Für den Schutz der Kolonie im Inneren gibt es die ein-heimische Polizeitruppe aus farbigen Polizeisoldaten unter deutscher Führung, die aus rund 600 Mann be-steht. Als die besten Polizeisoldaten gelten die kräftigen kohlenschwarzen Männer der Salomoninseln, die des-halb auch bevorzugt in die Truppe eingestellt werden.
Ein deutscher Hauptmann steht der ganzen Polizei-truppe der Kolonie vor. Er gehört zum Gouvernement in Rabaul und ihm unterstehen die überall verteilten deut-schen Polizeimeister, ehemalige Unteroffiziere, denen die einheimischen Polizeisoldaten unterstehen. Die Un-teroffiziere der Polizeitruppe sind wiederum schwarze Einheimische. Die Polizeimeister sind oft die einzigen Regierungsvertreter in einem weitausgedehnten Bezirk und haben eine Polizeitruppe unter sich, deren Stärke je nach den Bedürfnissen ganz verschieden ist.
Die Polizeitruppe ist in Einheiten von 40 bis 50 Mann auf den Regierungsstationen der Kolonie stationiert. Diese Polizeiverbände können auch mit jeder Art gerade ver-fügbarem Schiff zu jedem Küstenort im Schutzgebiet transportiert werden für Strafaktionen gegen unbotmä-ßige Dörfer oder Eingeborenenstämme. Normalerweise geht es dabei um die Sühne für die Ermordung von Weißen oder von farbigen Angestellten von Weißen oder um die Bekämpfung von Kannibalismus und Stammesfehden.
Bei jedem Einsatz der Polizeitruppe wird darauf ge-achtet, daß stets Polizeisoldaten aus anderen Gebieten, Stämmen und Völkern als die der zu bestrafenden Zielgruppe eingesetzt werden.
Die Regierungsyacht Seestern ist schon als Transporter für die Polizeitruppe verwendet worden und auch die seit 1911 als Ersatz für die verschollene Seestern in Dienst stehende neue Gouverneursyacht Komet hat Raum für die Unterbringung farbiger Polizeitruppen an Bord und ist leicht bewaffnet mit einer Revolverkanone.
1911 beobachtet ein deutscher Marineoffizier im alten spanischen Fort von Ponape in den Westkarolinen das Exerzieren einer Einheit der Polizeitruppe. Die Uniform dieser Polizeisoldaten: Rotes Lendentuch, Lavalava ge-nannt, deutsches Soldatenkoppel mit der Aufschrift »Gott mit uns«, Seitengewehr, Gewehr Modell 98 und Khakimütze mit Schirm und Kokarde. Eine Gruppe von acht Soldaten steht still, Gewehr bei Fuß, die Brust weit nach vorn heraus, die Waden weit nach hinten durch-gedrückt, Finger lang. Davor der schwarze Unteroffizier. Er erklärt auf Pidgin-Englisch Wendungen: „Suppose me speak – rechtsum! – you turn mars belong you belong bush“ (Wenn ich sage ›rechtsum‹, dreht ihr euern Rücken nach dem Busch). – „And suppose me speak – linksum! – you turn mars belong you belong sodawater“, wobei unter sodawater die nahe Brandung des Meeres gemeint ist.
Die Wendungen der Truppe werden besonders stramm ausgeführt. Der Marineoffizier vermutet, entweder, weil er zuschaut, oder weil die »Maries«, die Frauen der Soldaten, die mit in der Kaserne wohnen, das Exerzieren aus den Fenstern beobachten.
Nach dem Exerzieren hält der deutsche Polizeimeister eine Instruktion ab. Thema: Der Kaiser. Es ist schwer, den schwarzen Jungen die Stellung des Kaisers klar-zumachen. Der Polizeimeister weiß sich jedoch zu helfen: „Suppose master pilis he speak, all boys he run“ (Wenn der Polizeimeister spricht, rennen alle seine Polizeisoldaten). Nach einer kurzen Pause fährt er fort „Suppose Doctor Hahl [Der Gouverneur] he speak, all master pillis he run.“ (Wenn der Gouverneur Doktor Hahl spricht, rennen alle seine Polizeimeister.) Der Instrukteur legt wieder eine kurze Pause ein, um seine Worte wirken zu lassen und sagt dann mit erhobener Stimme: „Suppose Kaiser he speak, all Doctor Hahl he run!“
Die überwiegende Strafmethode gegen ungehorsame Arbeiter auf den Plantagen oder generelle Rechtsver-letzungen sind Hiebe mit dem Rohrstock. Von den Geheimräten der Kolonialverwaltung in Berlin sind als Höchstmaß zehn Schläge vorgesehen und nicht mehr als 25 Schläge innerhalb von zwei Wochen. Andere zugelassene Disziplinarmaßnahmen sind Kürzung der Lebensmittelration für eine Woche, keine Tabakaus-gabe, unbezahlte Mehrarbeit bis zu drei Stunden pro Tag an höchstens drei Tagen der Woche, Haft bis zu drei Tagen und 20 Mark Strafe, also ein zweieinhalbfacher Monatslohn. Was allerdings tatsächlich auf den vielen Plantagen an Strafen verhängt wird ist eine andere Angelegenheit. Ein Arbeiter hat aber das Recht sich beim Gouverneur zu beschweren, wenn er sich unge-recht bestraft fühlt. Dann wird die Angelegenheit nach-geprüft und der zuständige Weiße muß den Grund für die Bestrafung angeben. Doch welcher Einheimische wagt sich schon zum Kaiserlichen Gouverneur, der obendrein vielleicht auch noch hunderte oder gar weit über tausend Kilometer entfernt in seiner Hauptstadt sitzt?
Als erschwerend kommt das verschiedene Rechtsver-ständnis der Eingeborenen und der Europäer hinzu. Wenn etwa Land an Weiße verkauft wird bleibt in manchen Gegenden nach dem Verständnis der Einhei-mischen der Besitz an bestimmten Fruchtbäumen auf dem Land im Eigentum von einzelnen Dorfbewohnern weiter erhalten. Wenn also der Baumbesitzer zur Reife-zeit die Früchte seines Baumes aberntet wird er aber vom neuen weißen Landbesitzer wegen schweren Feld-diebstahls vor Gericht gestellt. Der ›Täter‹ leugnet vor Gericht seine Tat auch gar nicht, denn er fühlt sich ja im Recht. Vom weißen Gericht wird er aber unter Um-ständen schwer bestraft. Andererseits sind die von den Weißen verhängten Strafen oftmals viel milder als wenn sie von den Einheimischen geahndet worden wären. Das einheimische Recht ist zum Teil viel drastischer – oft verbunden mit unfaßbaren Grausamkeiten – als das Strafrecht der Weißen, sodaß dem Delinquenten etwa die Stockhiebe, oder die Gefängnishaft, bei der er auch noch umsonst verpflegt wird, als harmlos erscheinen.
Nach den von Berlin aus vorgegebenen Vorschriften sind aber Stockhiebe bei Chinesen und Malaien ver-boten. Diese sind auf den Plantagen die unmittelbaren Vorgesetzten über die Einheimischen und sollen so auch im Strafrecht über diese gestellt werden, um ihre Führungsposition zu stärken.
Eine weitere Quelle für Rechtsstreitigkeiten sind solche zwischen den verschiedenen Völkern und Stämmen untereinander, besonders auf den Plantagen. Sind auf einer Plantage Chinesen, Malaien, Melanesier und etwa Leute von verschiedenen Papua-Stämmen beschäftigt, sind Schlägereien vorprogrammiert. Messerstechereien werden schwer bestraft, deshalb ist die Faust das Mittel der ›Verständigung‹ bei Auseinandersetzungen, wobei zuweilen auch die ebenso verbotenen Schlagringe An-wendung finden. Es fängt an mit der schwierigen Ver-ständigung zwischen den Volksgruppen. Pidgin-Englisch ist die Verkehrssprache, aber auch diese Hilfssprache muß erst einmal gelernt sein. So können aus sprach-lichen Mißverständnissen schnell Handgreiflichkeiten entstehen.
Der Hauptstreitpunkt zwischen den Kontrahenten sind aber Frauen.