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Verwaltung

Die allgemeine Verständigungssprache zwischen Weiß und Schwarz ist Pidgin-Englisch. Ein Einfachst-Englisch, beinahe eine Kindersprache. Pidgin-Englisch ist aber auch für die Eingeborenen untereinander wichtig, we-gen der hunderten von Sprachen und Dialekten im deutschen Pazifikraum. Das beste Pidgin-Englisch spre-chen unter den Einheimischen die bei Weißen als Haus-jungen oder bei der deutschen Verwaltung als Polizei-soldaten angestellten Einheimischen. Es hebt auch das Ansehen eines Kanakers, wenn er Pidgin-Englisch spricht und er sich so über den Busch-Kanaker erhebt, denn schon bald hinter der Küstenlinie, im Busch, endet der Gebrauch von Pidgin-Englisch.

Das Wort Kanaker stammt von Hawaii, wo es Mensch heißt. Das Wort wird von europäischen Entdeckern, Händlern und Missionaren oft für sämtliche nicht-euro-päischen Insulaner benutzt und von deutschen Seeleu-ten für ihre an Bord arbeitenden einheimischen Kame-raden verwendet. So findet es Eingang bei den Deut-schen im Pazifikraum und dringt schließlich bis nach Deutschland selbst. 



»1914 beschreibt das Deutsche Kolonial-Lexikon die Verwaltung von Deutsch Neuguinea:

An der Spitze der gesamten Verwaltung steht ein vom Kaiser ernannter Gouverneur, dem zur Unterstützung ein erster Referent sowie mehrere Referenten beige-geben sind. Der Gouverneur hat seinen Sitz in Rabaul am Simpsonhafen auf Neupommern. Die einzelnen Dienststellen beim Gouvernement in Rabaul gliedern sich in das eigentliche Gouvernementsbureau, die Hauptkasse, die Bauverwaltung, das Hauptlager, das Vermessungsbureau, die Expeditionstruppe und den Botanischen Garten. Daneben unterstehen dem Gouver-neur noch unmittelbar die gesamte Medizinalverwal-tung einschließlich des Veterinärwesens.

Als beratende Körperschaft steht dem Gouverneur über-dies ein Gouvernementsrat zur Seite, der aus fünf amtlichen und sieben nichtamtlichen Mitgliedern be-steht und der vor Beschlußfassung über alle wichtigeren Angelegenheiten, so vor allen Dingen über die Aufstel-lung des Etats für das Schutzgebiet gehört wird.

Die Lokalverwaltung gliedert sich in Bezirksämter und Regierungsstationen. Bezirksämter bestehen zurzeit in Rabaul für die Insel Neupommern, einschließlich der ihr vorgelagerten Inseln sowie der Wituinseln (Franzö-sische Inseln), in Käwieng für den nördlichen Teil von Neumecklenburg und Neuhannover nebst den vorgela-gerten Inseln, sowie der St. Matthias- und Sturminseln; in Friedrich-Wilhelmshafen für diejenigen Teile von Kaiser-Wilhelmsland, die nicht einer unmittelbaren Regierungsstation unterstellt sind, in Ponape für das Gebiet der Ost- und Zentralkarolinen sowie der Mar-shallinseln, und in Jap für das Gebiet der Westkaro-linen, Palauinseln und Marianen.

Regierungsstationen, an deren Spitze je nach der Bedeu-tung des Bezirks ein Stationsleiter II. oder III. Klasse steht, befinden sich zurzeit in Namatanai für das süd-liche Neumecklenburg nebst vorgelagerten Inseln, in Kieta auf Bougainville für die Salomoninseln Buka und Bougainville, sowie die nördlich davon liegenden Nissan- und Pinepilinseln, in Manus für die Admirali-tätsinseln, in Morobe für das Grenzgebiet im Süden von Kaiser-Wilhelmsland und endlich in Eitape (Berlin-hafen) für das nordwestliche, bis an Niederländisch-Neuguinea grenzende Gebiet von Kaiser-Wilhelmsland. Diese Regierungsstationen sind selbständig und unter-stehen unmittelbar dem Gouverneur. Sie sind außer dem Stationsleiter in der Regel noch mit einem Polizei-meister, einem Sanitätsgehilfen und 40-50 Polizeisol-daten besetzt.

Im Inselgebiet der Karolinen, Marianen, Palau- und Marshallinseln bestehen Stationen in Jaluit für das Gebiet der Marshallinseln, in Nauru für diese Insel, in Saipan für die Gruppe der Marianen, in Korror für die Palauinseln, abgesehen von Angaur, in Truk für die die-sen Namen tragende Inselgruppe und endlich in Angaur (Palauinseln) für diese Insel. Weitere Stationen befin-den sich sodann in Herbertshöhe und seit 1913 auch in Angorum am Mittellauf des Kaiserin-Augustaflusses. Diese Stationen sind den betreffenden Bezirksämtern in Rabaul, Ponape, Jap und Friedrich-Wilhelmshafen un-terstellt.

Die Bezirksämter sowie die erwähnten Stationen haben die gesamten lokalen Verwaltungs- und Polizeiangele-genheiten für die Weißen wie die Eingeborenen zu er-ledigen.

Die Gerichtsbarkeit über die Weißen wird ausgeübt durch das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Bezirksrichter. Der Sitz des Obergerichts ist Rabaul. Bezirksgerichte bestehen in Rabaul, Friedrich-Wil-helmshafen, Ponape und Jap. In beschränktem Maße üben auch die Stationsleiter richterliche Geschäfte aus. Ein besonderer Bezirksrichter ist nur für den Bezirk Rabaul bestellt, im Gebiete der übrigen Bezirke und Stationen nimmt zurzeit noch der Bezirksamtmann im Nebenamt die bezirksrichterlichen Geschäfte wahr.

Für Kaiser-Wilhelmsland ist noch ein besonderer Bezirksrat eingerichtet, der in ähnlicher Weise wie der Gouvernementsrat für die Zentralverwaltung so für die lokalen Interessen Kaiser-Wilhelmslands nach Bedarf vom Bezirksamtmann in Friedrich-Wilhelmshafen zu-sammenberufen wird. Er ist im übrigen in gleicher Wei-se beratende Behörde wie der Gouvernementsrat.«


1906 werden die bis dahin als eigenes Schutzgebiet mit einem eigenen Landeshauptmann geführten Marshall-Inseln mit der zur Kolonie der Marshall-Inseln zuge-hörigen, aber weit südlich von ihnen liegenden Insel Nauru dem Schutzgebiet Deutsch Neuguinea einver-leibt.

Die Angliederung ist zunächst nur lose. Die weite Ent-fernung und mit ihr die Seltenheit direkter Verbindun-gen verhindern eine stärkere Beeinflussung der Ver-waltung von der Hauptstadt Herbertshöhe oder später von der neuen Hauptstadt Rabaul aus.

Erst 1909 wird durch die Schaffung einer regelmäßigen Dampfer-Verbindung und durch häufigere Besuche des Gouverneurs oder seines Vertreters ein engerer Zusam-menschluß ermöglicht, sodaß 1910 auch die Finanzver-waltung des Inselgebiets mit der von Neu Guinea ver-einigt und ein gemeinsamer Etat aufgestellt werden kann. Mit dieser Vereinheitlichung der Verwaltung geht zugleich eine Vereinfachung des Verwaltungsapparates einher. 


Die weiße und die japanische Bevölkerung Deutsch Neu-guineas wächst stetig. Am 1. April 1899 zählt man 200 Weiße in der Kolonie. 1912 sind es 1147 Weiße und 131 Japaner, davon 897 Deutsche und 109 Briten. 1913 sind 1255 Weiße und 172 Japaner im Schutzgebiet. Die Zahl der Deutschen beträgt zum gleichen Zeitpunkt 1005 und die der Briten 112. Die genaue Aufschlüsselung der 1427 Weißen und Japaner am 1. Januar 1913 in der Kolonie sieht an Zahlen außer den 1005 Reichsdeutschen und 172 Japanern 112 Engländer (darunter 61 sogenannte Kolonialengländer), 23 Holländer, 19 Österreicher, 15 Nordamerikaner, 14 Spanier, 11 Schweden, 9 Schweizer, 6 Russen, 4 Luxemburger, 3 Belgier und je 1 Dänen, Nor-weger und 21 sonstige Staatsangehörige oder Personen ohne eine besondere Staatsangehörigkeit und 281 Mischlinge. Das Verhältnis dieser Bevölkerung zwischen Männern und Frauen beträgt etwa auf drei Männer eine Frau.

Die Zahl der Japaner erklärt sich aus der Nähe Japans zur westlichen deutschen Inselwelt im Pazifik und folglich orientiert sich dort der Handel entsprechend nach Japan. Melanesien dagegen liegt Australien nahe und so ist die Zahl der Briten dort verständlich und der Handel mit Australien. So steht Australien nach Deutschland an zweiter Stelle in der Außenhandelsbilanz von Deutsch Neuguinea.

Von der erwachsenen nicht eingeborenen männlichen Bevölkerung von 1012 am 1. Januar 1913 sind 232 Missio-nare und Geistliche, 172 Kaufleute, ebenfalls 172 Ansied-ler, 150 Handwerker oder Arbeiter, 109 Regierungsbe-amte und 77 Seeleute und Fischer.

An nichteinheimischer farbiger Bevölkerung werden in Deutsch Neuguinea gezählt:

Chinesen…………………………….. 1912: 926    1913: 1141

Malaien bzw. Javaner……………… 1912: 127      1913: 158

Tagalen……………………………….. 1912:  52      1913:   78

Juden………………………………….. 1912:    4      1913:     7

Nichteinheimische Südseeinsulaner…1912: 101  1913: 258

Die Chinesen arbeiten meist als Handwerker, Pflanzer, Händler, Köche und dergleichen; in Nauru und Angaur auch als Phosphatarbeiter. Die schnelle Steigerung der Zahl der Chinesen im Schutzgebiet wird von der Regie-rung auch als Gefahr angesehen. Auf der Sitzung des Gouvernementsrats am 6. Februar 1914 weist Gouver-neur Hahl darauf hin, daß gerade die Spielsucht der unteren Klasse der Chinesen auf die Eingeborenen übergreifen könnte.

 

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Polizeiwesen

Für den Schutz der Kolonie im Inneren gibt es die ein-heimische Polizeitruppe aus farbigen Polizeisoldaten unter deutscher Führung, die aus rund 600 Mann be-steht. Als die besten Polizeisoldaten gelten die kräftigen kohlenschwarzen Männer der Salomoninseln, die des-halb auch bevorzugt in die Truppe eingestellt werden.

Ein deutscher Hauptmann steht der ganzen Polizei-truppe der Kolonie vor. Er gehört zum Gouvernement in Rabaul und ihm unterstehen die überall verteilten deut-schen Polizeimeister, ehemalige Unteroffiziere, denen die einheimischen Polizeisoldaten unterstehen. Die Un-teroffiziere der Polizeitruppe sind wiederum schwarze Einheimische. Die Polizeimeister sind oft die einzigen Regierungsvertreter in einem weitausgedehnten Bezirk und haben eine Polizeitruppe unter sich, deren Stärke je nach den Bedürfnissen ganz verschieden ist.

Die Polizeitruppe ist in Einheiten von 40 bis 50 Mann auf den Regierungsstationen der Kolonie stationiert. Diese Polizeiverbände können auch mit jeder Art gerade ver-fügbarem Schiff zu jedem Küstenort im Schutzgebiet transportiert werden für Strafaktionen gegen unbotmä-ßige Dörfer oder Eingeborenenstämme. Normalerweise geht es dabei um die Sühne für die Ermordung von Weißen oder von farbigen Angestellten von Weißen oder um die Bekämpfung von Kannibalismus und Stammesfehden.

Bei jedem Einsatz der Polizeitruppe wird darauf ge-achtet, daß stets Polizeisoldaten aus anderen Gebieten, Stämmen und Völkern als die der zu bestrafenden Zielgruppe eingesetzt werden.

Die Regierungsyacht Seestern ist schon als Transporter für die Polizeitruppe verwendet worden und auch die seit 1911 als Ersatz für die verschollene Seestern in Dienst stehende neue Gouverneursyacht Komet hat Raum für die Unterbringung farbiger Polizeitruppen an Bord und ist leicht bewaffnet mit einer Revolverkanone.


1911 beobachtet ein deutscher Marineoffizier im alten spanischen Fort von Ponape in den Westkarolinen das Exerzieren einer Einheit der Polizeitruppe. Die Uniform dieser Polizeisoldaten: Rotes Lendentuch, Lavalava ge-nannt, deutsches Soldatenkoppel mit der Aufschrift »Gott mit uns«, Seitengewehr, Gewehr Modell 98 und Khakimütze mit Schirm und Kokarde. Eine Gruppe von acht Soldaten steht still, Gewehr bei Fuß, die Brust weit nach vorn heraus, die Waden weit nach hinten durch-gedrückt, Finger lang. Davor der schwarze Unteroffizier. Er erklärt auf Pidgin-Englisch Wendungen: „Suppose me speak – rechtsum! – you turn mars belong you belong bush“ (Wenn ich sage ›rechtsum‹, dreht ihr euern Rücken nach dem Busch). – „And suppose me speak – linksum! – you turn mars belong you belong sodawater“, wobei unter sodawater die nahe Brandung des Meeres gemeint ist.

Die Wendungen der Truppe werden besonders stramm ausgeführt. Der Marineoffizier vermutet, entweder, weil er zuschaut, oder weil die »Maries«, die Frauen der Soldaten, die mit in der Kaserne wohnen, das Exerzieren aus den Fenstern beobachten.

Nach dem Exerzieren hält der deutsche Polizeimeister eine Instruktion ab. Thema: Der Kaiser. Es ist schwer, den schwarzen Jungen die Stellung des Kaisers klar-zumachen. Der Polizeimeister weiß sich jedoch zu helfen: „Suppose master pilis he speak, all boys he run“ (Wenn der Polizeimeister spricht, rennen alle seine Polizeisoldaten). Nach einer kurzen Pause fährt er fort „Suppose Doctor Hahl [Der Gouverneur] he speak, all master pillis he run.“ (Wenn der Gouverneur Doktor Hahl spricht, rennen alle seine Polizeimeister.) Der Instrukteur legt wieder eine kurze Pause ein, um seine Worte wirken zu lassen und sagt dann mit erhobener Stimme: „Suppose Kaiser he speak, all Doctor Hahl he run!“  


Die überwiegende Strafmethode gegen ungehorsame Arbeiter auf den Plantagen oder generelle Rechtsver-letzungen sind Hiebe mit dem Rohrstock. Von den Geheimräten der Kolonialverwaltung in Berlin sind als Höchstmaß zehn Schläge vorgesehen und nicht mehr als 25 Schläge innerhalb von zwei Wochen. Andere zugelassene Disziplinarmaßnahmen sind Kürzung der Lebensmittelration für eine Woche, keine Tabakaus-gabe, unbezahlte Mehrarbeit bis zu drei Stunden pro Tag an höchstens drei Tagen der Woche, Haft bis zu drei Tagen und 20 Mark Strafe, also ein zweieinhalbfacher Monatslohn. Was allerdings tatsächlich auf den vielen Plantagen an Strafen verhängt wird ist eine andere Angelegenheit. Ein Arbeiter hat aber das Recht sich beim Gouverneur zu beschweren, wenn er sich unge-recht bestraft fühlt. Dann wird die Angelegenheit nach-geprüft und der zuständige Weiße muß den Grund für die Bestrafung angeben. Doch welcher Einheimische wagt sich schon zum Kaiserlichen Gouverneur, der obendrein vielleicht auch noch hunderte oder gar weit über tausend Kilometer entfernt in seiner Hauptstadt sitzt?

Als erschwerend kommt das verschiedene Rechtsver-ständnis der Eingeborenen und der Europäer hinzu. Wenn etwa Land an Weiße verkauft wird bleibt in manchen Gegenden nach dem Verständnis der Einhei-mischen der Besitz an bestimmten Fruchtbäumen auf dem Land im Eigentum von einzelnen Dorfbewohnern weiter erhalten. Wenn also der Baumbesitzer zur Reife-zeit die Früchte seines Baumes aberntet wird er aber vom neuen weißen Landbesitzer wegen schweren Feld-diebstahls vor Gericht gestellt. Der ›Täter‹ leugnet vor Gericht seine Tat auch gar nicht, denn er fühlt sich ja im Recht. Vom weißen Gericht wird er aber unter Um-ständen schwer bestraft. Andererseits sind die von den Weißen verhängten Strafen oftmals viel milder als wenn sie von den Einheimischen geahndet worden wären. Das einheimische Recht ist zum Teil viel drastischer – oft verbunden mit unfaßbaren Grausamkeiten – als das Strafrecht der Weißen, sodaß dem Delinquenten etwa die Stockhiebe, oder die Gefängnishaft, bei der er auch noch umsonst verpflegt wird, als harmlos erscheinen.

Nach den von Berlin aus vorgegebenen Vorschriften sind aber Stockhiebe bei Chinesen und Malaien ver-boten. Diese sind auf den Plantagen die unmittelbaren Vorgesetzten über die Einheimischen und sollen so auch im Strafrecht über diese gestellt werden, um ihre Führungsposition zu stärken. 

Eine weitere Quelle für Rechtsstreitigkeiten sind solche zwischen den verschiedenen Völkern und Stämmen untereinander, besonders auf den Plantagen. Sind auf einer Plantage Chinesen, Malaien, Melanesier und etwa Leute von verschiedenen Papua-Stämmen beschäftigt, sind Schlägereien vorprogrammiert. Messerstechereien werden schwer bestraft, deshalb ist die Faust das Mittel der ›Verständigung‹ bei Auseinandersetzungen, wobei zuweilen auch die ebenso verbotenen Schlagringe An-wendung finden. Es fängt an mit der schwierigen Ver-ständigung zwischen den Volksgruppen. Pidgin-Englisch ist die Verkehrssprache, aber auch diese Hilfssprache muß erst einmal gelernt sein. So können aus sprach-lichen Mißverständnissen schnell Handgreiflichkeiten entstehen.

Der Hauptstreitpunkt zwischen den Kontrahenten sind aber Frauen.

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Kriegsmarine

Zu der einheimischen Polizeitruppe von 600 Mann Poli-zeisoldaten für die Sicherung der Kolonie im Inneren kommen die Kriegsschiffe der Australischen Station der deutschen Marine hinzu. Die Australische Station um-faßt das Seegebiet von Australien und die Südsee. Die Kriegsschiffe der Australstation sind also nicht nur für Deutsch Neuguinea zuständig, sondern auch für die deutsche Kolonie Samoa weit im Osten von Deutsch Neuguinea und für politische und repräsentative Auf-gaben im Westpazifik allgemein. Wenn notwendig können die Schiffe der Australischen Station unterstützt werden von Schiffen des Ostasiatischen Geschwaders in Tsingtau. Hauptsächlich das australische Sydney, und mit dem Ausbau des deutschen Hafens von Tsingtau vermehrt auch Tsingtau, werden für Wartungs- und Reparaturarbeiten der Schiffe der Australischen Station genutzt. Sydney ist auch der Hafen für die jährliche Ablösung jeweils der Hälfte der Besatzungen der Schiffe der Australstation. Die Ablösung von 1913 beschreibt der nun scheidende Kommandant von SMS Cormoran, Paul Ebert: »Mit dem Lloyddampfer Roon trat ich Mitte April die Rückreise an. Halb Sydney schien sich an Bord eingefunden zu haben, um scheidenden Freunden das Geleit zu geben. Am Kai spielte die Kapelle unseres Vermessungsschiffes Planet die Abschiedsweise ›Muß i denn …‹ ein letzter Gruß aus der unvergeßlichen Süd-see.«

In der Regel sind ein bis zwei Kolonialkriegsschiffe auf der Australischen Station, also Schiffe, die für einen Seekrieg praktisch nicht zu gebrauchen sind, sondern nur zum Beeindrucken von Eingeborenen und für die Niederschlagung von Aufständen von Einheimischen. Als Heimathafen der Australstation dient der Hafen der Insel Matupi in der Blanche-Bucht, in der schließlich auch Rabaul gebaut wird. Auf Matupi hat das Handels-haus Hernsheim & Co. seine Hauptniederlassung in der Südsee. Das Handelshaus hat vor Ort Warenlager und ein Kohlenlager, welche die Kriegsschiffe für ihre Be-kohlung und Versorgung nutzen.

Als Stationsschiffe der Australstation dienen Kreuzer, die in der ersten Hälfte der 1890er Jahre speziell für den Auslandseinsatz gebaut wurden. Es sind Dampfschiffe, die aber auch mit einer Besegelung ausgestattet sind, zur Schonung der Kohlenvorräte, insbesondere bei den riesigen Entfernungen im Pazifik. Diese Schiffe führen nicht nur die übliche Geschützbewaffnung, sondern haben als Auslandskreuzer auch genug Besatzung an Bord für militärische Landungsunternehmen, also für Infanterieeinsätze an Land.

Anfang 1900 sind zwei Kreuzer auf der Australstation vertreten, die Seeadler und die Cormoran. Im Juli 1900 wird aber die Seeadler wegen des Boxeraufstandes in China nach China abgezogen und kehrt nicht mehr zur Australstation zurück, sodaß nun nur noch ein Kriegs-schiff auf der Australstation verbleibt. 1903 löst die Con-dor die Cormoran als Stationsschiff auf der Austral-station ab.

Unter ungünstigen Umständen wäre die Cormoran bereits 1899 auf dem Wirbelwind-Riff, 60 Seemeilen westlich der Witu-Inseln im Bismarck-Archipel, verlo-rengegangen. In der Nacht vom 23. zum 24. März 1899 läuft der Kreuzer bis zur Schiffsmitte auf das Riff auf und der Bug ragt einen Meter aus dem Wasser. Da das Schiff durch Umstauen von Kohle und Munition nicht losge-bracht werden kann, wird die Dampfpinasse mit einem Beiboot mit Kohleladung im Schlepp, zur Versorgung der Dampfmaschine der Pinasse, mit 13 Mann losge-schickt, um im 162 Seemeilen entfernten Friedrich-Wilhelmshafen Hilfe zu holen. Nach 50 Stunden Fahrt erreicht die Pinasse Friedrich-Wilhelmshafen und trifft dort wie erwartet auf den Reichspostdampfer Stettin. Die Stettin geht sofort auf Fahrt zur Cormoran. Der Kommandant der Cormoran rechnet aber mit der Möglichkeit, daß die Dampfpinasse auf See verschollen geht und muß auch das Einsetzen von schlechtem Wetter befürchten, welches sein Schiff auf dem Riff zerschlagen würde, und versucht mit eigenen Mittel sein Schiff zu retten. Alles Entbehrliche sowie Munition und Kohlen werden auf das Riff umgeladen oder über Bord geworfen. Die Geschütze werden in das Achter-schiff transportiert und Fock- und Großmast gekappt. Durch diese Maßnahmen schwimmt der Kreuzer frei.

Am 29. März 1899 trifft die Stettin am Unglücksort ein und nach Anbordnahme des noch Auffindbaren und des an Land verlagerten Materials treten beide Schiffe die Fahrt nach Friedrich-Wilhelmshafen an. Dort erweist sich, daß der Rumpf des Kriegsschiffes nur geringe Schäden davongetragen hat, die in Sydney repariert werden.


Im Oktober 1906 kommt das Vermessungsschiff Planet der Kaiserlichen Marine von Deutschland kommend im Bismarck-Archipel an, seiner zukünftigen Hauptwir-kungsstätte. In der pazifischen Inselwelt ist dieses 1905 gebaute Spezialschiff für alle möglichen wissenschaftli-chen Messungen zuständig, die wichtig für die Siche-rung der militärischen und zivilen Schiffahrt sind. Die Forschungsarbeiten des Schiffes werden von den Offi-zieren der Besatzung selbst durchgeführt, die dafür in Deutschland eine besondere Ausbildung erhalten ha-ben. Zudem wird die Planet von der Kolonialverwaltung Deutsch Neuguineas auch zu anderweitigen Zwecken, hauptsächlich Transportaufgaben, eingesetzt.

Die Planet ersetzt das alte 1879 gebaute Kanonenboot Möwe, welches aber seit 1895 hauptsächlich als Ver-messungsschiff in der deutschen Südsee im Einsatz war. Im August 1905 geht die nun seit 25 Jahren im Tropen-einsatz befindliche Möwe von ihrem Hauptstützpunkt Matupi nach Tsingtau, wo der verbrauchte Schiffs-körper noch als Hulk Verwendung findet.


Der Kreuzer Cormoran wird nach einer Grundüber-holung erneut zur Australstation beordert und ist seit 1909 wieder in Deutsch Neuguinea und Samoa einge-setzt.

Am ebenfalls in der Südsee eingesetzten Kreuzer Con-dor wird während einer im Mai 1913 durchgeführten Reparatur in Tsingtau die inzwischen starke Abnutzung des Rumpfes festgestellt. Die Condor erhält daher im November 1913 den Heimreisebefehl.

Auch die Cormoran muß nach fünf Jahren Einsatz in den Tropen des Pazifiks wieder in Grundreparatur und trifft dafür am 30. Mai 1914 in Tsingtau ein für eine monatelange Instandsetzung.

Das Schwesterschiff Geier von Condor und Cormoran war auf der Ostafrikanischen Station eingesetzt und begibt sich nach seiner Ablösung durch den modernen Kleinen Kreuzer Königsberg am 12. Juni 1914 von Daressalam, der Hauptstadt von Deutsch Ostafrika, auf die Fahrt nach Deutsch Neuguinea, wo die von ihr abzulösende Condor bereits im November 1913 die Heimreise angetreten hat. Ende Juli 1914 wird die Geier noch in Singapur bekohlt und versorgt, vor ihrer Weiterfahrt nach Deutsch Neuguinea.

Geier, Cormoran und Condor sind mittlerweile völlig veraltet und werden auch 1913/14 von Kleinen Kreuzern zu Kanonenbooten umklassifiziert, also deutlich herun-tergestuft in ihrer Eigenschaft als Kriegsschiffe.

Polizeiliche oder militärische Einsätze sieht man auch kaum noch als gegeben an in den Schutzgebieten Neu-guinea und Samoa und so werden diese Kriegsschiffe ab 1912 verstärkt zur Küstenvermessung der deutschen Kolonien eingesetzt, weshalb das Vermessungspersonal aufgestockt wird.

Im Februar 1914 gibt es zwar noch einen Einsatz der Cormoran in ihrer Rolle als Kriegsschiff, aber dabei handelt sich um die Beendigung von Stammesfehden auf der Salomonen-Insel Bougainville.

Die deutsche Kriegsmarine richtet sich auf die Gege-benheiten ein und verstärkt weiter ihre Aktivitäten in der Vermessung der Gewässer zum Nutzen der Schif-fahrt. So wird 1913 auf der reichseigenen Werft in Tsingtau das Peilboot III für Vermessungs- und Trans-portaufgaben der Kaiserlichen Marine in der Kolonie Deutsch Neuguinea gebaut und am 13. April 1914 von der Marine der Australstation zugewiesen. Ende Mai 1914 geht das Peilboot III in Jap in den Karolinen in Dienst. Auch das Peilboot IV wird 1914 in Tsingtau für Vermessungs- und Transportaufgaben der Marine in Deutsch Neuguinea gebaut.

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Verwaltung

Die allgemeine Verständigungssprache zwischen Weiß und Schwarz ist Pidgin-Englisch. Ein Einfachst-Englisch, beinahe eine Kindersprache. Pidgin-Englisch ist aber auch für die Eingeborenen untereinander wichtig, we-gen der hunderten von Sprachen und Dialekten im deutschen Pazifikraum. Das beste Pidgin-Englisch spre-chen unter den Einheimischen die bei Weißen als Haus-jungen oder bei der deutschen Verwaltung als Polizei-soldaten angestellten Einheimischen. Es hebt auch das Ansehen eines Kanakers, wenn er Pidgin-Englisch spricht und sich so über den Busch-Kanaker hebt, denn schon bald hinter der Küstenlinie, im Busch, endet der Gebrauch von Pidgin-Englisch.

Das Wort Kanaker stammt von Hawaii, wo es Mensch heißt. Das Wort wird von europäischen Entdeckern, Händlern und Missionaren oft für sämtliche nicht-europäischen Insulaner benutzt und von deutschen Seeleuten für ihre an Bord arbeitenden einheimischen Kameraden verwendet. So findet es Eingang bei den Deutschen im Pazifikraum und dringt schließlich bis nach Deutschland selbst.


1914 beschreibt das Deutsche Koloniallexikon vollstän-dig die Verwaltung von Deutsch Neuguinea:

Der Gouverneur hat seinen Sitz in Rabaul am Simpson-hafen auf Neupommern. Die einzelnen Dienststellen beim Gouvernement in Rabaul gliedern sich in das ei-gentliche Gouvernementsbureau, die Hauptkasse, die Bauverwaltung, das Hauptlager, das Vermessungsbu-reau, die Expeditionstruppe und den Botanischen Gar-ten. Daneben unterstehen dem Gouverneur noch un-mittelbar die gesamte Medizinalverwaltung einschließ-lich des Veterinärwesens.

Als beratende Körperschaft steht dem Gouverneur überdies ein Gouvernementsrat zur Seite, der aus fünf amtlichen und sieben nichtamtlichen Mitgliedern be-steht und der vor Beschlußfassung über alle wichti-geren Angelegenheiten, so vor allen Dingen über die Aufstellung des Etats für das Schutzgebiet gehört wird.

Die Lokalverwaltung gliedert sich in Bezirksämter und Regierungsstationen. Bezirksämter bestehen zurzeit in Rabaul für die Insel Neupommern, einschließlich der ihr vorgelagerten Inseln sowie der Wituinseln (Fran-zösische Inseln), in Käwieng für den nördlichen Teil von Neumecklenburg und Neuhannover nebst den vorge-lagerten Inseln, sowie der St. Matthias- und Sturm-inseln; in Friedrich-Wilhelmshafen für diejenigen Teile von Kaiser-Wilhelmsland, die nicht einer unmittelba-ren Regierungsstation unterstellt sind, in Ponape für das Gebiet der Ost- und Zentralkarolinen sowie der Mar-shallinseln, und in Jap für das Gebiet der Westkaro-linen, Palauinseln und Marianen.

Regierungsstationen, an deren Spitze je nach der Be-deutung des Bezirks ein Stationsleiter II. oder III. Klasse steht, befinden sich zurzeit in Namatanai für das südliche Neumecklenburg nebst vorgelagerten Inseln, in Kieta auf Bougainville für die Salomoninseln Buka und Bougainville, sowie die nördlich davon liegenden Nissan- und Pinepilinseln, in Manus für die Admira-litätsinseln, in Morobe für das Grenzgebiet im Süden von Kaiser-Wilhelmsland und endlich in Eitape (Berlin-hafen) für das nordwestliche, bis an Niederländisch-Neuguinea grenzende Gebiet von Kaiser-Wilhelmsland. Diese Regierungsstationen sind selbständig und unter-stehen unmittelbar dem Gouverneur. Sie sind außer dem Stationsleiter in der Regel noch mit einem Polizei-meister, einem Sanitätsgehilfen und 40-50 Polizeisol-daten besetzt.

Im Inselgebiet der Karolinen, Marianen, Palau- und Marshallinseln bestehen Stationen in Jaluit für das Gebiet der Marshallinseln, in Nauru für diese Insel, in Saipan für die Gruppe der Marianen, in Korror für die Palauinseln, abgesehen von Angaur, in Truk für die diesen Namen tragende Inselgruppe und endlich in Angaur (Palauinseln) für diese Insel. Weitere Stationen befinden sich sodann in Herbertshöhe und seit 1913 auch in Angorum am Mittellauf des Kaiserin-Augusta-flusses. Diese Stationen sind den betreffenden Bezirks-ämtern in Rabaul, Ponape, Jap und Friedrich-Wilhelms-hafen unterstellt.

Die Bezirksämter sowie die erwähnten Stationen haben die gesamten lokalen Verwaltungs- und Polizeiangele-genheiten für die Weißen wie die Eingeborenen zu er-ledigen.

Die Gerichtsbarkeit über die Weißen wird ausgeübt durch das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Bezirksrichter. Der Sitz des Obergerichts ist Rabaul. Bezirksgerichte bestehen in Rabaul, Friedrich-Wil-helmshafen, Ponape und Jap. In beschränktem Maße üben auch die Stationsleiter richterliche Geschäfte aus. Ein besonderer Bezirksrichter ist nur für den Bezirk Rabaul bestellt, im Gebiete der übrigen Bezirke und Stationen nimmt zurzeit noch der Bezirksamtmann im Nebenamt die bezirksrichterlichen Geschäfte wahr.

Für Kaiser-Wilhelmsland ist noch ein besonderer Bezirksrat eingerichtet, der in ähnlicher Weise wie der Gouvernementsrat für die Zentralverwaltung so für die lokalen Interessen Kaiser-Wilhelmslands nach Bedarf vom Bezirksamtmann in Friedrich-Wilhelmshafen zu-sammenberufen wird. Er ist im übrigen in gleicher Weise beratende Behörde wie der Gouvernementsrat.


1906 werden die bis dahin als eigenes Schutzgebiet mit einem eigenen Landeshauptmann geführten Marshall-Inseln mit der zur Kolonie der Marshall-Insel zugehö-rigen aber weit südlich von ihnen liegenden Insel Nauru dem Schutzgebiet Deutsch Neuguinea einverleibt.

Die Angliederung ist zunächst nur lose. Die weite Ent-fernung und mit ihr die Seltenheit direkter Verbindun-gen verhindern eine stärkere Beeinflussung der Verwal-tung von der Hauptstadt Herbertshöhe oder später von der neuen Hauptstadt Rabaul aus.

Erst 1909 wird durch die Schaffung einer regelmäßigen Dampfer-Verbindung und durch häufigere Besuche des Gouverneurs oder seines Vertreters ein engerer Zu-sammenschluß ermöglicht, sodaß 1910 auch die Finanz-verwaltung des Inselgebiets mit der von Neu Guinea vereinigt und ein gemeinsamer Etat aufgestellt werden kann. Mit dieser Vereinheitlichung der Verwaltung geht zugleich eine Vereinfachung des Verwaltungsapparates einher.