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Deutsch Neuguinea II

Am 17. September 1914 wird in Herbertshöhe der Kapitu-lationsvertrag von Deutschen und Australiern unter-zeichnet. Die Besetzung der Kolonie durch Briten und Japaner dauert allerdings bis in den Januar 1915. Die Kapitulationsbedingungen sind sehr milde. Deutsche Gesetze, Währung und Eigentumsrechte bleiben erhal-ten, so daß während des ganzen Krieges die deutschen Pflanzungen weiter von ihren Besitzern bewirtschaftet werden können.

Die australischen Besatzungssoldaten und selbst ihre Offiziere, einschließlich des Chefs der Militärpolizei, plündern von ersten Tage der Besetzung an die einhei-mische Bevölkerung und vergewaltigen. Auch deutsche Wohnungen werden von den Briten durchsucht und ge-stohlen was ihnen gefällt. Anzeigen gegen die Soldaten wegen Diebstahl bleiben erfolglos. Eine solche Anzeige endet mit dem Versuch den anzeigenden Deutschen zu töten. Anfang Januar 1915 will ein australischer Soldat in Rabaul eine Dynamitpatrone in den ersten Stock des Hauses des Deutschen werfen, um ihn umzubringen. Die Patrone explodiert aber zu früh und reißt dem Soldaten die Hand ab.  

In Rabaul, der Hauptstadt von Deutsch Neuguinea, wer-den die Missionsschülerinnen, Patientinnen des Kran-kenhauses, weiblichen Strafgefangenen und die japani-schen Prostituierten vergewaltigt. Freiwild für die Aus-tralier sind auch alle einheimischen Frauen in den Buschdörfern, auf die in extra dafür angesetzten »Straf-expeditionen« Jagd gemacht wird. Schwarze und Chine-sen werden von den betrunkenen Soldaten je nach Lau-ne ohne Grund verprügelt und viele einheimische Män-ner werden von der australischen Soldateska ermordet. Ein halbes Jahr lang läuft dieses schwer verbrecherische Verhalten der Besatzungstruppen, ebenso wie sich die Australier auch ihren Eingeborenen in Australien ge-genüber verhalten.   

Von den Briten wird nur auf Nauru, das zum britischen Besatzungsbereich gehört, der Kapitulationsvertrag nicht eingehalten und die deutsche Bevölkerung am 8. November 1914 nach Australien deportiert. Unter stren-ger Bewachung und in geschlossener Kolonne werden die Deutschen von der Insel weggebracht. Die zunächst noch unbehelligten Missionare, ein Pater und vier Non-nen, werden ein Jahr später, am 1. November 1915, aus-gewiesen. Die Briten wollen offensichtlich die Phosphat-reiche Insel für sich beschlagnahmen.   

Die Japaner halten sich nicht an den auch für ihre Besat-zungsbereich, der Inselwelt im Norden von Deutsch Neuguinea, geltenden Vertrag. Viele Mikronesiendeut-sche reisen bereits freiwillig im November 1914 über Ja-pan und die neutralen Vereinigten Staaten zurück nach Deutschland. Mitte November 1914 werden die Deut-schen von der Phosphat-Insel Angaur in der Palau-Grup-pe von den Japanern deportiert, auch die Japaner wollen ihre eigene Phosphat-Insel haben. Zurück in Deutsch Mikronesien bleiben einige wenige deutsche Beamte, Siedler, Händler und vor allem die katholischen und protestantischen Missionare. Diesen, allen voran den Händlern der Jaluit-Gesellschaft, wird das Leben zuneh-mend schwergemacht. Am 31. März 1915 werden die Läden der Jaluit-Gesellschaft endgültig geschlossen und den Deutschen jeder Handel verboten. Bereits Anfang Januar 1915 erhalten die meisten der übrig gebliebenen Deutschen Ausweisungsbefehle. Wegen der schwieri-gen Transportverhältnisse läuft die Deportation zu un-terschiedlichen Zeiten. Die letzten deutschen Beamten werden im Juni 1915 von den Japanern von den Marshall-inseln und den Marianen entfernt. Von den Missionaren werden die katholischen Missionare in den Palauinseln am schlechtesten behandelt. Die Patres werden getreten und zusammengeschlagen, die Schwestern von den ja-panischen Soldaten belästigt. Nach einem Schauprozeß werden auch sie unter Androhung von Gewalt Ende No-vember 1915 aus Palau verbannt. Im März 1916 werden auch die Kapuziner von Saipan deportiert und die Zahl der deutschen protestantischen und katholischen Missi-onare auf Truk wird zeitgleich erheblich vermindert. Bis zum Ende des Krieges verbleiben deutsche Missionare auf Ponape und Jap, sowie auf einigen kleineren Inseln. Eine kleine Anzahl deutscher Siedler bleibt ebenfalls.

Nach dem Versailler Vertrag vom Juni 1919 werden auch die Südseedeutschen im Kaiser-Wilhelms-Land und im Bismarck-Archipel von den Briten aus ihrem Besitz und aus der Kolonie vertrieben.

Bei einem deutschen Sieg im Weltkrieg würden die Vor-kriegsverhältnisse im deutschen Pazifikraum wieder-hergestellt und gegen die Besatzungstruppen Verfahren wegen ihrer Verbrechen durchgeführt.