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Mischehen II

90 Prozent der Deutschen in den Kolonien haben eine oder mehrere Konkubinen. Entsprechend nimmt die Zahl der Kinder aus solchen Verbindungen zu. Die Kolo-nialverwaltung kann aber nur bei der Ehe gegen die Ent-stehung von Bastardkindern vorgehen. Mischehenver-bote in den Kolonien sollen ausschließen, daß Kinder aus diesen Verbindungen das deutsche Bürgerrecht er-halten können.

In Deutsch Südwestafrika wird 1905 ein Verbot der »standesamtlichen Eheschließung zwischen Weißen und Eingeborenen« erlassen. Auch Ehen, die bereits vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, erklärt das Kai-serliche Obergericht zwei Jahre später rückwirkend für ungültig. Die Kirchen wollen sich aber vom Staat nicht in ihr Recht der Eheschließung eingreifen lassen und trauen weiterhin gemischtrassige Paare. Die Höchstzahl an Mischehen in Südwestafrika wird 1909 mit gerade einmal 50 solcher Ehen erreicht.

Auch für die Kolonien Deutsch Ostafrika und Samoa werden 1906 und 1912 Eheverbote erlassen. Allerdings haben diese Verordnungen keine rückwirkende Kraft.

Am 17. Januar 1912 setzt das Reichskolonialamt unter dem Staatssekretär Wilhelm Solf, der elf Jahre Gouver-neur von Samoa war, für Samoa neben dem Eheverbot auch eine Unterscheidung der Kinder in »legitime« und »illegitime« Mischlinge durch. Nur die bisher gebore-nen Kinder, die in Mischlingslisten eingetragen sind, haben Anspruch auf Bürgerrechte und Unterhalt. Alle später geborenen Kinder, die ohnehin nicht ehelich sein können, gelten als »illegitim«, ohne Ansprüche an ihre Väter oder deren Heimatland.

Im März 1912 bringt die SPD in der Kommission für den Reichshaushaltsetat der Schutzgebiete den Antrag auf eine Legalisierung von Mischehen und für die Alimen-tationspflicht der aus Deutschland stammenden Väter auch für unehelich geborene Kinder in den Kolonien ein.

Die Ehen mit farbigen Frauen betreffen auch hauptsäch-lich weniger bemittelte Deutsche, die sich im Gegensatz zu reichen Deutschen keine Frau aus Deutschland nach-kommen lassen können. Ehen oder Beziehungen zwi-schen deutschen Frauen und kolonisierten Männern sind in den deutschen Kolonien dagegen äußerst selten.

Paradoxerweise gelten die Eheverbote nicht für Paare, die in Deutschland heiraten. Hier werden weiterhin Ehen, zumeist zwischen Männern aus den Kolonien und deutschen Frauen, geschlossen. Ein allgemeines Verbot gemischtrassiger Ehen diskutiert der Reichstag zwar 1912 in Zuge der Reformierung des Reichs- und Staats-angehörigkeitsgesetzes, führt es jedoch nicht ein.


Der Abgeordnete Wilhelm Lattmann am 3. Februar 1910 im Reichstag: „Zu welchen Würdelosigkeiten wir durch mangelndes Rassenbewußtsein hier in Deutschland kommen, zeigt folgende Notiz, die in diesem Herbste durch die gesamte Presse ging:

»Erwachsene deutsche Mädchen aus besseren Ständen scheuen sich nicht, unter dem Vorwande des Briefsam-melns mit Negern in Togo in brieflichen Verkehr zu treten. Aus den Stilproben aufgefangener Briefe ergibt sich, daß dieser Verkehr in ungesunde Schwärmerei ausartet. Sie reden die Schwarzen mit ›Lieber Freund‹ an, schicken ihre Photographien, und eine aus Sachsen macht sogar einem Schwarzen einen Heiratsantrag. Es scheint sich nach der Zahl der aufgefangenen Briefe um einen weitverbreiteten Unfug zu handeln, würdig der beschämenden Erinnerung der Kolonialausstellung von 1896 [in Berlin], wo weiße Frauen und Mädchen den Negern nachliefen und sich ihnen anboten.«

Meiner Ansicht nach mußte die ganze deutsche Presse solches rasseverräterische Benehmen brandmarken…“ (Sehr richtig! Rechts).


Vollkommen ungewohnt ist eine Verbindung zwischen einer weißen Frau und einem Schwarzen. So sucht in Berlin ein Schwarzer in einer Zeitungsanzeige »auf die-sem nicht mehr ungewöhnlichen Wege« eine weiße Frau zur Ehe und im Schaufenster eines Fotografen in der Berliner Friedrichstraße ist das Brautbild einer weißen Frau mit einem Afrikaner zu bestaunen.

Am 7. Mai 1912 wird im Reichstag auf einen Fall, der nun ein paar Jahre zurückliegt, auf eine in Deutschland zwischen einer Deutschen und einem Schwarzen aus Deutsch Ostafrika geschlossenen Ehe hingewiesen, als deren Ergebnis wegen des Skandals bei ihrem gemein-samen Aufenthalt in Deutsch Ostafrika der Gouverneur sich veranlaßt sah, die betreffende Deutsche des Schutz-gebietes zu verweisen. Der Reichstagsabgeordnete Frei-herr von Richthofen zu dem Fall: „Das sind doch immer Dinge, die zu denken geben. Solche Fälle dürfen wir unter keinen Umständen zulassen…“


Dr. Wilhelm Solf, vormals Gouverneur von Samoa, seit 1911 Staatssekretär des Reichskolonialamtes, am 2. Mai 1912 im Reichstag über »Mischlinge« und »Mischehen«: „Meine Herren, ich bitte Sie dringend, sich in dieser Frage von Ihren Instinkten leiten zu lassen, ich bitte Sie dringend, keine sozialpolitischen und dogmatischen Momente in das Problem der Mischehen hineinzutra-gen. Ich bitte Sie, einfach die nackten Tatsachen auf sich wirken zu lassen. Sie senden Ihre Söhne in die Kolonien: wünschen Sie, daß sie Ihnen schwarze Schwiegertöchter ins Haus bringen? Wünschen Sie, daß sie Ihnen woll-haarige Enkel in die Wiege legen (Heiterkeit). Aber noch viel schlimmer: die Deutsche Kolonialgesellschaft gibt jährlich 50.000 Mark dafür aus, daß weiße Mädchen nach Südwestafrika geschickt werden. Wollen Sie, daß diese weißen Mädchen mit Hereros, mit Hottentotten und Bastarden zurückkehren als Gatten? Nein meine Herren, lassen sie diese Tatsachen auf sich wirken, Ihre Instinkte als Deutsche, als Weiße! Die ganze deutsche Nation wird Ihnen Dank wissen…“

Der Abgeordnete Adolf Gröber vom Zentrum sagt dazu in seiner Reichstagsrede am 7. Mai: „Meine Herren, der Herr Staatssekretär hat in seinen Ausführungen wie-derholt an den Instinkt der Reichstagsabgeordneten appelliert. (Heiterkeit) Das habe ich hier bisher noch nie gehört. Ich meine, den Instinkt wollen wir lieber den Tieren überlassen und bei den Abgeordneten an die Vernunft appellieren.“


Auch Adolf Gröber, Abgeordneter der Zentrumspartei, zeigt bei seiner Rede am 7. Mai 1912 im Reichstag Bilder eines „Bastardmädchens“ und von Samoanerinnen und kommentiert: „recht hübsch, hübscher sind sie bei uns auch nicht“.

Das Zentrum tritt für die »Zulässigkeit der Rassenmisch-ehen« ein, nicht zuletzt wegen ihrer geringen Zahl.

Gröber in seiner Reichstagsrede: „Nach den neuesten Berichten über das Jahr 1907 auf 1908 sind in Neu-Guinea 34 in Mischehe lebende Personen und 170 Mischlinge; in Samoa 90 Mischehen und 938 Misch-linge; in Südwestafrika 42 Mischehen und 3595 Misch-linge, einschließlich 2500 Rehoboth-Bastards.“

Gröber zitiert aus einer Broschüre von 1905 des Haupt-manns Maximilian Bayer, der nun im Großen General-stab ist, und früher im Generalstab der Schutztruppe in Südwestafrika diente. Gröber vermerkt zunächst, daß Hauptmann Bayer schreibt, daß die Rehobother bei der „Niederschlagung des Aufruhrs“ der Herero und Hot-tentotten mit „Treue und Tüchtigkeit“ mitgewirkt hätten. Weiter zitiert Gröber aus Bayers Schrift: „»Es gibt eine ganze Anzahl Deutscher, die im Bastardlande leben, vor allen Dingen auch Schutztruppler, die sich dort bleibend niedergelassen haben. Deutsche Frauen sind im Lande selten. So ergab es sich von selbst, daß es hin und wieder zu Ehen zwischen Weißen und Bastard-mädchen kam. Man mag über solche Ehen denken wie man will, sie für die Erhaltung der Rasse schädlich halten, darauf hinweisen, daß bei den Ehen zwischen Eingeborenen letzterer meist nicht emporgezogen wird, sondern ersterer – der Weiße – herabsinkt, so verlangt es doch die Gerechtigkeit zu erwähnen, daß die Ehen fast immer glücklich sind.

(Hört! Hört! Links.)

Und das ist auch noch was.«

Das meine ich auch.

(Heiterkeit.)

Wenn man ein solches Kompliment ausspricht, was will man mehr, als das zwei Menschenkinder, die miteinan-der in Ehren zusammenleben wollen, sich glücklich fühlen!

(Zurufe und Heiterkeit.)

In der Broschüre des Hauptmanns Bayer wird weiter ge-sagt: »Acht Schutztruppler sind bis jetzt mit Bastardmäd-chen verheiratet.«

Im Jahre 1905!

»Sechs dieser Ehen sind nur kirchlich, zwei auch stan-desamtlich abgeschlossen. Die der Verbindung ent-sprossenen Kinder werden zumeist nach Deutschland zur Erziehung geschickt. Denen, die mit Recht gegen die Ehen Deutscher mit Bastards sind, muß man aber ent-gegenhalten, daß die Bastards ebenso wenig früher da-mit einverstanden waren.«

Und zwar aus besonderen Gründen, weil sie nämlich ge-merkt haben, daß die Weißen auf diesem Wege in den Besitz ihrer Herden gekommen sind. (Sehr gut! Links.) Das war für die Bastards nicht angenehm, dagegen ha-ben sie Fürsorge treffen müssen.“

Gröber führt später in seiner Rede aus: „Für den Mann ist auch die Unterhaltung der weißen Frau in den Schutzgebieten ganz wesentlich kostspieliger als die Unterhaltung einer farbigen Frau. Das spielt auch eine Rolle mit, das gehört auch zu den menschlichen Dingen, die mit in die Waagschale zu legen sind…“   


Der Abgeordnete Freiherr von Richthofen am 7. Mai 1912 im Reichstag: „Wenn wir gestatten, daß ein Deutscher oder ein Weißer eine Negerin heiraten kann in den Kolonien, so können wir billigerweise auch nicht ver-hindern, wenn zum Schluß einmal auch ein Neger eine Weiße heiratet. Der Herr Abgeordnete Gröber hat be-reits mit Recht darauf hingewiesen, daß es für unsere deutschen Frauen ein nicht ganz leichter Entschluß sei, nach den Kolonien zu gehen. Andererseits aber brau-chen wir unbedingt die deutschen Frauen dort drüben. Wenn unsere Deutschen in den Kolonien Kulturträger sein und bleiben sollen, dann brauchen wir auch un-bedingt die deutschen Frauen da drüben, und für die deutschen Frauen brauchen wir dasjenige Maß von Ach-tung, ohne das sie als Kulturträgerinnen nicht wirken können, und dazu gehört das Verbot von Mischehen. Denn wenn der Neger einmal auf den Gedanken kommt, daß die weiße Rasse der seinen gleichgestellt sei, so schwindet der Respekt vor der deutschen Frau, wie wir es ja in den Vereinigten Staaten gesehen haben; das führt bei dieser schwarzen Rasse häufig zu Verbrechen, und das schadet in erster Linie mit dem Ansehen der deutschen Frau in den Kolonien, und es wird die Folge sein, daß die deutschen Frauen noch schwerer werden zu bewegen sein, in die deutschen Kolonien zu gehen, als es bereits jetzt der Fall ist…“


Matthias Erzberger, Abgeordneter des katholischen Zen-trums, am 8. Mai 1912 im Reichstag: „Wir wollen keine Vermehrung der Mischlinge haben. Das ist das Ziel. … Wenn sie das Mischlingswesen bekämpfen wollen, dann müssen sie die schärfsten Maßnahmen gegen die Konkubinatsverhältnisse treffen. Das wäre wenigstens logisch, um so mehr, als, wie ich wiederholen muß, 99 Prozent aller Mischlinge aus dem außerehelichen Geschlechtsverkehr stammen und nur 1 Prozent aus der Mischehe. … Wer eine ordnungsgemäß geschlossene Ehe zwischen Schwarzen und Weißen verbietet, der för-dert damit das Konkubinat zwischen Schwarzen und Weißen. (Widerspruch links.)

Ich habe bei allen Rednern einen praktischen Vorschlag vermißt, wie man gegen das Konkubinat vorgehen soll. (Zuruf links: Machen Sie mal einen Vorschlag!) Ich will einen Vorschlag machen. Ich weise hin auf das englische Nationalgefühl, das es jedem Engländer verbietet, sich mit Schwarzen einzulassen. Ich fordere den Herrn Staatssekretär auf, in unserer Kolonialverwaltung auch so vorzugehen, wie man gegen einen englischen Beam-ten vorgeht, der sich mit der farbigen Bevölkerung einläßt. Das tun sie aber nicht und ist nicht geschehen. Ein englischer Beamter, der sich mit Angehörigen einer farbigen Rasse abgibt, ist die längste Zeit Beamter im englischen Kolonialdienst gewesen. Noch in den letzten Monaten ist in Kalkutta ein Fall passiert, wo ein engli-scher hoch angesehener Beamter, sich mit einer fein erzogenen Inderin eingelassen hat. Sowie es bekannt wurde, wurde er am anderen Tage in die rauhe Gegend des Himalayagebirges versetzt. Ein solches Verfahren ist wenigstens konsequent. Wo ist aber von unserer Kolo-nialverwaltung auch nur das Geringste getan worden, um dagegen einzuschreiten? Ich will nicht die dunklen Blätter der früheren Kolonialpolitik wieder aufschlagen. Aber das muß man doch sagen: wenn wir in einzelnen Kolonien mehr Mischlinge als Europäer haben, dann tragen frühere Beamte der Kolonialverwaltung einen erheblichen Teil Schuld daran. Wenn man aber immer unverheiratete Beamte in die Kolonien hinausschickt und ihnen gestattet, daß sie sich offiziell schwarze Kon-kubinen halten – das ist geschehen in Togo, in Kamerun im Jahre 1905/06, wo feststeht, daß solche Häuser für die einzelnen unverheirateten Beamten gebaut worden sind – , und wenn dann der Reichstag hier die Hände über dem Kopf zusammenschlägt wegen der Zunahme der Mischlingsrasse – ich will den Ausdruck nicht gebrau-chen, der mir auf der Zunge liegt – , dann sagen wir im-mer wieder: schicken sie doch dann lieber verheiratete Beamte in die Kolonien hinaus. Immer müssen wir in den Etatsvorlagen und in den Rechnungsberichten le-sen, daß Wohnräume für unverheiratete Beamte ver-langt werden, dann wird noch ein kleiner Schuppen für die schwarzen Konkubinen daneben gebaut; dann kla-gen Sie noch über die Zunahme der Mischlinge. Greifen Sie doch dann mit rauher Hand zu und entlassen Sie einfach jene Beamte, die sich soweit vergessen, daß sie sich in den Geschlechtsverkehr mit einer Schwarzen einlassen. Das wäre viel wirksamer als das Verbot der Ehe zwischen Weißen und Schwarzen; aber das, was hier vorgeschlagen wird, läßt von vornherein jede Logik ver-missen…“


Am 8. Mai 1912 genehmigen die Abgeordneten des Deutschen Reichstages mit 265 gegen 67 Stimmen eine Resolution, nach der die Ehen zwischen Weißen und Farbigen in den deutschen Kolonien als rechtsgültig anerkannt werden.

Ebenfalls am 8. Mai 1912 befürwortet der Reichstag mit 203 gegen 133 Stimmen die Einbringung eines Gesetz-entwurfes, der die Gültigkeit von Ehen zwischen Deut-schen und Einheimischen in den Kolonien sicherstellt, doch von seiten des Gesetzgebers gibt es weiter keine Bewegung in der Mischehenfrage und alles bleibt wie gehabt.

Verordnungscharakter erhalten Mischehen über Süd-westafrika hinaus nur noch für Samoa durch das Reichs-kolonialamt am 17. Januar 1912. Das Mischehenverbot für Samoa, das von Kolonialstaatssekretär Solf persönlich ausgeht, besitzt dort allerdings keine rückwirkende Kraft. Überdies werden die Nachkommen aus bis dahin als legitim angesehenen Mischehen zu »Weißen« er-klärt. Schließlich können Einheimische, die fließend deutsch sprechen und europäische Bildung nachweisen, auf Antrag den Europäern gleichgestellt werden (»Kulturdeutsche«). In der ohnehin an den samoani-schen Lebensstil (fa’a Samoa) angepaßten und insge-samt gegenüber Afrika rassentoleranten weißen Gesell-schaft Samoas gibt es zudem eine wesentlich stärkere Gruppe, die sich gegen das Rassenmischehenverbot zur Wehr setzt. 


Die Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesell-schaft im Juni 1912 in Hamburg beschäftigt sich einge-hend mit der Frage der Mischehen in den Kolonien und faßt den Beschluß: »Die Deutsche Kolonialgesellschaft hält in der Mischehenfrage an ihrem Beschluß vom 4. Dezember 1908 fest. Sie erachtet es nach wie vor im nationalen Interesse für unerläßlich, der Vermehrung des Mischlingstums in den deutschen Kolonien mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzutreten. Sie spricht sich infolgedessen im Gegensatz zu der am 8. Mai d. J. gefaßten Resolution des Reichtages dahin aus, daß gegen die Ehen zwischen Weißen und Farbigen erlassenen Verordnungen aufrecht erhalten werden. Sie ist zugleich der Ansicht, daß auch dem außerehelichen Verkehr zwischen Weißen und Farbigen nach Möglich-keit entgegengetreten werde. Sie erneuert zu diesem Zweck die Aufforderung an die Deutschen in den Schutzgebieten, auch an ihrem Teil dazu beizutragen, das Aufkommen einer Mischlingsrasse zu verhindern und ihrer deutschen Stammesangehörigkeit bewußt, den Umgang mit eingeborenen Frauen zu meiden.

Sie ist zugleich einerseits der Ansicht, daß die Sicher-stellung der Alimentation der außerehelichen Mischlin-ge ein Gebot der Menschlichkeit ist, andererseits, daß dem außerehelichen Verkehr zwischen Weißen und Farbigen nach Möglichkeit entgegengetreten werde.«


Der Kolonialarzt Dr. Thieme schreibt im Februar 1914 in Apia zur »Halbweißen-Frage« auf Samoa. Sein Artikel erscheint in der Morgenausgabe des Berliner Tageblatt am 26. März 1914. Ausschnitte aus Thiemes Artikel: »…daß die Polynesier aus Indien stammen und mit uns, den Mittelländern, den größeren Teil ihres Blutes ge-meinsam haben. Dieser gemeinsame Ursprung mit den arischen Völkern ermangelt den Negern, Mongolen, In-dianern und Australiern völlig. Hieraus ergibt sich ohne weiteres, daß der bezüglich der Halbweißenfrage so be-liebte Vergleich zwischen den verschiedenen Kolonien Deutschlands für Samoa zu einem durchaus anderen Ergebnis als für Afrika, Neuguinea und Ostasien führen muß… – Auch die Samoaner haben schon seit Jahrzehn-ten zahlreiche Ehen mit Weißen geschlossen. Daß deren Abkömmlinge auch intellektuell nicht gerade minder-wertige Menschen geworden sind, sollte doch schon das Beispiel der in der ganzen Südsee bekannten »Queen Emma« (Frau Luise Kolbe) zeigen, die als junge Halbsa-moanerin trotz des ungesunden Klimas in Neuguinea, dem ihr erster Gatte zum Opfer fiel, in ständiger, aus-dauernder Arbeit unter den schwierigsten Verhältnis-sen Werte geschaffen hat, wie sie ein sorgfältig erzoge-ner und ausgebildeter Weißer nicht besser hätte schaf-fen können. Aber auch die hier in Samoa verbliebenen Halbweißen haben sich trotz geringer Schulbildung und oft recht mangelhafter väterlicher Erziehung zu tüchti-gen Männern emporgearbeitet. Als Kaufleute, Pflanzer, Schmiede und Bootsbauer, Zimmerleute und Schiffer bilden sie das bodenständige Element der Kolonie und stellen als solche einen unentbehrlichen Faktor unseres Wirtschaftslebens dar, mit dem wir nun einmal rechnen müssen. Unter den Kaufleuten sind selbständige Unter-nehmer, in deren ausgedehnten Betrieben zahlreiche europäische Angestellte Beschäftigung finden. Von den halbweißen Frauen sind sehr viele mit den angesehenen Ansiedlern, Pflanzern, Ärzten und Beamten verheiratet. Ein großer Teil der Halbweißen hat eine gute Erziehung in Amerika, Neuseeland, Australien und auch in Deutschland genossen und steht körperlich und geistig den Europäern nicht nach. Die halbweißen Söhne deutscher Väter pflegen auf deutschen Kriegsschiffen ihrer Militärpflicht zu genügen.«


8. Mai 1914. Anfrage der freisinnigen Reichstagsabge-ordneten Dr. Müller-Meinigen und Liesching im Reichs-tag an den Kanzler: »Ist es richtig, daß zur Verhütung von Ehen von christlichen Negermädchen mit nicht-christlichen Männern auf gewissen Missionsstationen Deutsch-Ostafrikas die Verhängung der Prügelstrafe ge-gen ›größere‹ d.h. heiratsfähige Mädchen angewendet wird, und was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um diesem Mißstand ein Ende zu machen.«

Der Direktor im Reichskolonialamt Dr. Gleim antwortet: »Von den in der Anfrage behandelten Vorfällen ist amt-lich nichts bekannt. Sollte sich die Behauptung bewahr-heiten, dann würden Maßnahmen erlassen werden, die einer Wiederholung solcher Verstöße gegen die gesetz-liche Vorschrift vorbeugen.«


England und Frankreich lassen die Rassenmischehe zu und deutsche Männer können in deren Kolonien Farbi-ge heiraten, oder kurzfristig zur Heirat aus einer deut-schen Kolonie in eine englische oder französische Kolo-nie zur Heirat einreisen. Solche Ehen werden dann auch von den deutschen Behörden anerkannt und die farbige Frau erhält durch die Ehe mit einem Deutschen auch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Aber die Engländer in den Kolonien schließen jeden Weißen aus ihrer Gesellschaft aus, der eine farbige Frau heiratet.

Ein englisches Sprichwort besagt: »Gott hat den weißen Mann geschaffen und Gott hat den farbigen Mann ge-schaffen; aber der Mischling kommt vom Teufel.«

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Koloniale Außenpolitik

Während der Marokkokrise von 1911 trifft am 1. Juli 1911 das Kanonenboot Panther in Agadir ein. Mit dem »Panthersprung nach Agadir« nimmt das Ringen zwi-schen Deutschland und Frankreich eine neue Dimen-sion an. Am 4. Juli wird die Panther in Agadir vom Kleinen Kreuzer Berlin abgelöst. Die Frage lautet vor Ort ob Südmarokko deutsch oder französisch wird. Am 15. Juli schreibt der Kommandant der Berlin einen Bericht, in dem zu lesen steht:

»Dem mir erteilten Befehl gemäß, die dem Zeigen der Flagge innewohnende friedliche Absicht zu dokumen-tieren, versuchte ich zunächst das Zutrauen der Bevöl-kerung Agadirs zu gewinnen. Von hier aus mußte sich dieses mit Hilfe des Marktgeredes strahlenförmig fort-pflanzen und mit den an die Kaids [Islamische Adelige] gesandten Briefen zusammen wirken.«

Der Kommandant der Berlin empfängt den Kalifen von Agadir und andere Würdenträger. Geschenke werden ausgetauscht und der Kommandant und seine Offiziere machen Gegenbesuche an Land. »Am 10. Juli abends ließ ich mit Hilfe von Scheinwerfern, Signalsternen und Raketen ein Feuerwerk veranstalten, das von der ge-samten Bevölkerung sehr beifällig aufgenommen wur-de. Auf der gewonnenen Grundlage soll in der Folgezeit weitergegangen werden.«

Die mündlichen und schriftlichen Verhandlungen des Kommandanten des deutschen Kriegsschiffes fassen sich in drei Punkten zusammen:

»1. Gewährt uns Deutschland Schutzherrschaft?

2. Deutsche Kriegsschiffe sollen immer hier bleiben.

3. Kommen auch die Franzosen nicht hierher?«

In seinem Bericht hat der Kommandant der Berlin auch »die enorme Angst vor den Franzosen« bei den Würden-trägern festgehalten und schreibt vom »deutschen Grundbesitz (der hier groß ist)«.

Am Konferenztisch kommt dann fast ganz Marokko an Frankreich – bis auf einen kleinen Teil, der an Spanien fällt – und sofort beginnt der Widerstand gegen die Franzosen, der am 13. November 1914 in einer Schlacht mit 613 toten französischen Soldaten gipfelt, der die Franzosen überlegen läßt, das Protektorat über Marok-ko wieder aufzugeben.


Seit 1912 finden Verhandlungen mit Portugal statt, Teile des südlichen Angola, und zwar das portugiesische Am-boland, an Deutsch Südwestafrika gegen Entschädigung abzutreten. Das Gebiet umfaßt das Dreieck nördlich der deutsch-portugiesischen Grenze bis zu den Flüssen Ku-nene und Kubango. Mit der Vereinigung des portu-giesischen Ambolandes mit dem deutschen Amboland würde auch das Arbeitskräftepotential des portugie-sischen Teils vollständig der Wirtschaft von Südwest zugute kommen.

Der Staatssekretär der Reichskolonialamtes, Wilhelm Solf, wünscht bei den Verhandlungen auch noch einen Hafen in Südangola aufzunehmen, für eine besse-re Eisenbahnverbindung der Kupferminen in Otavi im Norden Südwestafrikas mit dem Atlantik zur Ver-schiffung des Erzes, und eine in die Ambolande zu bauende Straße.

Von Vorteil für die deutsche Verhandlungsseite ist die Ablehnung der portugiesischen Verwaltung durch die Ovambostämme im portugiesischen Amboland und die Unfähigkeit der Portugiesen, diese entfernte Gegend wirksam zu verwalten.

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Ausbildung für die Kolonien

Für Krankenschwestern gibt es gutbezahlte Arbeit in den Schutzgebieten. Die in die Kolonien entsandten Krankenschwestern werden sorgfältig vorbereitet, wo-bei die Tropentauglichkeit im Mittelpunkt steht. Der Generaloberarzt des Kommandos der Schutztruppe in Berlin hat darüber zu befinden. Es werden nur Bewer-berinnen angenommen, die das staatliche Examen für Krankenpflegerinnen nachweisen können. Außerdem müssen die Bewerberinnen noch drei Monate im Eppendorfer Krankenhaus sowie drei weitere Monate im Tropen-Krankenhaus Hamburg vor der Abreise ihre Fachkenntnisse erweitern.

Hebammen finanziert der Deutschkoloniale Frauen-bund bei der Ausbildung in der Königlichen Charité in Berlin oder in den Frauenkliniken deutscher Universi-täten. Die Ausstattung der Schwestern vor der Einschif-fung besorgt ebenfalls der Frauenbund auf dessen Kosten. In der Heimat besteht die Tracht aus einem schwarzen Kleid, langen schwarzen Mantel, einer Schwesternhaube, Armbinde und Brosche mit Abzei-chen des Bundes. Für den Tropendienst erhält die Schwester blau gestreifte Arbeitskleider und weiße Klei-dung. Die Aussteuer umfaßt 12 Kleider und 12 Schürzen, sechs weiße Hauben, eine schwarzseidene Überhaube, ein Sonnenschutzhut mit Breitrand, einen großen Schirm, Armbinde und Brosche. Es wird davon ausge-gangen, daß die Krankenschwestern in Übersee einen Ehemann finden und so die Frauennot in den deutschen Kolonien gelindert wird. Schuhwerk und Wäsche müs-sen von den Krankenschwestern auf eigene Kosten an-geschafft werden.

Die sogenannten Hebammen-Reiseschwestern, be-stimmt für Deutsch Ostafrika, werden mit einer Bluse und einem geteilten Reitrock aus derbem Lodenstoff, einem Regenmantel, Tropenhut, kräftigen Schirm sowie hohen Schaftstiefeln ausgerüstet. In Ausnahmefällen wird vom Frauenbund noch ein Fahrrad bewilligt. Die Vertragszeit in Ostafrika läuft über zwei Jahre, in Kame-run und Togo anderthalb Jahre, in Samoa, Neuguinea und Südwestafrika jeweils drei Jahre, in Tsingtau vier Jahre. Ab dem Tag der Heimkehr steht der Schwester bei einwandfreier Vertragserfüllung und tadelloser Dienst-leistung ein Urlaubsgehalt zu und zwar für drei Monate in Höhe der Hälfte ihres zuletzt bezogenen Gehalts. Erholungsbedürftigen wird eine mehrwöchige Kur im Georgshof bei Röserath am Rhein gewährt. Das Gehalt der Schwestern steigt von 780 Mark im ersten auf 840 Mark im zweiten, 1020 Mark im dritten, 1140 Mark im vierten, 1200 Mark im fünften und den darauf folgenden Jahren.


Der Völkerkundler Karl Sapper schreibt 1913: »Wer weiß, ob nicht mancher Aufstand in unseren Kolonien, der viel Gut und Blut gekostet hat, hätte vermieden werden können, wenn die Kolonialregierungen sich des Beistandes eines energischen ethnologischen Sachver-ständigen hätte erfreuen können! Und in Deutsch-Neu-Guinea, wo die Eingeborenen weit weniger studiert sind, als in unseren afrikanischen Kolonien, wäre auch jetzt noch ein ethnologischer Sachverständiger ebenso nütz-lich, wie ein landwirtschaftlicher oder technischer. Die Eingeborenen sind für jedes Kolonialvolk ein anver-trautes Gut, über dessen Verwendung die späteren Generationen und die Geschichte Rechenschaft zu fordern berechtigt sind, denn, abgesehen davon, daß die Menschlichkeit eine liebevolle Fürsorge und Rücksicht für unsere andersgearteten und auf anderem Kultur-boden erwachsenen Mitmenschen zur dringenden Pflicht macht, ist auch zu bedenken, daß in tropischen Kolonien die Eingeborenenschaft die sicherste Grund-lage für eine kräftige wirtschaftliche Entwicklung dar-stellt und daß jede Schwächung derselben nach Zahl oder innerer Kraft sich bitter in der Zukunft sich rächen wird.«

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Verkehr VII

Die Reichspostdampferlinien zu den Kolonien werden von deutschen Reedereien betrieben, die für den regel-mäßigen Postverkehr staatlicherseits subventioniert werden. Dafür sind die Reedereien mit diesem staat-lichen Vertrag verpflichtet, nur auf deutschen Werften gebaute Schiffe für diese Liniendienste einzusetzen, was wiederum den deutschen Schiffbauern zugute kommt. Diese Schiffe fahren außer der ladungsmäßig geringen Menge Post auch Fracht und Passagiere und haben auf dem Oberdeck einen Aufbau als Passagierschiff, um sowohl Fracht als auch Fahrgäste in die Kolonien und zurück befördern zu können und sie transportieren auch die normalen Truppenablösungen zwischen den Schutzgebieten und der Heimat.

Es gibt mehrmals monatlich Abfahrten zu den afrikani-schen Kolonien, die abwechselnd rechtsherum oder linksherum Afrika zu den deutschen Besitzungen umrunden, aber auch andere Häfen des afrikanischen Kontinents anfahren. Für den Postverkehr mit den deutschen Besitzungen im Pazifik gibt es ebensolche Fahrten und Verträge.

Solche staatlich subventionierten Postdampfschiffslini-en werden von allen Kolonialmächten unterhalten und selbst von Österreich, wobei die deutschen staatlichen Zuschüsse als die niedrigsten anzusehen sind. Auch die deutschen Kriegsschiffe sind mit der Post ihrer Besat-zungen eingebunden in das Reichsschiffspostnetz.

Im Jahre 1908 unterhält die Reichspost 138 Postämter in den Kolonien und 31 Postämter in Marokko, der Türkei und in China.

In einer Schrift von 1908 ist zu lesen: »Es leuchtet ohne weiteres ein, daß der Wert einer Postsendung im über-seeischen Verkehr ein bedeutend größerer ist, als im nahen Landverkehr. Er wächst in demselben Umfange wie die Länge des Beförderungsweges zunimmt und die Zahl der Beförderungsgelegenheiten sich vermindert. Ein in Verlust geratener Brief von Berlin nach Hamburg läßt sich innerhalb 24 Stunden ersetzen, geht aber ein Brief von Berlin nach Ponape (Karolinen) verloren, so ist ein Zeitraum von etwa 9 Monaten erforderlich, um den Ersatzbrief nach Ponape zu schaffen. Aus diesem Grun-de gilt die Post an Bord der Überseedampfer mit Recht nächst den Passagieren als die wichtigste und kostbarste Ladung, der man besondere Sorgfalt zuwendet.«

Die deutsche Briefpost nach Süd- und Ostasien hatte 1896 ein Gewicht von 107 t, wovon nur 10 t durch Reichs-postdampfer befördert wurden. 1907 ergibt sich eine Briefpost in die gleiche Richtung von 310 t, wovon 79 t durch Reichspostdampfer befördert werden. Mit dem Einschluß der Briefpost aus fremden Ländern sind den deutschen Postdampfern 1907 insgesamt 400 t Briefpost zugewiesen worden gegenüber 20 t im Jahre 1896. Bei der Paketpost wurden 1896 11.831 Stück von den Reichs-postdampfern von Deutschland nach Asien befördert, 1911 sind es 72.583 Pakete.

1910 wird der Postverkehr nach China auch auf die chi-nesischen Postanstalten ausgedehnt. Die Deutsche Post betreibt in China selbst Postanstalten, so in Amoy, Fu-tschau, Itschang, Kanton, Nanking, Peking, Schanghai, Swatau, Tientsin, Tongku, Tschifu, Tschingtschoufu, Tschinkiang, Tschontsun, Tsinanfu und Weihsien. Zu dieser Zeit bieten die Reichspostdampfer nicht nur den billigsten Tarif, sondern auch die sicherste Versen-dungsmöglichkeit.


Während die beiden größten Schiffe der Welt, die deutschen Passagierdampfer Imperator und Vaterland, auf Fahrt zwischen Hamburg und New York pendeln und zum gewaltigen Nordatlantikverkehr an Waren und Menschen beitragen, läuft die noch größere Bismarck am 20. Juni 1914 in Hamburg vom Stapel.

Auch im Passagierluftverkehr ist Deutschland führend, ja das einzige Land, das überhaupt Passagierluftfahrt betreibt. Seit 1911 fahren die Zeppeline der Deutschen Luftschiffahrts-Aktiengesellschaft (DELAG) Post und Fahrgäste über das Reich und die Ausdehnung des Fahrbetriebes in andere europäische Länder ist vor-gesehen. Der Erbauer der Luftschiffe der DELAG plant schon den Luftverkehr Deutschland-USA und Konstruk-tionsarbeiten für ein entsprechendes Luftschiff haben begonnen, mit dem Graf Zeppelin 1915 nach Amerika fahren will.

Auch für den Passagierluftverkehr mit Flugzeugen hat Deutschland die Führung. Im Dreieckflugwettbewerb vom 30. Mai bis 5. Juni 1914 Berlin-Leipzig-Dresden, mit dreimaliger Umfliegung des Dreiecks ausschließlich mit deutschen Maschinen mit deutschen Motoren, werden die drei Städte eine Woche lang ohne Unfälle abge-flogen. Als Ergebnis des »Dreieckfluges« entsteht der Gedanke eines planmäßigen Luftverkehrs von Berlin aus zu anderen Städten und noch im Sommerhalbjahr 1914 soll der Plan verwirklicht werden, denn für einen Winterflugbetrieb sind die Flugzeuge noch nicht geeig-net. Damit wäre Deutschland auch das erste Land mit einem Passagierluftverkehr mit Flugzeugen.

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Wirtschaft VI

In der Ausgabe vom 26. März 1914 der Sozialistischen Monatshefte, einer SPD-nahen Zeitschrift, schreibt der SPD-Reichstagsabgeordnete Ludwig Quessel, »daß die wachsende Produktion von Gebrauchswerten in den Kolonien sich möglichst ohne Mehrwerterzeugung [Gewinn ohne Arbeit] vollzieht. Daß dies möglich ist, zeigt uns Togo, wo der Plantagenbetrieb fast gar keine Rolle spielt. Gerade deswegen ist Togo aber auch die blühendste der deutschen Kolonien, das tropische Musterländle…  Bei den Eingeborenenkulturen ist die Mehrwerterzeugung ausgeschlossen, sofern die Ver-waltung dafür sorgt, daß die farbige Bevölkerung nicht von wucherischen Händlern ausgebeutet wird. Togo mit seinen blühenden Eingeborenenkulturen weist keine Abnahme der Bevölkerung auf, obwohl dort mangels ausreichender Eisenbahnen das mörderische Träger-wesen zahlreiche Opfer fordert. – Obwohl ich damit rechnen muß, daß meine Ansicht, die Heranziehung der Eingeborenen zu einer mäßigen Steuer sei sowohl im proletarischen wie im kulturellen Interesse gerecht-fertigt, bei vielen Genossen Widerspruch hervorrufen wird, kann ich jedoch nicht umhin, sie besonders zu betonen. – Wobei zu beachten ist, daß die eingehenden direkten und indirekten Steuern der Eingeborenen sehr wohl in einer Weise Verwendung finden können, die zum Wohl der Negerbevölkerung ausschlägt. Ich er-innere hier nur an das Sanitätswesen, an wasserwirt-schaftliche Arbeiten, Verkehrsanlagen, Aufrechterhal-tung des Landfriedens usw. Daß der Neger die Notwen-digkeit aller dieser Dinge nicht einzusehen vermag, ist allerdings richtig; aber das war vor 100 Jahren bei der ländlichen Bevölkerung Deutschlands auch noch viel-fach der Fall…«

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Kolonialverbände

Im Oktober 1907 veröffentlicht der Deutschkoloniale Frauenbund als eingetragener Verein unter dem Pro-tektorat Ihrer Hoheit der Herzogin Elisabeth von Meck-lenburg die folgende Aufforderung zum Beitritt in die neue Kolonialorganisation:

»Deutschland besitzt schon seit Jahrzehnten ausgedehn-te überseeische Gebiete, von denen sich große Teile – größer als das Deutsche Reich – für deutsche Ansiedler eignen, und wo viele deutsche Familien eine zweite Hei-mat finden könnten. Unsere Kolonien zählen aber erst wenige tausend weißer Einwohner, und zwar ist im be-sonderen die deutsche Frau, die dem deutschen Pionier in der Ferne zur Seite stehen müßte, wenn echt deut-sches Wesen in den Kolonien heimisch werden soll, nur in kleiner Zahl dort vertreten. Die Einwanderung deut-scher Frauen muß zum Schutz des Deutschtums in den Kolonien gefördert werden. Hier soll die Arbeit des Deutschkolonialen Frauenbundes einsetzen…

Der Deutschkoloniale Frauenbund bezweckt:

a) Die Frauen aller Stände für die kolonialen Fragen zu interessieren.

b) Deutsche Frauen und Mädchen, die sich in den Kolonien niederlassen wollen, mit Rat und Tat zu unterstützen, und die Frauen-Einwanderung in die Kolonien anzuregen.

c) Die Schulfrage in den Kolonien zu fördern.

d) Frauen und Kindern beizustehen, die in den Kolonien schuldlos in Not geraten sind.

e) Den wirtschaftlichen und geistigen Zusammenhang der Frauen in den Kolonien mit der Heimat zu erhalten und zu stärken.

Nachdem jetzt in Südwestafrika und Ostafrika die Auf-stände der Eingeborenen niedergeworfen sind, ist der Augenblick gekommen, wo auch die deutsche Frau in der Heimat bei den kolonialen Bestrebungen, nament-lich in bezug auf die Frauenfrage, die hier Förderung der Frauen-Einwanderung bedeutet, mit helfen kann.

Wenn an Stelle der einigen tausend Männer, die jetzt in den Kolonien leben, erst einige tausend Familien drau-ßen eine zweite Heimat sich geschaffen haben, werden die Kolonien zu dem werden, was sie werden sollen und können, zu einem N e u d e u t s c h l a n d!

Als vor 3 Monaten durch diesen Aufruf die Gründung des Deutschkolonialen Frauenbundes angeregt wurde, erhoffte man einen guten Erfolg. Diese Hoffnung hat sich erfüllt, denn heute schon zählt der junge Bund tau-send Mitglieder, für die kurze Zeit gewiß eine stattliche Zahl.«

Deutschkolonialer Frauenbund, Berlin W. 9, Potsdamer Straße 134. Bundesorgan, die Zeitschrift KOLONIE UND HEIMAT. Die Vereinsmitteilungen werden jeden Monat einmal in dieser Zeitschrift veröffentlicht…


Der 1907 von Ehefrauen von Offizieren der südwest-afrikanischen Schutztruppe, Unternehmern und hohen Beamten gegründete Deutschkoloniale Frauenbund schließt sich 1908 an die Deutsche Kolonialgesellschaft unter dem Namen Frauenbund der Deutschen Kolonial-gesellschaft an. Hatte seit 1896 die Deutsche Kolonial-gesellschaft die Ausreise von deutschen Frauen in die Kolonien gefördert so übernimmt nun der Frauenbund diese Aufgabe und wirbt dafür unverheiratete Frauen als Dienstmädchen, Hauswirtschafterinnen und Lehre-rinnen an. Sie sollen sich ihren Unterhalt in der Kolonie bis zu einer möglichen Eheschließung selbst verdienen. In Kooperation mit anderen Frauenvereinen richtet der Frauenbund zudem eine Frauenkolonialschule in Cart-haus bei Trier zur Ausbildung von Ansiedlerinnen aus bürgerlichen und adligen Familien ein.

Der Deutschkoloniale Frauenbund wählt Südwestafrika als wichtigste Kolonie für die Entsendung von Frauen aus – der Kolonie mit den meisten deutschen Männern. Der Bund wirbt für die Auswanderung und die erhoffte Heirat »einfache Mädchen« zwischen 20 und 35, die »auf das Sorgfältigste« ausgewählt werden. Am geeignetsten sind »Mädchen vom Lande«, die bereits mit Hühner-zucht, Milchwirtschaft und Gartenarbeit vertraut sind. Außerdem sollen sie »kochen, waschen, plätten und ei-nen einfachen Rock und Bluse selbst herstellen kön-nen«.

Der Frauenbund vermittelt den angenommenen Bewer-berinnen einen vier- bis sechswöchigen Krankenpflege-kurs, bezahlt Reisekostenzuschüsse zur zweiten Schiffs-klasse oder gewährt freie Ausreise in der dritten Schiffs–klasse; betreut die Frauen in Hamburg bis zur Ausreise, sorgt für vertrauenswürdigen »Schutz« während der Überfahrt und auf dem Weg zum Bestimmungsort und garantiert bei zweijähriger Vertragseinhaltung die Ver-gütung der Rückreise.

Als Lohn erwartet die Dienstmädchen und »Stützen der Hausfrau«, nach ursprünglich niederigeren Löhnen, um 1910 dann ein Anfangsgehalt von monatlich etwa 50 Mark, das sich im zweiten oder dritten Jahr auf 70 bis 80 Mark erhöht. Kindergärtnerinnen verdienen rund 70 Mark, Erzieherinnen und Lehrerinnen in Privathaus-halten rund 100 Mark. Alle Gehälter basieren auf freier Kost und Logis. In Hotels oder Kantinen gibt es bessere Verdienstmöglichkeiten, dort sind aber die Arbeitsbe-dingungen auch wesentlich härter.

In Keetmanshoop in Südwestafrika wird vom Frauen-bund ein Heimathaus eröffnet, in dem die aus Deutsch-land angereisten Frauen die erste Zeit nach ihrer An-kunft verbringen und auf ein Leben als Siedlersfrau vorbereitet werden. Zudem wird die Bekanntschaft mit alleinlebenden Farmern arrangiert. Daher liegt Keet-manshoop bewußt in einem Gebiet mit wenigen deut-schen Frauen. In Lüderitzbucht unterhält der Frauen-bund zudem ein Jugendheim.

Zwischen 1909 und 1912 sind von 348 Frauen, die mit Hilfe des Frauenbundes nach Südwestafrika auswan-dern, 303 Dienstmädchen. Durch den Frauenbund sind es 1912 107 Auswanderinnen nach Südwest und 1913 90. Bis 1914 werden 122 Frauen in das Heimathaus in Keet-manshoop vermittelt. Die Zahl vertragsbrüchiger Frau-en oder frühzeitiger Rückkehrerinnen ist gering, dafür ist die Zahl der Kolonialheiraten hoch und so kann das Frauenauswanderungsprogramm in die deutschen Ko-lonien als voller Erfolg gewertet werden.

1911 tritt der Frauenbund der Deutschen Kolonialgesell-schaft dem Bund Deutscher Frauenvereine bei. Der Sitz des Frauenbundes ist seit 1913 das Berliner Afrikahaus in der Straße Am Karlsbad nahe dem Potsdamer Platz, in dem auch die Deutsche Kolonialgesellschaft ihren Sitz hat. 1914 hat der Frauenbund in ganz Deutschland an die 19.000 Mitglieder.


Am 6. Oktober 1910 eröffnet Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regent des Herzogtums Braunschweig, im Reichstag in Berlin den vom 6. bis 8. Oktober stattfin-denden III. Deutschen Kolonialkongreß. Zentrale The-men des Kongresses sind die deutsche Kolonialpolitik in Afrika und das mögliche Vordringen des Islams auf dem afrikanischen Kontinent. Auf dem Kolonialkongreß wer-den auch Tropenmedizin und Tropenhygiene behan-delt.

Die Resolution des Kongresses zum Islam:

»Da von der Ausbreitung des Islam der Entwicklung unserer Kolonien ernste Gefahren drohen, rät der Kolonialkongreß zu sorgsamer Beachtung und gründ-lichem Studium dieser Bewegung. Er hält es bei grund-sätzlicher religiöser Unparteilichkeit für geboten, daß alle an der Erschließung der Kolonien beteiligten ge-wissenhaft vermeiden, was zur Beförderung des Islam und zur Benachteiligung des Christentums dienen könne, und empfiehlt missionarische Kulturarbeiten, insbesondere auf den Gebieten des Schulwesens und der Gesundheitsfürsorge, der tatkräftigen Unterstüt-zung auch der Kolonialregierung. Er erkennt auch in der islamischen Gefahr eine dringliche Aufforderung an die deutsche Christenheit, die vom Islam noch nicht er-griffenen Gebiete unserer Kolonien ohne Verzug in missionarische Pflege zu nehmen.«

Graf von Goetzen, der von 1901 bis 1906 Gouverneur von Deutsch Ostafrika war und zu der Zeit die deutsche Besiedlung der Hochländer der Kolonie förderte, ver-tritt nun auf dem Kolonialkongreß die Auffassung, daß es keinen Platz für deutsche Landwirte in den Hoch-ländern Deutsch Ostafrikas mehr gäbe, weil sie schon stark bevölkert seien, und das Nebeneinander von Wei-ßen und Schwarzen viele Schwierigkeiten mit sich brin-gen könne.


Auf der Jahreshauptversammlung der Deutschen Kolo-nialgesellschaft am 4. und 5. Juni 1913 in Breslau wird der Bericht des Deutsch-Ostafrikanischen Besiedlungsko-mitees zur Kenntnis genommen und dazu folgende Ent-schließungen gefaßt:

»a) Die Deutsche Kolonialgesellschaft ist der Überzeu-gung, daß eine baldige planmäßige Besiedlung der ge-sunden Hochländer unserer Kolonien dringend zu wün-schen ist. Sie richtet deshalb an das Reichs-Kolonialamt die Bitte, energisch darauf hinzuarbeiten, daß die Be-siedlung in keiner Weise erschwert, sondern planmäßig mit Mitteln des Reiches gefördert werde.

b) Die Deutsche Kolonialgesellschaft beschließt den Fortbestand des Besiedlungskomitees und stellt ihm die Aufgabe, seine Tätigkeit zur Förderung der Siedelung in Deutsch-Ostafrika nach Maßgabe der sich jeweilig erge-benden Verhältnisse fortzusetzen.«

Am 14. Juli 1913 antwortet der Staatssekretär des Reichs-kolonialamts zu der ihm zu a gemachten Mitteilung:

»Wenn in der auf der Hauptversammlung in Breslau am 4. v. Mts. gefaßten Resolution die Bitte an mich gerichtet wird, die Besiedlung der gesunden Hochländer unserer Kolonien planmäßig mit Mitteln des Reiches zu fördern, so darf ich zunächst die gefällige Mitteilung einer Denk-schrift anheimstellen, in der die weiter gewünschten Maßnahmen und die Art und Weise der Aufbringung der erforderlichen Mittel durch das Reich dargelegt werden.«

Daraufhin wird das Deutsch-Ostafrikanische Komitee von der Kolonialgesellschaft gebeten diese Denkschrift zu erarbeiten.

In der Vorstandssitzung der Kolonialgesellschaft in Cöln am 28. November 1913 wird für die Erfüllung der in der Denkschrift an die Eisenbahnkommission gerichteten Aufgaben für die Eisenbahnkommission 5000 Mark bewilligt.

Die Hauptversammlung in Breslau hat in einer Resolu-tion mit großer Genugtuung die »Absichten des Herrn Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts zur Kenntnis genommen, in großzügiger Weise die Weiterentwick-lung der Eisenbahnen in unseren afrikanischen Schutz-gebieten fördern zu wollen, als sich diese mit den schon seit Jahren wiederholt zum Ausdruck gebrachten Be-strebungen der Deutschen Kolonialgesellschaft decken. Sie spricht daher dem Herrn Staatssekretär ihre dank-bare Zustimmung hierzu, wie auch insbesondere zu der von ihm überzeugend nachgewiesenen notwendigen Verbilligung der Eisenbahntarife zum Zwecke schnel-lerer Erschließung und wirtschaftlicher Erstarkung un-serer Schutzgebiete aus.«

Weiter werden von der Hauptversammlung der Kolo-nialgesellschaft für die Herausgabe des Archivs für Schiffs- und Tropenhygiene wie bisher eine Beihilfe von 1000 Mark bewilligt. Für die Einrichtung einer kolonial-wirtschaftlichen Ausstellung auf der Landwirtschaft-lichen Wanderausstellung in Hannover 1914 werden 4000 Mark bewilligt und für die weitere Ausgestaltung der Heimfarm Brakwater in Südwestafrika von Frau von Falkenhausen eine Beihilfe von 2000 Mark gewährt.

Bei der Hauptversammlung in Breslau wird auch davon Kenntnis genommen, daß wiederum Spenden für Preis-aufschreiben zur Verfügung gestellt worden sind und zwar seitens des Herrn E. A. Oldemeyer in Bremen der Betrag von 3000 Mark als Preis für ein Quantum von 5000 kg Merino-Schweißwolle aus einer Schäferei Deutsch-Südwestafrikas und seitens der Vereinigung der Berliner Blumen- und Federn-Industrie der Betrag von 10.000 Mark, der demjenigen in den deutschen Kolonien zufallen soll, der zuerst und zwar vor dem 31. Dezember 1918 nachweist, daß er 500 Silberreiher in Farmen gezüchtet hat.

Des Weiteren fordert die Kolonialgesellschaft die Kolo-nialpropaganda nicht nur, wie bisher, ins Bürgertum zu tragen, sondern auch in der Arbeiterklasse Kolonialpro-paganda zu betreiben.

Auf Antrag der Abteilung Karlsruhe wird beschlossen: »Das Reichs-Kolonialamt wird gebeten, darauf hinzuwir-ken, daß die in den deutschen Kolonien entstehenden Neubauten, sowohl öffentliche wie private, mehr als bis-her in ihrer äußeren Erscheinung dem Charakter des Landes angepaßt und sowohl hinsichtlich des Materials, wie der Bauformen mehr im Sinne einer bodenständi-gen Architektur ausgeführt werden.«

In Ausführung dieses Beschlusses ist am 21. Juni 1913 eine Eingabe an den Staatssekretär des Reichskolonial-amts gerichtet worden, der den Beschluß der Kolonial-gesellschaft den Gouvernements hat zugehen lassen und sie dabei auf die Anregung, Bauberatungsstellen einzurichten, besonders hingewiesen hat.     

Auf Antrag des Grafen von Arnim-Muskau wird fol-gende Entschließung gefaßt und am 19. Juni 1913 als Eingabe an das Reichskolonialamt weitergegeben: Der Vorstand sieht in der fortschreitenden Islamisierung von Deutsch-Ostafrika eine ernste politische und kul-turelle Gefahr, der entgegengetreten werden muß. Das Reichs-Kolonialamt möge in dieser Richtung unter Anforderung der nötigen Mittel zweckentsprechende Maßnahmen veranlassen.

Der Staatssekretär des Reichskolonialamtes antwortet darauf:

»Die Islamfrage ist bekanntlich auch Gegenstand der Diskussion während der abgelaufenen Session des Reichstags gewesen. Wie sich aus den Verhandlungen ergibt, habe ich angeregt, vor allem die Wurzeln der islamitischen Propaganda zu erkennen und daraus Leh-ren zu ziehen, um unserer höheren christlichen Kultur ihr natürliches Übergewicht zu verschaffen. Von dem gleichen Gesichtspunkte ausgehend habe ich der Deut-schen Gesellschaft für Islamkunde zur Förderung ihrer Studien einen Beitrag gewährt.

Angesichts der internationalen Vereinbarungen über die Freiheit der Kulte würde ich in Deutsch-Ostafrika Maßnahmen aggressiver Natur seitens der Verwaltung gegenüber dem Islam nicht gutzuheißen vermögen. Die Anforderung von Reichsmitteln für derartige Zwecke kommt daher nicht in Frage.«


Über die Deutsche Kolonialgesellschaft schreibt ihr Straßburger Zweigverein 1914:

»Überblickt man die Leistungen der Kolonialgesell-schaft des Jahres 1913, so vermißt man mit Bedauern das Eintreten mit großen Mitteln für ein großzügiges Unter-nehmen; wir sehen die Mittel der Gesellschaft ausgege-ben für einzelne untergeordnete Zwecke. Es ist viel Kleinarbeit geleistet worden, da leider der Gesellschaft große Mittel fehlen.

Um der Gesellschaft neue Mitglieder zuzuführen, sind in die Augen fallende Erfolge nötig, wie z. B. derjenige der Augusta-Fluß-Expedition in Neu-Guinea. Leider ist in weiten Kreisen des deutschen Volkes das Interesse für die Kolonialgesellschaft trotz deren nationalen Cha-rakters gering.

Jeder national gesinnte Deutsche sollte zunächst Mit-glied der Deutschen Kolonialgesellschaft werden… Erst wenn die Kolonialgesellschaft statt 43.000 Mitglieder deren 100.000 zählt, wird sie im Stande sein, in voller Großzügigkeit für Deutschlands kolonialwirtschaftliche Interessen zu arbeiten!«

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Politische Entwicklung Deutschlands

Das Deutsche Reich ist eine konstitutionelle Monarchie in der die gesetzgebende Gewalt zu gleichen Teilen und gemeinschaftlich von der Krone – dem Kaiser – und von der Volksvertretung – dem Reichstag – ausgeübt wird. An völkerrechtlichen Verträgen, sofern sie sich auf Ge-genstände wie Handel, Zölle und Verkehr beziehen, ist verfassungsgemäß auch der Reichstag beteiligt. Nur die Außenpolitik und die Kommandogewalt über die Streit-kräfte liegt alleinig beim Kaiser. Da die Kolonien zum Reich gehören stehen sie unter der Aufsicht des Reichs-tages.

Für die Einbringung von Gesetzen haben sowohl die Regierung als auch der Reichstag das Recht und beide Seite haben auch das Recht Gesetzesvorlagen der je-weils anderen Seite zu blockieren. Der Kaiser ernennt den Reichskanzler und die hohen Regierungsbeamten, die nicht dem Reichstag, sondern dem Kaiser verant-wortlich sind. Regierungsakte kann der Kaiser aber nur vornehmen, wenn der Kanzler sie gegenzeichnet. Der Kanzler und seine Regierung sind zwar nicht dem Reichstag verantwortlich, aber er oder einer seiner Minister – Staatssekretäre genannt – müssen über das Interpellationsrecht des Reichstages auf Verlangen der Volksvertretung ihr über Regierungshandlungen Rede und Antwort stehen.

In der Wirklichkeit des politischen Lebens in Deutsch-land verschiebt sich das Machtgefüge mehr und mehr zum frei vom Volk gewählten Reichstag. Der Kaiser er-nennt zwar den Kanzler, aber ein Kanzler, der keine Mehrheit im Reichstag hat, kann auch keine Gesetze durchbringen. So muß der Kaiser einen Kanzler ernen-nen, der auch über eine Mehrheit im Reichstag verfügt.

Der entscheidende Hebel des Reichstages gegen die Regierung ist sein Recht der Budgetbewilligung. Alle Gelder, die die Regierung verausgaben will – und der Bedarf an Geld der Reichsregierung wird ständig größer, was den Einfluß des Reichstages damit auch ständig erhöht – müssen vom Reichstag genehmigt werden. Und so hat der Reichstag auch Einfluß auf das Militär, dessen Gelder ebenfalls vom deutschen Parlament genehmigt werden müssen.

Spätestens mit der Daily Telegraph-Affäre vom Oktober 1908 wird der Kaiser aus den wichtigen Entscheidungen der deutschen Politik ausgeschaltet. Der Reichskanzler Bernhard von Bülow hat den Kaiser mit dieser Affäre brüskiert und ihn so weit wie möglich aus der deutschen Politik entfernt.

Der Kaiser mußte schon alle seine Veröffentlichungen vorab dem Kanzler zur Begutachtung und Freigabe vor-legen. Bei der Daily Telegraph-Affäre hat Wilhelm ei-nem englischen Offizier freimütig seine Meinungen zu den verschiedensten Themen gegeben und da der Eng-länder um das Recht der Veröffentlichung dieser Ge-spräche bittet, gehen sie zunächst zum Reichskanzler, der sie liest, und anstatt Korrekturen vorzunehmen winkt er sie durch. Der Kaiser wird mit seinen undi-plomatischen Aussagen vor der Welt düpiert als sie im Daily Telegraph erscheinen.

Im Reichstag erklärt Bülow, daß die vom Kaiser nicht gewollte Wirkung seines Interviews diesen dazu führen würde, „fernerhin auch in Privatgesprächen jene Zurückhaltung zu beobachten, die im Interesse einer einheitlichen Politik und für die Autorität der Krone gleich unentbehrlich ist. Wäre dem nicht so, so könnte weder ich noch einer meiner Nachfolger die Verant-wortung tragen.“

Selbst seine geliebte Marine, deren Oberbefehlshaber er, der Kaiser, ja laut Verfassung ist, schaltet ihn aus den Entscheidungsgängen nach 1908 aus und alle wichtigen Informationen werden systematisch von der Marinefüh-rung von ihm ferngehalten. Das demokratischste Land unter den Großmächten hat seinen Kaiser durch diese Schritte weiter entmachtet und geht den Weg zur völli-gen Demokratisierung des Landes durch die alleinige Machtausübung durch den Reichstag. Der Kaiser ver-steht die Zeichen der Zeit und begnügt sich fortan weit-gehend mit der Position eines repräsentativen Staats-oberhauptes.


Es gibt fünf Parteien, die den Reichstag besetzen. Die Deutschkonservative Partei ist die Partei der preußi-schen Junker und ihrer Anhängerschaft. Die Junker haben seit vielen Jahrhunderten die Herrschaft im ost-elbischen Preußen. Die Linksliberalen und die Rechts-liberalen haben ihren Ursprung im liberalen Südwest-deutschland des 19. Jahrhunderts. Die Sozialdemokrati-sche Partei ist das Kind der Industrialisierung und erfaßt große Teile der neuentstandenen Industriearbeiter-schaft. Die Zentrumspartei ist 1870 von den Katholiken gegründet worden und gegen die Liberalen und das evangelische Preußen gerichtet.

Das statt vier fünf Parteien im Reichstag sitzen hat seinen Ursprung im nur halb gelungenen Aufstand Deutschlands gegen die Katholische Kirche im 16. Jahr-hundert, die in der Gegenreformation viel verlorenes Terrain, wie etwa Bayern, zurückgewinnen konnte. Die-se Splitterung in der Parteienlandschaft hält die Macht-übernahme des Reichstages gegen die von der Krone eingesetzte Regierung auf, da sich keine Regierungs-mehrheiten im Fünfparteiensystem finden lassen und die einzelnen Parteien auf Grund ihrer relativen Schwä-che auch gar nicht an eine Beteiligung an der Regierung denken. Die vom Kaiser eingesetzte Regierung muß aber für jedes Gesetz, das sie durchbringen will, immer nach einer Mehrheit im Parlament suchen und so können die Parteien ihre Macht ausspielen. Wenn aber der Reichs-tag selbst die Regierung wählt, fürchten die Parteien, vielleicht als eine Oppositionspartei hoffnungslos gegen die Regierungsparteien mit ihrer beständigen Mehrheit zu stehen und stark an Einfluß auf die Regierung zu verlieren. Zudem wollen nur die SPD und die Links-liberalen eine weitere Parlamentarisierung des Regie-rungssystems in Deutschland, während die anderen Par-teien die konstitutionelle Monarchie erhalten wollen.


Die Reichstagswahl vom Januar 1912 ist ein Vorzeichen für die weitere politische Entwicklung Deutschlands. Die Wahlbeteiligung hat einen Rekord von 84,5 % erreicht und die SPD hat 34,8 % aller Stimmen, das Zentrum als zweitstärkste Partei 16,4 %, die Nationalliberale Partei (Rechtsliberale) 13,6 %, die Fortschrittliche Volkspartei (Linksliberale) 12,3 % und die Deutschkonservative Par-tei 8,5 %. Bei der vorherigen Reichstagswahl von 1907 hatte die SPD als stärkste Partei 28,9 % und das Zentrum als zweitstärkste Partei 19,4 % erreicht.

Bei der beständigen Demokratisierung des Reiches ist die SPD, die in ihren Anfängen noch die Revolution gegen die Monarchie wollte, nun mit der Arbeiterschaft zum festen Bestandteil des Deutschen Reiches und zu ihrer größten Partei geworden. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands geht nun den Weg der kleinen Schritte hin zur völligen Parlamentsherrschaft in Deutschland, die sie absehbar in die Regierung über das Land bringen wird. Die SPD hat kein Programm für die Umgestaltung zur reinen Parlamentsherrschaft, son-dern stellt seit ihrem Wahlsieg von 1907 wiederholt For-derungen für ein rein parlamentarisches Regierungs-system. So verlangt man unter anderem die Entlassung des Reichskanzlers auf Beschluß der Reichstagsmehr-heit, volle parlamentarische Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und der Staatssekretäre, Bildung eines Reichstagsausschusses zur Kontrolle der auswärtigen Politik, Mitentscheidung der Volksvertretung über Krieg und Frieden, Zustimmung des Reichstags zu allen Staatsverträgen. Aber von der SPD wird auch immer wie-der klar gemacht, daß man an einer von den bürgerli-chen Parteien getragenen Regierung nicht teilnehmen will. Als der SPD-Abgeordnete Georg Ledebour in der Reichstagsdebatte im Dezember 1908 über die Daily Telegraph-Affäre des Kaisers fordert, daß die Minister aus der Reichstagsmehrheit genommen werden sollten, wird er von rechts von einem Zwischenrufer unterbro-chen: »Sie wollen wohl Minister werden?« Ledebour er-widert: »Wir kommen selbstverständlich dabei absolut nicht in Betracht, denn wir würden in einer Koalition mit den bürgerlichen Parteien zur Bildung eines Mini-steriums nicht eintreten; aber ich hoffe doch, daß Sie soviel Selbstwertgefühl haben, daß sie sich zutrauen, das auch ohne uns machen zu können.« Die gegnerischen Parteien sollen also für die SPD Schrittmacherdienste leisten, damit die Sozialdemokraten, wenn sie einstmals die Mehrheit im Reichstag haben, die Ernte einfahren können.

Die volle Parlamentsherrschaft in Deutschland wird also spätestens seit 1907 ernsthaft erwogen und nicht zufällig bilden sich nun auch vermehrt Kräfte, die diese völlige Herrschaft des Reichstages über das Land verhindern wollen, eben weil der Weg zur Übernahme auch der Regierungsbildung und der Außenpolitik durch die Volksvertretung schon vorgezeichnet ist.

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Wissenschaft und Expeditionen

Die deutschen völkerkundlichen Museen suchen in den Kolonien nach Gegenständen für ihre Sammlungen und sprechen dafür die deutschen Behörden in den Schutz-gebieten an, um solche Exponate erwerben zu können. So wird der Polizeimeister der 1908 gegründeten Polizei-station Morobe im Kaiser-Wilhelms-Land auf Neugui-nea um die Beschaffung von Muschelgeld angegangen.

Der Polizeimeister sagt 1911 zu deutschen Marineoffi-zieren: „Das ist etwas sehr Seltenes, die Museen schrei-ben mir fortwährend, ich solle ihnen Muschelgeld be-schaffen.“

Mit den Marineoffizieren geht der Polizeimeister auf Einkaufstour bei den Einheimischen. Ein Offizier fragt den Polizeimeister:

„Aber sagen Sie mal, was wollen sie eigentlich mit dem Packen Zeitungspapier, den sie mitschleppen?“

„Das ist unser Geld, damit handeln wir die schönsten Sachen ein; passen Sie mal auf!“

„Für Zeitungspapier? Was macht denn das Volk damit?“

„Das wird hierzulande geraucht! Ein Hochgenuß für Mann und Frau so eine Zigarre aus zusammengerolltem Zeitungspapier. Sie müssen aber ordentlich sparsam da-mit sein und nicht gleich für jeden Speer einen ganzen Bogen geben. Eine kleine Ecke tut’s auch. Sonst langen wir nicht mit dem Papier. Und dann noch eins, Drucker-schwärze ist besonders beliebt. Bogen mit fetten schwar-zen Rändern, Traueranzeigen und dicke Reklameschrif-ten, das sind Goldstücke. Dafür können sie meterweise Muschelgeld bekommen.“

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Die neue Kolonialpolitik II

Sehr bedeutend für die deutsche Kolonialpolitik ist die Aufsicht des Reichstages über die Geschehnisse in den Kolonien. Durch das Interpellationsrecht des Reichsta-ges ist die Regierung gezwungen bei Anfragen der Volksvertretung durch das zuständige Regierungsmit-glied Rede und Antwort zu stehen. Gerade weil der Reichstag die Regierung über die Kolonialpolitik angrei-fen kann ist natürlich der in Opposition zur Regierung stehende Teil des Reichstages sehr bemüht alle Unstim-migkeiten in den Kolonien aufzudecken und gegen die Regierung zu verwenden. Aus der Erfahrung mit dieser möglichen Angriffsweise auf die Regierung, etwa 1905/06 durch den Abgeordneten Matthias Erzberger gegen die seinerzeitigen Kolonialskandale, ist die Regie-rung natürlich bemüht möglichst erst gar keine Ereig-nisse in den Kolonien oder ihrer Verwaltung in Deutsch-land aufkommen zu lassen, die vom Reichstag gegen sie verwendet werden könnten. Weder der Reichskanzler, noch sein Staatssekretär für die Kolonien, wollen für Fehler in den kolonialen Politik vor dem Parlament auf-treten müssen.

Diese öffentliche Zurschaustellung der Lage in den Schutzgebieten durch den Reichstag zwingt die Regie-rung von vornherein sehr wachsam bei allen Angele-genheiten der Schutzgebiete zu sein. Die parlamenta-rische Kontrolle über das Kolonialreich ist eine sehr wirkungsvolle Methode zur Bekämpfung von Korrup-tion und Mißwirtschaft in den Kolonien. Eben auch die Überwachung der Angelegenheiten in den Schutzge-bieten durch die Volksvertretung läßt die deutschen Kolonien die bestverwalteten und bestbewirtschafteten Kolonien aller Kolonialreiche werden.


Im Februar 1908 schickt Kolonialstaatssekretär Bern-hard Dernburg der Budgetkommission des Reichstages – dem Finanzausschuß des Parlamentes – einen Bericht, in dem über Deutsch Ostafrika steht, »daß die Pflanzer im Krieg mit jedermann stehen, mit mir selbst, mit der Regierung, mit den örtlichen Beamten und schließlich mit den Eingeborenen. Es macht einen sehr ungünsti-gen Eindruck, so viele weiße Leute mit Nilpferdpeit-schen umherlaufen zu sehen«.

Am 18. Februar 1908 berichtet Dernburg selbst der Budgetkommission des Reichstags über die Afrikako-lonien:

„Meine Herren, ich stelle den Satz an die Spitze, den die Petition der Farmer in Ostafrika auch trägt, nämlich daß das wichtigste Aktivum in Afrika der Eingeborene ist … Was ist denn die Situation der Eingeborenen draußen? Jede Betätigung der Weißen führt ihn natürlich mit dem Schwarzen zusammen. Nur mit ihm kann er seinen Bo-den bestellen lassen und nur mit ihm den Handel trei-ben. Ohne ihn wäre jede Kolonisation Ostafrikas ganz ausgeschlossen … Wir müssen eine kräftige, gerechte, vertrauenswerte Verwaltung dort einführen und halten und vor allen Dingen den Leuten beibringen, daß sie von der deutschen Herrschaft einen Vorteil haben. Das ist ihnen sehr schwer beizubringen, schon deshalb, weil die Vorteile, die sie bisher gehabt haben, sehr gering waren gegenüber den Nachteilen … An der Küste macht es einen unangenehmen Eindruck, daß so viele Weiße mit der Peitsche spazieren gehen … Jeder Weiße hat ein gewisses Züchtigungsrecht gegenüber seinen Dienst-boten, Arbeitern und so weiter … [Es ist schwierig] Schwarze, die im Innern als freie Bauern ein Leben nach ihrem Gusto führen, in die Plantagen zu bringen … Ich habe bereits oben gesagt, daß die Prügelstrafe als solche nicht entbehrlich ist … Ich bin dabei gewesen und habe es mir angesehen. Es ist natürlich unangenehm. Aber ich habe es mir viel ekelhafter vorgestellt, als ich es gefunden habe.“


In den Kolonien gelten alle Gesetze und Gesetzeswerke des Reiches, mit den besonderen Ausnahmen für die Verhältnisse im jeweiligen Schutzgebiet. Der Rechts-wissenschaftler Professor Edgar Loening schreibt in seinem Buch Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reiches in der Auflage von 1909:

»Die Eingeborenen aller Schutzgebiete sind gegenwärtig noch durch eine tiefe Kluft von der christlich-euro-päischen Zivilisation getrennt. Wie ihnen jedes Ver-ständnis für unser ausgebildetes und deshalb auch ver-wickeltes Rechtssystem fehlt, so ist es auch ganz un-möglich, sie dem in Deutschland geltendem Rechte zu unterwerfen. Das Reichsrecht, das preußische Allgemei-ne Landrecht und die zu deren Abänderung und Ergän-zung erlassenen kaiserlichen Verordnungen finden des-halb auch auf sie wie auf die Angehörigen fremder far-biger Stämme keine Anwendung. Sie unterstehen ihrem Stammesrecht, und dem Kaiser bleibt es vorbehalten, durch Verordnungen das Stammesrecht nach und nach umzubilden und, soweit es die Fortschritte, die die Zivi-lisation der Eingeborenen macht, erlauben, unserem Rechte anzunähern.

Die Eingeborenen sind zwar Untertanen des Reiches, aber sie sind nicht Reichsangehörige. Sie haben weder deren Rechte noch Pflichten. Wohl aber kann der Reichskanzler oder ein von ihm hiermit beauftragter kaiserlicher Beamter einzelnen Eingeborenen, sowie einzelnen Ausländern, die sich in den Schutzgebieten niedergelassen haben, die Reichsangehörigkeit verlei-hen.«

Weiter heißt es: »In Kamerun und Togo sowie auf Samoa hat das Reich den Häuptlingen der dortigen Stämme einzelne Herrschaftsrechte belassen. Sie sind berech-tigt, die bisherigen Abgaben weiter zu erheben und über ihre Stammesangehörigen die Gerichtsbarkeit auszuü-ben. Aber auch diese Häuptlinge sind Untertanen des Reiches, unterstehen dessen Gewalt und Gerichtsbar-keit und üben nicht eine territoriale Landeshoheit, son-dern nur einzelne Herrschaftsrechte über ihren Stamm aus.«

Über die Finanzverwaltung der Kolonien schreibt der Rechtswissenschaftler Loening in seinem Buch:

»Die Kosten der Zentralverwaltung, die durch den Reichskanzler und die ihm unterstehenden Behörden in Berlin geführt wird, werden von dem Reiche nach Maß-gabe des Reichshaushalts-Etatgesetzes bestritten. Im übrigen aber ist die Finanzwirtschaft der einzelnen Schutzgebiete von der des Reiches getrennt. Jedes Schutzgebiet hat ein von dem Vermögen des Reiches gesondertes Vermögen mit juristischer Persönlichkeit. Es hat seine eigenen Einnahmen und Ausgaben. Für die aus der Verwaltung bestehenden Verbindlichkeiten haf-tet nur das Vermögen des Schutzgebietes. Die Einnah-men bestehen aus den vom Kaiser angeordneten Zöllen, Steuern und Gebühren. Die Schutzgebiete gehören nicht zum deutschen Zollgebiete. Waren, die aus Deutschland eingeführt werden, sind ebenso zollpflich-tig wie Waren, die aus den Schutzgebieten nach Deutschland eingeführt werden. Doch genießen letztere nach dem Beschluß des Bundesrates vom 2. Juni 1893 die Vorteile der Meistbegünstigung. Alle Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete müssen jährlich veran-schlagt werden und auf den Etat der Schutzgebiete gebracht werden, der durch Reichsgesetz festgestellt wird. Auch hat der Reichskanzler über die Verwendung aller Einnahmen jährlich dem Bundesrate und dem Reichstage zur Entlastung Rechnung zu legen. Dadurch ist dem Bundesrate und dem Reichstage die Möglichkeit gegeben, jedes Jahr die gesamte Verwaltung der Schutz-gebiete einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Die Schutzgebiete sind aber noch weit davon entfernt, die Kosten ihrer Verwaltung aus eigenen Einnahmen be-streiten zu können. Nach dem Reichsgesetz vom 4. April 1909, durch welches der Haushaltsetat für die Schutz-gebiete für das Rechnungsjahr 1909 festgestellt worden ist, sind die ordentlichen Ausgaben für sämtliche Schutzgebiete auf 68.623.530 Mark veranschlagt. Davon werden aber aus den eigenen Einnahmen der Schutz-gebiete nur 36.191.640 Mark gedeckt, während die Zu-schüsse, die das Reich zu zahlen hat, auf 32.431.890 Mark berechnet sind. Nur Togo, das Inselgebiet (die Karoli-nen, Palau-, Marianen- und Marschallinseln) und Samoa vermögen aus ihren eigenen Einnahmen ihre Ausgaben zu decken. Den größten Zuschuß im Betrage von 17.124.914 Mark erhält Südwestafrika. Hier gilt es noch die Wunden zu heilen, die der furchtbare Aufstand der Eingeborenen geschlagen hat. Außerdem erhält Süd-westafrika vom Reiche ein mit 3½ Prozent zu verzinsen-des Darlehen im Betrage von 3.600.000 Mark zum Bau von Eisenbahnen, wie es schon im Jahre 1908 ein solches im Betrage von 7.800.000 Mark zu dem angegebenen Zwecke erhalten hat. In Ostafrika, Kamerun und Togo werden die Kosten der Anlage der Eisenbahnen aus Dar-lehen bestritten, die im Jahre 1909 im Gesamtbetrage von 26.715.000 Mark für diese Gebiete aufgenommen werden, davon 17.480.000 Mark für Ostafrika. Es darf vorausgesetzt werden, daß, auch wenn unsere Schutzge-biete von größeren Aufständen der Eingeborenen künf-tig verschont bleiben, noch lange Jahre hindurch große Beträge für außerordentliche Ausgaben erforderlich sein werden. Das Reich wird sich entschließen müssen, noch große Summen aufzuwenden, um durch Eisenbah-nen das Innere der Schutzgebiete dem Verkehre und der Kultur zu erschließen. Das deutsche Volk ist genö-tigt, jedes Jahr ein großes Kapital auf seine Kolonien zu verwenden. Es geschieht dies in der Hoffnung, daß, was die Gegenwart säet, die Zukunft ernten wird.«

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Mischehen

90 Prozent der Deutschen in den Kolonien haben eine oder mehrere Konkubinen. Entsprechend nimmt die Zahl der Kinder aus solchen Verbindungen zu. Die Kolo-nialverwaltung kann aber nur bei der Ehe gegen die Ent-stehung von Bastardkindern vorgehen. Mischehenver-bote in den Kolonien sollen ausschließen, daß Kinder aus diesen Verbindungen das deutsche Bürgerrecht er-halten können.

In Deutsch Südwestafrika wird 1905 ein Verbot der „standesamtlichen Eheschließung zwischen Weißen und Eingeborenen“ erlassen. Auch Ehen, die bereits vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, erklärt das Kai-serliche Obergericht zwei Jahre später rückwirkend für ungültig. Die Kirchen wollen sich aber vom Staat nicht in ihr Recht der Eheschließung eingreifen lassen und trauen weiterhin gemischtrassige Paare. Die Höchst-zahl an Mischehen in Südwestafrika wird 1909 mit gerade einmal 50 solcher Ehen erreicht.

Auch für die Kolonien Deutsch Ostafrika und Samoa werden 1906 und 1912 Eheverbote erlassen. Allerdings haben diese Verordnungen keine rückwirkende Kraft.

Am 17. Januar 1912 setzt das Reichskolonialamt unter dem Staatssekretär Wilhelm Solf, der elf Jahre Gouver-neur von Samoa war, für Samoa neben dem Eheverbot auch eine Unterscheidung der Kinder in »legitime« und »illegitime« Mischlinge durch. Nur die bisher gebore-nen Kinder, die in Mischlingslisten eingetragen sind, haben Anspruch auf Bürgerrechte und Unterhalt. Alle später geborenen Kinder, die ohnehin nicht ehelich sein können, gelten als »illegitim«, ohne Ansprüche an ihre Väter oder deren Heimatland.

Im März 1912 bringt die SPD in der Kommission für den Reichshaushaltsetat der Schutzgebiete den Antrag auf eine Legalisierung von Mischehen und für die Alimen-tationspflicht der aus Deutschland stammenden Väter auch für unehelich geborene Kinder in den Kolonien ein.

Die Ehen mit farbigen Frauen betreffen auch haupt-sächlich weniger bemittelte Deutsche, die sich im Ge-gensatz zu reichen Deutschen keine Frau aus Deutsch-land nachkommen lassen können. Ehen oder Beziehun-gen zwischen deutschen Frauen und kolonisierten Män-nern sind in den deutschen Kolonien dagegen äußerst selten.

Paradoxerweise gelten die Eheverbote nicht für Paare, die in Deutschland heiraten. Hier werden weiterhin Ehen, zumeist zwischen Männern aus den Kolonien und deutschen Frauen, geschlossen. Ein allgemeines Verbot gemischtrassiger Ehen diskutiert der Reichstag zwar 1912 in Zuge der Reformierung des Reichs- und Staats-angehörigkeitsgesetzes, führt es jedoch nicht ein.


Der Abgeordnete Wilhelm Lattmann am 3. Februar 1910 im Reichstag: „Zu welchen Würdelosigkeiten wir durch mangelndes Rassenbewußtsein hier in Deutschland kommen, zeigt folgende Notiz, die in diesem Herbste durch die gesamte Presse ging:

»Erwachsene deutsche Mädchen aus besseren Ständen scheuen sich nicht, unter dem Vorwande des Briefsam-melns mit Negern in Togo in brieflichen Verkehr zu treten. Aus den Stilproben aufgefangener Briefe ergibt sich, daß dieser Verkehr in ungesunde Schwärmerei ausartet. Sie reden die Schwarzen mit ›Lieber Freund‹ an, schicken ihre Photographien, und eine aus Sachsen macht sogar einem Schwarzen einen Heiratsantrag. Es scheint sich nach der Zahl der aufgefangenen Briefe um einen weitverbreiteten Unfug zu handeln, würdig der beschämenden Erinnerung der Kolonialausstellung von 1896 [in Berlin], wo weiße Frauen und Mädchen den Negern nachliefen und sich ihnen anboten.«

Meiner Ansicht nach mußte die ganze deutsche Presse solches rasseverräterische Benehmen brandmarken…“ (Sehr richtig! Rechts).


Vollkommen ungewohnt ist eine Verbindung zwischen einer weißen Frau und einem Schwarzen. So sucht in Berlin ein Schwarzer in einer Zeitungsanzeige »auf die-sem nicht mehr ungewöhnlichen Wege« eines weiße Frau zur Ehe und im Schaufenster eines Fotograf in der Berliner Friedrichstraße ist das Brautbild einer weißen Frau mit einem Afrikaner zu bestaunen.

Am 7. Mai 1912 wird im Reichstag ein vor ein paar Jahren zurückliegender Fall einer in Deutschland zwischen ein-er Deutschen und einem Schwarzen aus Deutsch Ostaf-rika geschlossenen Ehe hingewiesen, als deren Ergebnis wegen des Skandals bei ihrem gemeinsamen Aufenthalt in Deutsch Ostafrika der Gouverneur sich veranlaßt sah, die betreffende Deutsche des Schutzgebietes zu verwei-sen. Der Reichstagsabgeordnete Freiherr von Richtho-fen zu dem Fall: „Das sind doch immer Dinge, die zu den-ken geben. Solche Fälle dürfen wir unter keinen Um-ständen zulassen…“


Dr. Wilhelm Solf, vormals Gouverneur von Samoa, seit 1911 Staatssekretär des Reichskolonialamtes, am 2. Mai 1912 im Reichstag über »Mischlinge« und »Mischehen«:

„Meine Herren, ich bitte Sie dringend, sich in dieser Frage von Ihren Instinkten leiten zu lassen, ich bitte Sie dringend, keine sozialpolitischen und dogmatischen Momente in das Problem der Mischehen hineinzu-tragen. Ich bitte Sie, einfach die nackten Tatsachen auf sich wirken zu lassen. Sie senden Ihre Söhne in die Kolo-nien: wünschen Sie, daß sie Ihnen schwarze Schwieger-töchter ins Haus bringen? Wünschen Sie, daß sie Ihnen wollhaarige Enkel in die Wiege legen (Heiterkeit). Aber noch viel schlimmer: die Deutsche Kolonialgesellschaft gibt jährlich 50.000 Mark dafür aus, daß weiße Mädchen nach Südwestafrika geschickt werden. Wollen Sie, daß diese weißen Mädchen mit Hereros, mit Hottentotten und Bastarden zurückkehren als Gatten? Nein meine Herren, lassen sie diese Tatsachen auf sich wirken, Ihre Instinkte als Deutsche, als Weiße! Die ganze deutsche Nation wird Ihnen Dank wissen…“

Der Abgeordnete Adolf Gröber vom Zentrum sagt dazu in seiner Reichstagsrede am 7. Mai: „Meine Herren, der Herr Staatssekretär hat in seinen Ausführungen wieder-holt an den Instinkt der Reichstagsabgeordneten appel-liert. (Heiterkeit) Das habe ich hier bisher noch nie ge-hört. Ich meine, den Instinkt wollen wir lieber den Tie-ren überlassen und bei den Abgeordneten an die Ver-nunft appellieren.“


Auch Adolf Gröber, Abgeordneter der Zentrumspartei, zeigt bei seiner Rede am 7. Mai 1912 im Reichstag Bilder eines „Bastardmädchens“ und von Samoanerinnen und kommentiert: „recht hübsch, hübscher sind sie bei uns auch nicht“. Das Zentrum tritt für die »Zulässigkeit der Rassenmischehen« ein, nicht zuletzt wegen ihrer gerin-gen Zahl.

Gröber in seiner Reichstagsrede: „Nach den neuesten Berichten über das Jahr 1907 auf 1908 sind in Neu-Gui-nea 34 in Mischehe lebende Personen und 170 Misch-linge; in Samoa 90 Mischehen und 938 Mischlinge; in Südwestafrika 42 Mischehen und 3595 Mischlinge, ein-schließlich 2500 Rehoboth-Bastards.“

Gröber zitiert aus einer Broschüre von 1905 des Haupt-manns Bayer, der nun im Großen Generalstab ist, und früher im Generalstab der Schutztruppe in Südwestaf-rika diente. Gröber vermerkt zunächst, daß Hauptmann Bayer schreibt, daß die Rehobother bei der „Nieder-schlagung des Aufruhrs“ der Herero und Hottentotten mit „Treue und Tüchtigkeit“ mitgewirkt hätten.

Weiter zitiert Gröber aus Bayers Schrift:

„»Es gibt eine ganze Anzahl Deutscher, die im Bastard-lande leben, vor allen Dingen auch Schutztruppler, die sich dort bleibend niedergelassen haben. Deutsche Frauen sind im Lande selten. So ergab es sich von selbst, daß es hin und wieder zu Ehen zwischen Weißen und Bastardmädchen kam. Man mag über solche Ehen den-ken wie man will, sie für die Erhaltung der Rasse schäd-lich halten, darauf hinweisen, daß bei den Ehen zwi-schen Eingeborenen letzterer meist nicht emporgezo-gen wird, sondern ersterer – der Weiße – herabsinkt, so verlangt es doch die Gerechtigkeit zu erwähnen, daß die Ehen fast immer glücklich sind.

(Hört! Hört! Links.)

Und da ist auch noch was.«

Das meine ich auch.

(Heiterkeit.)

Wenn man ein solches Kompliment ausspricht, was will man mehr, als das zwei Menschenkinder, die miteinan-der in Ehren zusammenleben wollen, sich glücklich füh-len!

(Zurufe und Heiterkeit.)

In der Broschüre des Hauptmanns Bayer wird weiter gesagt: »Acht Schutztruppler sind bis jetzt mit Bastard-mädchen verheiratet.«

Im Jahre 1905!

»Sechs dieser Ehen sind nur kirchlich, zwei auch stan-desamtlich abgeschlossen. Die der Verbindung ent-sprossenen Kinder werden zumeist nach Deutschland zur Erziehung geschickt. Denen, die mit Recht gegen die Ehen Deutscher mit Bastards sind, muß man aber ent-gegenhalten, daß die Bastards ebenso wenig früher da-mit einverstanden waren.«

Und zwar aus besonderen Gründen, weil sie nämlich ge-merkt haben, daß die Weißen auf diesem Wege in den Besitz ihrer Herden gekommen sind. (Sehr gut! Links.) Das war für die Bastards nicht angenehm, dagegen ha-ben sie Fürsorge treffen müssen.“

Gröber führt später in seiner Rede aus: „Für den Mann ist auch die Unterhaltung der weißen Frau in den Schutzgebieten ganz wesentlich kostspieliger als die Unterhaltung einer farbigen Frau. Das spielt auch eine Rolle mit, das gehört auch zu den menschlichen Dingen, die mit in die Waagschale zu legen sind… .“


Der Abgeordnete Freiherr von Richthofen am 7. Mai 1912 im Reichstag:

„Wenn wir gestatten, daß ein Deutscher oder ein Wei-ßer eine Negerin heiraten kann in den Kolonien, so kön-nen wir billigerweise auch nicht verhindern, wenn zum Schluß einmal auch ein Neger eine Weiße heiratet. Der Herr Abgeordnete Gröber hat bereits mit Recht darauf hingewiesen, daß es für unsere deutschen Frauen ein nicht ganz leichter Entschluß sei, nach den Kolonien zu gehen. Andererseits aber brauchen wir unbedingt die deutschen Frauen dort drüben. Wenn unsere Deut-schen in den Kolonien Kulturträger sein und bleiben sollen, dann brauchen wir auch unbedingt die deut-schen Frauen da drüben, und für die deutschen Frauen brauchen wir dasjenige Maß von Achtung, ohne das sie als Kulturträgerinnen nicht wirken können, und dazu gehört das Verbot von Mischehen. Denn wenn der Neger einmal auf den Gedanken kommt, daß die weiße Rasse der seinen gleichgestellt sei, so schwindet der Respekt vor der deutschen Frau, wie wir es ja in den Vereinigten Staaten gesehen haben; das führt bei dieser schwarzen Rasse häufig zu Verbrechen, und das schadet in erster Linie mit dem Ansehen der deutschen Frau in den Kolonien, und es wird die Folge sein, daß die deutschen Frauen noch schwerer werden zu bewegen sein, in die deutschen Kolonien zu gehen, als es bereits jetzt der Fall ist… .“


Matthias Erzberger, Abgeordneter des katholischen Zen-trums, am 8. Mai 1912 im Reichstag:

„Wenn sie das Mischlingswesen bekämpfen wollen, dann müssen sie die schärfsten Maßnahmen  gegen die Konkubinatsverhältnisse treffen. Das wäre wenigstens logisch, um so mehr, als, wie ich wiederholen muß, 99 Prozent aller Mischlinge aus dem außerehelichen Geschlechtsverkehr stammen und nur 1 Prozent aus der Mischehe.“

Also sei es unlogisch, die Mischehe zu verbieten und ein Verbot würde auch nur das eine Prozent Mischlinge aus den Mischehen in Zukunft im Konkubinat entstehen lassen.    

Erzberger weiter:

„Wir wollen keine Vermehrung der Mischlinge haben. Das ist das Ziel … Ich habe bei allen Rednern einen praktischen Vorschlag vermißt, wie man gegen das Kon-kubinat vorgehen soll. (Zuruf links: Machen Sie mal einen Vorschlag!) Ich will einen Vorschlag machen. Ich weise hin auf das englische Nationalgefühl, das es jedem Engländer verbietet, sich mit Schwarzen einzulassen. Ich fordere den Herrn Staatssekretär auf, in unserer Kolonialverwaltung auch so vorzugehen, wie man gegen einen englischen Beamten vorgeht, der sich mit der farbigen Bevölkerung einläßt. Das tun sie aber nicht und ist nicht geschehen. Ein englischer Beamter, der sich mit Angehörigen einer farbigen Rasse abgibt, ist die längste Zeit Beam-ter im englischen Kolonialdienst ge-wesen. Noch in den letzten Monaten ist in Kalkutta ein Fall passiert, wo ein englischer hoch angesehener Beam-ter, sich mit einer fein erzogenen Inderin eingelassen hat. Sowie es bekannt wurde, wurde er am anderen Tage in die rauhe Gegend des Himalayagebirges versetzt. Ein solches Verfahren ist wenigstens konsequent. Wo ist aber von unserer Kolonialverwaltung auch nur das Ge-ringste getan worden, um dagegen einzuschreiten? Ich will nicht die dunklen Blätter der früheren Kolonialpo-litik wieder aufschlagen. Aber das muß man doch sagen: wenn wir in einzelnen Kolonien mehr Mischlinge als Europäer haben, dann tragen frühere Beamte der Kolo-nialverwaltung einen erheblichen Teil Schuld daran. Wenn man aber immer unverheiratete Beamte in die Kolonien hinausschickt und ihnen gestattet, daß sie sich offiziell schwarze Konkubinen halten – das ist gesche-hen in Togo, in Kamerun im Jahre 1905/06, wo feststeht, daß solche Häuser für die einzelnen unverheirateten Beamten gebaut worden sind – , und wenn dann der Reichstag hier die Hände über dem Kopf zusammen-schlägt wegen der Zunahme der Mischlingsrasse – ich will den Ausdruck nicht gebrauchen, der mir auf der Zunge liegt – , dann sagen wir immer wieder: schicken sie doch dann lieber verheiratete Beamte in die Kolo-nien hinaus. Immer müssen wir in den Etatsvorlagen und in den Rechnungsberichten lesen, daß Wohnräume für unverheiratete Beamte verlangt werden, dann wird noch ein kleiner Schuppen für die schwarzen Konku-binen daneben gebaut; dann klagen Sie noch über die Zunahme der Mischlinge. Greifen Sie doch dann mit rauher Hand zu und entlassen Sie einfach jene Beamte, die sich soweit vergessen, daß sie sich in den Geschlechtsverkehr mit einer Schwarzen einlassen. Das wäre viel wirksamer als das Verbot der Ehe zwischen Weißen und Schwarzen; aber das, was hier vorgeschla-gen wird, läßt von vornherein jede Logik vermissen… .“


Am 8. Mai 1912 genehmigen die Abgeordneten des Deutschen Reichstages mit 265 gegen 67 Stimmen eine Resolution, nach der die Ehen zwischen Weißen und Farbigen in den deutschen Kolonien als Rechtsgültig anerkannt werden.

Am 8. Mai 1912 befürwortet der Reichstag mit 203 gegen 133 Stimmen die Einbringung eines Gesetzesentwurfes, der die Gültigkeit von Ehen zwischen Deutschen und Einheimischen in den Kolonien sicherstellt. CHRONIK 1912 , doch von Seiten des Gesetzgebers gibt es weiter keine Bewegung in der Mischehenfrage und alles bleibt wie gehabt.

Verordnungscharakter erhalten Mischehen über Süd-westafrika hinaus nur noch für Samoa durch das Reichs-kolonialamt am 17. Januar 1912. Das Mischehenverbot für Samoa, das von Kolonialstaatssekretär Solf persönlich ausgeht, besitzt dort allerdings keine rückwirkende Kraft. Überdies werden die Nachkommen aus bis dahin als legitim angesehenen Mischehen zu »Weißen« er-klärt. Schließlich können Einheimische, die fließend deutsch sprechen und europäische Bildung nachweisen, auf Antrag den Europäern gleichgestellt werden (»Kul-turdeutsche«). In der ohnehin an den samoanischen Lebensstil (fa’a Samoa) angepaßten und insgesamt ge-genüber Afrika rassentoleranten weißen Gesellschaft Samoas gibt es zudem eine wesentlich stärkere Gruppe, die sich gegen das Rassenmischehenverbot zur Wehr setzt.


Bei der Hauptversammlung der Deutschen Kolonial-gesellschaft in Hamburg im Juni 1912 beschäftigt sie sich eingehend mit der Frage der Mischehen in den Kolo-nien und faßt den Beschluß:

»Die Deutsche Kolonialgesellschaft hält in der Misch-ehenfrage an ihrem Beschluß vom 4. Dezember 1908 fest. Sie erachtet es nach wie vor im nationalen Interesse für unerläßlich, der Vermehrung des Mischlingstums in den deutschen Kolonien mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzutreten. Sie spricht sich infolgedessen im Gegensatz zu der am 8. Mai d. J. gefaßten Resolution des Reichtages dahin aus, daß gegen die Ehen zwischen Weißen und Farbigen erlassenen Verordnungen auf-recht erhalten werden. Sie ist zugleich der Ansicht, daß auch dem außerehelichen Verkehr zwischen Weißen und Farbigen nach Möglichkeit entgegengetreten wer-de. Sie erneuert zu diesem Zweck die Aufforderung an die Deutschen in den Schutzgebieten, auch an ihrem Teil dazu beizutragen, das Aufkommen einer Misch-lingsrasse zu verhindern und ihrer deutschen Stammes-angehörigkeit bewußt, den Umgang mit eingeborenen Frauen zu meiden. Sie ist zugleich einerseits der An-sicht, daß die Sicherstellung der Alimentation der au-ßerehelichen Mischlinge ein Gebot der Menschlichkeit ist, andererseits, daß dem außerehelichen Verkehr zwi-schen Weißen und Farbigen nach Möglichkeit entge-gengetreten werde«.


Der Kolonialarzt Dr. Thieme schreibt im Februar 1914 in Apia zur »Halbweißen-Frage« auf Samoa. Sein Artikel erscheint in der Morgenausgabe des Berliner Tageblatt am 26. März 1914. Ausschnitte aus Thiemes Artikel:

»…daß die Polynesier aus Indien stammen und mit uns, den Mittelländern, den größeren Teil ihres Blutes ge-meinsam haben. Dieser gemeinsame Ursprung mit den arischen Völkern ermangelt den Negern, Mongolen, Indianern und Australiern völlig. Hieraus ergibt sich ohne weiteres, daß der bezüglich der Halbweißenfrage so beliebte Vergleich zwischen den verschiedenen Kolo-nien Deutschlands für Samoa zu einem durchaus an-deren Ergebnis als für Afrika, Neuguinea und Ostasien führen muß…. . – Auch die Samoaner haben schon seit Jahrzehnten zahlreiche Ehen mit Weißen geschlossen. Daß deren Abkömmlinge auch intellektuell nicht gerade minderwertige Menschen geworden sind, sollte doch schon das Beispiel der in der ganzen Südsee bekannten »Queen Emma« (Frau Luise Kolbe) zeigen, die als junge Halbsamoanerin trotz des ungesunden Klimas in Neu-guinea, dem ihr erster Gatte zum Opfer fiel, in ständiger, ausdauernder Arbeit unter den schwierigsten Verhält-nissen Werte geschaffen hat, wie sie ein sorgfältig er-zogener und ausgebildeter Weißer nicht besser hätte schaffen können. Aber auch die hier in Samoa verblie-benen Halbweißen haben sich trotz geringer Schulbil-dung und oft recht mangelhafter väterlicher Erziehung zu tüchtigen Männern emporgearbeitet. Als Kaufleute, Pflanzer, Schmiede und Bootsbauer, Zimmerleute und Schiffer bilden sie das bodenständige Element der Kolo-nie und stellen als solche einen unentbehrlichen Faktor unseres Wirtschaftslebens dar, mit dem wir nun einmal rechnen müssen. Unter den Kaufleuten sind selbstän-dige Unternehmer, in deren ausgedehnten Betrieben zahlreiche europäische Angestellte Beschäftigung fin-den. Von den halbweißen Frauen sind sehr viele mit den angesehenen Ansiedlern, Pflanzern, Ärzten und Beam-ten verheiratet. Ein großer Teil der Halbweißen hat eine gute Erziehung in Amerika, Neuseeland, Australien und auch in Deutschland genossen und steht körperlich und geistig den Europäern nicht nach. Die halbweißen Söhne deutscher Väter pflegen auf deutschen Kriegsschiffen ihrer Militärpflicht zu genügen.«


8. Mai 1914. Anfrage der freisinnigen Reichstagsabge-ordneten Dr. Müller-Meinigen und Liesching im Reichs-tag an den Kanzler:

»Ist es richtig, daß zur Verhütung von Ehen von christ-lichen Negermädchen mit nichtchristlichen Männern auf gewissen Missionsstationen Deutsch-Ostafrikas die Verhängung der Prügelstrafe gegen ›größere‹ d.h. hei-ratsfähige Mädchen angewendet wird, und was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um diesem Mißstand ein Ende zu machen.«

Der Direktor im Reichskolonialamt Dr. Gleim antwortet:

»Von den in der Anfrage behandelten Vorfällen ist amt-lich nichts bekannt. Sollte sich die Behauptung bewahr-heiten, dann würden Maßnahmen erlassen werden, die einer Wiederholung solcher Verstöße gegen die gesetz-liche Vorschrift vorbeugen.«


England und Frankreich lassen die Rassenmischehe zu und deutsche Männer können in deren Kolonien Farbi-ge heiraten, oder kurzfristig zur Heirat aus einer deut-schen Kolonie in eine englische oder französische Kolo-nie zur Heirat einreisen. Solche Ehen werden dann auch von den deutschen Behörden anerkannt und die farbige Frau erhält durch die Ehe mit einem Deutschen auch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Aber die Engländer in den Kolonien schließen jeden Weißen aus ihrer Gesellschaft aus, der eine farbige Frau heiratet.

Ein englisches Sprichwort besagt: »Gott hat den weißen Mann geschaffen und Gott hat den farbigen Mann ge-schaffen; aber der Mischling kommt vom Teufel.«