Die drei Residenturen Bukoba, Ruanda und Urundi sind zunächst militärische Verwaltungsbezirke nach dem herkömmlichen Schema deutscher Militärkolonialver-waltung. Um Verwaltungskosten einzusparen durch Vereinfachung der Verwaltung und der Selbstverwal-tung der Einheimischen in Gegenden, die ohne weiße Besiedlung sind, und auch um unnötige Reibereien und gar überflüssige Militäreinsätze durch die deutsche Militärverwaltung zu beseitigen, soll die Einsetzung einer einheimischen Zivilverwaltung viele Spannungen wegnehmen und eben Kosten sparen. Als Beispiel nimmt man die britische Herrschaft im benachbarten Uganda und hat auch einen Blick auf die Verwaltung von Niederländisch Indien geworfen.
Der Regierungsrat Eduard Haber, Erster Referent beim Gouverneur in Daressalam, ist für die Ausarbeitung der Struktur der Residenturen zuständig. Auch der östlich an Bukoba angrenzende Militärbezirk Muansa ist als Re-sidentur geplant, wird dann aber als Bezirk einer deut-schen Zivilverwaltung unterstellt.
Am 20. Juni 1906 erfolgt der Erlaß für die Einführung der Residenturen Ruanda, Urundi und Bukoba. Alle anderen Gebiete von Deutsch Ostafrika sind Amtsbezirke unter unmittelbarer deutscher Verwaltung. Die drei Residen-turen liegen im Nordwesten von Deutsch Ostafrika, weitab vom Indischen Ozean, ohne eine leistungsfähige Verkehrsverbindung zur Küste.
Die Schaffung der Residenturen Ruanda und Urundi aus ihrer einheitlichen Verwaltung als Bezirk Usumbura bedeutet die Anerkennung der besonderen politischen Gegebenheiten dieser Länder.
Am 15. November 1907 wird die Teilung von Usumbura in die Residenturen Ruanda und Urundi durchgeführt. Usumbura, der Sitz der deutschen Militärverwaltung des Bezirkes Usumbura, wird nun Sitz des Residenten in Urundi und die Residentur Ruanda erhält einen eigenen Amtssitz in der Residentur.
Werden die einheimischen Herrscher in Ruanda und Urundi auch Sultane genannt so hat der Islam in diesen Residenturen überhaupt keinen Fuß gefaßt.
Kolonialminister Bernhard Dernburg und das Daressa-lamer Gouvernement sind strikt gegen eine weiße Be-siedlung Ruandas und Urundis und die Kolonialbehör-den sperren sogar die Grenzen der beiden Bezirke we-gen angeblich ständiger Aufstände als Vorwand zur Verhinderung der Besiedlung der Residenturen.