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Kolonien

Bei der Reichstagsdebatte zum Kolonialhaushalt 1914 werden weitreichende Reformen verabschiedet, die sich besonders zugunsten der Kolonialbevölkerung auswir-ken sollen. Die dabei im Februar 1914 vom Reichstag eingebrachten Resolutionen sind die umfassendste Erklärung durch eine Kolonialmacht seiner selbstauf-erlegten Verantwortung gegenüber den Kolonialvöl-kern und der Begrenzung der Ausübung der Kolonial-macht. Die Vorkehrungen der Resolutionen für die ein-heimische Bevölkerung in den Kolonien gehen weiter als alle anderen Bestrebungen von Kolonialmächten für die Völker in ihren Kolonien.

Die Resolutionen 3 bis 7 des Reichstags:

»3. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine erhebliche Verstärkung der ärztlichen Versorgung unserer Schutzgebiete, besonders im tropischen Afrika, in die Wege zu leiten, und die wissenschaftliche Weiterbildung der Schutzgebietsärzte zu fördern;

4. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, durch eine alsbald zu erlassene Kaiserliche  Verordnung Leben, Freiheit und Eigentum der Eingeborenen der Schutzgebiete sicherzustellen;

5. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen die Kronlandverordnungen der Kolonien  dahin abzuändern, daß die Anbauverpflichtungen der weißen Erwerber eingeschränkt und für jede Plantage Land für Arbeiterdörfer reserviert wird;

6. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, im Interesse der Erhaltung der Eingeborenenbevölkerung in den Arbeiter-Anwerbungsverordnungen für die Schutzgebiete Bestimmungen zu treffen, wonach

a) der staatliche Arbeitszwang in jeder Form ausgeschlossen ist,

b) die Arbeiter angesiedelt werden bei Schaffung ausreichender Eingeborenen-Reservate für diese, und insbesondere auf Europäerplantagen die daselbst beschäftigten Arbeiter in Dörfern seßhaft gemacht werden unter Zuweisung von ausreichendem Land als freies Eigentum zur Selbstbewirtschaftung,

c) die Frauen von den eingeborenen Arbeitern nicht getrennt werden,

d) die Abgabe von Regierungsländereien zur Anlegung von Plantagen von der Errichtung eigener Bauerndörfer für die Arbeiterfamilien abhängig gemacht wird;

7. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen,

a) über die Sterblichkeit der eingeborenen Arbeiter auf kolonialen Wirtschaftsunternehmungen regelmäßig Erhebungen dem Reichstag zugängig zu machen;

b) bei der Versorgung der wirtschaftlichen Unternehmungen mit eingeborenen Arbeitskräften darauf hinzuwirken, daß die Sterblichkeit der Eingeborenen gemindert und ihr Familienleben gefördert werde, insbesondere eingeborene Arbeitskräfte nicht aus Gegenden mit anderen klimatischen Voraussetzungen beschafft werden dürfen und die dauernde Ansiedlung der Familien auf oder nahe den wirtschaftlichen Unternehmungen gefördert werde, auch über das Fortschreiten dieser Eingeborenenkolonisation dem Reichstag regelmäßig Mitteilung gemacht werde;

c) Eingeborene nicht in solchem Umfange zu Arbeitsleistungen auf wirtschaftlichen Unternehmungen heranzuziehen, daß darüber ihre eigene Wirtschaft und ihr Familienleben zugrunde geht;

d) Plantagen nach Zahl und Größe demgemäß nur in richtigem Verhältnis zu der tatsächlich vorhanden Bevölkerung zuzulassen;

e) den Arbeiterschutz für weiße wie für farbige Arbeiter in den landwirtschaftlichen und den gewerblichen Unternehmungen ohne Verzug auszubauen;

f) Regelung der Arbeiterverhältnisse insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeit und Minimalsätze der Löhne durch eine von der Regierung zu erlassende und zu kontrollierende Arbeiterordnung auf Grundlage des freien Arbeitsvertrages.«

Im selben Bericht der »Kommission für den Reichshaus-haltsetat« vom 20. Februar 1914, indem die Resolutionen aufgeführt sind, ist unter »Petitionen« vermerkt:

»d) die Petition der Deutschen Gesellschaft für Einge-borenenschutz in Berlin überreicht Vorschläge für den Schutz der Eingeborenenbevölkerung in den deutschen Schutzgebieten

– Journ. II. Nr. 10459 – [Interne Verzeichnisnummer]

dem Herrn Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.«