Kategorien
Kolonialverbände

Im Oktober 1907 veröffentlicht der Deutschkoloniale Frauenbund als eingetragener Verein unter dem Pro-tektorat Ihrer Hoheit der Herzogin Elisabeth von Meck-lenburg die folgende Aufforderung zum Beitritt in die neue Kolonialorganisation:

»Deutschland besitzt schon seit Jahrzehnten ausgedehn-te überseeische Gebiete, von denen sich große Teile – größer als das Deutsche Reich – für deutsche Ansiedler eignen, und wo viele deutsche Familien eine zweite Hei-mat finden könnten. Unsere Kolonien zählen aber erst wenige tausend weißer Einwohner, und zwar ist im be-sonderen die deutsche Frau, die dem deutschen Pionier in der Ferne zur Seite stehen müßte, wenn echt deut-sches Wesen in den Kolonien heimisch werden soll, nur in kleiner Zahl dort vertreten. Die Einwanderung deut-scher Frauen muß zum Schutz des Deutschtums in den Kolonien gefördert werden. Hier soll die Arbeit des Deutschkolonialen Frauenbundes einsetzen…

Der Deutschkoloniale Frauenbund bezweckt:

a) Die Frauen aller Stände für die kolonialen Fragen zu interessieren.

b) Deutsche Frauen und Mädchen, die sich in den Kolonien niederlassen wollen, mit Rat und Tat zu unterstützen, und die Frauen-Einwanderung in die Kolonien anzuregen.

c) Die Schulfrage in den Kolonien zu fördern.

d) Frauen und Kindern beizustehen, die in den Kolonien schuldlos in Not geraten sind.

e) Den wirtschaftlichen und geistigen Zusammenhang der Frauen in den Kolonien mit der Heimat zu erhalten und zu stärken.

Nachdem jetzt in Südwestafrika und Ostafrika die Auf-stände der Eingeborenen niedergeworfen sind, ist der Augenblick gekommen, wo auch die deutsche Frau in der Heimat bei den kolonialen Bestrebungen, nament-lich in bezug auf die Frauenfrage, die hier Förderung der Frauen-Einwanderung bedeutet, mit helfen kann.

Wenn an Stelle der einigen tausend Männer, die jetzt in den Kolonien leben, erst einige tausend Familien drau-ßen eine zweite Heimat sich geschaffen haben, werden die Kolonien zu dem werden, was sie werden sollen und können, zu einem N e u d e u t s c h l a n d!

Als vor 3 Monaten durch diesen Aufruf die Gründung des Deutschkolonialen Frauenbundes angeregt wurde, erhoffte man einen guten Erfolg. Diese Hoffnung hat sich erfüllt, denn heute schon zählt der junge Bund tau-send Mitglieder, für die kurze Zeit gewiß eine stattliche Zahl.«

Deutschkolonialer Frauenbund, Berlin W. 9, Potsdamer Straße 134. Bundesorgan, die Zeitschrift KOLONIE UND HEIMAT. Die Vereinsmitteilungen werden jeden Monat einmal in dieser Zeitschrift veröffentlicht…


Der 1907 von Ehefrauen von Offizieren der südwest-afrikanischen Schutztruppe, Unternehmern und hohen Beamten gegründete Deutschkoloniale Frauenbund schließt sich 1908 an die Deutsche Kolonialgesellschaft unter dem Namen Frauenbund der Deutschen Kolonial-gesellschaft an. Hatte seit 1896 die Deutsche Kolonial-gesellschaft die Ausreise von deutschen Frauen in die Kolonien gefördert so übernimmt nun der Frauenbund diese Aufgabe und wirbt dafür unverheiratete Frauen als Dienstmädchen, Hauswirtschafterinnen und Lehre-rinnen an. Sie sollen sich ihren Unterhalt in der Kolonie bis zu einer möglichen Eheschließung selbst verdienen. In Kooperation mit anderen Frauenvereinen richtet der Frauenbund zudem eine Frauenkolonialschule in Cart-haus bei Trier zur Ausbildung von Ansiedlerinnen aus bürgerlichen und adligen Familien ein.

Der Deutschkoloniale Frauenbund wählt Südwestafrika als wichtigste Kolonie für die Entsendung von Frauen aus – der Kolonie mit den meisten deutschen Männern. Der Bund wirbt für die Auswanderung und die erhoffte Heirat »einfache Mädchen« zwischen 20 und 35, die »auf das Sorgfältigste« ausgewählt werden. Am geeignetsten sind »Mädchen vom Lande«, die bereits mit Hühner-zucht, Milchwirtschaft und Gartenarbeit vertraut sind. Außerdem sollen sie »kochen, waschen, plätten und ei-nen einfachen Rock und Bluse selbst herstellen kön-nen«.

Der Frauenbund vermittelt den angenommenen Bewer-berinnen einen vier- bis sechswöchigen Krankenpflege-kurs, bezahlt Reisekostenzuschüsse zur zweiten Schiffs-klasse oder gewährt freie Ausreise in der dritten Schiffs–klasse; betreut die Frauen in Hamburg bis zur Ausreise, sorgt für vertrauenswürdigen »Schutz« während der Überfahrt und auf dem Weg zum Bestimmungsort und garantiert bei zweijähriger Vertragseinhaltung die Ver-gütung der Rückreise.

Als Lohn erwartet die Dienstmädchen und »Stützen der Hausfrau«, nach ursprünglich niederigeren Löhnen, um 1910 dann ein Anfangsgehalt von monatlich etwa 50 Mark, das sich im zweiten oder dritten Jahr auf 70 bis 80 Mark erhöht. Kindergärtnerinnen verdienen rund 70 Mark, Erzieherinnen und Lehrerinnen in Privathaus-halten rund 100 Mark. Alle Gehälter basieren auf freier Kost und Logis. In Hotels oder Kantinen gibt es bessere Verdienstmöglichkeiten, dort sind aber die Arbeitsbe-dingungen auch wesentlich härter.

In Keetmanshoop in Südwestafrika wird vom Frauen-bund ein Heimathaus eröffnet, in dem die aus Deutsch-land angereisten Frauen die erste Zeit nach ihrer An-kunft verbringen und auf ein Leben als Siedlersfrau vorbereitet werden. Zudem wird die Bekanntschaft mit alleinlebenden Farmern arrangiert. Daher liegt Keet-manshoop bewußt in einem Gebiet mit wenigen deut-schen Frauen. In Lüderitzbucht unterhält der Frauen-bund zudem ein Jugendheim.

Zwischen 1909 und 1912 sind von 348 Frauen, die mit Hilfe des Frauenbundes nach Südwestafrika auswan-dern, 303 Dienstmädchen. Durch den Frauenbund sind es 1912 107 Auswanderinnen nach Südwest und 1913 90. Bis 1914 werden 122 Frauen in das Heimathaus in Keet-manshoop vermittelt. Die Zahl vertragsbrüchiger Frau-en oder frühzeitiger Rückkehrerinnen ist gering, dafür ist die Zahl der Kolonialheiraten hoch und so kann das Frauenauswanderungsprogramm in die deutschen Ko-lonien als voller Erfolg gewertet werden.

1911 tritt der Frauenbund der Deutschen Kolonialgesell-schaft dem Bund Deutscher Frauenvereine bei. Der Sitz des Frauenbundes ist seit 1913 das Berliner Afrikahaus in der Straße Am Karlsbad nahe dem Potsdamer Platz, in dem auch die Deutsche Kolonialgesellschaft ihren Sitz hat. 1914 hat der Frauenbund in ganz Deutschland an die 19.000 Mitglieder.


Am 6. Oktober 1910 eröffnet Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regent des Herzogtums Braunschweig, im Reichstag in Berlin den vom 6. bis 8. Oktober stattfin-denden III. Deutschen Kolonialkongreß. Zentrale The-men des Kongresses sind die deutsche Kolonialpolitik in Afrika und das mögliche Vordringen des Islams auf dem afrikanischen Kontinent. Auf dem Kolonialkongreß wer-den auch Tropenmedizin und Tropenhygiene behan-delt.

Die Resolution des Kongresses zum Islam:

»Da von der Ausbreitung des Islam der Entwicklung unserer Kolonien ernste Gefahren drohen, rät der Kolonialkongreß zu sorgsamer Beachtung und gründ-lichem Studium dieser Bewegung. Er hält es bei grund-sätzlicher religiöser Unparteilichkeit für geboten, daß alle an der Erschließung der Kolonien beteiligten ge-wissenhaft vermeiden, was zur Beförderung des Islam und zur Benachteiligung des Christentums dienen könne, und empfiehlt missionarische Kulturarbeiten, insbesondere auf den Gebieten des Schulwesens und der Gesundheitsfürsorge, der tatkräftigen Unterstüt-zung auch der Kolonialregierung. Er erkennt auch in der islamischen Gefahr eine dringliche Aufforderung an die deutsche Christenheit, die vom Islam noch nicht er-griffenen Gebiete unserer Kolonien ohne Verzug in missionarische Pflege zu nehmen.«

Graf von Goetzen, der von 1901 bis 1906 Gouverneur von Deutsch Ostafrika war und zu der Zeit die deutsche Besiedlung der Hochländer der Kolonie förderte, ver-tritt nun auf dem Kolonialkongreß die Auffassung, daß es keinen Platz für deutsche Landwirte in den Hoch-ländern Deutsch Ostafrikas mehr gäbe, weil sie schon stark bevölkert seien, und das Nebeneinander von Wei-ßen und Schwarzen viele Schwierigkeiten mit sich brin-gen könne.


Auf der Jahreshauptversammlung der Deutschen Kolo-nialgesellschaft am 4. und 5. Juni 1913 in Breslau wird der Bericht des Deutsch-Ostafrikanischen Besiedlungsko-mitees zur Kenntnis genommen und dazu folgende Ent-schließungen gefaßt:

»a) Die Deutsche Kolonialgesellschaft ist der Überzeu-gung, daß eine baldige planmäßige Besiedlung der ge-sunden Hochländer unserer Kolonien dringend zu wün-schen ist. Sie richtet deshalb an das Reichs-Kolonialamt die Bitte, energisch darauf hinzuarbeiten, daß die Be-siedlung in keiner Weise erschwert, sondern planmäßig mit Mitteln des Reiches gefördert werde.

b) Die Deutsche Kolonialgesellschaft beschließt den Fortbestand des Besiedlungskomitees und stellt ihm die Aufgabe, seine Tätigkeit zur Förderung der Siedelung in Deutsch-Ostafrika nach Maßgabe der sich jeweilig erge-benden Verhältnisse fortzusetzen.«

Am 14. Juli 1913 antwortet der Staatssekretär des Reichs-kolonialamts zu der ihm zu a gemachten Mitteilung:

»Wenn in der auf der Hauptversammlung in Breslau am 4. v. Mts. gefaßten Resolution die Bitte an mich gerichtet wird, die Besiedlung der gesunden Hochländer unserer Kolonien planmäßig mit Mitteln des Reiches zu fördern, so darf ich zunächst die gefällige Mitteilung einer Denk-schrift anheimstellen, in der die weiter gewünschten Maßnahmen und die Art und Weise der Aufbringung der erforderlichen Mittel durch das Reich dargelegt werden.«

Daraufhin wird das Deutsch-Ostafrikanische Komitee von der Kolonialgesellschaft gebeten diese Denkschrift zu erarbeiten.

In der Vorstandssitzung der Kolonialgesellschaft in Cöln am 28. November 1913 wird für die Erfüllung der in der Denkschrift an die Eisenbahnkommission gerichteten Aufgaben für die Eisenbahnkommission 5000 Mark bewilligt.

Die Hauptversammlung in Breslau hat in einer Resolu-tion mit großer Genugtuung die »Absichten des Herrn Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts zur Kenntnis genommen, in großzügiger Weise die Weiterentwick-lung der Eisenbahnen in unseren afrikanischen Schutz-gebieten fördern zu wollen, als sich diese mit den schon seit Jahren wiederholt zum Ausdruck gebrachten Be-strebungen der Deutschen Kolonialgesellschaft decken. Sie spricht daher dem Herrn Staatssekretär ihre dank-bare Zustimmung hierzu, wie auch insbesondere zu der von ihm überzeugend nachgewiesenen notwendigen Verbilligung der Eisenbahntarife zum Zwecke schnel-lerer Erschließung und wirtschaftlicher Erstarkung un-serer Schutzgebiete aus.«

Weiter werden von der Hauptversammlung der Kolo-nialgesellschaft für die Herausgabe des Archivs für Schiffs- und Tropenhygiene wie bisher eine Beihilfe von 1000 Mark bewilligt. Für die Einrichtung einer kolonial-wirtschaftlichen Ausstellung auf der Landwirtschaft-lichen Wanderausstellung in Hannover 1914 werden 4000 Mark bewilligt und für die weitere Ausgestaltung der Heimfarm Brakwater in Südwestafrika von Frau von Falkenhausen eine Beihilfe von 2000 Mark gewährt.

Bei der Hauptversammlung in Breslau wird auch davon Kenntnis genommen, daß wiederum Spenden für Preis-aufschreiben zur Verfügung gestellt worden sind und zwar seitens des Herrn E. A. Oldemeyer in Bremen der Betrag von 3000 Mark als Preis für ein Quantum von 5000 kg Merino-Schweißwolle aus einer Schäferei Deutsch-Südwestafrikas und seitens der Vereinigung der Berliner Blumen- und Federn-Industrie der Betrag von 10.000 Mark, der demjenigen in den deutschen Kolonien zufallen soll, der zuerst und zwar vor dem 31. Dezember 1918 nachweist, daß er 500 Silberreiher in Farmen gezüchtet hat.

Des Weiteren fordert die Kolonialgesellschaft die Kolo-nialpropaganda nicht nur, wie bisher, ins Bürgertum zu tragen, sondern auch in der Arbeiterklasse Kolonialpro-paganda zu betreiben.

Auf Antrag der Abteilung Karlsruhe wird beschlossen: »Das Reichs-Kolonialamt wird gebeten, darauf hinzuwir-ken, daß die in den deutschen Kolonien entstehenden Neubauten, sowohl öffentliche wie private, mehr als bis-her in ihrer äußeren Erscheinung dem Charakter des Landes angepaßt und sowohl hinsichtlich des Materials, wie der Bauformen mehr im Sinne einer bodenständi-gen Architektur ausgeführt werden.«

In Ausführung dieses Beschlusses ist am 21. Juni 1913 eine Eingabe an den Staatssekretär des Reichskolonial-amts gerichtet worden, der den Beschluß der Kolonial-gesellschaft den Gouvernements hat zugehen lassen und sie dabei auf die Anregung, Bauberatungsstellen einzurichten, besonders hingewiesen hat.     

Auf Antrag des Grafen von Arnim-Muskau wird fol-gende Entschließung gefaßt und am 19. Juni 1913 als Eingabe an das Reichskolonialamt weitergegeben: Der Vorstand sieht in der fortschreitenden Islamisierung von Deutsch-Ostafrika eine ernste politische und kul-turelle Gefahr, der entgegengetreten werden muß. Das Reichs-Kolonialamt möge in dieser Richtung unter Anforderung der nötigen Mittel zweckentsprechende Maßnahmen veranlassen.

Der Staatssekretär des Reichskolonialamtes antwortet darauf:

»Die Islamfrage ist bekanntlich auch Gegenstand der Diskussion während der abgelaufenen Session des Reichstags gewesen. Wie sich aus den Verhandlungen ergibt, habe ich angeregt, vor allem die Wurzeln der islamitischen Propaganda zu erkennen und daraus Leh-ren zu ziehen, um unserer höheren christlichen Kultur ihr natürliches Übergewicht zu verschaffen. Von dem gleichen Gesichtspunkte ausgehend habe ich der Deut-schen Gesellschaft für Islamkunde zur Förderung ihrer Studien einen Beitrag gewährt.

Angesichts der internationalen Vereinbarungen über die Freiheit der Kulte würde ich in Deutsch-Ostafrika Maßnahmen aggressiver Natur seitens der Verwaltung gegenüber dem Islam nicht gutzuheißen vermögen. Die Anforderung von Reichsmitteln für derartige Zwecke kommt daher nicht in Frage.«


Über die Deutsche Kolonialgesellschaft schreibt ihr Straßburger Zweigverein 1914:

»Überblickt man die Leistungen der Kolonialgesell-schaft des Jahres 1913, so vermißt man mit Bedauern das Eintreten mit großen Mitteln für ein großzügiges Unter-nehmen; wir sehen die Mittel der Gesellschaft ausgege-ben für einzelne untergeordnete Zwecke. Es ist viel Kleinarbeit geleistet worden, da leider der Gesellschaft große Mittel fehlen.

Um der Gesellschaft neue Mitglieder zuzuführen, sind in die Augen fallende Erfolge nötig, wie z. B. derjenige der Augusta-Fluß-Expedition in Neu-Guinea. Leider ist in weiten Kreisen des deutschen Volkes das Interesse für die Kolonialgesellschaft trotz deren nationalen Cha-rakters gering.

Jeder national gesinnte Deutsche sollte zunächst Mit-glied der Deutschen Kolonialgesellschaft werden… Erst wenn die Kolonialgesellschaft statt 43.000 Mitglieder deren 100.000 zählt, wird sie im Stande sein, in voller Großzügigkeit für Deutschlands kolonialwirtschaftliche Interessen zu arbeiten!«