Die allgemeine Verständigungssprache zwischen Weiß und Schwarz ist Pidgin-Englisch. Ein Einfachst-Englisch, beinahe eine Kindersprache. Pidgin-Englisch ist aber auch für die Eingeborenen untereinander wichtig, we-gen der hunderten von Sprachen und Dialekten im deutschen Pazifikraum. Das beste Pidgin-Englisch spre-chen unter den Einheimischen die bei Weißen als Haus-jungen oder bei der deutschen Verwaltung als Polizei-soldaten angestellten Einheimischen. Es hebt auch das Ansehen eines Kanakers, wenn er Pidgin-Englisch spricht und er sich so über den Busch-Kanaker erhebt, denn schon bald hinter der Küstenlinie, im Busch, endet der Gebrauch von Pidgin-Englisch.
Das Wort Kanaker stammt von Hawaii, wo es Mensch heißt. Das Wort wird von europäischen Entdeckern, Händlern und Missionaren oft für sämtliche nicht-euro-päischen Insulaner benutzt und von deutschen Seeleu-ten für ihre an Bord arbeitenden einheimischen Kame-raden verwendet. So findet es Eingang bei den Deut-schen im Pazifikraum und dringt schließlich bis nach Deutschland selbst.
Die Regierungsverhältnisse in Deutsch Neuguinea Ende 1898 beschreibt der neu eingetroffene Kaiserliche Rich-ter Heinrich Schnee. Der Bezirk, in welchem dem Rich-ter in Herbertshöhe die Gerichtsbarkeit und Verwal-tung obliegt, umfaßt den Bismarck-Archipel und die Salomonsinseln. 1899 übernimmt das Reich wieder die Rechtshoheit über Deutsch Neuguinea von der Neu-guina-Kompanie, die, nach englischem Vorbild, auch lange die landeshoheitlichen Rechte in der deutschen Kolonie ausübte. Auch die Hauptstadt wird von Ste-phansort nach Herbertshöhe verlegt.
Heinrich Schnee: »Am Morgen des 11. Dezember 1898 bei Sonnenaufgang fuhr die Stettin in den Hafen oder vielmehr die Reede von Herbertshöhe ein. … Allmählich lösten sich Boote vom Land, es erschienen die Leiter und Angestellten der Neu-Guinea-Kompagnie und der übrigen Firmen, endlich auch der Kaiserliche Richter Dr. Hahl der nach dreijähriger Wirksamkeit im Bis-marck-Archipel seinen Heimatsurlaub antreten sollte und zu dessen Ablösung ich bestimmt war. Wir fuhren zusammen an Land und kletterten den Hügel empor, auf welchem das bisher zur Wohnung für den Richter be-stimmte primitive kleine Häuschen lag. Die vier Tage, welche die Stettin in Herbertshöhe und in Matupi, einer kleinen in der Blanchebucht belegenen Insel, Sitz der Firma Hernsheim & Co., sich aufhielt, vergingen schnell in Besprechungen, Besuchen, Vorstellungen der haupt-sächlichsten Häuptlinge, welche zu Ehren des scheiden-den Kukurei (Richters) ein grosses Malagene (Tanzfest, pidginenglisch Singsing) veranstaltet hatten. Die weni-gen für die Verwaltung zur Verfügung stehenden Hilfs-mittel waren bald besichtigt und übergeben. Ein kleines dreizimmeriges Holzhäuschen am Strande — das auf dem Hügel war zu baufällig geworden — für meine persönliche Benutzung, ein anderes, aus zwei Zimmern bestehendes einstöckiges Häuschen auf hohen Holz-pfählen als Bureau, eine fünfriemige Rudergig, ein kleiner Batackerhengst als Reitpferd, endlich gegen 30 schwarze Polizeijungen, etwa je ein Drittel aus Neu-pommern, Neumecklenburg und den Salomonsinseln stammend, die mit Kavalleriekarabinern bewaffnet wa-ren, das war alles. Als Gehilfen für die Verwaltung des gewaltigen Inselgebiets standen dem Richter nur der Gerichtsaktuar Warnecke und der Polizeimeister Schu-berth, ein ehemaliger Schiffskapitän, zur Seite. Beide Beamte waren Angestellte der Neu-Guinea-Kompagnie, welche damals noch die Landeshoheit über Kaiser-Wilhelmsland und den Bismarck-Archipel ausübte und sämtliche Beamtenstellen besetzte, mit alleiniger Aus-nahme der Stelle des Richters in Herbertshöhe. Letz-terer wurde vom Reichskanzler (Auswärtiges Amt) er-nannt, da es mit Rücksicht auf die widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen der Neu-Guinea-Kompagnie und der verschiedenen Firmen des Bismarck-Archipels allseitig als erwünscht erachtet worden war, dass die Gerichtsbarkeit durch einen von der Kompagnie unab-hängigen Beamten wahrgenommen werde. Dem Richter war daneben auch die Verwaltung des Bismarck-Ar-chipels unter Oberleitung des höchsten Beamten des Schutzgebietes, des in Stephansort (Kaiser-Wilhelms-land) residierenden Landeshauptmanns übertragen worden. Tatsächlich hatte sich auch die Stellung des Richters als Verwaltungsbeamten zu einer ziemlich un-abhängigen gestaltet, da nur alle acht Wochen einmal eine Verbindung zwischen Herbertshöhe und Kaiser-Wilhelmsland durch den Lloyddampfer Stettin statt-fand und so naturgemäss nur in beschränktem Umfang von Stephansort aus eine Verwaltungstätigkeit im Bismarck-Archipel ausgeübt werden konnte. Derselbe Lloyddampfer stellte auch, von einem kleineren von Sydney über Britisch-Neu-Guinea nach Herbertshöhe und zurück fahrenden Dampfer der australischen Firma Burns, Philp & Co. abgesehen, die einzige regelmässige Verbindung mit Deutschland dar, wohin ein Brief via Singapore 45 Tage brauchte.«
»1914 beschreibt das Deutsche Kolonial-Lexikon die Verwaltung von Deutsch Neuguinea:
An der Spitze der gesamten Verwaltung steht ein vom Kaiser ernannter Gouverneur, dem zur Unterstützung ein erster Referent sowie mehrere Referenten beige-geben sind. Der Gouverneur hat seinen Sitz in Rabaul am Simpsonhafen auf Neupommern. Die einzelnen Dienststellen beim Gouvernement in Rabaul gliedern sich in das eigentliche Gouvernementsbureau, die Hauptkasse, die Bauverwaltung, das Hauptlager, das Vermessungsbureau, die Expeditionstruppe und den Botanischen Garten. Daneben unterstehen dem Gouver-neur noch unmittelbar die gesamte Medizinalverwal-tung einschließlich des Veterinärwesens.
Als beratende Körperschaft steht dem Gouverneur über-dies ein Gouvernementsrat zur Seite, der aus fünf amtlichen und sieben nichtamtlichen Mitgliedern be-steht und der vor Beschlußfassung über alle wichtigeren Angelegenheiten, so vor allen Dingen über die Aufstel-lung des Etats für das Schutzgebiet gehört wird.
Die Lokalverwaltung gliedert sich in Bezirksämter und Regierungsstationen. Bezirksämter bestehen zurzeit in Rabaul für die Insel Neupommern, einschließlich der ihr vorgelagerten Inseln sowie der Wituinseln (Franzö-sische Inseln), in Käwieng für den nördlichen Teil von Neumecklenburg und Neuhannover nebst den vorgela-gerten Inseln, sowie der St. Matthias- und Sturminseln; in Friedrich-Wilhelmshafen für diejenigen Teile von Kaiser-Wilhelmsland, die nicht einer unmittelbaren Regierungsstation unterstellt sind, in Ponape für das Gebiet der Ost- und Zentralkarolinen sowie der Mar-shallinseln, und in Jap für das Gebiet der Westkaro-linen, Palauinseln und Marianen.
Regierungsstationen, an deren Spitze je nach der Bedeu-tung des Bezirks ein Stationsleiter II. oder III. Klasse steht, befinden sich zurzeit in Namatanai für das süd-liche Neumecklenburg nebst vorgelagerten Inseln, in Kieta auf Bougainville für die Salomoninseln Buka und Bougainville, sowie die nördlich davon liegenden Nissan- und Pinepilinseln, in Manus für die Admirali-tätsinseln, in Morobe für das Grenzgebiet im Süden von Kaiser-Wilhelmsland und endlich in Eitape (Berlin-hafen) für das nordwestliche, bis an Niederländisch-Neuguinea grenzende Gebiet von Kaiser-Wilhelmsland. Diese Regierungsstationen sind selbständig und unter-stehen unmittelbar dem Gouverneur. Sie sind außer dem Stationsleiter in der Regel noch mit einem Polizei-meister, einem Sanitätsgehilfen und 40-50 Polizeisol-daten besetzt.
Im Inselgebiet der Karolinen, Marianen, Palau- und Marshallinseln bestehen Stationen in Jaluit für das Gebiet der Marshallinseln, in Nauru für diese Insel, in Saipan für die Gruppe der Marianen, in Korror für die Palauinseln, abgesehen von Angaur, in Truk für die die-sen Namen tragende Inselgruppe und endlich in Angaur (Palauinseln) für diese Insel. Weitere Stationen befin-den sich sodann in Herbertshöhe und seit 1913 auch in Angorum am Mittellauf des Kaiserin-Augustaflusses. Diese Stationen sind den betreffenden Bezirksämtern in Rabaul, Ponape, Jap und Friedrich-Wilhelmshafen un-terstellt.
Die Bezirksämter sowie die erwähnten Stationen haben die gesamten lokalen Verwaltungs- und Polizeiangele-genheiten für die Weißen wie die Eingeborenen zu er-ledigen.
Die Gerichtsbarkeit über die Weißen wird ausgeübt durch das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Bezirksrichter. Der Sitz des Obergerichts ist Rabaul. Bezirksgerichte bestehen in Rabaul, Friedrich-Wil-helmshafen, Ponape und Jap. In beschränktem Maße üben auch die Stationsleiter richterliche Geschäfte aus. Ein besonderer Bezirksrichter ist nur für den Bezirk Rabaul bestellt, im Gebiete der übrigen Bezirke und Stationen nimmt zurzeit noch der Bezirksamtmann im Nebenamt die bezirksrichterlichen Geschäfte wahr.
Für Kaiser-Wilhelmsland ist noch ein besonderer Bezirksrat eingerichtet, der in ähnlicher Weise wie der Gouvernementsrat für die Zentralverwaltung so für die lokalen Interessen Kaiser-Wilhelmslands nach Bedarf vom Bezirksamtmann in Friedrich-Wilhelmshafen zu-sammenberufen wird. Er ist im übrigen in gleicher Wei-se beratende Behörde wie der Gouvernementsrat.«
1906 werden die bis dahin als eigenes Schutzgebiet mit einem eigenen Landeshauptmann geführten Marshall-Inseln mit der zur Kolonie der Marshall-Inseln zuge-hörigen, aber weit südlich von ihnen liegenden Insel Nauru dem Schutzgebiet Deutsch Neuguinea einver-leibt.
Die Angliederung ist zunächst nur lose. Die weite Ent-fernung und mit ihr die Seltenheit direkter Verbindun-gen verhindern eine stärkere Beeinflussung der Ver-waltung von der Hauptstadt Herbertshöhe oder später von der neuen Hauptstadt Rabaul aus.
Erst 1909 wird durch die Schaffung einer regelmäßigen Dampfer-Verbindung und durch häufigere Besuche des Gouverneurs oder seines Vertreters ein engerer Zusam-menschluß ermöglicht, sodaß 1910 auch die Finanzver-waltung des Inselgebiets mit der von Neu Guinea ver-einigt und ein gemeinsamer Etat aufgestellt werden kann. Mit dieser Vereinheitlichung der Verwaltung geht zugleich eine Vereinfachung des Verwaltungsapparates einher.
Die weiße und die japanische Bevölkerung Deutsch Neu-guineas wächst stetig. Am 1. April 1899 zählt man 200 Weiße in der Kolonie. 1912 sind es 1147 Weiße und 131 Japaner, davon 897 Deutsche und 109 Briten. 1913 sind 1255 Weiße und 172 Japaner im Schutzgebiet. Die Zahl der Deutschen beträgt zum gleichen Zeitpunkt 1005 und die der Briten 112. Die genaue Aufschlüsselung der 1427 Weißen und Japaner am 1. Januar 1913 in der Kolonie sieht an Zahlen außer den 1005 Reichsdeutschen und 172 Japanern 112 Engländer (darunter 61 sogenannte Kolonialengländer), 23 Holländer, 19 Österreicher, 15 Nordamerikaner, 14 Spanier, 11 Schweden, 9 Schweizer, 6 Russen, 4 Luxemburger, 3 Belgier und je 1 Dänen, Nor-weger und 21 sonstige Staatsangehörige oder Personen ohne eine besondere Staatsangehörigkeit und 281 Mischlinge. Das Verhältnis dieser Bevölkerung zwischen Männern und Frauen beträgt etwa auf drei Männer eine Frau.
Die Zahl der Japaner erklärt sich aus der Nähe Japans zur westlichen deutschen Inselwelt im Pazifik und folglich orientiert sich dort der Handel entsprechend nach Japan. Melanesien dagegen liegt Australien nahe und so ist die Zahl der Briten dort verständlich und der Handel mit Australien. So steht Australien nach Deutschland an zweiter Stelle in der Außenhandelsbilanz von Deutsch Neuguinea.
Von der erwachsenen nicht eingeborenen männlichen Bevölkerung von 1012 am 1. Januar 1913 sind 232 Missio-nare und Geistliche, 172 Kaufleute, ebenfalls 172 Ansied-ler, 150 Handwerker oder Arbeiter, 109 Regierungsbe-amte und 77 Seeleute und Fischer.
An nichteinheimischer farbiger Bevölkerung werden in Deutsch Neuguinea gezählt:
Chinesen…………………………….. 1912: 926 1913: 1141
Malaien bzw. Javaner……………… 1912: 127 1913: 158
Tagalen……………………………….. 1912: 52 1913: 78
Juden………………………………….. 1912: 4 1913: 7
Nichteinheimische Südseeinsulaner…1912: 101 1913: 258
Die Chinesen arbeiten meist als Handwerker, Pflanzer, Händler, Köche und dergleichen; in Nauru und Angaur auch als Phosphatarbeiter. Die schnelle Steigerung der Zahl der Chinesen im Schutzgebiet wird von der Regie-rung auch als Gefahr angesehen. Auf der Sitzung des Gouvernementsrats am 6. Februar 1914 weist Gouver-neur Hahl darauf hin, daß gerade die Spielsucht der unteren Klasse der Chinesen auf die Eingeborenen übergreifen könnte.
Über die Eingeborenenbevölkerung des Schutzgebiets liegen genaue Zahlen nicht vor, da infolge der Zer-streutheit der einzelnen Gebietsteile und der Unweg-samkeit des Geländes, namentlich in Kaiser-Wilhelms-land, ein großer Teil des Landes auch bisher noch nicht in die Verwaltungsorganisation einbezogen werden konnte. Auf Grund der vorliegenden Ergebnisse und Schätzungen wird aber ungefähr mit einer Eingebo-renenziffer von rund 600.000 Personen gerechnet.