Das Deutsche Kolonial-Lexikon beschreibt den Bezirk Moschi:
Der Bezirk Moschi umfaßte bisher außer dem Gebiet des Kilimandscharo den Meru und weite Gebiete im Wes-ten. Seit der Erhebung der Nebenstelle Aruscha zum Bezirksamt am 1. April 1913 ist das Gebiet von M. nur noch 10700 qkm groß; es umfaßt außer dem Kiliman-dscharo, der südwärts an ihn grenzenden Steppe sowie der Massaisteppe bis zu 4° südlicher Breite auch den größten Teil von Nord-Pare. Die Einwohnerzahl von M. betrug an Eingeborenen Anfang 1913 118300, dazu kamen 343 nichteinheimische Farbige und 467 Weiße, fast so viel wie in Aruscha.
Der Verwaltung dient eine farbige Polizeitruppe von 100 Mann. M. hat 12 Missionsstationen. Pflanzungsgesell-schaften spielen keine Rolle, wohl aber hat 1913 M. 86 selbständige Ansiedler, darunter 29 Griechen; dazu kommen einige europäische Kaufleute, die allerdings meist nebenbei auch noch als Farmer tätig sind und wenige indische Firmen. Die amtlichen Angaben über die Gesamtgröße des in der Hand der Weißen befind-lichen Landbesitzes sind nicht ganz vollständig. 1909 dürften in M. 126 qkm, in Aruscha 327 qkm an Ansiedler verpachtet und verkauft gewesen sein. Anfang 1913 wur-den in M. und Aruscha zusammen vom Gouvernement im Besitz der Eingeborenen in M. 103340 Rinder und 155510 Stück Kleinvieh, 600 Esel geschätzt; die Europäer besaßen in 58 Betrieben 4118 Rinder, 6881 Schafe (davon fast ⅓ Kreuzungen mit importierten Wollschafen), 1315 Ziegen, 329 Schweine, 159 Esel, 25 Pferde, 29 Maultiere, 22 Strauße. — Der früher recht bedeutende Auslands-handel des Bezirks über die britische Grenze nach Taveta und Voi, der Station der Ugandabahn hatte schon während des Baus der Bahn nach M. sehr abgenommen. 1912 betrug die Einfuhr über M. 263000, die Ausfuhr 43000.
Freiherr von Röll schreibt in der 1912 herausgegebenen Enzyklopädie des Eisenbahnwesens über die Usam-bara-Bahn:
Die Weiterführung nach Moschi an den Fuß des Kili-mandscharo wurde durch Reichsgesetz vom 8. Februar 1910 bewilligt. Die Ausführung erfolgte durch den bis-herigen Unternehmer und am 8. Februar 1912 konnte die Bahn in ganzer Ausdehnung, 352 km, eröffnet wer-den.
Die Bahn hat für den Freund der Hochalpen, den Sport- und Jagdfreund noch einen besonderen Reiz: sie führt von der Küste in einer Tagreise unmittelbar in die Nach-barschaft der schneebedeckten, nahezu 6000 m hohen Berggipfel des Kibo und Mawensi. Dieser Umstand dürfte der Bahn voraussichtlich bald einen lebhaften Touristenstrom zuführen.
Für die Ereignisse des Jahres 1913 im Bezirk Moschi sind hier Artikel der Kilimandjaro- und Meruzeitung wie-dergegeben:
8. Februar 1913
Neue Jagdreservate im Bezirk Moschi. Wir machen unsere verehrten Leser auf das neue Jagdreservat im Bezirke Moschi aufmerksam, … das den Longido, sowie Kitumbeine, den Elanairobikrater und Magad-(od. Natron-)See einschliesst und nördlich von der deutsch-englischen Grenze begrenzt wird.
In Nummer 7 des Amtlichen Anzeigers vom 29. Januar ist nun ein Spezialreservat für Nashörner abgegrenzt. Die Jagd auf Nashörner wird hierdurch im Ngoron-gorokrater verboten.
22. Februar 1913
Um dem Vaterland zur helfen in seinem Kampfe gegen das Türkentum, haben dieser Tage ca. 20 griechische Ansiedler vom Kilimanjaro die Kolonie verlassen und sind nach Griechenland gereist.
8. März 1913
Schule oder Arbeit
Von einer Mission am Kilimanjaro werden neuerdings alle Anstrengungen gemacht, ihre Eingeborenenschu-len dadurch zu bevölkern, dass sie die schwarze Jugend zum Schulbesuch zwingen lässt. Farbige Hilfskräfte die-ser Mission durchziehen die Landschaften und versu-chen nach ihrer Methode, Kinder und halbwüchsige Schwarze zum Besuch der Missionsschulen zu überre-den. Dass es dabei nicht ohne Zwang abgeht, davon ist Jedermann überzeugt, der nur einigermassen mit den hiesigen Verhältnissen vertraut ist. Die Folge davon ist, dass bei den Ansiedlern zahlreiche Beschwerden einlau-fen und die Schwarzen mit der Bitte an sie herantreten, ihnen Schutz zu gewähren vor dem Zwang zum Besuch der Missionsschule. Da es sich hierbei meistens um die besten Arbeitskräfte der Ansiedler handelt, so lässt es sich nicht umgehen, dass den Schwarzen seitens ihres Arbeitgebers die nötige Aufklärung zuteil wird. Um die wird in den meisten Fällen so lauten, dass der Schwarze nicht zur Schule zu gehen braucht.
Die besten Arbeitskräfte auf den Plantagen der Ansied-ler, als Gummizapfer usw. bilden die halbwüchsigen Schwarzen. Es ist darum logisch, wenn sich die An-siedler solche Kräfte zu erhalten suchen; denn würden sie dies nicht tun, so wären sie mit ihren Betrieben direkt in Verlegenheit. Aber gerade auf diese halbwüch-sigen Schwarzen haben es die Missionssendlinge abge-sehen.
Die wirtschaftlichen Vereine am Kilimanjaro
Ein dortiger Pflanzer schreibt uns: In den letzten Jahren machten sich in den verschiedenen Wirtschaftszentren der Kolonie Bestrebungen geltend, die sich den Zusam-menschluss der Kolonisten zu wirtschaftlichen Vereini-gungen als Ziel setzten.
Diese Bestrebungen führten auch vor einigen Jahren zum Zusammenschluss der Ansiedler am Kilimanjaro, der in der Gründung des Kilimanjaro-Vereins seinen Ausdruck fand.
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Von Interesse aber ist es zu wissen, dass heute am Kilimanjaro vier wirtschaftliche Vereine bestehen, die die Interessen ihrer knapp 100 Mitglieder wahrnehmen wollen. Es sind dies folgende Vereine: Wirtschaftlicher Verein vom Kilimanjaro, Verein vom Kilimanjaro-Wes-ten, Verein vom Kilimanjaro-Osten, Wirtschaftlicher und kommerzieller Griechenverband vom Kilimanjaro.
Dem Unparteiischen drängt sich dabei die Frage auf, ist hier nicht des Guten zu viel getan und sind die Inte-ressen der vier Vereine wirklich so grundverschieden, dass sie sich nicht von einer einzigen grossen Vereini-gung aus mit Erfolg vertreten lassen?
Boma la ngombe. Vor einer Reihe von Jahren siedelten sich an der sogenannten Borna la ngombe eine Anzahl ausgedienter Sudanesen-Askaris an, die sich dort im Laufe der Zeit ganz erhebliche Viehherden erwarben.
22. März 1913
Einrichtung von Polizeiposten
Mit dem 1. April dieses Jahres sollen in den Bezirken Kilimanjaro und Meru verschiedene Polizeiposten er-richtet werden. Die Leitung dieser Posten soll je einem Polizeiwachtmeister anvertraut werden. Polizeiwacht-meister und Polizeiaskaris werden beritten gemacht. Die Verwaltung hat sich zu dieser Einrichtung entschlossen, da es unmöglich ist, auf die Dauer die weit zerstreut im Bezirk wohnenden Ansiedler wegen Verwaltungsange-legenheiten zwei bis drei Tagereisen weit nach dem Sitz des Bezirksamts oder der Bezirksnebenstelle zu beor-dern.
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Für den Bezirk Moschi wird im Ansiedlerdistrikt Engare Nairobi ein Polizeiposten errichtet. Da dieser Posten die zunächst der Grenze gelegene Dienststelle sein wird, so wird er auch dem Grenzverkehr ein besonderes Augen-merk zu widmen haben. —
Die Gewerbesteuerlisten sowie die Haussteuerlisten für das Etatsjahr 1913 liegen in der Zeit vom 4. März bis zum 15. April in den Diensträumen des Bezirksamts zur Einsicht offen. Gegen die Einschätzung zur Haussteuer kann bis zum 1. April an das Gouvernement, gegen die zur Gewerbesteuer bis zum 15. April an den Vorsitzen-den der Einschätzungskommission Beschwerde einge-legt werden.
10. Mai 1913
Boma la ngombe. Was die Lebensmittelversorgung der Boma la ngombe passierenden Europäerkarawanen be-trifft, so wäre es hier durchaus am Platze, wenn das Be-zirksamt einen festen Tarif für die Lebensmittel fest-setzte. Werden einerseits in der Lebensmittellieferung zwischen Serkal- und Privateuropäer Unterschiede sei-tens des Polizeipostens gemacht, so ist andererseits fest-zustellen, dass die auf Veranlassung des Polizeipostens angelieferten Lebensmittel sehr oft nicht die ihnen ge-bührende Bezahlung erhalten. Und doch müsste die Be-zahlung der Lebensmittel in jedem Falle und gleich-mässig geschehen. Eine diesbezügliche Instruierung des Polizeipostens wäre angebracht. — Die seit einiger Zeit auf dem Rastplatz Boma la ngombe eingeführte Abgabe von einigen Stücken Brennholz an Europäer kommt jetzt während der Regenzeit den Reisenden sehr zu statten. Man kann diese Einrichtung nur anerkennen. Ebenso das jetzige Vorhandensein eines Stalles für Reittiere, wo diese vor den Unbilden der Witterung geschützt sind.
Baumwollbau. Wie man uns mitteilt, wird der Baum-wollbau im Bezirk Moschi in diesem Jahre einen erheb-lichen Rückschlag erleiden. Der grösste Teil der Pflan-zer, der sich in den letzten Jahren mit dem Baumwollbau beschäftigte, hat infolge der Misserfolge, die Baumwoll-kultur aufgegeben. Sie können es sich nicht leisten, der noch erheblicher Anbauversuche erheischenden Baum-wollkultur jahraus jahrein ihre Kräfte und Barmittel zu opfern.
Brücken- und Wegebau am Garanga. Die letzten Boh-len sind dieser Tage über die neue eiserne Garanga-brücke gelegt worden und bald wird diese Brücke auch dem Transportwagenverkehr zur Verfügung gestellt werden. Da möchte man nicht unterlassen, auf einige offensichtliche Mängel aufmerksam zu machen. Die bei-den Zufahrtsstrassen diesseits und jenseits des Garanga zu den Brückenköpfen weisen solche scharfe Kurven auf, dass Transportwagen, die gewöhnlich nicht unter acht Ochsengespanne haben, nicht in die Lage kommen werden (höchstens unter äussersten Schwierigkeiten), die Brücke zu passieren. Es ist klar, dass bei solch schar-fen Kurven nicht die Zugkraft der gesamten Gespanne eines Transportwagens in Tätigkeit treten kann. Höchs-tens drei Gespanne ziehen wirklich an dem Wagen, während die Kraft der übrigen Gespanne verloren geht. Dass drei oder vier Gespanne nicht in der Lage sind, einen Frachtwagen mit 90 — 130 Zentner Fracht vor-wärts zu bewegen, ist klar.
24. Mai 1913
Die Landwirtschaftliche Versuchsstation in Kibongo-to hat fünf verschiedene Sorten Saatmais an Interessen-ten abzugeben. Der Preis beträgt pro Zentner exklusive Sack Rp. 5, kleinere Proben werden gratis abgegeben.
Anwerbeverordnung und Arbeiterverordnung. Es ist notwendig, bereits jetzt auf diese beiden neuen Verord-nungen hinzuweisen, die am 1. Oktober 1913 in Kraft tre-ten und so zahlreiche und wichtige Aenderungen gegen-über den jetzt noch in Kraft befindlichen Arbeiterver-ordnungen enthalten, dass es sich für die Arbeitgeber empfiehlt, sich aufs eingehendste damit vertraut zu ma-chen. Verschiedene der neuen Bestimmungen verlan-gen Einrichtungen, die bereits vor dem 1. Oktober vorbe-reitet werden müssen. Es sei da z. B. genannt die Ausbil-dung eines farbigen Heilgehilfen für Betriebe mit mehr als 100 Arbeitern, die Ausbildung eines europäischen Angestellten in der Krankenpflege für Betriebe mit mehr als 500 Arbeitern und die Anstellung eines aus-gebildeten europäischen Heilgehilfen für Betriebe mit mehr als 500 Arbeitern.
Im Sanja ertrunken. Wie man uns mitteilt, sollen in der letzten Woche des April im Sanja zwei Schwarze ertrunken sein. Die Leute wollten den zur Regenzeit in-folge seiner reissenden Strömung gefürchteten Sanja passieren, wurden aber mitsamt ihrer Lasten hinweg-gerissen und ertranken, um weiter unterhalb die Beute der Krokodile zu werden.
Masai für Hagenbeck. Wie man uns nachträglich aus gutunterichteter Quelle mitteilt, sind die Mitte April von Tanga nach Hamburg abgefahrenen Masai von dem Ver-treter Hagenbecks lediglich zur Begleitung des wertvol-len Tiertransports mitgenommen worden. Jener Vertre-ter Hagenbecks musste sich vor der Bezirksbehörde in Moschi dazu verpflichten, die Masai zu keinerlei Schau-stellungen zu verwenden und beim Ausgehen in Ham-burg stets einen Europäer als Führer mitzugeben. Unter den gleichen Bedingungen hat auch das Gouvernement von Britisch-Ostafrika die Mitnahme von Masai nach Hamburg erlaubt.
7. Juni 1913
Der Sanja und seine Opfer. Von allen den Flüssen zwischen dem Kikafu und Aruscha ist der Sanja bei den Eingeborenen der gefürchteste. Und das nur infolge seiner Brückenlosigkeit. Zur Trockenzeit ein seichtes Wasser von kaum 20 Zentimeter Tiefe, wird der Sanja zur Regenzeit ein reissender Strom. Dann macht sich dort das Fehlen jeglicher Verbindung zwischen den bei-den Ufern des Flusses sehr unangenehm bemerkbar. Der Fluss muss durchwatet werden, und dabei gelingt es einer grossen Zahl der Eingeborenen nicht, der Strö-mung Stand zu halten. Jede Woche treffen während der Regenzeit Hiobsposten ein, dass einer oder mehrere Schwarze im Sanja ertrunken sind oder, dass wertvolle Lasten verloren und fortgeschwemmt worden. Vor 10 Tagen haben wieder drei Eingeborene im Sanja ihr Leben lassen müssen. Vor drei Wochen gelang es mit Mühe ca. 150 m unterhalb einen Postsack mit Post nach Aruscha wieder aus den Sanja zu fischen. Täglich müs-sen im Durchschnitt 150 Menschen den Sanja passieren. Da wäre es doch wohl der Mühe wert, einen Fussteg über den Fluss herzustellen, der das Passieren desselben zu jeder Zeit möglich macht. Diese keine grosse Kosten verursachende Arbeit kann mit wenigen Arbeitern in einem Tage bewerkstelligt werden. Das Bezirksamt Mo-schi täte gut, diesen Uebelstand am Sanja sobald wie möglich zu beseitigen, damit endlich einmal die Ver-luste aufhören, die alljährlich den Geschäftsleuten im Moschi- und Aruschabezirk durch das Verlieren von Lasten im Flusse entstehen.
19. Juli 1913
Mehr Bahnpolitik!
Als die Usambarabahn noch in Mombo ihren Endpunkt hatte, nahm der grösste Teil der Warentransporte usw. für die Gebiete am Kilimanjaro und Meru seinen Weg über die Ugandabahn bis Voi, um von dort mittels Trans-portwagen über Taveta ins deutsche Gebiet zu gelangen. Die englische Regierung, die von diesem Durchgangs-verkehr für die Ugandabahn ziemliche Vorteile sah, tat seiner Zeit ihr Möglichstes um denselben zu erleich-tern, insbesondere was die zollamtliche Behandlung der Waren an der Grenze anbelangte. Zu jener Zeit waren die Ansiedlungsgebiete auf die Route Moschi-Taveta-Voi-Mombasa angewiesen, als den nächsten Weg zur Küste. Inzwischen sind die Verhältnisse anders gewor-den. Die Usambarabahn hat Moschi erreicht und der Transportverkehr nach dort über die Ugandabahn und Taveta ist gänzlich eingestellt. Heute möchte der der Usambarabahn bis auf vier Marschstunden nahegele-gene englische Bezirk Taveta gerne Anschluss suchen an dieselbe, doch vergebens. Es ist bekannt, dass der Kollektor von Taveta vor nicht zu langer Zeit eigens nach Moschi kam, um dort mit der deutschen Behörde ein Uebereinkommen zu treffen, sodass die gesamte Aus-fuhr des Bezirks Taveta seinen Weg über die deutsche Grenze zu der Usambarabahn nehmen könne. Dieses Uebereinkommen sollte den Zweck haben, für den zu erwartenden Transitverkehr durch Beseitigung ver-schiedener einen solchen Verkehr erschwerenden, deutschen Zollvorschriften eine Erleichterung zu schaf-fen. So plausibel die Absicht des englischen Verwal-tungsbeamten auch erscheinen mag, auf deutscher Seite jedoch glaubte man, dessen Ansinnen nicht nach-kommen zu können, und so waren seine Bemühungen erfolglos. Die Ausfuhrprodukte usw. des Bezirks Taveta müssen nach wie vor den weiten Weg zur Ugandabahn zurücklegen. So weit scheint man bei uns anscheinend die Bahnpolitik nicht betreiben zu wollen, um fremde, innerhalb des Aktionsradius der Usambarabahn gele-gene Gebiete dieser Bahn nutzbar zu machen. Man berücksichtige hingegen, wie s. Zt. die Ugandabahn eine Tätigkeit entfaltete, um sich die den Viktoriassee um-grenzenden deutschen Gebiete in betreff des Frachten-verkehrs zu erobern. Selbst Pierbauten wurden auf deut-schem Gebiete errichtet auf Kosten der Ugandabahn. Die der Usambarabahn nahe gelegenen englischen Dis-trikte werden zwar nicht in der Lage sein, ihr im Ver-hältnis gleiche Mengen Frachten zuzuführen wie dies in Bezug auf die deutschen Seengebiete mit der Uganda-bahn der Fall. Trotzdem können sie durch die Ausfuhr ihrer beachtenswerten Eigenproduktion, wie Reis, Häu-te, Felle, Wachs usw. der Usambarabahn ein gutes Teil Frachten liefern und so zur besseren Rentabilität dieser Bahn mit beitragen. Wenn, wie in diesem Falle, durch das Vorhandensein einer Bahn die Möglichkeit gegeben ist, ein Wirtschaftsgebiet an sich zu reissen, sollte man nicht säumen, die Hindernisse aus dem Wege zu räu-men, die der Ausführung noch hemmend im Wege ste-hen. Bei dem Betreiben ihrer Bahnpolitik berücksich-tigt unsere Verwaltung noch viel zu wenig die Wirt-schaftsgebiete unserer Nachbarkolonie; nichts schaden würde es, wenn sie sich auch mit diesem Thema etwas eingehender beschäftigte. —
An den Eisenbahnrat!
Steuereinziehung im Masaireservat. Wir haben be-reits verschiedentlich in unserem Blatt darauf aufmerk-sam gemacht, dass dem Masaireservat eine intensivere Verwaltungstätigkeit gewidmet werden muss. Dass es hierin aber noch in erheblichem Masse hapert, beweist uns die zu Beginn des Mai vor sich gegangene Steuer-einziehung im Reservat. Während man in Aruscha ei-nen Europäer mit der Einziehung der Steuer betraute, fand man es in Moschi für richtig, einen schwarzen, des Schreibens kundigen Unteroffizier mit dieser Arbeit zu beauftragen. Auf diese Weise wird es der Verwaltung wohl schwerlich gelingen, in nähere Fühlung mit den Masai zu gelangen. Gerade das Geschäft der Steuerein-ziehung bietet dem Verwaltungsbeamten die günstigste Gelegenheit, sich mit den Eingeborenen näher bekannt zu machen und über deren Anliegen zu orientieren so-wie ihnen eventuelle Wünsche der Verwaltung bekannt zu geben.
16. August 1913
Gründung einer Viehzucht-Genossenschaft
Am 20. Juli 1913 wurde im Park-Hotel am Weru-Weru die Abteilung Moschi der Viehzuchtgenossenschaft Moschi-Aruscha gegründet. Die Satzungen sind die glei-chen wie die der Abteilung Aruscha, ebenso will man die gleichen Zuchtrichtungen wie dort verfolgen.
30. August 1913
Keine Prämien für schädliche Tiere! Das Bezirksamt Moschi machte kürzlich bekannt, dass es „aus Mangel an Geldmitteln nicht mehr in der Lage sei, Prämien für das Erlegen schädlicher Tiere zu zahlen“. Die Prämien-zahlung ist bereits mit dem 1. August eingestellt. Die Jagdverordnung für Deutsch-Ostafrika enthält bekannt-lich auch einen Tarif in dem die Höchstsätze enthalten sind, bis zu denen für das Erlegen schädlicher Tiere usw. von den Bezirksämtern Prämien gezahlt werden dürfen. Es ist jedoch bei den Bezirksverwaltungen Brauch ge-worden, weit geringere Prämien zu zahlen, die in der Regel kaum die Hälfte jener in der Jagdverordnung vor-gesehenen Höchstsätze erreichen. Um so auffallender erscheint es nun, dass das Bezirksamt Moschi sich dazu entschliessen muss, jetzt überhaupt keine Prämien mehr zu zahlen. Wenn die diesjährigen Wirtschafts-gelder des Bezirks Moschi wirklich so knapp bemessen sind, dass es bereits nach vier Monaten mit den Mitteln einzelner Etatspositionen zu Ende ist, so ist dies ein schlechtes Zeichen. Man könnte dies als einen Beweis dafür betrachten, in welchem Masse seitens des Gou-vernements die Etatsmittel der Bezirke entgegen deren Anforderungen beschnitten werden. Es ist selbstver-ständlich, dass die Verwaltung des Bezirks Moschi mit den ihr zur Verfügung stehenden Geldmitteln nur so lange wirtschaften kann, als dieselben ausreichen. In diesem Falle jedoch müsste ein Ausweg gefunden wer-den, ev. mit Hilfe des Gouvernements, damit auch fer-nerhin die Prämienzahlung für erlegte Raubtiere usw. erfolgen kann. Diese Prämienzahlung fördert doch in ganz erheblichem Masse bei Europäern und Eingebo-renen das Interesse für Verfolgung und Vernichtung schädlicher Tiere. Dass dadurch ganz erheblichen kul-turellen Zwecken gedient wird, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden.
Händler-Unwesen im Masaireservat. Das Betreten des Masaireservats ist sowohl für Europäer als auch für Farbige und Eingeborene anderer Stämme untersagt. So sagt wenigstens die vor Jahren [1906] erlassene Verord-nung. Trotz dieses Verbots macht sich in letzter Zeit im Reservat ein Händler-Unwesen bemerkbar, das dem Zweck jener Verordnung direkt widerspricht. Zu Dutzen-den durchziehen die Suahelihändler das Reservat, um mit allerhand Sachen die das Auge der Masai erfreuen, Ziegen und Schafe einzutauschen. Meist wird vom Moschibezirk aus das Reservat betreten und dieses dann bis weit hinter Aruscha und nach Kondoa-Irangi zu durchzogen. Haben die Händler ihre Waren alle an den Mann gebracht und genügend Vieh eingetauscht, so ziehen sie mit diesem Vieh auf Umwegen wieder nach Moschi oder in irgend eine Landschaft am Kilimanjaro, um es dort zu veräussern. Es findet auf diese Weise ein ausgedehnter Viehhandel im Masaireservat statt, von dem die Behörde nicht die geringste Ahnung zu haben scheint. Dass keiner jener Händler einen Viehhandels-erlaubnisschein besitzt, braucht nicht erst erwähnt zu werden.
13. September 1913
Zur Besiedlungssperre
Bereits 1½ Jahre sind es her, dass das Gouvernement Veranlassung nahm, die sogenannte Kulturzone am Kilimanjaro und Meru für Landabgabe an Europäer zu Sperren. Es begründete diese Massnahme damit, dass zu befürchten sei, dass bei weiterer Inanspruchnahme von Ländereien für europäische Pflanzungen den Eingebo-renen der Anbau der für ihre Existenz notwendigen Nah-rungsmittel an verschiedenen Stellen unmöglich würde. Als der Gouverneur im vorigen Jahre den Moschibezirk bereiste, nahm er zu gelegener Zeit Bezug auf jene Land-sperre und betonte dabei, dass die Sperre so lange dau-ern sollte, bis durch örtliche Erhebungen und Vermes-sungen genau festgestellt wäre, wieviel Land für die Ein-geborenen noch zur Verfügung stände. Nach Beendi-gung der Vermessung sollten solche Flächen, welche ohne Beeinträchtigung der Eingeborenen noch für euro-päische Pflanzungen abgegeben werden könnten, dafür zur Verfügung gestellt werden.
…
In welchem Masse diese lange Sperre eine hemmende Wirkung auf die Entwicklung des Bezirks ausübt, das weiss nur der zu beurteilen, der beobachten konnte, wie zahlreiche bemittelte Ansiedlungslustige nach vergeb-lichem Suchen nach Kulturland den Bezirk wieder un-verrichteter Dinge verlassen mussten. Es ist nicht zu leugnen, und das wird auch die Verwaltung des Meru-bezirks bestätigen können, dass dieser Bezirk ohne die Kulturlandsperre heute eine bereits viel fortgeschrit-tenere Entwicklung aufweisen würde.
25. Oktober 1913
„Auf eigene Rechnung und Gefahr!“ Die bekannte Bo-genbrücke über den Kikafu ist gebrechlich geworden. Infolge dessen hat sich das Bezirksamt Moschi veran-lasst gesehen, zu beiden Seiten der Brücke eine Tafel anzubringen, worauf zu lesen ist, dass das Passieren der Brücke „auf eigene Gefahr“ geschieht. Leider können die wenigsten farbigen Passanten dieser Brücke jene Inschriften entziffern und ahnungslos die gefährliche Brücke passieren, bis eines schönen Tages das Unglück da ist.
8. November 1913
Bevorzugung farbiger Viehhändler!
Schon oft ist an dieser Stelle auf das Treiben farbiger Viehhändler, Abessynier, Sudanesen und besonders der Somalis hingewiesen worden. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit wird auch seitens der Ansiedler und Vieh-Interessenten auf die unkontrollierbare Tätigkeit jener farbigen Viehhändler aufmerksam gemacht. Um so auf-fallender muss es erscheinen, wenn die Behörden gera-de diese Leute in weitestgehendem Masse unterstützen, wie aus nachstehenden Zeilen einer aus dem Merube-zirk an uns gelangten Zuschrift zu ersehen ist:
„Laut einer Verfügung vom Jahre 1906 ist der Zutritt zum Masaireservat anderen Farbigen sowie Europäern untersagt. Diese Verfügung besteht noch heute zurecht. Das Masaireservat ist ein Viehreservoir erster Güte und das Streben jedes Viehhändlers oder Viehinteressenten geht dahin, ihm gelegentlich einen Besuch abzustatten; ein Besuch, der ihm guten pekuniären Erfolg bringen würde. Doch vergebens pocht der Europäer an die Türen der Behörden, die ihm die Erlaubnis hierzu erteilen sol-len. … Welches Recht haben diese ausländischen Far-bigen vor dem Europäer, dem deutschen Kolonisten, voraus, dass ihnen solche Privilegien erteilt werden? Es ist an der Zeit, dass sich die Oeffentlichkeit etwas ein-gehender mit einer solchen Bevorzugung ausländi-scher, farbiger Viehhändler beschäftigt.“
Wegen der Postverbindung Tanga-Moschi geht uns folgende Zuschrift zu: Es ist in letzter Zeit häufig der Fall, dass die in Tanga eintreffenden Postdampfer nicht mehr den Anschluss erreichen zu den nach Moschi fahrenden Personenzügen. Da sich die Postbehörde nicht dazu ent-schliessen konnte, die Post den von Tanga abfahrenden Güterzügen anzuvertrauen, so entstand in der Regel ei-ne Verzögerung von 3 — 4 Tagen bis zur Ankunft der Post in Moschi und ebenfalls Aruscha; ein Zeitraum, der genügt, um wichtige Posten nach der Küste und Ueber-see zu versäumen. Neulich hat die Postbehörde zum ers-ten Male die verspätet eingetroffene Europapost einem Güterzug zur Weiterbeförderung nach Moschi anver-traut und von dort auch sofort die Abfertigung nach Aruscha vorgenommen. Es wäre dringend zu wün-schen, dass dies in der Folgezeit stets so gehandhabt wird, was schon aus Rücksicht auf die in den Bezirken Moschi und Aruscha ansässigen 1000 Europäer als selbstverständlich betrachtet werden müsste.
22. November 1913
Versteigerung von Farmland. Nachdem nunmehr die Vermessung des Landes der früheren Kilimanjaro-Han-dels- und Landwirtschaftsgesellschaft beendet ist, ist am 17. November die Versteigerung der einzelnen vermes-senen Farmen auf dem Bezirksamt in Moschi vorge-nommen worden. Es handelt sich insgesamt um neun Farmen, die je eine Flächenausdehnung von ca. 2000 Hektar haben. An die Versteigerung des Farmlandes sind besondere Bedingungen geknüpft.
Um den Straussenfang einheitlich zu regeln, sind die Bezirksämter Moschi und Aruscha übereingekommen, dass die für einen Bezirk erteilte Fangerlaubnis für Strausse, soweit sich dieselbe auf Grenzgebiete bezieht, auch für den anderen Bezirk mitgelten soll. Anträge auf Straussenfangerlaubnis sind bis zum 1. Juni eines jeden Jahres bei den Bezirksämtern einzubringen. Später ein-treffende Anträge werden nicht berücksichtigt oder bleiben bis zum nächsten Jahre liegen. Die Fangerlaub-nis erstreckt sich meist bis zum 31. Dezember des in Be-tracht kommenden Jahres.
Weru-Weru. In unmittelbarer Nähe des seit einiger Zeit geschlossenen Hotels am Weru-Weru ist jetzt wieder ein neues Hotel erstanden, das Durchreisenden gastli-che Aufnahme gewährt.
In welchem Masse ordentliche Brücken über die ein-zelnen Flussläufe des Bezirks dem Verkehr dienen kön-nen, dafür gibt uns einen Anhaltspunkt eine in letzter Zeit aufgestellte Statistik der Reisenden auf der Strasse Moschi-Aruscha, die den Sanja kreuzten. Danach haben an jener Furt in den letzten drei Monaten durchschnitt-lich 60 Europäer monatlich den Sanja passiert und durchschnittlich 50 Eingeborene täglich. Zur Regenzeit wird sich die Zahl der den Sanja an jener Stelle pas-sierenden Eingeborenen verdreifachen. Dem Bezirk feh-len die Mittel, um nur die allernotwendigsten Fluss-übergänge herzustellen. Wäre es da nicht viel einfacher, das Bezirksamt überlässt die Herstellung eines Fluss-übergangs einem Unternehmer, dem das Recht zuer-kannt wird, Brückengeld zu erheben? Am Sanja sowohl wie am Kikafu würde sich dieses Mittel zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Regenzeit sehr empfehlen. Vielleicht überlegt man sich diesen Vorschlag, wozu es im Uebrigen höchste Zeit ist. (Nein! Die Red.)
6. Dezember 1913
Moschi-Reise
… Der Moschi-Bezirk produziert in der Hauptsache Kaf-fee. Den meisten Pflanzern kommt es aber mehr auf die Zahl der gepflanzten Bäume an als auf rationelle Pflege. Es herrscht das Bestreben Kaffee-Pflanzungen anzule-gen und sie schnell weiter zu verkaufen. Es fehlt die Sachkenntnis — es kann nicht jeder, der niemals Kaffee vorher gepflanzt hat, ohne weiteres Kaffeepflanzungen in grösserem Stil anlegen. Rückschläge müssen eintre-ten und die Ergiebigkeit der Kaffeebäume wird plötzlich aufhören. Schattenbäume fehlen vielfach und beson-ders Dünger. Das Fehlen des Düngers muss schon die meisten Pflanzer dahin bringen, dass sie Viehzucht ne-benher betreiben. Im Moschi-Bezirk kann das nur im beschränkten Masse stattfinden, weil grosse Weideflä-chen fehlen. Es wird auch zu viel bewässert, so unwahr-scheinlich das klingt. Durch die vielen Gräben, die meis-tens ein ziemlich starkes Gefälle haben, wird zu leicht der gute Boden weggeschwemmt. Vor allem muss da-rauf gesehen werden, dass ein gleichmässig guter Kaf-fee nur exportiert werden darf. Jetzt kommt guter und schlechter Kaffee zum Versand — alles geht unter dem Namen Kilimanjaro-Kaffee. Wohin soll das schliesslich führen? Der gute Kaffee hat nur darunter zu leiden.
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Das Hochland von Ostafrika ist bisher überhaupt viel zu wenig gewürdigt und richtig eingeschätzt worden. Es ist der ideale Aufenthalt für Rentiers, die wenig Geld zu verzehren haben oder die in Deutschland „standesge-mäss“ leben zu müssen glauben, es aber nicht können, weil sie zu wenig Geld haben. Man frage nur bei den Pflanzern am Kilimanjaro und Meru an, ob sie einen Pensionär für Rp. 80,— per Monat aufnehmen wollen. Die meisten würden sagen: ja, und was hat ein Pensionär zu tun? Er bekommt ein einfaches, aber gutes Essen, hat sein eigenes separates Zimmer oder Haus und kann im übrigen machen, was er will. Gemüse bauen oder auf die Jagd gehen. Blumen pflanzen, Studien treiben, sich selbst ein Haus bauen oder sich an der Pflanzung mit betätigen. Dazu lebt er in einem milden, der Gesundheit zuträglichen Klima. „Standesgemäss“ kann er sich nach seinen Begriffen einrichten, und nach seinem Geldbeu-tel.