutscher Schutzbefohlener in Daressalam.


Der Islam ist bei der arabisch-einheimischen Misch-bevölkerung der Küste verbreitet und entlang der Kara-wanenstraßen ins Landesinnere. Da sich die deutsche Verwaltung der gebildeten islamischen Bevölkerung an der Küste für ihre Verwaltung bedient nimmt sie diese Verwaltungskräfte beim Ausbau der Verwaltung im Landesinneren auch dorthin mit und trägt somit den Islam ins Innere Deutsch Ostafrikas.

Wie die einheimischen Regierungsangestellten sind auch die Askaris hauptsächlich Moslems und aufgrund ihrer Stellung angesehen beim Volk und so bringt ihre Stationierung im Landesinneren auch ihre Religion dorthin. Ohne daß die islamischen Verwaltungsange-hörigen und Soldaten den Islam absichtlich verbreiten würden, sondern nur aufgrund ihre gehobene Stellung, die ihre Religion attraktiv macht bei der schwarzen Bevölkerung, wandert der Islam weiter ins Landesin-nere. Zudem sind einige der Askaris und Regierungs-angestellten auch Vorbeter in den Moscheen und sie führen auch die Beschneidungen aus. So ist eigentlich die deutsche Herrschaft in Ostafrika für die Ausbreitung des Islam verantwortlich. Die breite Masse der Bevöl-kerung im Inneren bleibt aber bei ihren angestammten ursprünglichen afrikanischen Glaubensvorstellungen, wenn dort auch die christlichen Missionen Schäflein zu gewinnen suchen.

Die christlichen Missionen sind in Ostafrika entschie-den im Nachteil gegenüber dem Islam. Die Christen verlangen von ihren Anhängern die Einhaltung von Regeln, die wider der Natur des Mannes sind. Der Islam dagegen ist nicht eine unverständliche komplizierte Religion, sondern eine einfache, den Bedürfnissen des Mannes entgegenkommende Religion. Vielehe ist er-laubt und so ist insbesondere die alteingesessene schwarze Oberschicht dem Islam zugeneigt und nicht dem Christentum.

Da die Küste mit ihrer arabisch durchdrungenen Bevöl-kerung islamisch geprägt ist und auch die Schwarzen daran teilhaben können, und mit einem eindeutigen Prestigegewinn, wenn sie zur Religion Mohammeds übertreten, sind sie auch gerne bereit Moslems zu werden. Nicht nur, daß man sich nur Beschneiden lassen muß, auch die Suahelifrauen an der Küste wollen nicht mit unbeschnittenen Negern, sondern mit den ange-sehenen Moslems zu tun haben.

Der Übertritt zum Christentum hingegen ist ein langer und beschwerlicher Weg bis zur Taufe durch einen weißen Priester und bringt keinerlei Vorteile. Die wei-ßen Christen bleiben unter sich und gewähren den schwarzen Christen keinen Eingang in ihre Welt. Die Weißen halten ihre Gottesdienste unter sich ab und die Schwarzen bleiben im schwarzen Gottesdienst. Im Islam aber sind alle Moslems am jeweiligen Ort vereint in der gleichen Moschee und gleichberechtigte Mitglieder in der Welt des Propheten.

Während die christlichen Missionen in Deutsch Ostaf-rika eben Missionierung betreiben, brauchen die Mos-lems keinerlei Werbung für ihre Religion zu machen. Zudem verbreitet die deutsche Verwaltung aus genann-ten Gründen den Islam im Land und auch die Planta-gengesellschaften tun ungewollt das Ihre für die Ver-breitung des Islam indem sie Neger aus dem Binnenland in die Plantagen an der Küste holen und diese so auf die für sie bis dahin unbekannte Religion des Propheten treffen.

Selbst die weißen Herren ziehen mohammedanische Dienstboten christlichen vor, da den Moslems der Alkoholgenuß verboten ist und die vorgeschriebenen Waschungen im Islam die Reinlichkeit der Bediens- teten fördert.

Eine Schätzung des Gouvernements im Jahre 1912 kommt auf eine Zahl von 300.000 Moslems im Land, wogegen einige christliche Missionen von einer höhe-ren Zahl von Anhängern des Propheten in Deutsch Ostafrika ausgehen. Auf jeden Fall liegt selbst eine Zahl von einer halben Million Moslems noch deutlich unter zehn Prozent der Gesamtbevölkerung in der Kolonie von etwa 9.000.000 Menschen wie spätere Zählungen und Schätzungen für die Zeit um 1912 ergeben. Trotzdem ist bedeutend, daß die Masse der farbigen Regierungs-angestellten und Lehrer der Regierung, der Askaris und der Polizei Moslems sind.

Da im Reichstag von den christlichen Missionen wieder- holt die Begünstigung des Islam in Deutsch Ostafrika vorgeworfen wurde, fragt Gouverneur Schnee im Okto-ber 1913 in einem geheimen Runderlaß die lokalen Ver-waltungsstellen: »Welche Mittel dort möglich erschei-nen, um der islamitischen Propaganda durch Regie-rungsangestellte und Lehrer der Regierungsschulen wirksam entgegenzutreten.« Unter anderem bittet Schnee im Weiteren dieses Erlasses die unteren Verwaltungen auch dazu Stellung zu nehmen, ob die von Sachverständigen empfohlene Einführung der Schwei-nezucht bei den Schwarzen der Verbreitung des Islam vorbeugt. Es hatte sich gezeigt, daß bei Eingebore-nenstämmen, die die Schweinezucht betreiben, der Islam keinen Eingang findet, weil er eben den Genuß von Schweinefleisch streng verbietet. Den unteren Ver- waltungen ist drei Monate Zeit zur Einreichung von Vorschlägen gegeben, sodaß bis Anfang 1914 alle diese Berichte in Daressalam eingegangen sind und bearbeitet werden. Als Ergebnis kommt man im Gouvernement zu dem Schluß, daß keinerlei Maßnahmen in Richtung einer Eindämmung des Islam zu treffen seien.

Die Religion Mohammeds ist keine Bedrohung der deut-schen Herrschaft. Der Islam wird auch weiterhin von der deutschen Regierung geachtet und schließlich stützt sich die deutsche Herrschaft im Lande auf seine weithin mohammedanischen Unterbeamten und Soldaten.


Die Inder in Britisch und Deutsch Ostafrika wandern aus Indien nach Ostafrika ein. Da Deutsch Ostafrika der Einwanderung der Inder kein Hindernis in den Weg legt sind 1914 9000 Inder in der Kolonie. Sie haben sich in der ganzen Kolonie verbreitet, wo sie hauptsächlich als Händler tätig sind und an einigen Plätzen auch als Handwerker. Als politischer Faktor spielen sie keine Rolle und folgen vollkommen den deutschen Anwei-sungen. Eine Einigung der Inder, um als politischer Faktor zu wirken, ist ausgeschlossen durch das Kasten-wesen der hinduistischen Inder, das sie untereinander voneinander trennt und durch die Spaltung der indi-schen Moslems in verschiedene Sekten.

Eine weitere Gruppe aus Indien sind die Goanesen. Sie sind portugiesisch-indische Mischlinge aus der portu-giesischen Kolonie Goa in Indien. Etwa 400 von ihnen sind in der Kolonie. Sie sind Christen und füllen be-sondere Bereiche im Handel und Geschicklichkeit und Kenntnisse erfordernde Berufe aus, die sie wichtig für Deutsch Ostafrika machen. Mögen Schuster und Schnei-der in Deutschland nebensächliche Berufsgruppen sein, so sind die goanesischen Schuster und Schneider in Deutsch Ostafrika bei den Weißen für das Anfertigen von Tropenkleidung gefragt.

Die handeltreibenden Inder sind wegen ihrem Betrügen und Bewuchern bei Schwarz und Weiß unbeliebt und werden von den Deutschen mit den Handelsjuden verglichen. Vor der deutschen Obrigkeit zeigen sie eine kriecherische Unterwürfigkeit. Sie stellen die Mehrheit der Inder in Deutsch Ostafrika. Die indischen Hand-werker, Wäscher, Barbiere und ähnliche Berufe sind in der Minderheit der Inder im Lande und gehören den unteren Kasten der hinduistischen Gesellschaft Indiens an oder sind in ganz geringen Zahlen indische Juden, welche als Handwerker arbeiten, Buddhisten, die als Goldschmiede, Elfenbeinschnitzer und solchen Hand- werken ihr Auskommen finden, und ein paar Parsen, Anhänger Zarathustras, die als höhere Angestellte arbei-ten.

Die indischen Kaufleute und Händler sind allesamt Moslems verschiedener islamischer Sekten. Die Sekte der Ismaeliten erwartet im August 1914 ihr aus Indien angereistes geistiges Oberhaupt, den Aga Khan, in Deutsch Ostafrika. Ende Juli ist der Aga Khan in Sansibar eingetroffen und dort schon von einer Delegation seiner Anhänger aus Deutsch Ostafrika begrüßt worden, die ihn Anfang August auch nach Daressalam geleiten wol-len.