Kategorien
Verwaltung

Die allgemeine Verständigungssprache zwischen Weiß und Schwarz ist Pidgin-Englisch. Ein Einfachst-Englisch, beinahe eine Kindersprache. Pidgin-Englisch ist aber auch für die Eingeborenen untereinander wichtig, we-gen der hunderten von Sprachen und Dialekten im deutschen Pazifikraum. Das beste Pidgin-Englisch spre-chen unter den Einheimischen die bei Weißen als Haus-jungen oder bei der deutschen Verwaltung als Polizei-soldaten angestellten Einheimischen. Es hebt auch das Ansehen eines Kanakers, wenn er Pidgin-Englisch spricht und er sich so über den Busch-Kanaker erhebt, denn schon bald hinter der Küstenlinie, im Busch, endet der Gebrauch von Pidgin-Englisch.

Das Wort Kanaker stammt von Hawaii, wo es Mensch heißt. Das Wort wird von europäischen Entdeckern, Händlern und Missionaren oft für sämtliche nicht-euro-päischen Insulaner benutzt und von deutschen Seeleu-ten für ihre an Bord arbeitenden einheimischen Kame-raden verwendet. So findet es Eingang bei den Deut-schen im Pazifikraum und dringt schließlich bis nach Deutschland selbst. 



»1914 beschreibt das Deutsche Kolonial-Lexikon die Verwaltung von Deutsch Neuguinea:

An der Spitze der gesamten Verwaltung steht ein vom Kaiser ernannter Gouverneur, dem zur Unterstützung ein erster Referent sowie mehrere Referenten beige-geben sind. Der Gouverneur hat seinen Sitz in Rabaul am Simpsonhafen auf Neupommern. Die einzelnen Dienststellen beim Gouvernement in Rabaul gliedern sich in das eigentliche Gouvernementsbureau, die Hauptkasse, die Bauverwaltung, das Hauptlager, das Vermessungsbureau, die Expeditionstruppe und den Botanischen Garten. Daneben unterstehen dem Gouver-neur noch unmittelbar die gesamte Medizinalverwal-tung einschließlich des Veterinärwesens.

Als beratende Körperschaft steht dem Gouverneur über-dies ein Gouvernementsrat zur Seite, der aus fünf amtlichen und sieben nichtamtlichen Mitgliedern be-steht und der vor Beschlußfassung über alle wichtigeren Angelegenheiten, so vor allen Dingen über die Aufstel-lung des Etats für das Schutzgebiet gehört wird.

Die Lokalverwaltung gliedert sich in Bezirksämter und Regierungsstationen. Bezirksämter bestehen zurzeit in Rabaul für die Insel Neupommern, einschließlich der ihr vorgelagerten Inseln sowie der Wituinseln (Franzö-sische Inseln), in Käwieng für den nördlichen Teil von Neumecklenburg und Neuhannover nebst den vorgela-gerten Inseln, sowie der St. Matthias- und Sturminseln; in Friedrich-Wilhelmshafen für diejenigen Teile von Kaiser-Wilhelmsland, die nicht einer unmittelbaren Regierungsstation unterstellt sind, in Ponape für das Gebiet der Ost- und Zentralkarolinen sowie der Mar-shallinseln, und in Jap für das Gebiet der Westkaro-linen, Palauinseln und Marianen.

Regierungsstationen, an deren Spitze je nach der Bedeu-tung des Bezirks ein Stationsleiter II. oder III. Klasse steht, befinden sich zurzeit in Namatanai für das süd-liche Neumecklenburg nebst vorgelagerten Inseln, in Kieta auf Bougainville für die Salomoninseln Buka und Bougainville, sowie die nördlich davon liegenden Nissan- und Pinepilinseln, in Manus für die Admirali-tätsinseln, in Morobe für das Grenzgebiet im Süden von Kaiser-Wilhelmsland und endlich in Eitape (Berlin-hafen) für das nordwestliche, bis an Niederländisch-Neuguinea grenzende Gebiet von Kaiser-Wilhelmsland. Diese Regierungsstationen sind selbständig und unter-stehen unmittelbar dem Gouverneur. Sie sind außer dem Stationsleiter in der Regel noch mit einem Polizei-meister, einem Sanitätsgehilfen und 40-50 Polizeisol-daten besetzt.

Im Inselgebiet der Karolinen, Marianen, Palau- und Marshallinseln bestehen Stationen in Jaluit für das Gebiet der Marshallinseln, in Nauru für diese Insel, in Saipan für die Gruppe der Marianen, in Korror für die Palauinseln, abgesehen von Angaur, in Truk für die die-sen Namen tragende Inselgruppe und endlich in Angaur (Palauinseln) für diese Insel. Weitere Stationen befin-den sich sodann in Herbertshöhe und seit 1913 auch in Angorum am Mittellauf des Kaiserin-Augustaflusses. Diese Stationen sind den betreffenden Bezirksämtern in Rabaul, Ponape, Jap und Friedrich-Wilhelmshafen un-terstellt.

Die Bezirksämter sowie die erwähnten Stationen haben die gesamten lokalen Verwaltungs- und Polizeiangele-genheiten für die Weißen wie die Eingeborenen zu er-ledigen.

Die Gerichtsbarkeit über die Weißen wird ausgeübt durch das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Bezirksrichter. Der Sitz des Obergerichts ist Rabaul. Bezirksgerichte bestehen in Rabaul, Friedrich-Wil-helmshafen, Ponape und Jap. In beschränktem Maße üben auch die Stationsleiter richterliche Geschäfte aus. Ein besonderer Bezirksrichter ist nur für den Bezirk Rabaul bestellt, im Gebiete der übrigen Bezirke und Stationen nimmt zurzeit noch der Bezirksamtmann im Nebenamt die bezirksrichterlichen Geschäfte wahr.

Für Kaiser-Wilhelmsland ist noch ein besonderer Bezirksrat eingerichtet, der in ähnlicher Weise wie der Gouvernementsrat für die Zentralverwaltung so für die lokalen Interessen Kaiser-Wilhelmslands nach Bedarf vom Bezirksamtmann in Friedrich-Wilhelmshafen zu-sammenberufen wird. Er ist im übrigen in gleicher Wei-se beratende Behörde wie der Gouvernementsrat.«


1906 werden die bis dahin als eigenes Schutzgebiet mit einem eigenen Landeshauptmann geführten Marshall-Inseln mit der zur Kolonie der Marshall-Inseln zuge-hörigen, aber weit südlich von ihnen liegenden Insel Nauru dem Schutzgebiet Deutsch Neuguinea einver-leibt.

Die Angliederung ist zunächst nur lose. Die weite Ent-fernung und mit ihr die Seltenheit direkter Verbindun-gen verhindern eine stärkere Beeinflussung der Ver-waltung von der Hauptstadt Herbertshöhe oder später von der neuen Hauptstadt Rabaul aus.

Erst 1909 wird durch die Schaffung einer regelmäßigen Dampfer-Verbindung und durch häufigere Besuche des Gouverneurs oder seines Vertreters ein engerer Zusam-menschluß ermöglicht, sodaß 1910 auch die Finanzver-waltung des Inselgebiets mit der von Neu Guinea ver-einigt und ein gemeinsamer Etat aufgestellt werden kann. Mit dieser Vereinheitlichung der Verwaltung geht zugleich eine Vereinfachung des Verwaltungsapparates einher. 


Die weiße und die japanische Bevölkerung Deutsch Neu-guineas wächst stetig. Am 1. April 1899 zählt man 200 Weiße in der Kolonie. 1912 sind es 1147 Weiße und 131 Japaner, davon 897 Deutsche und 109 Briten. 1913 sind 1255 Weiße und 172 Japaner im Schutzgebiet. Die Zahl der Deutschen beträgt zum gleichen Zeitpunkt 1005 und die der Briten 112. Die genaue Aufschlüsselung der 1427 Weißen und Japaner am 1. Januar 1913 in der Kolonie sieht an Zahlen außer den 1005 Reichsdeutschen und 172 Japanern 112 Engländer (darunter 61 sogenannte Kolonialengländer), 23 Holländer, 19 Österreicher, 15 Nordamerikaner, 14 Spanier, 11 Schweden, 9 Schweizer, 6 Russen, 4 Luxemburger, 3 Belgier und je 1 Dänen, Nor-weger und 21 sonstige Staatsangehörige oder Personen ohne eine besondere Staatsangehörigkeit und 281 Mischlinge. Das Verhältnis dieser Bevölkerung zwischen Männern und Frauen beträgt etwa auf drei Männer eine Frau.

Die Zahl der Japaner erklärt sich aus der Nähe Japans zur westlichen deutschen Inselwelt im Pazifik und folglich orientiert sich dort der Handel entsprechend nach Japan. Melanesien dagegen liegt Australien nahe und so ist die Zahl der Briten dort verständlich und der Handel mit Australien. So steht Australien nach Deutschland an zweiter Stelle in der Außenhandelsbilanz von Deutsch Neuguinea.

Von der erwachsenen nicht eingeborenen männlichen Bevölkerung von 1012 am 1. Januar 1913 sind 232 Missio-nare und Geistliche, 172 Kaufleute, ebenfalls 172 Ansied-ler, 150 Handwerker oder Arbeiter, 109 Regierungsbe-amte und 77 Seeleute und Fischer.

An nichteinheimischer farbiger Bevölkerung werden in Deutsch Neuguinea gezählt:

Chinesen…………………………….. 1912: 926    1913: 1141

Malaien bzw. Javaner……………… 1912: 127      1913: 158

Tagalen……………………………….. 1912:  52      1913:   78

Juden………………………………….. 1912:    4      1913:     7

Nichteinheimische Südseeinsulaner…1912: 101  1913: 258

Die Chinesen arbeiten meist als Handwerker, Pflanzer, Händler, Köche und dergleichen; in Nauru und Angaur auch als Phosphatarbeiter. Die schnelle Steigerung der Zahl der Chinesen im Schutzgebiet wird von der Regie-rung auch als Gefahr angesehen. Auf der Sitzung des Gouvernementsrats am 6. Februar 1914 weist Gouver-neur Hahl darauf hin, daß gerade die Spielsucht der unteren Klasse der Chinesen auf die Eingeborenen übergreifen könnte.

 

Kategorien
Leben und Ereignisse in der Kolonie I

Wie in deutschen Landen kleine Wirtshäuser Namen wie »Zum goldenen Apfel oder »Zur Weintraube« tra-gen, so gibt es in der Südsee verschiedene »Restaurants zur Kokosnuß«. »Restaurant« auch dann, wenn es nur eine niedrige, aus Bierkistenbrettern zusammengezim-merte Bude mit Palmendach ist.

Ein typisches Beispiel ist die »Kokosnuß« auf Jap in den Westkarolinen. Eine Szene aus dieser Kneipe aus dem Jahre 1912 veranschaulicht das abendliche Leben vieler Südseemänner. Am Stammtisch werden die Neuigkeiten aus der Welt von der Kabelstation auf Jap besprochen, die Koprageschäfte sind Gesprächsthema und die son-stigen Erlebnisse auf der Insel. Immer wieder rufen die Gäste: „Monkey, make him Bier open!“ Das heißt, der kleine schwarze Kellner soll eine Bierflasche von dem dicken Exportbier öffnen. Die drei ›Monkeys‹ der »Kokos-nuß« sitzen im Hintergrund um einen großen Bottich mit einer kühlenden Sodamischung und drehen in dieser Ersatzeisfabrik unaufhörlich Bierflaschen herum. Auf den Ruf „Make him Bier open!“ schraubt der kleine, auf dem Fußboden sitzende Kanaker den Korkenzieher in die Flasche, klemmt sie zwischen seine Füße – klack, ist der Propfen draußen.

Rums – gibt es einen Krach. Einer der Stammgäste, ein ganz langer, verknöcherter und sehr wortkarger Mann ist unter den Tisch gefallen.

„Macht nischt, macht nischt,“ sagt der Wirt einem neuen, ob des Ereignisses erschreckten Gast, „passiert alle Tage,“ und stellt das umgekippte Bierglas wieder hin.

Um die unter dem Tisch liegende Bierleiche bemühen sich zwei Monkeys, die bis dahin schweigend hinter ihrem durstigen Master gesessen hatten. Der eine stülpt sich den viel zu großen Tropenhelm seines Herrn auf, der andere nimmt dessen Stock unter den Arm, und dann tragen sie den Master am Kopf und an den Füßen heimwärts, die Hände schleifen über den weißen Sand, alles gut eingeübt.

Am Stammtisch geht die Unterhaltung weiter. „Ja, ja, getrunken wird in der Südsee eine ganze Menge, kein Wunder bei der Hitze ’s ganze Jahr hindurch. Feines Geschäft!“ fügt der Gast zum Wirt gesagt hinzu.

Aber der Wirt der »Kokosnuß« antwortet: „Nicht mehr so gut wie früher, längst nicht mehr das! Früher, wissen Sie – wie hier noch keiner Bier trank, nur Genever, silberklaren Genever!“



Zum Schutz des Fischbestandes wird das Dynamitfi-schen in der Kolonie verboten. Laut Verordnung des Gouverneurs von 1. Dezember 1904, Paragraph 1, Absatz 1 wird »mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft«, sollte jemand »unter Anwendung von Sprengstoffen fischen«.

Das Überwachen dieser Verordnung ist in der endlosen Inselwelt von Deutsch Neuguinea in der Praxis unmög-lich und so hält sich kein Europäer an die Verordnung, erst recht nicht, wenn er auf irgendeiner abgelegenen Insel hauptsächlich von Fisch lebt. Aber auch etwa der in Rabaul stationierte Kreuzer Cormoran fischt mittels Dynamit für die Versorgung der Besatzung mit Fisch. Der Kreuzer hat zwar ein großes Fischnetz an Bord, und unter den Matrosen sind auch einige Berufsfischer, aber das Netz erweist sich für tropische Verhältnisse als un-geeignet, bleibt an den zackigen Korallen hängen und zerreißt. Paul Ebert, von 1911 bis 1913 Kommandant der Cormoran, über das Dynamitfischen: »Ein Kundiger kann es auch vermeiden, hierbei unnütz junge Brut zu töten, da die Fische meist in Schwärmen gleicher Größe aufzutreten pflegen. Es erfordert einiges Geschick die entzündete Patrone rechtzeitig ins Wasser zu werfen, und tatsächlich kommen häufiger Unglücksfälle dabei vor. Aber unter den farbigen Hausjungen der Ansiedler waren immer einige, die große Übung darin besaßen, und durch solche ließ ich gelegentlich für unsere Be-satzung eine hochwillkommene Fischmahlzeit beschaf-fen.«


Für den Dienstverkehr zur See des Gouverneurs dient seit 1903 die in Stettin bei der Werft Stettiner Vulkan erbaute 62 m-Yacht Seestern. Seit dem 3. Juni 1909 ist die Seestern nach ihrer Ausreise von Brisbane in Aus-tralien, wo Reparaturen vorgenommen worden waren, verschollen. Aufgrund der schlechten Kommunika-tionsverbindungen – die Seestern besitzt keine Funkan-lage und Rabaul ist nicht an das Telegraphenkabelnetz angeschlossen – wird der Dampfer erst im Juli von den deutschen Behörden vermißt. An der Suche nach der Seestern sind unter anderem das Vermessungsschiff Planet und der Kleine Kreuzer Condor sowie australi-sche Schiffe beteiligt. Am 25. August 1909 trifft die Condor nach 18-tägiger Suche nach der verschollenen Yacht in Brisbane ein und die Suche wird endgültig auf-gegeben. Es werden niemals Wrackteile oder irgend-welche anderen Hinweise auf das Verschwinden der Seestern gefunden.

Als Ersatz für die verschollene Seestern wird von der Werft Bremer Vulkan in Vegesack die Komet gebaut. Sie erreicht im August 1911 Rabaul. Die stattliche 69 m-Regierungsyacht hat Wohnräume für den Gouverneur und seine Begleitung. Die Besatzung besteht aus einer farbigen Mannschaft, während die Offiziere vom Nord-deutschen Lloyd zur Verfügung gestellt werden.

Kategorien
Verkehr I

Kategorien
Wirtschaft

Das Haupterzeugnis der Wirtschaft von Deutsch Neu-guinea ist Kopra. Kopra wird aus den Früchten der Kokospalme gewonnen. Die reife grüne Kokosnuß wird geschält, ihr brauner Kern wird aufgebrochen und das weiße Fruchtfleisch wird getrocknet. Aus dem getrock-neten Fruchtfleisch wird in Europa durch auspressen Öl gewonnen. An der Sonne getrocknete Kopra gilt als die wertvollste, weil sie den höchsten Ölanteil hat. An zwei-ter Stelle kommt die unter Hallendächern durch das aus der äußeren Schale der Kokosnuß gewonnene Brenn-material durch Feuer getrocknete Kopra. Die minder-wertigste und billigste Kopra ist die Handelskopra. Sie wird von Aufkäufern den Einheimischen mit Geld oder Tauschwaren abgehandelt und ist durch die unsachge-mäße Behandlung der Eingeborenen verschmutzt und am wenigsten ölhaltig.

Um den Kopraexport zu steigern wird auf Anordnung des Gouverneurs jedem Dorf der Besitz einer bestimm-ten Anzahl von Kokospalmen auferlegt und wenn zu-wenig festgestellt werden muß entsprechend nachge-pflanzt werden.

An weiteren Handelswaren gibt es Schildpatt, Perlmut-ter und Trepang. Schildpatt sind die Rückenschilde bestimmter Schildkrötenarten, die im Kunsthandwerk Verwendung finden. Perlmutt ist eine innere glänzende Schicht mancher Muschelarten und wird im Kunst-handwerk in Europa verarbeitet. Das Zentrum für die Perlmuttverarbeitung in Deutschland ist Frankenhau-sen in Thüringen. Trepang sind Seegurken, die über den Meeresboden kriechen und aus dem Sand Algen und Kleinstlebewesen filtern. Sie werden als begehrte Leckerbissen nach China verkauft.


Die Plantage ist die landwirtschaftliche Fabrik in den Tropen. Angeworbene Arbeiter für die Plantagen sind meistenteils in Kolonnen auf einer Plantage tätig. Ihre Hauptarbeit besteht in der Pflege der Anpflanzungen, das heißt Unkraut jäten. Das tropische Klima läßt alles schnell wachsen und so müssen die Nutzpflanzen vor dem sonstigen sprießendem Grün geschützt werden.

Der Tagesablauf auf einer Plantage läßt sich gut nach-vollziehen anhand einer Auflistung der Arbeiter und ihrer Tätigkeiten auf einer Plantage der Neuguinea-Kompagnie auf der Insel Witu im Bismarck-Archipel am 2. Juli 1908:

Um 5.30 Uhr ein langgezogener, dumpfer Ton mit der Triton-Schnecke. Rund 140 verschlafene Arbeiter ver-sammeln sich auf dem Appellplatz vor dem Stations-gebäude. Plantagenassistent Karl Viehweg teilt die Ar-beiten ein.

Aufseher Li Kau erhält 11 Arbeiter, Ab Him 6, Lom Tag 8, Ab Sing 7, Tscham Fat 8. Die Aufseher sind meistens Chinesen, die Arbeiter sind angeworbene Einheimische. Diese fünf Arbeitsgruppen sind angesetzt für Boots-reparatur, Bau von Haus, Schweinestall und Brücke; Feuerholz holen.

Zum Unkrauthacken in den Plantagen: 37 Arbeiter, 5 Weiber. Gras in der Kokospalmenplantage mit Hau-messer abschlagen: 6 Arbeiter, 10 Weiber. Kopra aus den Nüssen herausschälen: 10 Arbeiter, 6 Weiber. Dampfer Siar entladen, dann Baumscheiben – das un-mittelbare Umfeld eines Stammes – von Kokospalmen reinigen: 11 Arbeiter. Großes Boot zur Fahrt nach Lama; Wellblechplatten für Haus mitnehmen: 7 Arbeiter. Mittagessen kochen: 5 Köche.

Weiter finden sich an Meldungen:

Krank: Katambang, Mariga, Tomaing

Entlassen: Marangas wegen unheilbarer Krankheit in seine Heimat entlassen, wird von der Siar mitgenom-men, die seit gestern im Hafen liegt.

Kaloga Kontrakt beendet

Triwaro  Kontrakt beendet     

Gestorben: Kasaik, vermutlich an Blasenlähmung?

Urlaub: Gau, Wagalli. Beide zum Totenfest nach Bururu

Sonstiges: Nemi kam nicht zum Antreten; Lohn abziehen

Ariol und Mariga erhalten je ein neues Haumesser

Iwalicki beschwert sich über Waringlei, der ihn geschlagen hatte.


Die Entwicklung der Plantagenwirtschaft durch die Weißen läßt sich an den entsprechenden Zahlen ablesen. Die Nachfrage nach Land für Plantagen steigt. Sind 1911 162.500 ha Pflanzungsareal, so sind es 1912 171.000 ha und 1913 185.000 ha. Bei der Abgabe von Land wird von der Kolonialverwaltung dafür gesorgt, daß genug Land für die einheimische Bevölkerung zur Verfügung bleibt.

Für Kopra sind am 1. Januar 1912 28.165 ha mit Kokos-palmen bestanden und am 1. Januar 1913 32.264 ha. Von dem Bestand von 1913 sind 12.289 ertragsfähig.

Trotz der wachsenden europäischen Plantagenwirt-schaft liefern die Einheimischen weiterhin den bei weitem größten Anteil an der Kopraproduktion. Andere Anbauprodukte sind in nur sehr geringen Mengen gepflanzt wie Kaffee, Sisal, Muskatnuß, Tabak, Lemon- und Zitronellgras. Erwähnenswert sind nur noch Kakao und Kautschuk als Anpflanzungen. Kakao ist 1913 mit 394 ha vertreten, wovon 205 ha im Ertrag stehen und bei Kautschukgewächsen sind 1913 1597 ha angebaut mit 937 ha im Ertrag. Aber bei allen Kulturen ist eine beständige Steigerung der Anbauflächen zu beobachten. Diese Einseitigkeit auf die Kokospalme als Monokultur ist natürlich eine Gefahr für die Wirtschaft von Deutsch Neuguinea und deshalb hat man im Oktober 1911 einen landwirtschaftlichen Sachverständigen angestellt als Leiter des Versuchsgartens in Rabaul, der für eine größere Vielfalt der pflanzlichen Produktion sorgen soll und in seinen ersten Berichten bereits viel Wichtiges und Wertvolles in dieser Richtung geleistet hat.

Bei der Nutzung der Urwälder sind noch Möglichkeiten für die Holzwirtschaft und den Export. Viehzucht für den Export oder für den einheimischen Markt existiert praktisch nicht bis auf die Schweinezucht der Einheimi-schen für den Eigenbedarf. Viehzucht wird von den Pflanzungen und Ansiedlern nebenher betrieben, aber neuerdings mit wachsendem Erfolg. Der Viehbestand in Deutsch Neuguinea ergab nach der Zählung von 1913 2706 Schweine, 2572 Stück Rindvieh, 175 Wasserbüffel, 471 Pferde, 17 Esel, 6 Maultiere, 891 Schafe, 556 Ziegen und 15.019 Stück Federvieh.

1911 werden Schildplatt, Perlmutterschalen und ähn-liches und Muscheln für 313.800 Mark ausgeführt und 1912 für 182.000 Mark. Paradiesvogelbälge wurden 1911 8779 Stück für 278.000 Mark ausgeführt und 1912 9840 für 449.000 Mark. Seit nun die Paradiesvogeljagd für eineinhalb Jahre verboten ist zum Schutz der Vögel fällt dieser Posten für den Außenhandel zunächst weg und damit auch die nicht unbeträchtlichen Einnahmen der Regierung daraus. Da aber nach den Berichten der 1913 zurückgekehrten Mitglieder der Kaiserin Augusta-strom-Expedition eine Gefahr für die Vernichtung der Paradiesvögel zur Zeit nicht besteht, dürfte die Jagd auf diese prachtvollen Vögel wohl bald wieder zugelassen werden.

Im Bereich Kaiser Wilhelmsland und Bismarck-Archi-pel ist der Bergbau noch ganz unentwickelt und in sei-nen Aussichten noch absolut nicht überschaubar. Gold wurde gefunden, aber 1912 ganze 65 Gramm für 1400 Mark ausgeführt. Im Eitapebezirk wurde Erdöl entdeckt. Zur Untersuchung der Erdölvorkommen im Kaiser Wilhelmsland hat der deutsche Reichstag im Frühjahr 1914 eine ansehnliche Summe bewilligt und eine Ver-fügung des Reichskanzlers vom 26. Februar 1914 hat dem Landesfiskus des Schutzgebietes Sonderberechti-gung zum ausschließlichen Schürfen und Bergbau auf Bitumen im festen, flüssigen und gasförmigen Zustande erteilt.    

Der Phosphatabbau im Inselgebiet ist der größte Wert im Außenhandel Deutsch Neuguineas. 1910 178.000 t, 1911 133.000 t und 1912 193.000 t. Der Einbruch im Jahre 1911 lag an ungünstigen klimatischen Verhältnissen, die Schwierigkeiten der Trocknung und Verladung des Phosphats mit sich brachten. Der Bestand des in zigtausenden von Jahren abgelagerten Vogelkots, der nun als Phosphat abgebaut wird, wird 1913 auf Feis mit 300–600.000 t geschätzt, auf Angaur mit 1½ bis 2½ Millionen t und auf Nauru wird die alte Schätzung von 42 Millionen Tonnen nun als viel zu niedrig angesehen. So wird also der Phosphatabbau noch auf Jahrzehnte zur Ausfuhr aus der Kolonie beitragen, aber der Wert der Kopraausfuhr von den sich ausbreitenden Kokosplan-tagen beginnt schon den Wert der Phosphatausfuhr zu übersteigen. 

Bei der Einfuhr ist Tabak bemerkenswert. Werden 1911 Tabakwaren im Wert von 149.000 Mark eingeführt, so sind es 1912 schon Tabakwaren im Wert von 392.000 Mark.

Ein- und Ausfuhr Deutsch Neuguineas 1901-1912 in Mark

                              Einfuhr              Ausfuhr

1901                     2.879.000          2.562.000

1902                     3.276.000          2.085.000

1903                     4.265.000          2.499.000

1904                     3.480.000         2.247.000

1905                     5.471.000          2.369.000

1906                     5.492.000          2.615.000

1907                     5.720.000          3.470.000

1908                    5.090.000          6.053.000

1909                     6.461.000          8.328.000

1910                     5.929.000        14.665.000

1911                      8.015.000        12.026.000

1912                     9.207.000        12.087.000


Der Völkerkundler Karl Sapper schreibt über das Geld-wesen in Deutsch Neuguinea: »Als Geld dient zur Zeit [1914] im öffentlichen Verkehr nur noch das deutsche Geld, nachdem die schönen Münzen der Neu-Guinea-Compagnie seit 1909 außer Kurs gesetzt sind und auch an den öffentlichen Kassen seit dem 15. April 1914 nicht mehr angenommen oder umgetauscht werden. Das treffliche, freilich in den verschiedenen Landschaften recht verschiedene Eingeborenengeld (Muschelgeld, Hunde-, Schweine-, Opossum-Zähne, Steingeld usw.) ist für Europäer verboten (durch Verordnung vom 30. Mai 1913; jedoch ist die Verwendung von Hundezähnen als Geld in Kaiserwilhelmsland und auf den Admiralitäts-inseln noch bis zum 1. April 1915 gestattet, Amtsblatt 1913, Seiten 255 und 267). Leider scheinen diesem für das Wirtschaftsleben der Eingeborenen zweifellos sehr ein-schneidenden Verbot keine eingehenden ethnologi-schen Untersuchungen über dessen mögliche Rückwir-kung auf die Eingeborenen vorausgegangen zu sein, da in der Diskussion in der Gouvernementsrats-Sitzung vom 13. November 1913 nur der Standpunkt der Euro-päer genauer ventiliert worden ist…

Am Anfang des Jahres 1913 war sogar darüber beraten worden, ob nicht der Gebrauch des Muschelgeldes auch zwischen den Eingeborenen verboten werden sollte, desgleichen auch die Fahrt nach Nakanai (Neupom-mern), wo die Eingeborenen die als Ausgangsmaterial für Herstellung gewisser Muschelgeldsorten dienenden Muscheln zu fischen pflegen. Hoffentlich wird aber eine so schwerwiegende und zudem schwer durchzuführen-de Maßregel nicht ohne Not zum Beschluß erhoben!«

              

Kategorien
Polizeiwesen

Für den Schutz der Kolonie im Inneren gibt es die ein-heimische Polizeitruppe aus farbigen Polizeisoldaten unter deutscher Führung, die aus rund 600 Mann be-steht. Als die besten Polizeisoldaten gelten die kräftigen kohlenschwarzen Männer der Salomoninseln, die des-halb auch bevorzugt in die Truppe eingestellt werden.

Ein deutscher Hauptmann steht der ganzen Polizei-truppe der Kolonie vor. Er gehört zum Gouvernement in Rabaul und ihm unterstehen die überall verteilten deut-schen Polizeimeister, ehemalige Unteroffiziere, denen die einheimischen Polizeisoldaten unterstehen. Die Un-teroffiziere der Polizeitruppe sind wiederum schwarze Einheimische. Die Polizeimeister sind oft die einzigen Regierungsvertreter in einem weitausgedehnten Bezirk und haben eine Polizeitruppe unter sich, deren Stärke je nach den Bedürfnissen ganz verschieden ist.

Die Polizeitruppe ist in Einheiten von 40 bis 50 Mann auf den Regierungsstationen der Kolonie stationiert. Diese Polizeiverbände können auch mit jeder Art gerade ver-fügbarem Schiff zu jedem Küstenort im Schutzgebiet transportiert werden für Strafaktionen gegen unbotmä-ßige Dörfer oder Eingeborenenstämme. Normalerweise geht es dabei um die Sühne für die Ermordung von Weißen oder von farbigen Angestellten von Weißen oder um die Bekämpfung von Kannibalismus und Stammesfehden.

Bei jedem Einsatz der Polizeitruppe wird darauf ge-achtet, daß stets Polizeisoldaten aus anderen Gebieten, Stämmen und Völkern als die der zu bestrafenden Zielgruppe eingesetzt werden.

Die Regierungsyacht Seestern ist schon als Transporter für die Polizeitruppe verwendet worden und auch die seit 1911 als Ersatz für die verschollene Seestern in Dienst stehende neue Gouverneursyacht Komet hat Raum für die Unterbringung farbiger Polizeitruppen an Bord und ist leicht bewaffnet mit einer Revolverkanone.


1911 beobachtet ein deutscher Marineoffizier im alten spanischen Fort von Ponape in den Westkarolinen das Exerzieren einer Einheit der Polizeitruppe. Die Uniform dieser Polizeisoldaten: Rotes Lendentuch, Lavalava ge-nannt, deutsches Soldatenkoppel mit der Aufschrift »Gott mit uns«, Seitengewehr, Gewehr Modell 98 und Khakimütze mit Schirm und Kokarde. Eine Gruppe von acht Soldaten steht still, Gewehr bei Fuß, die Brust weit nach vorn heraus, die Waden weit nach hinten durch-gedrückt, Finger lang. Davor der schwarze Unteroffizier. Er erklärt auf Pidgin-Englisch Wendungen: „Suppose me speak – rechtsum! – you turn mars belong you belong bush“ (Wenn ich sage ›rechtsum‹, dreht ihr euern Rücken nach dem Busch). – „And suppose me speak – linksum! – you turn mars belong you belong sodawater“, wobei unter sodawater die nahe Brandung des Meeres gemeint ist.

Die Wendungen der Truppe werden besonders stramm ausgeführt. Der Marineoffizier vermutet, entweder, weil er zuschaut, oder weil die »Maries«, die Frauen der Soldaten, die mit in der Kaserne wohnen, das Exerzieren aus den Fenstern beobachten.

Nach dem Exerzieren hält der deutsche Polizeimeister eine Instruktion ab. Thema: Der Kaiser. Es ist schwer, den schwarzen Jungen die Stellung des Kaisers klar-zumachen. Der Polizeimeister weiß sich jedoch zu helfen: „Suppose master pilis he speak, all boys he run“ (Wenn der Polizeimeister spricht, rennen alle seine Polizeisoldaten). Nach einer kurzen Pause fährt er fort „Suppose Doctor Hahl [Der Gouverneur] he speak, all master pillis he run.“ (Wenn der Gouverneur Doktor Hahl spricht, rennen alle seine Polizeimeister.) Der Instrukteur legt wieder eine kurze Pause ein, um seine Worte wirken zu lassen und sagt dann mit erhobener Stimme: „Suppose Kaiser he speak, all Doctor Hahl he run!“  


Die überwiegende Strafmethode gegen ungehorsame Arbeiter auf den Plantagen oder generelle Rechtsver-letzungen sind Hiebe mit dem Rohrstock. Von den Geheimräten der Kolonialverwaltung in Berlin sind als Höchstmaß zehn Schläge vorgesehen und nicht mehr als 25 Schläge innerhalb von zwei Wochen. Andere zugelassene Disziplinarmaßnahmen sind Kürzung der Lebensmittelration für eine Woche, keine Tabakaus-gabe, unbezahlte Mehrarbeit bis zu drei Stunden pro Tag an höchstens drei Tagen der Woche, Haft bis zu drei Tagen und 20 Mark Strafe, also ein zweieinhalbfacher Monatslohn. Was allerdings tatsächlich auf den vielen Plantagen an Strafen verhängt wird ist eine andere Angelegenheit. Ein Arbeiter hat aber das Recht sich beim Gouverneur zu beschweren, wenn er sich unge-recht bestraft fühlt. Dann wird die Angelegenheit nach-geprüft und der zuständige Weiße muß den Grund für die Bestrafung angeben. Doch welcher Einheimische wagt sich schon zum Kaiserlichen Gouverneur, der obendrein vielleicht auch noch hunderte oder gar weit über tausend Kilometer entfernt in seiner Hauptstadt sitzt?

Als erschwerend kommt das verschiedene Rechtsver-ständnis der Eingeborenen und der Europäer hinzu. Wenn etwa Land an Weiße verkauft wird bleibt in manchen Gegenden nach dem Verständnis der Einhei-mischen der Besitz an bestimmten Fruchtbäumen auf dem Land im Eigentum von einzelnen Dorfbewohnern weiter erhalten. Wenn also der Baumbesitzer zur Reife-zeit die Früchte seines Baumes aberntet wird er aber vom neuen weißen Landbesitzer wegen schweren Feld-diebstahls vor Gericht gestellt. Der ›Täter‹ leugnet vor Gericht seine Tat auch gar nicht, denn er fühlt sich ja im Recht. Vom weißen Gericht wird er aber unter Um-ständen schwer bestraft. Andererseits sind die von den Weißen verhängten Strafen oftmals viel milder als wenn sie von den Einheimischen geahndet worden wären. Das einheimische Recht ist zum Teil viel drastischer – oft verbunden mit unfaßbaren Grausamkeiten – als das Strafrecht der Weißen, sodaß dem Delinquenten etwa die Stockhiebe, oder die Gefängnishaft, bei der er auch noch umsonst verpflegt wird, als harmlos erscheinen.

Nach den von Berlin aus vorgegebenen Vorschriften sind aber Stockhiebe bei Chinesen und Malaien ver-boten. Diese sind auf den Plantagen die unmittelbaren Vorgesetzten über die Einheimischen und sollen so auch im Strafrecht über diese gestellt werden, um ihre Führungsposition zu stärken. 

Eine weitere Quelle für Rechtsstreitigkeiten sind solche zwischen den verschiedenen Völkern und Stämmen untereinander, besonders auf den Plantagen. Sind auf einer Plantage Chinesen, Malaien, Melanesier und etwa Leute von verschiedenen Papua-Stämmen beschäftigt, sind Schlägereien vorprogrammiert. Messerstechereien werden schwer bestraft, deshalb ist die Faust das Mittel der ›Verständigung‹ bei Auseinandersetzungen, wobei zuweilen auch die ebenso verbotenen Schlagringe An-wendung finden. Es fängt an mit der schwierigen Ver-ständigung zwischen den Volksgruppen. Pidgin-Englisch ist die Verkehrssprache, aber auch diese Hilfssprache muß erst einmal gelernt sein. So können aus sprach-lichen Mißverständnissen schnell Handgreiflichkeiten entstehen.

Der Hauptstreitpunkt zwischen den Kontrahenten sind aber Frauen.

Kategorien
Kriegsmarine

Zu der einheimischen Polizeitruppe von 600 Mann Poli-zeisoldaten für die Sicherung der Kolonie im Inneren kommen die Kriegsschiffe der Australischen Station der deutschen Marine hinzu. Die Australische Station um-faßt das Seegebiet von Australien und die Südsee. Die Kriegsschiffe der Australstation sind also nicht nur für Deutsch Neuguinea zuständig, sondern auch für die deutsche Kolonie Samoa weit im Osten von Deutsch Neuguinea und für politische und repräsentative Auf-gaben im Westpazifik allgemein. Wenn notwendig können die Schiffe der Australischen Station unterstützt werden von Schiffen des Ostasiatischen Geschwaders in Tsingtau. Hauptsächlich das australische Sydney, und mit dem Ausbau des deutschen Hafens von Tsingtau vermehrt auch Tsingtau, werden für Wartungs- und Reparaturarbeiten der Schiffe der Australischen Station genutzt. Sydney ist auch der Hafen für die jährliche Ablösung jeweils der Hälfte der Besatzungen der Schiffe der Australstation. Die Ablösung von 1913 beschreibt der nun scheidende Kommandant von SMS Cormoran, Paul Ebert: »Mit dem Lloyddampfer Roon trat ich Mitte April die Rückreise an. Halb Sydney schien sich an Bord eingefunden zu haben, um scheidenden Freunden das Geleit zu geben. Am Kai spielte die Kapelle unseres Vermessungsschiffes Planet die Abschiedsweise ›Muß i denn …‹ ein letzter Gruß aus der unvergeßlichen Süd-see.«

In der Regel sind ein bis zwei Kolonialkriegsschiffe auf der Australischen Station, also Schiffe, die für einen Seekrieg praktisch nicht zu gebrauchen sind, sondern nur zum Beeindrucken von Eingeborenen und für die Niederschlagung von Aufständen von Einheimischen. Als Heimathafen der Australstation dient der Hafen der Insel Matupi in der Blanche-Bucht, in der schließlich auch Rabaul gebaut wird. Auf Matupi hat das Handels-haus Hernsheim & Co. seine Hauptniederlassung in der Südsee. Das Handelshaus hat vor Ort Warenlager und ein Kohlenlager, welche die Kriegsschiffe für ihre Be-kohlung und Versorgung nutzen.

Als Stationsschiffe der Australstation dienen Kreuzer, die in der ersten Hälfte der 1890er Jahre speziell für den Auslandseinsatz gebaut wurden. Es sind Dampfschiffe, die aber auch mit einer Besegelung ausgestattet sind, zur Schonung der Kohlenvorräte, insbesondere bei den riesigen Entfernungen im Pazifik. Diese Schiffe führen nicht nur die übliche Geschützbewaffnung, sondern haben als Auslandskreuzer auch genug Besatzung an Bord für militärische Landungsunternehmen, also für Infanterieeinsätze an Land.

Anfang 1900 sind zwei Kreuzer auf der Australstation vertreten, die Seeadler und die Cormoran. Im Juli 1900 wird aber die Seeadler wegen des Boxeraufstandes in China nach China abgezogen und kehrt nicht mehr zur Australstation zurück, sodaß nun nur noch ein Kriegs-schiff auf der Australstation verbleibt. 1903 löst die Con-dor die Cormoran als Stationsschiff auf der Austral-station ab.

Unter ungünstigen Umständen wäre die Cormoran bereits 1899 auf dem Wirbelwind-Riff, 60 Seemeilen westlich der Witu-Inseln im Bismarck-Archipel, verlo-rengegangen. In der Nacht vom 23. zum 24. März 1899 läuft der Kreuzer bis zur Schiffsmitte auf das Riff auf und der Bug ragt einen Meter aus dem Wasser. Da das Schiff durch Umstauen von Kohle und Munition nicht losge-bracht werden kann, wird die Dampfpinasse mit einem Beiboot mit Kohleladung im Schlepp, zur Versorgung der Dampfmaschine der Pinasse, mit 13 Mann losge-schickt, um im 162 Seemeilen entfernten Friedrich-Wilhelmshafen Hilfe zu holen. Nach 50 Stunden Fahrt erreicht die Pinasse Friedrich-Wilhelmshafen und trifft dort wie erwartet auf den Reichspostdampfer Stettin. Die Stettin geht sofort auf Fahrt zur Cormoran. Der Kommandant der Cormoran rechnet aber mit der Möglichkeit, daß die Dampfpinasse auf See verschollen geht und muß auch das Einsetzen von schlechtem Wetter befürchten, welches sein Schiff auf dem Riff zerschlagen würde, und versucht mit eigenen Mittel sein Schiff zu retten. Alles Entbehrliche sowie Munition und Kohlen werden auf das Riff umgeladen oder über Bord geworfen. Die Geschütze werden in das Achter-schiff transportiert und Fock- und Großmast gekappt. Durch diese Maßnahmen schwimmt der Kreuzer frei.

Am 29. März 1899 trifft die Stettin am Unglücksort ein und nach Anbordnahme des noch Auffindbaren und des an Land verlagerten Materials treten beide Schiffe die Fahrt nach Friedrich-Wilhelmshafen an. Dort erweist sich, daß der Rumpf des Kriegsschiffes nur geringe Schäden davongetragen hat, die in Sydney repariert werden.


Im Oktober 1906 kommt das Vermessungsschiff Planet der Kaiserlichen Marine von Deutschland kommend im Bismarck-Archipel an, seiner zukünftigen Hauptwir-kungsstätte. In der pazifischen Inselwelt ist dieses 1905 gebaute Spezialschiff für alle möglichen wissenschaftli-chen Messungen zuständig, die wichtig für die Siche-rung der militärischen und zivilen Schiffahrt sind. Die Forschungsarbeiten des Schiffes werden von den Offi-zieren der Besatzung selbst durchgeführt, die dafür in Deutschland eine besondere Ausbildung erhalten ha-ben. Zudem wird die Planet von der Kolonialverwaltung Deutsch Neuguineas auch zu anderweitigen Zwecken, hauptsächlich Transportaufgaben, eingesetzt.

Die Planet ersetzt das alte 1879 gebaute Kanonenboot Möwe, welches aber seit 1895 hauptsächlich als Ver-messungsschiff in der deutschen Südsee im Einsatz war. Im August 1905 geht die nun seit 25 Jahren im Tropen-einsatz befindliche Möwe von ihrem Hauptstützpunkt Matupi nach Tsingtau, wo der verbrauchte Schiffs-körper noch als Hulk Verwendung findet.


Der Kreuzer Cormoran wird nach einer Grundüber-holung erneut zur Australstation beordert und ist seit 1909 wieder in Deutsch Neuguinea und Samoa einge-setzt.

Am ebenfalls in der Südsee eingesetzten Kreuzer Con-dor wird während einer im Mai 1913 durchgeführten Reparatur in Tsingtau die inzwischen starke Abnutzung des Rumpfes festgestellt. Die Condor erhält daher im November 1913 den Heimreisebefehl.

Auch die Cormoran muß nach fünf Jahren Einsatz in den Tropen des Pazifiks wieder in Grundreparatur und trifft dafür am 30. Mai 1914 in Tsingtau ein für eine monatelange Instandsetzung.

Das Schwesterschiff Geier von Condor und Cormoran war auf der Ostafrikanischen Station eingesetzt und begibt sich nach seiner Ablösung durch den modernen Kleinen Kreuzer Königsberg am 12. Juni 1914 von Daressalam, der Hauptstadt von Deutsch Ostafrika, auf die Fahrt nach Deutsch Neuguinea, wo die von ihr abzulösende Condor bereits im November 1913 die Heimreise angetreten hat. Ende Juli 1914 wird die Geier noch in Singapur bekohlt und versorgt, vor ihrer Weiterfahrt nach Deutsch Neuguinea.

Geier, Cormoran und Condor sind mittlerweile völlig veraltet und werden auch 1913/14 von Kleinen Kreuzern zu Kanonenbooten umklassifiziert, also deutlich herun-tergestuft in ihrer Eigenschaft als Kriegsschiffe.

Polizeiliche oder militärische Einsätze sieht man auch kaum noch als gegeben an in den Schutzgebieten Neu-guinea und Samoa und so werden diese Kriegsschiffe ab 1912 verstärkt zur Küstenvermessung der deutschen Kolonien eingesetzt, weshalb das Vermessungspersonal aufgestockt wird.

Im Februar 1914 gibt es zwar noch einen Einsatz der Cormoran in ihrer Rolle als Kriegsschiff, aber dabei handelt sich um die Beendigung von Stammesfehden auf der Salomonen-Insel Bougainville.

Die deutsche Kriegsmarine richtet sich auf die Gege-benheiten ein und verstärkt weiter ihre Aktivitäten in der Vermessung der Gewässer zum Nutzen der Schif-fahrt. So wird 1913 auf der reichseigenen Werft in Tsingtau das Peilboot III für Vermessungs- und Trans-portaufgaben der Kaiserlichen Marine in der Kolonie Deutsch Neuguinea gebaut und am 13. April 1914 von der Marine der Australstation zugewiesen. Ende Mai 1914 geht das Peilboot III in Jap in den Karolinen in Dienst. Auch das Peilboot IV wird 1914 in Tsingtau für Vermessungs- und Transportaufgaben der Marine in Deutsch Neuguinea gebaut.

Kategorien
Gesundheit

Malaria ist die Hauptkrankheit der Weißen, übertragen von der Anopheles-Mücke. Deshalb werden die Wohn-häuser der Weißen, so weit möglich, an luftigen Plätzen, am besten am Meer, erbaut, um im ständigen Luftzug der spätestens bei Einbruch der Dunkelheit einsetzen-den Moskitoplage Herr zu werden. Die kleinen Mücken kommen schwer gegen den Luftstrom an.

Ausgerechnet ist auch Neuguinea eine Gegend mit der schlimmsten Malaria. Die Neuankömmlinge in der Ko-lonie bekommen etwa drei Wochen nach der Ankunft ihren ersten Malariafieberanfall. Der normale Mittel-wert bei Europäern liegt bei 10 bis 15 Anfällen pro Jahr. Es gibt Fälle wie der Missionar Nebe in Stephansort in Neuguinea, der gleich beim ersten Anfall das Bewußt-sein verliert und stirbt.

Das einzige wirksame Mittel gegen die Malaria ist Chi-nin, das aus der Rinde einer Baumart gewonnen wird, die in Mittelamerika beheimatet ist, aber nun auch in anderen dem Baum zuträglichen Weltgegenden ge-pflanzt wird. Ist die regelmäßige Einnahme schon vor der Einreise in ein Malariagebiet geboten wird diese Verhaltensmaßnahme von den wenigsten wirklich be-folgt und der bittere Geschmack der Medizin fördert ihre Anwendung auch nicht. Deshalb schlucken die Weißen das Chinin, ein weißes Pulver, oft mit Oblaten oder in Weinbrand aufgelöst – in Wasser ist es nicht löslich – aber auch dann noch schmeckt es schlecht ge-nug. Außerdem kennt niemand die richtige Dosierung, auch kein Arzt oder Wissenschaftler, sodaß selbst bei regelmäßiger Anwendung eine wirkliche Vorbeugung nicht gegeben ist. Auch gibt es unangenehme Begleit-erscheinungen wie starkes Ohrensausen und Benom-menheit. So wird das Pulver oft erst während eines Fieberanfalls, und dann nicht selten in offensichtlichen Überdosen, geschluckt und danach dann in Sorglosig-keit wieder abgesetzt oder gleich der regelmäßige Fieberanfall in Kauf genommen.

Malaria scheint in Zusammenhang zu stehen mit dem zuweilen folgenden Schwarzwasserfieber. Das Schwarz-wasserfieber zeigt sich in einem Nierenversagen mit blutigem Urin und meist tödlichem Ausgang, doch die Wissenschaft kennt die Ursache für das Schwarzwas-serfieber noch nicht. Es wird aber schon vermutet, daß ausgerechnet Chinin, wahrscheinlich Überdosen, die Ursache für das Schwarzwasserfieber sein könnte und 1914 steht in dem im Druck befindlichen Deutschen Kolonial-Lexikon als erste Maßnahme beim Schwarz-wasserfieber: Aussetzen mit Chiningaben.


Über die gesundheitlichen Verhältnisse in Deutsch Neuguinea schreibt der Völkerkundler Karl Sapper: »Habe ich doch 1908 in Südneumecklenburg eine an-sehnliche Landstrecke getroffen, deren gesamte Bevöl-kerung bis auf ganz wenige Leute, die sich noch durch Flucht retteten, durch eine ansteckende Krankheit (wohl Dysenterie) in kürzester Zeit zum Aussterben ge-bracht worden war, und in dem benachbarten Küsten-dorf King herrschte zur Zeit meiner Anwesenheit Dysenterie in solchem Maße, daß eine ganze Anzahl von Hütten bereits völlig ausgestorben war und das im Angesicht der damaligen Hauptstadt Herbertshöhe, wo man von dem Wüten der Epidemie wohl unterrichtet, aber nicht helfen konnte, weil kein Arzt disponibel war, der über den Sankt Georgskanal hätte herübergeschickt werden können.

Nun ist freilich in der Zwischenzeit manches besser geworden, und als 1911 in der neugegründeten Station Manus (Admiralitätsgruppe) der weiße Heilgehilfe das Opfer der in der Umgebung wütenden Dysenterie ge-worden war, konnte von Rabaul aus alsbald ein Arzt und ein Sanitätsgehilfe zur Bekämpfung der Seuche abge-schickt werden. Trotzdem aber breitete sich 1912 die Seuche noch aus und hörte erst im Juni dieses Jahres [1913] auf, nachdem ihr wohl 1200 Eingeborene zum Opfer gefallen waren. Und wenngleich die günstigere Finanzlage des Schutzgebiets in der Hauptsache der sanitären Fürsorge neben dem landwirtschaftlichen Versuchswesen zugute kommen soll, so ist doch eine zufriedenstellende ärztliche Hilfe in allen Teilen des Schutzgebiets noch auf sehr lange Zeit hinaus nicht er-reichbar, denn bei der außerordentlichen Landzersplit-terung, die in Deutsch-Neu-Guinea herrscht, und den großen Verkehrsschwierigkeiten ist es natürlich un-möglich, jedem Inselchen seinen eigenen Arzt oder weißen Sanitätsgehilfen zu geben oder jedem Dorfe ärztliche Hilfe von den Stationsorten aus zuzuschicken. Da ist es denn mit größter Freude zu begrüßen, daß in neuester Zeit damit begonnen worden ist, die Eingebo-renen selbst zur Bekämpfung der Krankheiten und zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse zu benut-zen. Es geschieht dies durch Ausbildung von ›Heiltultul‹ [Tultul ist ansonsten der Titel des jedem Dorfhäuptling beigegebenen Gemeindedieners], das heißt Eingebore-nen, die in den Krankenhäusern einige Monate unter ärztlicher Leitung in die Grundbegriffe der Kranken-pflege und Heilkunst eingeführt werden und nach der Entlassung in ihrer Heimat Wunden und leichtere Krankheiten behandeln, schwere Erkrankungen aber der Behörde melden sollen. Im Bezirk Käwieng (Nord-neumecklenburg) sind bereits etwa 20 Krankenaufseher dieser Art über das Land verteilt; sie besitzen je eine verschließbare Kiste mit Verbandsmaterial und einigen einfachen Arzneien; auch steht im Dorf ein kleines Haus zur Verfügung. Im Norden der Gazellehalbinsel hat die Regierung ferner der Dysenteriegefahr durch Schaffung besseren Trinkwassers (Brunnen) in einigen Dörfern entgegenzuarbeiten gesucht, und ebenso wurde neuer-dings auf Manus versucht, durch Brunnengrabungen und Verteilung eingeborener Sanitätsgehilfen bessere Verhältnisse anzubahnen. Neben Dysenterie sind die Wurmkrankheit, Erkältungskrankheiten, offene Wun-den und Framboisie weit verbreitet. Im Jahre 1912 trat auf Angaur eine Typhusepidemie auf, die, wahrschein-lich durch heimkehrende Arbeiter eingeschleppt, nach Jap übersprang und dort viele Eingeborene befiel.«

Kategorien
Verwaltung

Die allgemeine Verständigungssprache zwischen Weiß und Schwarz ist Pidgin-Englisch. Ein Einfachst-Englisch, beinahe eine Kindersprache. Pidgin-Englisch ist aber auch für die Eingeborenen untereinander wichtig, we-gen der hunderten von Sprachen und Dialekten im deutschen Pazifikraum. Das beste Pidgin-Englisch spre-chen unter den Einheimischen die bei Weißen als Haus-jungen oder bei der deutschen Verwaltung als Polizei-soldaten angestellten Einheimischen. Es hebt auch das Ansehen eines Kanakers, wenn er Pidgin-Englisch spricht und sich so über den Busch-Kanaker hebt, denn schon bald hinter der Küstenlinie, im Busch, endet der Gebrauch von Pidgin-Englisch.

Das Wort Kanaker stammt von Hawaii, wo es Mensch heißt. Das Wort wird von europäischen Entdeckern, Händlern und Missionaren oft für sämtliche nicht-europäischen Insulaner benutzt und von deutschen Seeleuten für ihre an Bord arbeitenden einheimischen Kameraden verwendet. So findet es Eingang bei den Deutschen im Pazifikraum und dringt schließlich bis nach Deutschland selbst.


1914 beschreibt das Deutsche Koloniallexikon vollstän-dig die Verwaltung von Deutsch Neuguinea:

Der Gouverneur hat seinen Sitz in Rabaul am Simpson-hafen auf Neupommern. Die einzelnen Dienststellen beim Gouvernement in Rabaul gliedern sich in das ei-gentliche Gouvernementsbureau, die Hauptkasse, die Bauverwaltung, das Hauptlager, das Vermessungsbu-reau, die Expeditionstruppe und den Botanischen Gar-ten. Daneben unterstehen dem Gouverneur noch un-mittelbar die gesamte Medizinalverwaltung einschließ-lich des Veterinärwesens.

Als beratende Körperschaft steht dem Gouverneur überdies ein Gouvernementsrat zur Seite, der aus fünf amtlichen und sieben nichtamtlichen Mitgliedern be-steht und der vor Beschlußfassung über alle wichti-geren Angelegenheiten, so vor allen Dingen über die Aufstellung des Etats für das Schutzgebiet gehört wird.

Die Lokalverwaltung gliedert sich in Bezirksämter und Regierungsstationen. Bezirksämter bestehen zurzeit in Rabaul für die Insel Neupommern, einschließlich der ihr vorgelagerten Inseln sowie der Wituinseln (Fran-zösische Inseln), in Käwieng für den nördlichen Teil von Neumecklenburg und Neuhannover nebst den vorge-lagerten Inseln, sowie der St. Matthias- und Sturm-inseln; in Friedrich-Wilhelmshafen für diejenigen Teile von Kaiser-Wilhelmsland, die nicht einer unmittelba-ren Regierungsstation unterstellt sind, in Ponape für das Gebiet der Ost- und Zentralkarolinen sowie der Mar-shallinseln, und in Jap für das Gebiet der Westkaro-linen, Palauinseln und Marianen.

Regierungsstationen, an deren Spitze je nach der Be-deutung des Bezirks ein Stationsleiter II. oder III. Klasse steht, befinden sich zurzeit in Namatanai für das südliche Neumecklenburg nebst vorgelagerten Inseln, in Kieta auf Bougainville für die Salomoninseln Buka und Bougainville, sowie die nördlich davon liegenden Nissan- und Pinepilinseln, in Manus für die Admira-litätsinseln, in Morobe für das Grenzgebiet im Süden von Kaiser-Wilhelmsland und endlich in Eitape (Berlin-hafen) für das nordwestliche, bis an Niederländisch-Neuguinea grenzende Gebiet von Kaiser-Wilhelmsland. Diese Regierungsstationen sind selbständig und unter-stehen unmittelbar dem Gouverneur. Sie sind außer dem Stationsleiter in der Regel noch mit einem Polizei-meister, einem Sanitätsgehilfen und 40-50 Polizeisol-daten besetzt.

Im Inselgebiet der Karolinen, Marianen, Palau- und Marshallinseln bestehen Stationen in Jaluit für das Gebiet der Marshallinseln, in Nauru für diese Insel, in Saipan für die Gruppe der Marianen, in Korror für die Palauinseln, abgesehen von Angaur, in Truk für die diesen Namen tragende Inselgruppe und endlich in Angaur (Palauinseln) für diese Insel. Weitere Stationen befinden sich sodann in Herbertshöhe und seit 1913 auch in Angorum am Mittellauf des Kaiserin-Augusta-flusses. Diese Stationen sind den betreffenden Bezirks-ämtern in Rabaul, Ponape, Jap und Friedrich-Wilhelms-hafen unterstellt.

Die Bezirksämter sowie die erwähnten Stationen haben die gesamten lokalen Verwaltungs- und Polizeiangele-genheiten für die Weißen wie die Eingeborenen zu er-ledigen.

Die Gerichtsbarkeit über die Weißen wird ausgeübt durch das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Bezirksrichter. Der Sitz des Obergerichts ist Rabaul. Bezirksgerichte bestehen in Rabaul, Friedrich-Wil-helmshafen, Ponape und Jap. In beschränktem Maße üben auch die Stationsleiter richterliche Geschäfte aus. Ein besonderer Bezirksrichter ist nur für den Bezirk Rabaul bestellt, im Gebiete der übrigen Bezirke und Stationen nimmt zurzeit noch der Bezirksamtmann im Nebenamt die bezirksrichterlichen Geschäfte wahr.

Für Kaiser-Wilhelmsland ist noch ein besonderer Bezirksrat eingerichtet, der in ähnlicher Weise wie der Gouvernementsrat für die Zentralverwaltung so für die lokalen Interessen Kaiser-Wilhelmslands nach Bedarf vom Bezirksamtmann in Friedrich-Wilhelmshafen zu-sammenberufen wird. Er ist im übrigen in gleicher Weise beratende Behörde wie der Gouvernementsrat.


1906 werden die bis dahin als eigenes Schutzgebiet mit einem eigenen Landeshauptmann geführten Marshall-Inseln mit der zur Kolonie der Marshall-Insel zugehö-rigen aber weit südlich von ihnen liegenden Insel Nauru dem Schutzgebiet Deutsch Neuguinea einverleibt.

Die Angliederung ist zunächst nur lose. Die weite Ent-fernung und mit ihr die Seltenheit direkter Verbindun-gen verhindern eine stärkere Beeinflussung der Verwal-tung von der Hauptstadt Herbertshöhe oder später von der neuen Hauptstadt Rabaul aus.

Erst 1909 wird durch die Schaffung einer regelmäßigen Dampfer-Verbindung und durch häufigere Besuche des Gouverneurs oder seines Vertreters ein engerer Zu-sammenschluß ermöglicht, sodaß 1910 auch die Finanz-verwaltung des Inselgebiets mit der von Neu Guinea vereinigt und ein gemeinsamer Etat aufgestellt werden kann. Mit dieser Vereinheitlichung der Verwaltung geht zugleich eine Vereinfachung des Verwaltungsapparates einher.