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Mittelafrika

Seit 1911 ist eine Bewegung in der Reichsregierung im Gange ein mittelafrikanisches deutsches Reich zu schaf-fen, das die bisherigen afrikanischen Kolonien Togo, Kamerun, Deutsch Südwestafrika und Deutsch Ostafrika und die noch zu erwerbenden Kolonien Portugals in Afrika mit Belgisch Kongo als Herzstück umfassen soll. In Zusammenarbeit mit Großbritannien soll das große Ziel erreicht werden.

Am 21. Juli 1911 sagt der englische Außenminister Edward Grey zum deutschen Botschafter in London, Graf Metternich, daß er bei einem Besitzwechsel im Kongobecken nicht das geringste dagegen einzuwenden haben würde, wenn Deutschland es erwirbt, desgleichen heißt er das deutsch-englische Abkommen von 1898 über die Aufteilung der portugiesischen Kolonien zwi-schen Deutschland und England gut.

Der Erste Sekretär bei der deutschen Botschaft in Paris, Freiherr von der Lancken, schreibt am 3. Oktober 1911, während der Verhandlungen um das Marokkoabkom-men, an das Auswärtige Amt nach Berlin:

»Spitzer [französischer Beamter] erwähnte ferner noch als französische Konzession geheime Zusicherungen betreffend Belgisch-Kongo. Zu einer geheimen Teilung schon jetzt wollten es die Engländer ja leider nicht kom-men lassen.«

Im deutsch-französischen Marokkovertrag vom 4. No-vember 1911 wird für den Fall, daß territoriale Verände-rungen im belgischen Kongo eintreten, ein deutsches Mitspracherecht zugesichert. Frankreich hat das Vor-kaufsrecht auf den belgischen Kongo und nun verpflich-tet sich Paris, von seinem Vorkaufsrecht nicht ohne vor-herige Verhandlungen mit Berlin über die Neuauftei-lung des gesamten Kongobeckens Gebrauch zu machen.

Der Marokkovertrag ist auch der erste praktische Schritt zur Verwirklichung eines Deutsch Mittelafrika. Durch den Erwerb von Neu-Kamerun dehnt sich Kame-run nach Osten aus und grenzt jetzt an Belgisch Kongo, welches wiederum in seinem Osten an Deutsch Ost-afrika angrenzt.

Am 27. November 1911 setzt sich auch der englische Außenminister Edward Grey vor dem Unterhaus, dem englischen Parlament, für eine Unterstützung der deut-schen Pläne in Mittelafrika ein und einen Tag später er-klärt er gegenüber dem deutschen Botschafter in Lon-don, Graf Metternich, das britische Desinteresse am bel-gischen Kongo und bietet seine Hilfsdienste für einen Erwerb großer Teile des portugiesischen Kolonialbesit-zes an. Mit diesem britischen Freibrief für den Erwerb des belgischen Kongo und der portugiesischen Kolonien geht die weitere Kolonialpolitik Deutschlands in Afrika ans Werk.

Am 9. Dezember 1911 schlägt Metternich in einem Schreiben an Reichskanzler Bethmann Hollweg vor:

»Und zwar sollten wir zwei Verträge schließen. Den ei-nen über den belgischen Kongo und einen anderen revi-dierten Vertrag über die portugiesischen Kolonien.«

Für die Revision des Vertrages von 1898 empfiehlt Metternich in seinem Schreiben den Tausch von Portu-giesisch Timor mit der England zugewiesenen Enklave Loanda im Norden Angolas, wie es im revidierten Vertrag von 1913 dann auch geschieht.

Der Angola-Vertrag vom August 1913 zwischen England und Deutschland ist auch ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum deutschen Mittelafrika. Angola grenzt im Norden an Belgisch Kongo und im Süden an Deutsch Südwestafrika. Nach der Übernahme von Angola ist somit auch Südwestafrika, die zweitgrößte deutsche Kolonie nach Deutsch Ostafrika, mit Deutsch Mittel-afrika verbunden, wenn Belgisch Kongo an Deutschland fällt.

In einem Schreiben des Geschäftsträgers in London, Botschaftsrat Richard von Kühlmann, an den Reichs-kanzler vom 8. Januar 1912 schreibt Kühlmann für die Zeit nach einer Übernahme der portugiesischen Kolo-nien von Deutschland und England:

»Es bedarf nur eines Blickes auf die Karte, um zu sehen, daß dann nur ein unentbehrlicher Schlußstein im Gewölbe fehlt, um das große deutsche Kolonialreich in Zentralafrika zu realisieren, und das ist die Erwerbung des Kongobeckens.«

Kaiser Wilhelm, dem das Schreiben auch zugeht, no-tiert neben diesen Satz Kühlmanns: »Wer soll denn das verwalten und aufschließen woher kommt das Geld!« In einer vorherigen Bemerkung hatte Wilhelm schon an den Briefrand geschrieben: »Colonien haben wir ge-nug!«

In einer eigenhändigen Erörterung des Kaisers zum Schreiben Kühlmanns vom 11. Januar 1912, welche Kühl-mann zur streng vertraulichen, ausschließlich persön-lichen Kenntnis mitgeteilt wird, steht: »Wenn Herr von Kühlmann von dem großen Deutschen Afrikanischen Colonialreich träumt, vergißt er das W i e des Zustande-kommens, das W o m i t unsrer finanziellen Unzuläng-lichkeit, und das W e r der völlig für solche Verhältniße unerzogenen und mangelnden Beamten.«

Der Kaiser ist also im Gegensatz zur Gruppe der ›Mittelafrikapolitik‹-treibenden Diplomaten in London und Lissabon und Regierungsbeamten in Berlin gar nicht begeistert von neuen Kolonien.

Die deutsche Politik nimmt in der afrikanischen Kolo-nialpolitik den Weg erst die portugiesischen Kolonien zu erwerben und in einem zweiten Schritt Belgisch Kon-go. Für die Frage des Kaisers über das »Zustandekom-men« sind entsprechende Verträge geplant, welche im Falle der portugiesischen Kolonien bis 1914 erfolgreich abgeschlossen werden können.

Die »finanzielle Unzulänglichkeit« ist zwar eine Tat-sache, kann aber auch nicht zu groß sein, denn Ende November 1912 betont Ludwig Gwinner von der Deut-schen Bank gegenüber dem deutschen Gesandten in Lissabon, Friedrich Rosen, grundsätzlich das Interesse der Banken an einer Ausdehnung des Kolonialreiches in Afrika und sagt Rosen: „Was die portugiesische Koloni-alfrage im einzelnen betrifft, so kann ich Ihnen mittei-len, daß alle Großbanken sich für sie lebhaft interes-sieren und die Mittel für ihre Lösung bereitzustellen entschlossen sind. Ich werde in den nächsten Tagen mit Ihnen und Helfferich [Karl Helfferich, Direktor der Deutschen Bank] alle Einzelheiten durchsprechen.« So können schließlich die notwendigen Investitionen in die Erwerbung des deutschen Teils an den portugiesischen Kolonien getätigt werden.

Die »unerzogenen und mangelnden Beamten« sind al-lerdings ein massives Problem. Schon die Übernahme der portugiesischen Kolonien wird die deutsche Koloni-alverwaltung auf das Äußerste anspannen. Es besteht kein Zweifel, daß die korrupte portugiesische – und eben auch portugiesischsprachige – Verwaltung vollständig durch deutsche Beamte ersetzt werden muß. Für den deutsch werdenden Teil von Belgisch Kongo muß dann weitgehend auf flämisches Verwaltungspersonal aus der gesamten Kolonie Belgisch Kongo übernommen wer-den. Anders ist eine Übernahme überhaupt nicht denk-bar. Gerade den Gouverneur und ein paar oberste Beam-te kann man selber stellen. Nach einer Probezeit für die übernommenen belgischen Beamten, kann ein dauern-des Vertragsverhältnis entstehen, wenn diese vorläufi-gen Beamten die deutsche Staatsbürgerschaft anneh-men. Für diese flämischen Beamten wäre bei einer deut-schen Übernahme ihre berufliche Zukunft gesichert und die völkische Nähe der Flamen macht eine Über-nahme von Deutsch als Verwaltungssprache verhältnis-mäßig einfach, wie auch die Eindeutschung der Beam-ten selbst.

Eine Besonderheit der Verwaltung des Kongo ist aller-dings, daß König Leopold II die Verwaltung seiner Kolo-nie zum großen Teil auf Ausländer stützte und die belgische Verwaltung diese Kräfte 1908 natürlich über-nahm, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten. Dabei waren bezeichnenderweise Engländer, Franzosen und Deutsche als Beamte ausgeschlossen. Unter den Beam-ten sind aber viele Skandinavier – Schweden, Dänen, Norweger – , Schweizer und Holländer, die oft Deutsch sprechen und problemlos in die deutsche Verwaltung übernommen werden können; unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Übernahme der flämischen Beamten.

Der Generalgouverneur von Belgisch Kongo ist seit 1912 Felix Fuchs. Seine Eltern sind Deutsche, geboren ist er in Brüssel. Seit 1888 ist er als Rechtsberater im Kongo und in der Regierung der Kolonie tätig. Er könnte auch als deutscher Gouverneur den deutschen Teil vom Kongo weiterführen.   


Der belgische Botschafter in Berlin, Baron Eugène Beyens, schreibt am 2. April 1914, daß Belgien für die Annäherung von England und Deutschland wahrschein-lich mit der Teilung des Kongo zu bezahlen habe.

Am 20. April 1914 regt Kolonialstaatssekretär Wilhelm Solf an, die 1912 zunächst gestoppten Kolonialverhand-lungen über die Teilung des belgischen Kongo wieder-aufzunehmen oder vorerst die »bloße Beschneidung des belgischen Kolonialbesitzes« anstelle der völligen Auf-teilung unter Deutschland, England und Frankreich, welche er für den gangbareren Weg bei der Aufteilung der belgischen Kolonie unter den beteiligten Groß-mächten hält. Solf weist Gottlieb von Jagow, den Staats-sekretär des Auswärtigen Amtes, dabei auf die von Bel-gien geplante Zollerhöhung von 10 % der konventionel-len Kongozölle auf 30 % hin:

»In der gemeinschaftlichen Versagung unserer Zustim-mung zu dieser Zollerhöhung mit England zusammen haben wir ein ausgezeichnetes Mittel, unsere innerafri-kanischen Expansionsabsichten beschleunigt durchzu-setzen.«

Auf einer beigefügten Karte hat Solf die mögliche Tei-lung der Kongo-Kolonie skizziert: Der Südzipfel von Belgisch Kongo an das britische Rhodesien und die Grenzregion zu Uganda ebenfalls an England. Die Fläche vom Norden Angolas bis zum Osten Deutsch Ostafrikas an Deutschland und das Land nördlich davon bleibt halb belgisch und kommt halb zu Frankreich.

Der Kolonialstaatssekretär sieht die »Möglichkeit eines baldigen Zusammenbruchs der belgischen Kolonialwirt-schaft« angesichts der belgischen Defizite im Kolonial-budget für nicht ausgeschlossen an. Solf bezieht sich ausdrücklich auf die Verhandlungen des deutschen Bot-schafters in England, Paul Graf von Metternich, mit dem englischen Außenminister Edward Grey am 9. Dezem-ber 1911 und am 11. März 1912 und will auf dieser Basis die Gespräche weiterführen: Zuschlag Katangas, des tiefen Südens Belgisch Kongos, und »eventuell« eines Gebietes im Nordosten des belgischen Kongos an England und die Region nördlich des Kongoflusses an Frankreich. Für Deutschland nimmt Solf eine »breite Verbindung von Deutsch-Ostafrika nach dem in unsere Interessen-sphäre fallenden Teil von Angola« in Aussicht und für die Zukunft die Erwerbung des großen Kongobogens. Am besten wäre es dabei, die Ansprüche Englands auf »Ober-Katanga« zu beschränken und »weitere englische Forderungen auf das wertvolle belgische Gebiet westlich von Uganda« abzulenken, weil dort wertvolle Kupfer-, Diamant- und Goldvorkommen lägen, so daß England durchaus zufrieden sein könnte. Der Staatssekretär des Reichskolonialamtes hält auch hier ein »Handinhand-gehen mit England« für geboten, das er auch auf die Wahrnehmung deutscher Verkehrsprojekte in Afrika ausgedehnt wissen will. Am 23. April 1914 antwortet Richard von Kühlmann, seit 1908 Botschaftsrat in Lon-don, auf die Solfschen Vorschläge; er beruft sich auf schriftliche Zusicherungen, daß England als Grenze sei-ner Ansprüche von Süden gesehen bis zum 10. Breiten-grad angegeben habe.

Der englische Außenminister Grey hatte im März 1912 betont, daß falls der Kongo „auf den Markt kommen sollte“, das englische Interesse nur an Katanga läge, über das übrige Gebiet müßten sich Deutschland und Frankreich verständigen, sehe doch der deutsch-franzö-sische Marokkovertrag ein französisches Vorkaufsrecht auf den Kongo und ein deutsches Mitspracherecht vor.  

Der deutsche Kolonialminister Wilhelm Solf sieht die Teilung der portugiesischen Kolonien zwischen Deutschland und England als erledigt an, welcher der erste Verhandlungspunkt bei den Kolonialgesprächen zwischen Deutschland und England seit 1911 war, und will nun zum zweiten Punkt schreiten, den belgischen Kongo.