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Demokratie

Als im preußisch-österreichischen Krieg mit dem Sieg Preußens im Juli 1866, und durch seine Verträge mit deutschen Staaten im August des Jahres, das Deutsche Reich wiederersteht – zunächst unter der Bezeichnung Norddeutscher Bund – gilt von Anfang an das allge-meine, gleiche und geheime Wahlrecht für den vom Volk gewählten Reichstag.

Als am 10. Dezember 1870 der Reichstag beschließt den Namen des Staates in Deutsches Reich umzubenennen, bleibt das Wahlrecht für den Reichstag unverändert bestehen. Im deutschen Kaiserreich – mit der Erhebung des preußischen Königs zum deutschen Kaiser im Ja-nuar 1871 – , eine demokratische Monarchie wie das englische Königreich, gilt also von Anfang an das allge-meine, gleiche und geheime Wahlrecht. Die Gleichheit der Wahlberechtigung gibt es in England, das tatsäch-lich vom Adel, der ›nobility‹ und der ›gentry‹, beherrscht wird, erst 1918.

Das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht gilt in Deutschland seit der ersten Reichstagswahl im Jahr 1867, in England sind dagegen nur Männer wahlberech-tigt, die ein eigenes Haus besitzen oder eine jährliche Mindestsumme an Miete zahlen. In Frankreich gilt das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht schon seit 1848, aber mit schweren Wahlmanipulationen. Wahl-berechtigte der Gesamtbevölkerung sind in Deutsch-land 1871 19,4 %, 1905 22,2 %. In England 1883 8,2 %, 1914 16,4 %. In Frankreich sind es immer um die 27-28 % der Bevölkerung.

Allerdings gibt es in allen drei Ländern kein Frauen-wahlrecht. Das erste Land mit Frauenwahlrecht ist Neu-seeland 1893, dann folgt 1902 Australien und Finnland 1906. Der vierte Staat der Welt, der das Frauenwahlrecht einführt ist 1913 Norwegen.

Während der Anteil der Wahlberechtigten in Frank-reich wegen des niedrigeren Wahlalters von 21 Jahren größer ist als in Deutschland mit 25 Jahren, liegen die entsprechenden Zahlen in England mit ebenfalls Wahl-recht ab 25 Jahren stets unter den deutschen. Die Gleich-heit der Wahlberechtigung gibt es in England, das vom Adel, der ›nobility‹ und der ›gentry‹, beherrscht wird, erst 1918.

Die Anpassung der Wahlkreise an die Bevölkerungs-entwicklung erfolgt in allen Staaten nicht ohne Partei-interessen. Doch das Ausmaß der Wahlbeeinflussung nimmt in England einen erschreckend hohen Umfang an (gerrymandering). Frankreichs Wahlen sind eben-falls aus Gründen der Machterhaltung und der Partei-interessen von erheblichen Manipulationen unter-schiedlichster Art gekennzeichnet. Die Wahlen in Deutschland werden dagegen äußerst korrekt abgehal-ten.

Ein weiterer entscheidender Unterschied zwischen den vorgeblich demokratischen Staaten England und Frank-reich und Deutschland sind die Diäten. In Deutschland bekommen die vom Volk gewählten Abgeordneten eben Diäten, ein Gehalt vom Staat für ihre Tätigkeit für das Gemeinwohl, während in England und Frankreich über-haupt nur reiche Leute Abgeordnete werden können, weil die Abgeordneten sich selbst finanzieren müssen. Damit ist in England und Frankreich, im Gegensatz zu Deutschland, gewährleistet, daß die Reichen grundsätz-lich die Armen regieren, egal welcher der Parteien im Parlament das Volk seine Stimme gibt. 

Die Abgeordneten in Frankreich erhalten seit 1906 ausreichend Diäten, so daß nicht mehr nur die adelige Oberschicht das Volk regiert. In England wird am 18. August 1911 das Vetorechts des Oberhauses, der Adli-genvertretung Großbritanniens, abgeschafft, die Parla-mentsdauer von sieben auf fünf Jahre verringert und die Unterhaus-Abgeordneten erhalten Diäten. So können zum ersten Mal von ihrer Arbeit abhängige Menschen in das englische Parlament gewählt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zusammensetzung der Regierung. Die deutschen Minister, Staatssekretäre genannt – die englischen Minister heißen Secretaries – , sind überwiegend Beamte vom Fach und keine Partei-größen, die sich im innerparteilichen und innenpoliti-schen Machtkämpfen schließlich zum Ministeramt durchgeboxt haben, ohne die geringste Kompetenz für das Sachgebiet wie oft in England und Frankreich, von anderen Ländern ganz zu schweigen. Zudem erfolgt an der Regierungs- und Gesetzesarbeit in Deutschland eine intensive Mitwirkung von Verbänden, Wissenschafts-vereinigungen und den Vereinen.

Daß in Deutschland die Minister Staatssekretäre ge-nannt werden und die Ministerien Ämter, hängt mit der Gründung des Reiches zusammen. Zu der Zeit war Preu-ßen der Antrieb für die Bildung des Reiches. In Preußen, nun Bundesland Preußen des Deutschen Reiches, das zwei Drittel des Reiches ausmacht, gibt es Minister und Ministerien in seiner Hauptstadt Berlin. Um die preu-ßischen Ministerien von den Ministerien des Reiches, die nun auch in Berlin sitzen, welches jetzt auch Reichs-hauptstadt ist, zu unterscheiden, werden die Reichs-minister und Reichsministerien Staatssekretäre und Ämter genannt. Aber schon Bismarck nannte die Staats-sekretäre auch Minister.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Mitwirkung des Volkes auch in den unteren Organen des Staates ist die Städte- und Gemeindeordnung. Die Städte- und Ge-meindeordnung erlaubt etwa im Vergleich zu England mehr Mitwirkung der Bevölkerung, daher mehr Demo-kratie.

Alles zusammengenommen ist das die angewendete, wirkliche Demokratie im Deutschen Kaiserreich von der die anderen Großmächte noch ein ganzes Stück ent-fernt sind.

So ist Deutschland von den Großmächten das demokra-tischste Land. Verwaltung und Gerichte sind unbestech-lich und niemand würde auch nur wagen einen Beam-ten zu bestechen. Auch die Gemeindeverwaltungen sind sauber, ganz im Gegensatz zu anderen Ländern, wo die Korruption schon auf der Ebene der Stadtverwaltungen blüht. Die Gerichte sind unabhängig und nicht der Re-gierung hörig. Auch der deutsche Kaiser verliert Ge-richtsprozesse. So am 1. März 1913 einen Prozeß gegen den Pächter einer seiner Ländereien vor der Zivilkam-mer des westpreußischen Elbing.

Deutschland ist ein vorzüglich verwaltetes Land, dessen geistiges und wirtschaftliches Leben in reicher Blüte steht. Das Deutsche Reich ist ein Rechtsstaat mit dem freiheitlichsten Wahlrecht in Europa. Und Deutschland ist der erste Sozialstaat, der erste Staat auf der Welt, dessen Fürsorge nicht den Reichen und Mächtigen, sondern dem Volke gilt.

Goethes Worte von 1813 über die »Bestimmung« des deutschen Volkes, »welche um so viel größer sein wird, denn jenes gewaltige Werk der Zerstörung des römi-schen Reiches und der Gestaltung des Mittel-Alters…«, in den Dichterworten von Emanuel Geibel von 1861 Und es mag am deutschen Wesen / einmal noch die Welt genesen, bewahrheiten sich. Deutschland mit seiner Demokratie, seiner Volksbildung, seinen wirtschaft-lichen und wissenschaftlichen Leistungen und seiner Wohlfahrt für das Volk ist ein Vorbild für die Welt.