Kategorien
Wirtschaft II

Wie im Bezirk Eitape ist auch im Bezirk Friedrich-Wilhelms-Hafen die Unternehmungslust der sehr er-wünschten Kleinsiedler seit etwa 1910 außerordentlich rege geworden. Die Zahl der weißen Ansiedler hat mit 234 1912 gegen 196 1911 einen Zuwachs von 38 Köpfen genommen. Das verfügbare Küstenland von Friedrich-Wilhelms-Hafen bis Kap Croisilles an der Astrolabe Bai muß fast ganz vergeben werden, um den gestellten An-trägen auf Landüberlassung genügen zu können. Selbst in weiterer Entfernung, bei Sarang und am Hatzfeldt-Hafen, sind Pflanzungen gegründet worden.

All diese Ansiedler rechnen damit, daß die Einkünfte der Paradiesvogeljagd ihnen über die Zeit der reinen Kosten beim Aufbau ihrer Pflanzungen hinweghelfen werden. Würde ihnen diese Einnahmequelle verschlos-sen, so wären sie verloren. Um welche Summen es sich bei dieser Einnahme handelt, erläutert die Tatsache, daß beispielsweise der im Juni 1912 an der Hansa-Bucht ermordete Peterson innerhalb eines einzigen Monats mit seinen farbigen Jagdgehilfen Paradiesvogelbälge im Wert von zusammen 4000 Mark erbeutet hat, und daß ein anderer Paradiesvogeljäger im Laufe eines Jahres 30.000 Mark an dieser Art der Jagd verdient hat. Auch die Regierung erzielt hieraus erhebliche Einnahmen, so im Bezirk Friedrich-Wilhelms-Hafen im Jahr 1911 an Gebühren für Paradiesvogeljägerscheine 21.415 Mark und an Ausfuhrzoll für Bälge 18.845 Mark.

Aber wegen der Auseinandersetzungen zwischen den Weißen und den Steinzeitmenschen im Kaiser-Wil-helms-Land um die Paradiesvogeljagd, die zuweilen im Verspeisen der farbigen Vogeljäger der Weißen durch die Einheimischen endet, wird von der deutschen Ver-waltung in Betracht gezogen, die Paradiesvogeljagd ganz zu verbieten. Doch die wirtschaftliche Entwicklung vom deutschen Teil von Neuguinea verbietet vorläufig ein völliges Verbot der Paradiesvogeljagd.

Die Jagd völlig zu verbieten ist also ohne schwere Schä-den für die Wirtschaft vom Kaiser-Wilhelms-Land nicht durchführbar. Dagegen sucht man eine Einschränkung der Abschusses der Vögel dadurch zu erreichen, daß man die gewerbsmäßige Ausführung der Jagd nur sol-chen Pflanzern gestattet, die sich gleichzeitig im Kaiser-Wilhelms-Land ansiedeln und das Land urbar machen. Außerdem wird eine periodische Schonzeit eingeführt, und ferner werden drei große Schonbezirke geschaffen, sodaß die Erhaltung aller Arten gewährleistet ist.