Der französische Historiker Robert Cornevin war acht Jahre Administrator der deutschen Kolonie Togo unter französischer Mandatsherrschaft und er erforschte au-ßer in Togo auch in Kamerun, Tansania, Ruanda und Burundi die deutsche Kolonialgeschichte. Cornevin schrieb:
»Sicher, die ersten zwanzig Jahre der deutschen Koloni-sation waren durch Fehler gekennzeichnet, aber im gan-zen gesehen erlaubte die lange Regierungszeit der Gou-verneure und Verwalter ihre Länder richtig kennenzu-lernen. Am Vorabend des Ersten Weltkrieges befand sich das deutsche Kolonialreich in vollem Aufschwung.«
Cornevin schrieb auch:
»Nach 1918 erschienen englische, französische und bel-gische Pamphlete, die den Beweis der »Unfähigkeit der deutschen Kolonialverwaltung« erbringen wollten… Trotzdem scheint die afrikanische Bevölkerung – viel-leicht mit Ausnahme einiger Stämme in Südwestafrika – in den einstigen deutschen Kolonien ihre früheren Her-ren nicht in so schlechter Erinnerung behalten zu ha-ben.«
Zurecht schreibt Cornevin »vielleicht mit Ausnahme einiger Stämme in Südwestafrika« und gerade deshalb ist es verwunderlich, daß Samuel Maharero, der den Herero-Aufstand von 1904 führte und nach dem Abzug der Herero vom Waterberg nach Britisch Betschuna-land ging, nach seinem Tod im März 1923 von seinen Söhnen nach Südwest überführt und von den Herero unter der Flagge des deutschen Kaiserreiches beigesetzt wird. Auch führen die Herero bis heute die »Truppen-spiele«, wie sie sie nennen, durch. In Uniformen der deutschen Schutztruppe exerzieren sie nach deutschem Muster.
Da sich unter südafrikanischer Herrschaft nichts für die schwarzen Völker Südwestafrikas ändert, sondern alle von der deutschen Verwaltung eingeführten Unge-rechtigkeiten bestehen bleiben, ist es für sie egal ob Deutsche oder Südafrikaner das Land beherrschen.
Im Juni 1919 stellen sämtliche in Deutschland lebenden Kameruner durch ihren Landsmann Martin Dibode eine Petition an die Nationalversammlung in Weimar. Die Unterzeichner erklären, daß sie auf der Grundlage des Vertrages von 1884 zwischen Deutschland und den Duala unter Erfüllung von bestimmten Bedingungen bereit sind, mit der neuen im Januar 1919 gewählten deutschen Regierung zusammenzuarbeiten und ihre Oberhoheit anzuerkennen.
Zu den 32 Punkten, die in der Petition formuliert wer-den, gehören das Verlangen nach Selbständigkeit und Gleichberechtigung, die Einführung des deutschen Bür-gerlichen Gesetzbuches verbunden mit der Außerkraft-setzung der für Kamerun eingeführten Sondergesetze, Gleichheit vor dem Gesetz, einen ständigen Vertreter im Reichstag oder in der Nationalversammlung sowie die Wahl von drei einheimischen Präsidenten für die Bezirke Duala, Jaunde und Bamum durch die Bewohner Kameruns. »Der Gouverneur ist die Respektsperson, welche für Ruhe und Ordnung sorgt; alle anderen öf-fentlichen Aemter werden von ausgesuchten sich dafür eignenden Eingeborenen bekleidet.« Dabei soll der Gou-verneur einer halbjährigen Probezeit unterliegen, in der er seines Amtes sofort wieder enthoben werden kann.
Zum Forderungskatalog gehören auch die Abschaffung sowohl der Prügelstrafe als auch der zwangsweisen Arbeitsvermittlung von Kamerunern an große Firmen, die Aufhebung des Enteignungsbeschlusses für Duala von 1914, die Einführung der Schulpflicht, der Erhalt der Sitten und Gebräuche, die Schaffung einer Kameruner Steuerhoheit, freier Handel sowie Jagd- und Fischerei-rechte, ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Löhne und vor allem eine »menschenwürdige Behandlung«.
Die Duala richten 1919 eine eigene Eingabe an die Friedenskonferenz in Versailles in der sie bitten Kame-run als neutrales Gebiet anzusehen. Falls dies nicht die Absicht der Alliierten sei, wollen sie sich die zukünftige Schutzmacht selbst auswählen dürfen. Darüber hinaus ersuchen sie unter anderem um die Sicherung der bür-gerlichen Rechte, der Freizügigkeit des Handels, der Stellung ihrer Führer durch Wahl des Volkes sowie des Besitzrechtes an Grund und Boden, die Rücknahme aller Enteignungsbeschlüsse, Gleichheit vor dem Gesetz, ei-ne Entschädigung für die während des Krieges erlitte-nen Schäden und Verluste und eine Wiederaufnahme der Untersuchungen zu dem Hochverratsprozeß gegen Rudolf Manga Bell und Adolf Ngoso Din.
1929 bitten sie noch einmal in Genf beim Völkerbund um die Erfüllung ihrer Wünsche von 1919. Natürlich auch wieder ohne Ergebnis.
Die französische Mandatsregierung hat nur die deut-sche Kolonialherrschaft abgelöst, bringt aber keinerlei Verbesserung für die einheimische Bevölkerung. Im Ge-genteil tritt eine sich verschärfende Verschlechterung der Verhältnisse für die Kameruner Bevölkerung ein.
Als Wilhelm Solf, ehemaliger langjähriger Gouverneur von Samoa, im September 1923 in Yokohama das schwere Japan treffende Erdbeben-Unglück unbeschadet übersteht, schickt das samoanische Volk eine Botschaft, in der auch steht: »Doktor Solf möge bald wieder als Gouverneur nach Apia kommen.«
1937 erzählt Abidul, König der Palau-Inseln, welche von Japan besetzt sind, dem deutschen Diplomaten Hans-Otto Meissner:
»Zur Zeit ist die Kolonialpolizei besonders erbost auf meine Leute. Denken Sie nur, vor einigen Tagen zeigte man hier im Freilichtkino eine japanische Wochen-schau. Darin gab es auch Szenen vom Besuch des deut-schen Schulkreuzers Emden in Tokio. Als dieses deut-sche Schiff mit den japanischen Küstenbatterien die üb-lichen Salutschüsse wechselte, dachten meine ungebil-deten Landsleute, es wäre die alte ruhmreiche Emden wiedergekehrt und beschieße Japan. Sie brachen in wil-den Jubel aus, sprangen vor Freude auf die Bänke und riefen dem deutschen Kreuzer auf der Leinwand zu: „Komm her zu uns, komm schnell herbei!“ Daraufhin erschien die japanische Polizei und schlug mit den Gummiknüppeln in die Menge. Zur Strafe müssen jetzt alle Kinobesucher vier Wochen lang Wege-Arbeit leis-ten.«
Wie schrieb der Völkerkundler Karl Sapper 1913:
»Die Eingeborenen sind für jedes Kolonialvolk ein an-vertrautes Gut, über dessen Verwendung die späteren Generationen und die Geschichte Rechenschaft zu for-dern berechtigt sind…«