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Annobon und Fernando Poo

Die Inseln Annobon und Fernando Poo gehören zur Kolonie Rio Muni, sind aber nicht Bestandteil des Vor-kaufsrechts für Rio Muni von Frankreich aus dem Jahre 1900, das 1911 von Deutschland übernommen wurde, da Annobon und Fernando Poo erst 1909 von Spanien mit Río Muni und den vorgelagerten Inseln zu Spanisch Muni (Territorios Españoles del Golfo de Guinea) ver-einigt wurden.

Die deutsche Hoffnung, im deutsch-französischen Ver-trag vom November 1911 das Vorkaufsrecht für ganz Spa-nisch Muni erwerben zu können, entfiel, es wurden aus-drücklich nur die Inseln nahe dem Festland, also Coris-co und die beiden Elobey-Inseln als Teil des Vorkaufs-rechts angegeben, so wie es im spanisch-französischen Vertrag von 1900 vorgesehen ist.

Annobon liegt 350 Kilometer vor der afrikanischen Küs-te im Atlantik und ist mit seinen 17 qkm und vielleicht 1000 Einwohnern vollkommen unwichtig. Fernando Poo dagegen liegt in Sichtweite vor Kamerun 35 Kilometer vor der deutschen Kolonie mit 2017 qkm und 10.000 Ein-wohnern. Die fruchtbare Insel hat bedeutende Kakao-kulturen, die jährlich für drei bis vier Millionen Mark Kakaobohnen liefern. Von den fünf größten Kakaopflan-zungen von 600 bis 1000 Hektar sind drei in portugie-sischen, eine in spanischen und eine in deutschen Hän-den. Die Insel hat eine monatliche Dampferverbindung mit dem Mutterland Spanien, welche fast die ganze Aus-fuhr von Kakaobohnen nach Spanien befördert, wäh-rend in der Einfuhr nur die Hälfte aus Spanien kommt und die andere Hälfte ziemlich zu gleichen Teilen aus England und Deutschland.

Der Anbau von Kakao auf Fernando Poo erreicht 1913 5250 Tonnen. Erschwerend dabei ist der Mangel an Arbeitskräften. Das einheimische Volk der Bubi wurde durch Krankheiten, Zwangsarbeit und den großen Auf-stand von 1910 der Bubi gegen die Zwangsarbeit auf den Plantagen, bei dem schätzungsweise 15.000 Bubi ums Leben kamen, schwer dezimiert. So ist die Kakaoinsel abhängig von importierten Arbeitskräften. 1914 wird ein Vertrag mit der westafrikanischen Republik Liberia unterzeichnet, der der deutschen Reederei Woermann erlaubt bis zu 15.000 Arbeiter von Liberia nach Fernando Poo zu bringen.

Klar ist, daß Deutschland bei nächster Gelegenheit Fer-nando Poo an sich bringen will. Entweder zusammen mit Muni, durch das bestehende Vorkaufsrecht auf Muni und einem Zusatzabkommen, das Fernando Poo mit ein-schließt, oder unabhängig von der Erwerbung von Muni. Auf der westafrikanischen Insel besitzt Deutschland bereits seit 1888 das Recht auf eine Kohlenstation und im deutsch-spanischen Südseeabkommen vom 15. Juli 1899 war eine geheime Klausel aufgenommen worden, die das deutsche Vorkaufsrecht auf Fernando Poo anerkennt.

Annobon kommt für eine deutsche Übernahme nur deshalb in Betracht, weil die kleine Insel genau in einer Linie nach Südosten von Fernando Poo liegt, die über die portugiesischen Inseln São Thomé und Principe führt. Die beiden portugiesischen Inseln gehören seit dem August 1913 durch einen deutsch-englischen Vertrag zur deutschen Einflußsphäre und werden in absehbarer Zeit dem deutschen Kolonialreich eingefügt. Von Fernando Poo liegt Principe etwa 180 Kilometer entfernt, São Thomé liegt weitere 140 von Principe weg und nochmals 180 Kilometer hinter Principe kommt Annobon. Diese in einer Linie hintereinander aufgereihten Inseln ergeben sich automatisch als eine Verwaltungseinheit, eingeglie-dert in die Kolonie Kamerun.

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Pläne für das deutsche Kolonialreich

Die Inseln Annobon und Fernando Poo gehören zur Kolonie Rio Muni, sind aber nicht Bestandteil des Vor-kaufsrechts für Rio Muni von Frankreich aus dem Jahre 1900, das 1911 von Deutschland übernommen wurde, da Annobon und Fernando Poo erst 1909 von Spanien mit Río Muni und den vorgelagerten Inseln zu Spanisch Mu-ni (Territorios Españoles del Golfo de Guinea) vereinigt wurden.

Die deutsche Hoffnung, im deutsch-französischen Ver-trag vom November 1911 das Vorkaufsrecht für ganz Spa-nisch Muni erwerben zu können, entfiel, es wurden aus-drücklich nur die Inseln nahe dem Festland, also Coris-co und die beiden Elobey-Inseln, als Teil des Vorkaufs-rechts angegeben, so wie es im spanisch-französischen Vertrag von 1900 vorgesehen ist.

Annobon liegt 350 Kilometer vor der afrikanischen Küs-te im Atlantik und ist mit seinen 17 qkm und vielleicht 1000 Einwohnern vollkommen unwichtig. Fernando Poo dagegen liegt in Sichtweite vor Kamerun 35 Kilometer vor der deutschen Kolonie mit 2017 qkm und 10.000 Ein-wohnern. Die fruchtbare Insel hat bedeutende Kakao-kulturen, die jährlich für drei bis vier Millionen Mark Kakaobohnen liefern. Von den fünf größten Kakaopflan-zungen von 600 bis 1000 Hektar sind drei in portugiesi-schen, eine in spanischen und eine in deutschen Hän-den. Die Insel hat eine monatliche Dampferverbindung mit dem Mutterland Spanien, welche fast die ganze Aus-fuhr von Kakaobohnen nach Spanien befördert, wäh-rend in der Einfuhr nur die Hälfte aus Spanien kommt und die andere Hälfte ziemlich zu gleichen Teilen aus England und Deutschland.

Der Anbau von Kakao auf Fernando Poo erreicht 1913 5250 Tonnen. Erschwerend dabei ist der Mangel an Arbeitskräften. Das einheimische Volk der Bubi wurde durch Krankheiten, Zwangarbeit und den großen Auf-stand von 1910 der Bubi gegen die Zwangsarbeit auf den Plantagen, bei dem schätzungsweise 15.000 Bubi ums Leben kamen, schwer dezimiert. So ist die Kakaoinsel abhängig von importierten Arbeitskräften. 1914 wird ein Vertrag mit der westafrikanischen Republik Liberia un-terzeichnet, der der deutschen Reederei Woermann er-laubt bis zu 15.000 Arbeiter von Liberia nach Fernando Poo zu bringen.

Klar ist, daß Deutschland bei nächster Gelegenheit Fer-nando Poo an sich bringen will. Entweder zusammen mit Muni, durch das bestehende Vorkaufsrecht auf Muni und einem Zusatzabkommen, das Fernando Poo mit ein-schließt, oder unabhängig von der Erwerbung von Muni. Annobon kommt dabei nur deshalb in Betracht da die kleine Insel genau in einer Linie nach Südosten von Fernando Poo liegt, die über die portugiesischen Inseln Sao Thome und Principe führt. Die beiden portugiesi-schen Inseln gehören seit dem August 1913 durch einen deutsch-englischen Vertrag zur deutschen Einflußsphä-re und werden in absehbarer Zeit dem deutschen Kolo-nialreich eingefügt. Von Fernando Poo liegt Principe et-wa 180 Kilometer entfernt, Sao Thome liegt weitere 140 von Principe weg und nochmals 180 Kilometer hinter Principe kommt Annobon. Diese in einer Linie hinter-einander aufgereihten Inseln ergeben sich automatisch als eine Verwaltungseinheit, eingegliedert in die Kolo-nie Kamerun.

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Spanisch Muni

Während der Verhandlungen zwischen Deutschland und Frankreich anläßlich der zweiten Marokkokrise wird im Sommer 1911 vom deutschen Außenminister Alfred von Kiderlen-Waechter Wert darauf gelegt, daß bei der Festlegung der deutsch-französischen Grenze in Westafrika der Grenzverlauf südlich der spanischen Ko-lonie Muni liegt, weil die »Umklammerung der spani-schen Kolonie Rio Muni von Bedeutung ist«, wie Kider-len am 11. August 1911 schreibt. Durch die »Umklam-merung« wäre Muni bis auf seine Meeresseite voll-ständig von deutschem Gebiet umgeben und für die geplante deutsche Übernahme wirtschaftlich und poli-tisch einfacher ›einzukassieren‹.

Durch den Marokkovertrag vom November 1911 zwi-schen Frankreich und Deutschland kommt es wie von Kiderlen gewollt und Muni ist vollständig von der Ko-lonie Kamerun umgeben. Außerdem überträgt Frank-reich sein Vorkaufsrecht auf die spanische Kolonie vom Juni 1900 an Deutschland. Das Vorkaufsrecht beinhaltet das festländische Muni mit 26.000 qkm, die vor der Küs-te liegenden Inseln Corisco mit 14 qkm und die Große (Elobey Grande) und die Kleine Elobey-Insel (Elobey Chico) mit zusammen 2 qkm.

Das Hinterland von Muni ist nicht von der spanischen Kolonialverwaltung unterworfen und die Kautschukbe-stände im Hinterland werden von Kamerun aus ausge-beutet. In den drei Häfen Bata, Benito und Klein Elobey hat sich ein lebhafter Handelsverkehr entwickelt, der zum weitaus größten Teil in den Händen des Hamburger Hauses Woermann liegt, zu einem kleineren Teil in englischen Händen. Spanien ist fast überhaupt nicht an der wirtschaftlichen Nutzung von Muni beteiligt. Die Ausfuhr besteht hauptsächlich aus Palmkernen, Palmöl, Kautschuk, Elfenbein, Rotholz, Mahagoni und anderen wertvollen Holzarten.

Das zur Westafrikanischen Station der Marine gehörige Kanonenboot SMS Eber verläßt nach einem Werftauf-enthalt Ende Juni 1913 Wilhelmshaven wieder mit ei-nem Vermessungs-Detachment an Bord für Vermes-sungen des Golfs von Guinea. Dazu gehört nicht zufällig auch die Vermessung der Küste von Muni, wofür eine Sondererlaubnis der spanischen Regierung eingeholt wurde.

1913 ist auch der wirtschaftspolitische Referent von Ka-merun im Grenzgebiet gegen Spanisch Muni unterwegs und eine deutsche Expedition erkundet 1913 das Hinter-land von Muni.

Das vollständig von der Kolonie Kamerun umgebene Land ist nach der Tatsachenlage Teil der deutschen Kolonialwirtschaft.

Das jährliche staatliche Defizit Spaniens durch den Be-sitz von Spanisch Guinea beträgt 1½ bis 2 Millionen Mark. Es ist abzusehen, daß Deutschland Muni vom ar-men Spanien, wie 1899 die spanischen Inseln im Pazifik, kaufen wird. Von deutscher Seite ist bereits der Verwal-tungsbezirk Muni eingerichtet, der zunächst die südlich vom spanischen Muni liegenden deutschen Gebiete ver-waltet.

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Mittelafrika

Seit 1911 ist eine Bewegung in der Reichsregierung im Gange ein mittelafrikanisches deutsches Reich zu schaf-fen, das die bisherigen afrikanischen Kolonien Togo, Kamerun, Deutsch Südwestafrika und Deutsch Ostafrika und die noch zu erwerbenden Kolonien Portugals in Afrika mit Belgisch Kongo als Herzstück umfassen soll. In Zusammenarbeit mit Großbritannien soll das große Ziel erreicht werden.

Am 21. Juli 1911 sagt der englische Außenminister Edward Grey zum deutschen Botschafter in London, Graf Metternich, daß er bei einem Besitzwechsel im Kongobecken nicht das geringste dagegen einzuwenden haben würde, wenn Deutschland es erwirbt, desgleichen heißt er das deutsch-englische Abkommen von 1898 über die Aufteilung der portugiesischen Kolonien zwi-schen Deutschland und England gut.

Der Erste Sekretär bei der deutschen Botschaft in Paris, Freiherr von der Lancken, schreibt am 3. Oktober 1911, während der Verhandlungen um das Marokkoabkom-men, an das Auswärtige Amt nach Berlin:

»Spitzer [französischer Beamter] erwähnte ferner noch als französische Konzession geheime Zusicherungen betreffend Belgisch-Kongo. Zu einer geheimen Teilung schon jetzt wollten es die Engländer ja leider nicht kom-men lassen.«

Im deutsch-französischen Marokkovertrag vom 4. No-vember 1911 wird für den Fall, daß territoriale Verände-rungen im belgischen Kongo eintreten, ein deutsches Mitspracherecht zugesichert. Frankreich hat das Vor-kaufsrecht auf den belgischen Kongo und nun verpflich-tet sich Paris, von seinem Vorkaufsrecht nicht ohne vor-herige Verhandlungen mit Berlin über die Neuauftei-lung des gesamten Kongobeckens Gebrauch zu machen.

Der Marokkovertrag ist auch der erste praktische Schritt zur Verwirklichung eines Deutsch Mittelafrika. Durch den Erwerb von Neu-Kamerun dehnt sich Kame-run nach Osten aus und grenzt jetzt an Belgisch Kongo, welches wiederum in seinem Osten an Deutsch Ost-afrika angrenzt.

Am 27. November 1911 setzt sich auch der englische Außenminister Edward Grey vor dem Unterhaus, dem englischen Parlament, für eine Unterstützung der deut-schen Pläne in Mittelafrika ein und einen Tag später er-klärt er gegenüber dem deutschen Botschafter in Lon-don, Graf Metternich, das britische Desinteresse am bel-gischen Kongo und bietet seine Hilfsdienste für einen Erwerb großer Teile des portugiesischen Kolonialbesit-zes an. Mit diesem britischen Freibrief für den Erwerb des belgischen Kongo und der portugiesischen Kolonien geht die weitere Kolonialpolitik Deutschlands in Afrika ans Werk.

Am 9. Dezember 1911 schlägt Metternich in einem Schreiben an Reichskanzler Bethmann Hollweg vor:

»Und zwar sollten wir zwei Verträge schließen. Den ei-nen über den belgischen Kongo und einen anderen revi-dierten Vertrag über die portugiesischen Kolonien.«

Für die Revision des Vertrages von 1898 empfiehlt Metternich in seinem Schreiben den Tausch von Portu-giesisch Timor mit der England zugewiesenen Enklave Loanda im Norden Angolas, wie es im revidierten Vertrag von 1913 dann auch geschieht.

Der Angola-Vertrag vom August 1913 zwischen England und Deutschland ist auch ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum deutschen Mittelafrika. Angola grenzt im Norden an Belgisch Kongo und im Süden an Deutsch Südwestafrika. Nach der Übernahme von Angola ist somit auch Südwestafrika, die zweitgrößte deutsche Kolonie nach Deutsch Ostafrika, mit Deutsch Mittel-afrika verbunden, wenn Belgisch Kongo an Deutschland fällt.

In einem Schreiben des Geschäftsträgers in London, Botschaftsrat Richard von Kühlmann, an den Reichs-kanzler vom 8. Januar 1912 schreibt Kühlmann für die Zeit nach einer Übernahme der portugiesischen Kolo-nien von Deutschland und England:

»Es bedarf nur eines Blickes auf die Karte, um zu sehen, daß dann nur ein unentbehrlicher Schlußstein im Gewölbe fehlt, um das große deutsche Kolonialreich in Zentralafrika zu realisieren, und das ist die Erwerbung des Kongobeckens.«

Kaiser Wilhelm, dem das Schreiben auch zugeht, no-tiert neben diesen Satz Kühlmanns: »Wer soll denn das verwalten und aufschließen woher kommt das Geld!« In einer vorherigen Bemerkung hatte Wilhelm schon an den Briefrand geschrieben: »Colonien haben wir ge-nug!«

In einer eigenhändigen Erörterung des Kaisers zum Schreiben Kühlmanns vom 11. Januar 1912, welche Kühl-mann zur streng vertraulichen, ausschließlich persön-lichen Kenntnis mitgeteilt wird, steht: »Wenn Herr von Kühlmann von dem großen Deutschen Afrikanischen Colonialreich träumt, vergißt er das W i e des Zustande-kommens, das W o m i t unsrer finanziellen Unzuläng-lichkeit, und das W e r der völlig für solche Verhältniße unerzogenen und mangelnden Beamten.«

Der Kaiser ist also im Gegensatz zur Gruppe der ›Mittelafrikapolitik‹-treibenden Diplomaten in London und Lissabon und Regierungsbeamten in Berlin gar nicht begeistert von neuen Kolonien.

Die deutsche Politik nimmt in der afrikanischen Kolo-nialpolitik den Weg erst die portugiesischen Kolonien zu erwerben und in einem zweiten Schritt Belgisch Kon-go. Für die Frage des Kaisers über das »Zustandekom-men« sind entsprechende Verträge geplant, welche im Falle der portugiesischen Kolonien bis 1914 erfolgreich abgeschlossen werden können.

Die »finanzielle Unzulänglichkeit« ist zwar eine Tat-sache, kann aber auch nicht zu groß sein, denn Ende November 1912 betont Ludwig Gwinner von der Deut-schen Bank gegenüber dem deutschen Gesandten in Lissabon, Friedrich Rosen, grundsätzlich das Interesse der Banken an einer Ausdehnung des Kolonialreiches in Afrika und sagt Rosen: „Was die portugiesische Koloni-alfrage im einzelnen betrifft, so kann ich Ihnen mittei-len, daß alle Großbanken sich für sie lebhaft interes-sieren und die Mittel für ihre Lösung bereitzustellen entschlossen sind. Ich werde in den nächsten Tagen mit Ihnen und Helfferich [Karl Helfferich, Direktor der Deutschen Bank] alle Einzelheiten durchsprechen.« So können schließlich die notwendigen Investitionen in die Erwerbung des deutschen Teils an den portugiesischen Kolonien getätigt werden.

Die »unerzogenen und mangelnden Beamten« sind al-lerdings ein massives Problem. Schon die Übernahme der portugiesischen Kolonien wird die deutsche Koloni-alverwaltung auf das Äußerste anspannen. Es besteht kein Zweifel, daß die korrupte portugiesische – und eben auch portugiesischsprachige – Verwaltung vollständig durch deutsche Beamte ersetzt werden muß. Für den deutsch werdenden Teil von Belgisch Kongo muß dann weitgehend auf flämisches Verwaltungspersonal aus der gesamten Kolonie Belgisch Kongo übernommen wer-den. Anders ist eine Übernahme überhaupt nicht denk-bar. Gerade den Gouverneur und ein paar oberste Beam-te kann man selber stellen. Nach einer Probezeit für die übernommenen belgischen Beamten, kann ein dauern-des Vertragsverhältnis entstehen, wenn diese vorläufi-gen Beamten die deutsche Staatsbürgerschaft anneh-men. Für diese flämischen Beamten wäre bei einer deut-schen Übernahme ihre berufliche Zukunft gesichert und die völkische Nähe der Flamen macht eine Über-nahme von Deutsch als Verwaltungssprache verhältnis-mäßig einfach, wie auch die Eindeutschung der Beam-ten selbst.

Eine Besonderheit der Verwaltung des Kongo ist aller-dings, daß König Leopold II die Verwaltung seiner Kolo-nie zum großen Teil auf Ausländer stützte und die belgische Verwaltung diese Kräfte 1908 natürlich über-nahm, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten. Dabei waren bezeichnenderweise Engländer, Franzosen und Deutsche als Beamte ausgeschlossen. Unter den Beam-ten sind aber viele Skandinavier – Schweden, Dänen, Norweger – , Schweizer und Holländer, die oft Deutsch sprechen und problemlos in die deutsche Verwaltung übernommen werden können; unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Übernahme der flämischen Beamten.

Der Generalgouverneur von Belgisch Kongo ist seit 1912 Felix Fuchs. Seine Eltern sind Deutsche, geboren ist er in Brüssel. Seit 1888 ist er als Rechtsberater im Kongo und in der Regierung der Kolonie tätig. Er könnte auch als deutscher Gouverneur den deutschen Teil vom Kongo weiterführen.   


Der belgische Botschafter in Berlin, Baron Eugène Beyens, schreibt am 2. April 1914, daß Belgien für die Annäherung von England und Deutschland wahrschein-lich mit der Teilung des Kongo zu bezahlen habe.

Am 20. April 1914 regt Kolonialstaatssekretär Wilhelm Solf an, die 1912 zunächst gestoppten Kolonialverhand-lungen über die Teilung des belgischen Kongo wieder-aufzunehmen oder vorerst die »bloße Beschneidung des belgischen Kolonialbesitzes« anstelle der völligen Auf-teilung unter Deutschland, England und Frankreich, welche er für den gangbareren Weg bei der Aufteilung der belgischen Kolonie unter den beteiligten Groß-mächten hält. Solf weist Gottlieb von Jagow, den Staats-sekretär des Auswärtigen Amtes, dabei auf die von Bel-gien geplante Zollerhöhung von 10 % der konventionel-len Kongozölle auf 30 % hin:

»In der gemeinschaftlichen Versagung unserer Zustim-mung zu dieser Zollerhöhung mit England zusammen haben wir ein ausgezeichnetes Mittel, unsere innerafri-kanischen Expansionsabsichten beschleunigt durchzu-setzen.«

Auf einer beigefügten Karte hat Solf die mögliche Tei-lung der Kongo-Kolonie skizziert: Der Südzipfel von Belgisch Kongo an das britische Rhodesien und die Grenzregion zu Uganda ebenfalls an England. Die Fläche vom Norden Angolas bis zum Osten Deutsch Ostafrikas an Deutschland und das Land nördlich davon bleibt halb belgisch und kommt halb zu Frankreich.

Der Kolonialstaatssekretär sieht die »Möglichkeit eines baldigen Zusammenbruchs der belgischen Kolonialwirt-schaft« angesichts der belgischen Defizite im Kolonial-budget für nicht ausgeschlossen an. Solf bezieht sich ausdrücklich auf die Verhandlungen des deutschen Bot-schafters in England, Paul Graf von Metternich, mit dem englischen Außenminister Edward Grey am 9. Dezem-ber 1911 und am 11. März 1912 und will auf dieser Basis die Gespräche weiterführen: Zuschlag Katangas, des tiefen Südens Belgisch Kongos, und »eventuell« eines Gebietes im Nordosten des belgischen Kongos an England und die Region nördlich des Kongoflusses an Frankreich. Für Deutschland nimmt Solf eine »breite Verbindung von Deutsch-Ostafrika nach dem in unsere Interessen-sphäre fallenden Teil von Angola« in Aussicht und für die Zukunft die Erwerbung des großen Kongobogens. Am besten wäre es dabei, die Ansprüche Englands auf »Ober-Katanga« zu beschränken und »weitere englische Forderungen auf das wertvolle belgische Gebiet westlich von Uganda« abzulenken, weil dort wertvolle Kupfer-, Diamant- und Goldvorkommen lägen, so daß England durchaus zufrieden sein könnte. Der Staatssekretär des Reichskolonialamtes hält auch hier ein »Handinhand-gehen mit England« für geboten, das er auch auf die Wahrnehmung deutscher Verkehrsprojekte in Afrika ausgedehnt wissen will. Am 23. April 1914 antwortet Richard von Kühlmann, seit 1908 Botschaftsrat in Lon-don, auf die Solfschen Vorschläge; er beruft sich auf schriftliche Zusicherungen, daß England als Grenze sei-ner Ansprüche von Süden gesehen bis zum 10. Breiten-grad angegeben habe.

Der englische Außenminister Grey hatte im März 1912 betont, daß falls der Kongo „auf den Markt kommen sollte“, das englische Interesse nur an Katanga läge, über das übrige Gebiet müßten sich Deutschland und Frankreich verständigen, sehe doch der deutsch-franzö-sische Marokkovertrag ein französisches Vorkaufsrecht auf den Kongo und ein deutsches Mitspracherecht vor.  

Der deutsche Kolonialminister Wilhelm Solf sieht die Teilung der portugiesischen Kolonien zwischen Deutschland und England als erledigt an, welcher der erste Verhandlungspunkt bei den Kolonialgesprächen zwischen Deutschland und England seit 1911 war, und will nun zum zweiten Punkt schreiten, den belgischen Kongo.

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Portugiesisch Guinea

Obwohl Portugiesisch Guinea seine Ausfuhr von haupt-sächlich Zucker, Kautschuk, Häuten, Wachs, Palmker-nen und Erdnüssen meistenteils nach Deutschland liefert, die meisten die Kolonie anlaufenden Dampfer deutsche sind und ein großer Anteil der Hauptein-nahmequelle der staatlichen Einnahmen dieser portu-giesischen Kolonie die hohe Besteuerung auf Alkohol ist, der zu einem bedeutenden Anteil aus Hamburg eingeführt wird, steht Portugiesisch Guinea nicht auf der Liste der erwünschten deutschen Kolonien. Die mit 34.000 qkm nicht einmal halb so große Kolonie wie das mit 87.000 qkm schon kleine deutsche Togo ist auf Grund seiner Lage ganz in Westen von Westafrika, und vollständig von französischen Kolonien umgeben, für den Plan eines deutschen Mittelafrika nicht interessant. Ökonomisch ist Portugiesisch Guinea sowieso Teil der deutschen Kolonialwirtschaft.