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Samoa II

Wie aus allen deutschen Kolonien sollen auch in Samoa alle Deutschen ausgesiedelt, das heißt, wenn notwendig unter Gewaltanwendung vertrieben und ihr Vermögen zugunsten der Kriegssieger vollständig enteignet wer-den. Eben die ›Gerechtigkeit‹ der Sieger des von ihnen begonnenen Weltkrieges, die ausschließlich an ihren gottlosen, selbstsüchtigen Zielen interessiert sind. Doch die Samoaner wehren sich gegen die Vertreibung der Deutschen, die mit Samoanerinnen verheiratet sind. Um sich nicht zuviel Unmut der Einheimischen auf sich zu ziehen, gestehen die Neuseeländer mit Eingeborenen verheirateten Deutschen den weiteren Aufenthalt zu und Enteignen sie auch nicht, was gleichzeitig die Ent-eignung der mit ihnen verheirateten Samoanerinnen bedeuten würde. Da etwa die Hälfte der Deutschen auf Samoa einheimische Frauen geheiratet haben, bleibt ein Teil der kleineren deutschen Plantagen in deutscher Hand.  

Die Neuseeländer zwingen den hauptsächlich am Strand liegenden Dörfern der Samoaner Toilettenhäuser am Strand auf, wo doch seit Jahrtausenden die Flut das Ge-schäft erledigte, und nun verschandeln die Klohütten den Strand. Schlimmer ist, daß die Neuseeländer den Samoanern ihre freien Sitten verbieten, so daß Avanga, das freie Leben der weiblichen und männlichen Jugend-lichen untereinander, verboten wird und ihnen die christliche Ehe aufgezwungen wird. Die deutschen Her-ren hatten sich in all diese Angelegenheiten des samo-anischen Lebens kein bißchen eingemischt.

Die neuseeländische Mandatsverwaltung ist ein Total-versagen. Mit mehr weißen Beamten als zur deutschen Zeit wird nichts geleistet und schließlich beginnt die Bevölkerung sich gegen die neuseeländische Mißwirt-schaft zu wehren. Im Dezember 1928 wird eine friedliche Massendemonstration gegen die neuseeländische Be-setzung von neuseeländischen Soldaten gewaltsam auf-gelöst. Elf Demonstranten, darunter Tupua Tamasese Lealofi III, der Führer der samoanischen Unabhängig-keitsbewegung, werden getötet, mehr als 50 Menschen verletzt.

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Deutsch Neuguinea II

Am 17. September 1914 wird in Herbertshöhe der Kapitu-lationsvertrag von Deutschen und Australiern unter-zeichnet. Die Besetzung der Kolonie durch Briten und Japaner dauert allerdings bis in den Januar 1915. Die Kapitulationsbedingungen sind sehr milde. Deutsche Gesetze, Währung und Eigentumsrechte bleiben erhal-ten, so daß während des ganzen Krieges die deutschen Pflanzungen weiter von ihren Besitzern bewirtschaftet werden können.

Die australischen Besatzungssoldaten und selbst ihre Offiziere, einschließlich des Chefs der Militärpolizei, plündern von ersten Tage der Besetzung an die einhei-mische Bevölkerung und vergewaltigen. Auch deutsche Wohnungen werden von den Briten durchsucht und ge-stohlen was ihnen gefällt. Anzeigen gegen die Soldaten wegen Diebstahl bleiben erfolglos. Eine solche Anzeige endet mit dem Versuch den anzeigenden Deutschen zu töten. Anfang Januar 1915 will ein australischer Soldat in Rabaul eine Dynamitpatrone in den ersten Stock des Hauses des Deutschen werfen, um ihn umzubringen. Die Patrone explodiert aber zu früh und reißt dem Soldaten die Hand ab.  

In Rabaul, der Hauptstadt von Deutsch Neuguinea, wer-den die Missionsschülerinnen, Patientinnen des Kran-kenhauses, weiblichen Strafgefangenen und die japani-schen Prostituierten vergewaltigt. Freiwild für die Aus-tralier sind auch alle einheimischen Frauen in den Buschdörfern, auf die in extra dafür angesetzten »Straf-expeditionen« Jagd gemacht wird. Schwarze und Chine-sen werden von den betrunkenen Soldaten je nach Lau-ne ohne Grund verprügelt und viele einheimische Män-ner werden von der australischen Soldateska ermordet. Ein halbes Jahr lang läuft dieses schwer verbrecherische Verhalten der Besatzungstruppen, ebenso wie sich die Australier auch ihren Eingeborenen in Australien ge-genüber verhalten.   

Von den Briten wird nur auf Nauru, das zum britischen Besatzungsbereich gehört, der Kapitulationsvertrag nicht eingehalten und die deutsche Bevölkerung am 8. November 1914 nach Australien deportiert. Unter stren-ger Bewachung und in geschlossener Kolonne werden die Deutschen von der Insel weggebracht. Die zunächst noch unbehelligten Missionare, ein Pater und vier Non-nen, werden ein Jahr später, am 1. November 1915, aus-gewiesen. Die Briten wollen offensichtlich die Phosphat-reiche Insel für sich beschlagnahmen.   

Die Japaner halten sich nicht an den auch für ihre Besat-zungsbereich, der Inselwelt im Norden von Deutsch Neuguinea, geltenden Vertrag. Viele Mikronesiendeut-sche reisen bereits freiwillig im November 1914 über Ja-pan und die neutralen Vereinigten Staaten zurück nach Deutschland. Mitte November 1914 werden die Deut-schen von der Phosphat-Insel Angaur in der Palau-Grup-pe von den Japanern deportiert, auch die Japaner wollen ihre eigene Phosphat-Insel haben. Zurück in Deutsch Mikronesien bleiben einige wenige deutsche Beamte, Siedler, Händler und vor allem die katholischen und protestantischen Missionare. Diesen, allen voran den Händlern der Jaluit-Gesellschaft, wird das Leben zuneh-mend schwergemacht. Am 31. März 1915 werden die Läden der Jaluit-Gesellschaft endgültig geschlossen und den Deutschen jeder Handel verboten. Bereits Anfang Januar 1915 erhalten die meisten der übrig gebliebenen Deutschen Ausweisungsbefehle. Wegen der schwieri-gen Transportverhältnisse läuft die Deportation zu un-terschiedlichen Zeiten. Die letzten deutschen Beamten werden im Juni 1915 von den Japanern von den Marshall-inseln und den Marianen entfernt. Von den Missionaren werden die katholischen Missionare in den Palauinseln am schlechtesten behandelt. Die Patres werden getreten und zusammengeschlagen, die Schwestern von den ja-panischen Soldaten belästigt. Nach einem Schauprozeß werden auch sie unter Androhung von Gewalt Ende No-vember 1915 aus Palau verbannt. Im März 1916 werden auch die Kapuziner von Saipan deportiert und die Zahl der deutschen protestantischen und katholischen Missi-onare auf Truk wird zeitgleich erheblich vermindert. Bis zum Ende des Krieges verbleiben deutsche Missionare auf Ponape und Jap, sowie auf einigen kleineren Inseln. Eine kleine Anzahl deutscher Siedler bleibt ebenfalls.

Nach dem Versailler Vertrag vom Juni 1919 werden auch die Südseedeutschen im Kaiser-Wilhelms-Land und im Bismarck-Archipel von den Briten aus ihrem Besitz und aus der Kolonie vertrieben.

Bei einem deutschen Sieg im Weltkrieg würden die Vor-kriegsverhältnisse im deutschen Pazifikraum wieder-hergestellt und gegen die Besatzungstruppen Verfahren wegen ihrer Verbrechen durchgeführt.

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Samoa

Wie aus allen deutschen Kolonien sollen auch in Samoa alle Deutschen ausgesiedelt, das heißt, wenn notwendig unter Gewaltanwendung vertrieben und ihr Vermögen zugunsten der Kriegssieger vollständig enteignet wer-den. Eben die ›Gerechtigkeit‹ der Sieger des von ihnen begonnenen Weltkrieges, die ausschließlich an ihren gottlosen, selbstsüchtigen Zielen interessiert sind. Doch die Samoaner wehren sich gegen die Vertreibung der Deutschen, die mit Samoanerinnen verheiratet sind. Um sich nicht zuviel Unmut der Einheimischen auf sich zu ziehen, gestehen die Neuseeländer mit Eingeborenen verheirateten Deutschen den weiteren Aufenthalt zu und Enteignen sie auch nicht, was gleichzeitig die Ent-eignung der mit ihnen verheirateten Samoanerinnen bedeuten würde. Da etwa die Hälfte der Deutschen auf Samoa einheimische Frauen geheiratet haben, bleibt ein Teil der kleineren deutschen Plantagen in deutscher Hand.  

Die Neuseeländer zwingen den hauptsächlich am Strand liegenden Dörfern der Samoaner Toilettenhäuser am Strand auf, wo doch seit Jahrtausenden die Flut das Geschäft erledigte, und nun verschandeln die Klohütten den Strand. Schlimmer ist, daß die Neuseeländer den Samoanern ihre freien Sitten verbieten, so daß Avanga, das freie Leben der weiblichen und männlichen Jugend-lichen untereinander, verboten wird und ihnen die christliche Ehe aufgezwungen wird. Die Deutschen Her-ren hatten sich in all diese Angelegenheiten des samo-anischen Lebens kein bißchen eingemischt.

Die neuseeländische Mandatsverwaltung ist ein Total-versagen. Mit mehr weißen Beamten als zur deutschen Zeit wird nichts geleistet und schließlich beginnt die Bevölkerung sich gegen die neuseeländische Mißwirt-schaft zu wehren. Im Dezember 1928 wird eine friedliche Massendemonstration gegen die neuseeländische Be-setzung von neuseeländischen Soldaten gewaltsam auf-gelöst. Elf Demonstranten, darunter Tupua Tamasese Lealofi III, der Führer der samoanischen Unabhängig-keitsbewegung, werden getötet, mehr als 50 Menschen verletzt.

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Ostafrika II

Die Residenturen Ruanda und Urundi mit 3½ Millionen Einwohnern kommen nach dem Krieg an Belgien. Die belgischen Horden an farbigen Kolonialsoldaten plün-dern und vergewaltigen unter der einheimischen Bevöl-kerung in Ruanda, Urundi und im Osten von Deutsch Ostafrika und ihre belgischen Offiziere lassen sie gewäh-ren. Wie der Herr, so’s Gescherr, wie ein altes Sprich-wort sagt.

Die um vieles größere Landmasse des hauptsächlichen Teils von Deutsch Ostafrika mit 4¾ Millionen Menschen fällt an England. Sofort beginnen die Engländer mit Raub und Plünderung des deutschen Eigentums. Eng-lische Soldaten plündern was sie kriegen können und der englische Staat zieht den ganzen sonstigen mobilen und immobilen Besitz der Deutschen ein, welcher auf einen Wert von 650.000 Millionen Reichsmark ge-schätzt wird. An Engländer, Inder, Griechen und Italie-ner wird dieser Wert für 27 Millionen Mark verscher-belt.

Die Kolonie Deutsch Ostafrika ist für die Engländer eine lohnende Kriegsbeute. Die Engländer benennen ihren Beuteanteil Tanganyika nach dem Tanganjikasee. Die vom deutschen Steuerzahler aufgebaute Infrastruktur fällt ihnen in die Hände und die großen Plantagenkul-turen des Landes. Durch die deutsche Aufbauleistung kann die Beutekolonie ab 1923 auf Subventionen ver-zichten und bringt Gewinne ein.

1925 wird die Verwaltung durch den neuen Gouverneur Donald Cameron neu gestaltet. Cameron war ein Mitar-beiter Frederick Lugards, der in Nigeria die indirect ru-le, die Herrschaftsausübung in den mittleren und unte-ren Ebenen durch die Eingeborenen selbst, eingeführt hat wie das auch in den deutschen Kolonien geschah. Cameron stärkt die Autorität von ordnungsgemäß ge-wählten Häuptlingen und betraut sie mit verantwort-lichen Tätigkeiten im Steuer- und Rechtsbereich. 1926 wird ein Legislativrat geschaffen, aber seine Mitglieder werden ernannt. Die asiatische Kolonie hat hier wie in der britischen Nachbarkolonie Kenia großes Gewicht. Die Exportgüter des Landes sind weiterhin landwirt-schaftliche Produkte: Sisal, Erdnüsse, Baumwolle und Kaffee. 1940 werden in Schinjanga Diamantenminen eröffnet.


Ab 1925 dürfen die vollständig ausgewiesenen und enteigneten Deutschen aus Deutsch Ostafrika wieder ins Land und ihre ehemaligen Farmen zurückkaufen. Man-che sind dazu in der Lage, die anderen müssen von vorn anfangen. Es ist schon absurd, daß sie ihre eigenen Far-men von den britischen Besatzern, die ja nur das Mandat über Deutsch Ostafrika haben, zurückkaufen müssen. Andere konnten bleiben, weil sie zwar Deutsche, aber keine Reichsdeutschen sind oder durch die Gebiets-abtretungen des Reiches an andere Staaten nun nicht mehr als Reichsdeutsche gelten. Dazu kommen neue deutsche Kolonisten ins Land.

Viele Schwarze haben ihre früheren Herren nicht ver-gessen. Freiwillig kehren sie zurück zu den von den Bri-ten moralisch verfemten Deutschen, nicht selten um ge-ringeren Lohn arbeitend, als sie anderwärts erhalten hätten. Ohne ihre Treue, ohne ihre tatkräftige Mitarbeit würden die deutschen Farmer kaum wieder hochkom-men.

Der Existenzkampf in der Kolonie führt die Deutschen zu neuen Wegen. Im Süden des Landes entstehen so die ersten Teepflanzungen, die sich zum Teil recht gut ent-wickeln. Auch der Anbau von Kweme kommt in Schwung. Lange waren die in der großen Frucht enthal-tenen flachen, nußartigen Kerne ihrer Bitterkeit wegen ungenießbar. Ein deutscher Farmer erfindet aber ein Entbitterungsverfahren, und seitdem ist der Anbau der Kweme lohnend geworden, denn die Kerne ergeben ein gutes Speisefett.

Am Kilimandscharo sind seit Mitte der 30er Jahre in gesunder, malariafreier Höhenlage neue deutsche Schulen im Entstehen. Zu ihrem Bau haben sowohl die deutschen Pflanzer das Ihrige getan, aber auch aus Deutschland kommt viel Hilfe.

Die Prügelstrafe für Schwarze ist nun offiziell unter bri-tischem Mandat abgeschafft, aber weiße Siedler fackeln oft nicht lange und halten sich nicht mit Gerichtster-minen auf, sondern schlagen einfach zu. Kommt es doch zu einem Gerichtsfall, wie etwa bei einem schwarzen Boy, der einen weißen Hotelbesitzer in Moschi als Schenzi (Buschneger) beschimpft, und der Weiße dem Boy erst eine Ohrfeige verpaßt und dann zur Boma zur Aburteilung bringt, bekommt der Boy im Schnellver-fahren sechs Monate Gefängnis. Vielleicht wären dem Boy einige Peitschenhiebe lieber gewesen als sechs Mo-nate sinnloser Haft. Zum anderen aber wird der Boy nun auf Staatskosten untergebracht und verpflegt, was ihm vielleicht auch nicht ganz unangenehm ist.


1930 sind von den rund 6000 Weißen in der Kolonie wieder etwa 2000 Deutsche. Die Zahl der Inder im Land hat sich seit der deutschen Zeit mehr als verdoppelt auf über 15.000.

Die Belgier sind in den ihnen übertragenen Residentu-ren Ruanda und Urundi nur auf Ausbeutung aus. Dafür haben sie in den beiden Ländern die Zahl der Beamten, die zur deutschen Zeit bei zehn lag, auf über 120 erhöht, und zur Sicherung der Ausbeutung des Landes gegen ihre Einwohner die Zahl der Kolonialsoldaten, die neben den Beamten auch noch von der Bevölkerung unterhal-ten werden müssen, vervielfacht.

Hohe Steuern auf die Einheimischen sind das eine Mit-tel der Ausbeutung durch die Belgier und das andere die von den Deutschen mit Absicht in den beiden Residen-turen nicht zugelassene Ansiedlung von Weißen und von Konzessionsgesellschaften. Die von Weißen geführ-ten Konzessionsgesellschaften produzieren nun in den beiden Ländern für den Export, auf Kosten der einhei-mischen Wirtschaft. Die unter belgischer Herrschaft nun immer wieder auftretenden Hungersnöte in Ruan-da und Urundi sagen alles über die belgische Kolonial-herrschaft.

Deutschen ist der Zutritt in ihre neuen, zuvor deut-schen Kolonialgebiete selbstverständlich von den Belgi-ern vollständig verboten, die Rechte der einheimischen Herrscher haben sie abgeschafft und die vollständige belgische Herrschaft eingeführt. Ihre Unterdrückungs- und Ausbeutungsmethoden haben die Belgier vom Kon-go auf Ruanda und Urundi übertragen.


In den 20er Jahren haben sich zwei Dutzend deutsche Siedler am Oldeani und am benachbarten Ngorongoro-Krater das beste Land für Kaffeeanbau ausgesucht, das bisher unerschlossen und zudem von Einheimischen nicht beansprucht ist. Nur mit einigem Kapital ist es möglich diese Kaffeeplantagen aufzubauen. Dazu wird Viehwirtschaft als zweite Einnahmequelle betrieben. Zu den Siedlern gehört auch einer der Siedentopf-Brüder, die schon vor dem Weltkrieg im Ngorongoro-Krater Farmen hatten. Friedrich Wilhelm Siedentopf hat sich nun vor dem Ngorongoro-Krater Land abgesteckt für Viehzucht und Landwirtschaft.

Die Hauptgefahr im Gebiet sind Nashörner, die dort im Busch leben. Friedrich Wilhelm Siedentopf führt 1927 den Berliner Zoodirektor Lutz Heck bei einer Tierfang- und Filmexpedition in der Gegend. Heck will einen Nashornbullen filmen, aber das Tier wittert die beiden. Heck: »Wird es angreifen? Dann wäre es in wenigen Sekunden bei uns, und wenn ein Schuß in die Stirn oder auf den Ohransatz es nicht sofort tötete, würde es einen von uns mit dem Horn in die Luft schleudern. … Aber ich flüsterte Siedentopf, der wie ich den Finger am Abzug hatte, zu: „Nicht schießen!“ Endlich hatte das Nashorn ein Einsehen, drehte sich um und trabte in die Steppe – wir atmeten erleichtert auf.«

»Ich muß gestehen, daß diese kurze Spanne Zeit [mit dem Nashorn] mir endlos lang schien und zu den aufre-gendsten Augenblicken meines Lebens gehörte.« Und Heck ist Weltkriegsteilnehmer: »In Gedanken erinner-te ich mich an meine Kriegserlebnisse mit Sturman-griffen, Nahkämpfen, Handgranaten, Fliegerbomben, Minenwerfern und dergleichen. Dagegen schienen mir Tiere, selbst die größten harmlos zu sein…«

Lutz Heck stellt bei seiner Expedition von 1927 bei der britischen Mandatsverwaltung von Deutsch Ostafrika den Antrag, daß die Tierwelt im Krater geschützt wer-den sollte und nun wird der in der Vorkriegszeit fast vollendete deutsche Plan, den Krater zum Naturschutz-gebiet zu erklären, verwirklicht.

1931 berät Friedrich Wilhelm Siedentopf eine deutsche Filmgesellschaft, die im Bereich Serengeti/Kiliman-dscharo einen Fliegerfilm mit vielen Landschafts- und Tieraufnahmen aus der Luft und am Boden dreht. Zu den Piloten beim Dreh gehört der berühmte Kunst-flieger Ernst Udet. Bei einem dieser Flüge wollen Udet und sein Fliegerkamerad Suchocky, auch ein deutscher Weltkriegsflieger wie Udet, mit ihren kleinen Flugzeu-gen für Aufnahmen in der Serengeti landen. Suchocky hat Siedentopf mit an Bord und landet zuerst. Doch beim Ausschweben erhebt sich ein als Stein angesehenes Nas-horn und Suchocky muß noch einmal hochziehen, über das Nashorn hinweg, und es kommt zu einer Bruchlandung. Suchocky und Siedentopf sind leicht verletzt und werden von Udet ins Lager zurückgeflogen.

Suchocky und Siedentopf sterben aber beide drei Mo-nate später völlig abgezehrt, regelrecht skelettiert. Man vermutet, daß sie sich bei dem Bruch im Gelände und dem Kriechen aus dem beschädigten Flugzeug an infi-ziertem Aas mit einer tödlichen Krankheit angesteckt haben.    

Am Oldeani entsteht im Laufe der Jahre eine deutsche Kaffeeanbauersiedlung mit Geschäften, einer Schule und einem Krankenhaus. Anfang 1939 treten ein deut-scher Pfarrer und ein deutscher Arzt dort ihren Dienst an und es ist in Eigenleistung eine Straße dorthin ge-baut.

Auch noch andere Gebiete werden nach 1919 von Deutschen im Mandatsgebiet Deutsch Ostafrika besie-delt, nicht aber von Siedlern der Siegermächte, während der Kilimandscharo, wie schon vor dem Weltkrieg, wei-terhin deutsches Siedlungsgebiet bleibt. 

Ein deutscher Konsul besucht einmal im Jahr in den 30er Jahren in zweimonatiger 8000 km-PKW-Fahrt 28 deutsche Siedlungsgebiete im britischen Ostafrika mit seinen beiden Teilen Kenia und Uganda und dem Man-datsgebiet Deutsch Ostafrika/Tanganyika für ein- bis dreitägige Konsultage. Im britischen Ostafrika, ein-schließlich des Mandatsgebietes, befinden sich deut-sche Verbände der Kaffee-, Tee-, und Baumwollpflanzer und die deutschen Schulvereine. In den drei Gebieten sich auch etwa 35 Vertrauensmänner der NSDAP zuge-gen. Es sind die jeweiligen Landesgruppen-, Kreis-, Orts- und Stützpunktleiter der Auslandsorganisation (AO) der NSDAP, deren Organ die monatlich erscheinende Ost-afrika-Warte der Kreisleitung der AO in Kenia und Uganda in Nairobi ist und die in ganz Ostafrika gelesen wird. 

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Südwestafrika II

Als im November 1918 der Waffenstillstand an allen Fronten Eintritt erklären die Engländer den Vertrag mit Gouverneur Theodor Seitz vom Juli 1915 für hinfällig, wonach die Deutschen in der Kolonie bleiben und ihren Besitz behalten und die deutsche Verwaltung weiter arbeitet. Bis zum Juli 1919 werden etwa 7000 Deutsche aus Südwest ausgewiesen, also ungefähr die Hälfte aller Deutschen im Lande.

Die Kolonie wird dann aber der Südafrikanischen Union als Mandatsgebiet übertragen und nicht England. Durch den stark burisch geprägten Einfluß in der südafrikani-schen Regierung wird verhindert, daß die englischen Sieger alles Eigentum der Deutschen rauben dürfen. Nicht zufällig hat die englische Sprache eine große Zahl an Worten für Plündern. Durch die Buren bleibt den im Lande verbliebenen Deutschen ihr Eigentum erhalten. Südwestafrika ist so die einzige deutsche Kolonie in der gleich nach dem Weltkrieg weiterhin Reichsdeutsche leben dürfen und die Kolonie sogar ihr deutsches Ge-präge bewahrt.

Nach dem Krieg gibt es eine große Wirtschaftsrezession im Land, der ab der Mitte der 20er Jahre ein Wirt-schaftsaufschwung folgt. Besonders die Viehwirtschaft erlebt einen starken Boom. Gegen den Vorkriegsstand hat sich Ende der 20er Jahre der Großviehbestand ver-fünffacht und der Bestand an Schafen und Ziegen ver-dreieinhalbfacht.

Die Zahl der Deutschen im Land erhöht sich wieder durch die Einwanderung nach Südwest, besonders ge-fördert von der südafrikanischen Regierung wird aber die Einwanderung von Buren und Engländern. 1929 leben 237.700 Farbige und 30.400 Weiße im Land. Von den Weißen sind 12.000 Deutsche.

Am 1. Juni 1931 wird der regelmäßige Flugverkehr zwi-schen Südwest- und Südafrika eingerichtet. Zwischen Windhuk und Kimberley verkehren vier Junkers-Flug-zeuge der deutschen Luftfahrtgesellschaft South West African Airways, die eine Tochterfirma der Junkerswer-ke in Dessau ist.