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Die Deutschen und ihre Verwaltung V

Am 20. Juni 1906 erfolgt die Verordnung für die Ein-führung der Residenturen Ruanda, Urundi und Bukoba. Die Abtrennung der Residentur Ruanda von Usumbura erfolgt offiziell am 15. November 1907 und der Arzt und Forschungsreisende Richard Kandt wird zum ersten Residenten Ruandas ernannt. Durch die Schaffung der ruandischen Residentur mit einem zivilen Residenten endet auch in Ruanda die militärische Verwaltung.

In seiner Rede nach seinem Ostafrika-Besuch von 1907 vor der Reichshaushaltskommission für die Entwick-lung seiner Kolonialpolitik erwähnt Kolonialstaatsse-kretär Dernburg auch die Residentur von Ruanda, er betont aber, daß sie noch im Versuchsstadium sei:

„In Ruanda wird jetzt der Versuch einer Residentur ge-macht, lediglich der Versuch. Wir glauben, einen sehr geeigneten Mann [Richard Kandt] gefunden zu haben, der diesen Versuch machen kann.“

Kandt trifft im August 1907 aus Europa kommend in Ru-anda ein und läßt in der Mitte des Landes auf einem vom Wald gerodeten Hügel seinen Regierungssitz Kigali er-bauen. Im April 1908 werden die aus Ziegeln erstellten Dienstgebäude der Residentur eingeweiht.

Für die Verwaltung der Residentur werden von Schulen in der Residentur Bukoba ausgebildete Einheimische beschäftigt.

Seit 1900 sind die Weißen Väter in Ruanda, eine katho-lische Mission aus Frankreich, aber im deutschen Ruan-da von ihrem Missionshaus in Trier geführt, und ab 1907 die in Westfalen angesiedelte evangelische Bethel-Mission. Beide Missionen führen Schulen und Resident Kandt führt Regierungsschulen in Kigali für die herr-schende Tutsi-Bevölkerung ein. Kandt begünstigt die traditionelle Tutsi-Herrschaft über die Hutu-Bevölke-rung.


Die hohe Bodenfruchtbarkeit und ein gesundes, die Aus-breitung der Malaria bremsendes Höhenklima mit küh-len Nächten ist eigentlich für weiße Siedler in Ruanda günstig, aber das Land ist schon dicht besiedelt und Resident Richard Kandt und Kolonialstaatssekretär Bernhard Dernburg wollen keine weiße Besiedlung. Auch um nicht weitere Unruhen in den Kolonien zu provozieren, wie die Herero- und Maji-Maji-Rebellionen 1904/05 in Südwestafrika und Ostafrika, die zum Teil durch Landenteignungen verursacht worden sind.


1910 muß die Residentur Ruanda aufgrund eines Ab-kommens zwischen Deutschland und Belgien vom 11. August 1910 die 340 qkm große Insel Idschwi im Kiwu-see an Belgisch Kongo abtreten. Eine deutsche Verwal-tung hat auf der Insel nicht bestanden, aber eine Bethel-Mission.

Nach der Übergabe an Belgien bleibt die Bethel-Mission auf Idschwi und wacht über die vertraglich verbliebenen deutschen Rechte auf der Insel wie etwa Holzeinschlags-rechte und die Kalkgewinnung. Die deutsche Mission berichtet über die Verhältnisse auf der Insel an die deutsche Kolonialverwaltung in Ruanda.


Die deutsche Kolonialverwaltung in Ruanda, wie auch in anderen Residenturen und Bezirken Deutsch Ostafrikas, ist von einem akuten Mangel an europäischem Personal gekennzeichnet. Der Resident selbst muß sich mit der Kasse beschäftigen und ist deswegen gezwungen, einen großen Teil seiner Zeit in der Station zu verbringen, was die notwendigen Bezirksreisen beschränkt. Richard Kandt schreibt in seinem Jahresbericht 1910, daß das Fehlen eines Sekretärs den Residenten daran hindere, sich um die wirtschaftliche Entwicklung und die Errich-tung von Märkten zu kümmern.

Ende 1911 besteht das deutsche Residenturpersonal in Ruanda aus dem Residenten, dem stellvertretenden Residenten, einem Sekretär, einem Polizeiwachtmeister, einem Kanzlisten und einem Sanitätsunteroffizier. Seit Juli 1911 gibt es auch keine Militärposten in Ruanda mehr. Am 22. Juli 1911 werden die bisherigen Militär-posten Ischangi, Kissenji und Mruhengeri aufgehoben und in Zivilverwaltungsposten umgewandelt. Aus Kos-tenersparnisgründen bleibt die Verwaltung der drei Pos-ten in den Händen der dort stationierten Schutztruppe.

Die deutsche Kolonialverwaltung ist wahrlich kein Ap-parat, um überflüssigen Beamten aus dem Heimatland gute Posten auf Kosten der Kolonialbevölkerung zu ver-schaffen, wie es bei anderen Kolonialmächten der Fall ist.


Das Deutsche Kolonial-Lexikon schreibt:

An nichteingeborenen Farbigen gab es Anfang 1913: 97, an Europäern in Ruanda 78, 11 Missionsstationen liegen im Land. Europäische Händler werden nur in ganz be-schränktem Maß, europäische Ansiedler gar nicht zuge-lassen, da man Schwierigkeiten mit der zwar recht fried-lichen, aber noch sehr wenig an Europäer gewöhnten Bevölkerung fürchtet. Der Bau der Ruandabahn wird auch in dieser Hinsicht vieles gründlich verändern. Der eingeborene Herrscher von Ruanda, Msinga Juhi [Musinga], wohnt in Njansa in der Provinz Nduga Ober-Ruandas, der kaiserliche Resident in Kigali genau in der Landesmitte; er hat 100 farbige Polizisten zur Verfü-gung. Die 11. Kompagnie der Schutztruppe steht in Kissenji, 1½ km von der Grenze gegen die belgische Kongokolonie, am Kiwu, ein Zug im Offiziersposten Mruhengeri am Fuß der Virunga, 1876 m ü. d. M.


Im Frühjahr 1913 bereist der Gouverneur von Deutsch Ostafrika, Heinrich Schnee, die nordwestlichen Bezirke Muansa, Bukoba, Ruanda und Urundi. Zuerst besucht der Kaiserliche Gouverneur die deutschen Häfen am Viktoriasee. Am 16. Februar erreicht Schnee die ruan-dische Grenze und wird vom Residenten Richard Kandt und dem Großhäuptling und Gesandten König Musin-gas, Rwubusisi, mit zahlreichem Gefolge empfangen. Am 12. März reist der Gouverneur weiter nach Urundi.


Die deutsche Bethel-Mission berichtet über die Verhält-nisse auf der 1910 an Belgisch Kongo abgetretenen Insel Idschwi im Kiwusee – auf der weiterhin deutsche wirt-schaftliche Rechte bestehen – an die deutsche Kolonial-verwaltung in Ruanda. So im Oktober 1913 über die Miß-bräuche der belgischen Kolonialverwaltung auf der In-sel: Schwere Abgabenlasten, unbezahlte und schwere Dienstleistungen, Zerstörung der Hütten und Bananen-haine der Eingeborenen als Strafmaßnahmen.

Hatte die deutsche Verwaltung überhaupt keine Verwal-tung auf der Insel gehabt, so ist jetzt auf Idschwi eine belgische Kolonialverwaltung eingerichtet, die, wie im ganzen Belgisch Kongo, rücksichtslos die einheimische Bevölkerung ausbeutet.

Ende September 1914 besetzen deutsche Kolonialtrup-pen die Insel. Der Angriff erfolgt am 24. September im Morgengrauen und überrascht die Inselbewohner, die zunächst glauben, es handele sich um einen gewöhn-lichen Viehraub der belgischen Soldaten.


In einem Brief vom 21. Mai 1914 schreibt der Stellver-treter des seit Ende 1913 auf Heimaturlaub in Deutsch-land weilenden Residenten Richard Kandt, Hauptmann Max Wintgens, an das Kaiserliche Gouvernement in Daressalam:

»Eine tiefe Erbitterung der Wahutus [Hutus] gegen die Watussiherrschaft [Tutsis] ist überall im Lande zu spü-ren, und nur hierin liegt nach meiner Auffassung eine Gefahr für uns, der wir aber nicht dadurch begegnen können, daß wir lediglich den Watussi unsere Gewehre zur Verfügung stellen, sondern dadurch, daß wir allmäh-lich die Watussi-Willkürherrschaft in Rechtsformen überführen. … Ich möchte hierbei nochmals gehor-samst betonen, daß ich also keinen Bruch mit dem Resi-dentursystem und der Watussiherrschaft vorschlage, sondern nur, das Herrschaftssystem allmählich in For-men zu bringen, die auch unsere Interessen berücksich-tigen, und nicht wie jetzt 97 Prozent der Bevölkerung völlig rechtlos machen zu unseren Ungunsten für einen herrschenden Stamm, der sich für unseren Schutz noch nicht einmal zu irgend welchen Gegenleistungen für verpflichtet hält.«


1914 beginnt die Besteuerung in Ruanda. Das Hauptpro-blem dabei ist der Mangel an Bargeld in der Bevölke-rung. Hauptsächlich wird getauscht oder Perlen und Tu-che als Geldersatz – besser gesagt als Geld – verwendet. So muß Geld eingeführt werden, um eine Besteuerung durch Geld zu ermöglichen.

Im Juli 1914 beginnt die Steuererhebung in den Han-delszentren Kigali, Kissenji und Schangugu, die beiden letzteren sind Grenzübergänge in den Kongo nördlich und südlich de Kiwusees. Die Steuererhebung verläuft erstaunlich reibungslos und wird von der Bevölkerung wohl auch deshalb bereitwillig gezahlt, weil die Vorteile vor der Naturalabgabe von Vieh und Lebensmitteln doch auf der Hand liegen.

Die Steuererhebung wird durch die gut aufgebaute ein-heimische Verwaltung und ihre afrikanischen Häuptlin-ge durchgeführt und die Besteuerung ist verhältnismä-ßig niedrig. Das Geldsteuersystem wird mühelos auf das Land erweitert und auch dadurch erleichtert, daß die Verwaltung für einen reibungslosen Übergang auch weiterhin Naturalien annimmt. So wird im Februar 1916 im Gebiet Gahoro neben Geld noch Kleinvieh, Butter, Bohnen, Maniokmehl und Sorghum an die deutsche Verwaltung abgeliefert.


Die nördlichen Gegenden von Ruanda wollen sich der Tutsiherrschaft und der des Königs Musinga nicht un-terwerfen und sie werden sowohl von Musingas Straf-aktionen als auch durch Unterwerfungszüge der deut-schen Militärmacht getroffen. So wird im Mai 1912 eine solche deutsche Strafexpedition in die nördlichen Regi-onen, in Begleitung von 3000 ruandischen Hilfskrie-gern, die raubend und plündernd durchs Land ziehen, durchgeführt. So wächst auch der Haß der Bevölkerung im Norden von Ruanda gegen die Tutsi und die Deut-schen.

Eine weitere deutsche Strafexpedition im Nordruanda findet im Februar 1914 statt und die nächste im April. Die Strafexpedition im April wird vom stellvertretenden Residenten Hauptmann Max Wintgens selbst geleitet und richtet sich gegen die Bakiga und ihren Hutuhäupt-ling Nzaramba. Nzaramba und die Bakiga flüchten mit ihren Rindern und Ziegen ins britische Uganda, werden aber auch dort von Wintgens Truppe verfolgt und bei einem Gefecht wird Nzambara verhaftet. Der Hutu-häuptling muß bis zum 4. November 1914 seine Strafe im Gefängnis von Kigali absitzen. Er soll dann außer Landes in einen anderen Teil von Deutsch Ostafrika deportiert werden, aber Nzaramba bittet ihn nicht in ein anderes Land zu bringen, sondern ihn lieber aufzuhängen. Er wird an den Hof von König Musinga geschickt unter die Aufsicht des Königs und sein weiteres Verhalten soll über seine Rehabilitierung oder seine Deportierung ent-scheiden. Am 22. Dezember 1914 schreibt die Verwaltung von Ruanda an das Gouvernement in Daressalam:

»Falls dieser [Musinga] nach einem oder mehreren Jahren sich von der Loyalität des Mannes überzeugt hat, kann er ihn wieder als Unterhäuptling einsetzen. Eine nochmalige Auflehnung gegen die Regierung oder den König würde natürlich die sofortige Deportation nach sich ziehen.«


Im westlichen Ruanda, in der Region Itabire, kommt es im Laufe des Jahres 1914 wiederholt zu Überfällen auf Karawanen und Boten. Auf Wunsch vom stellvertre-tenden Residenten Max Wintgens schickt König Musin-ga im September eine Strafexpedition in das Gebiet. Die Krieger des Königshofs töten 226 Männer. Wintgens schreibt:

»Ich hoffe, daß dies an und für sich bedauerliche Blut-vergießen den gewünschten Eindruck auch auf andere Gegenden machen wird, wo ähnliche Zustände herr-schen, und weitere Aufstandsgelüste unterdrücken wird. Mit einer größeren Erhebung in Ruanda rechne ich nach wie vor nicht, halte aber kleinere Aufstände, namentlich in den Bakiga-Ländern für möglich.«

Das eigentliche Instrument deutscher Macht in Ruanda, die 11. Kompanie der deutschen Schutztruppe in Ost-afrika, wird im August 1914, nach Beginn des Welt-krieges, aus Ruanda abgezogen und doch bleibt es in der Residentur ruhig, trotz der durch den Krieg der Bevöl-kerung zugemuteten Mehrleistungen an Abgaben und Arbeiten für die Verteidigungsbereitschaft des Landes. wie den Bau von Befestigungen. Im Gegenteil stellen jetzt neuaufgestellte einheimische Truppen die militäri-sche Macht in Ruanda und sichern das Land gegen die Truppen der Gegnermächte Belgien und Großbritan-nien.


Merkwürdigerweise melden sich bei Kriegsbeginn im August 1914 Hutus freiwillig für den deutschen Militär-dienst. Eigentlich sollte man denken, daß die Hutu am wenigsten ein Interesse daran haben könnten. Doch Kriegsdienst ist als ehrenvoll nur den Tutsis und hoch-rangigen Hutu vorbehaltenen. Die Masse der Hutu wa-ren nur unehrenhafte Träger bei Kriegszügen. Nun kön-nen sie sich freiwillig als Krieger melden.

Die in Ruanda tätigen Araber stellen den Antrag ein Freikorps aufstellen zu dürfen wie die Araber an der Mittellandbahn in Deutsch Ostafrika. Den wenigen Ara-bern in Ruanda wird ihr eigenes Korps gewährt.

Der stellvertretende Resident Max Wintgens, Resident Richard Kandt weilt noch auf Urlaub in Deutschland, verteilt einen Aufruf an die Deutschen in Ruanda:

»Der Feind scheint in unsere Kolonie eindringen zu wollen. Es ist unsere Ehrenpflicht diesen Teil unseres Vaterlandes, das uns zur Heimat geworden ist, bis auf das Äußerste zu verteidigen.«

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Ereignisse im Bezirk Usumbura

Von 1900 bis 1902 findet eine Expedition zur Vermes-sung des Grenzgebietes zwischen Deutsch Ostafrika und dem Kongostaat statt. Am Nordende des Tanganjikasees, am Russissi, muß von den deutschen Teilnehmern Oberleutnant Heinrich Fonck mit Begleitern von Ost nach West über den Fluß übersetzen:

»Ein Boot war nicht aufzutreiben, und die Eingeborenen des deutschen Ufers, denen wir im mannshohen Schilf nicht sichtbar waren, und die uns für eine Abteilung Sol-daten des Kongostaates hielten, weigerten sich infolge übler Erfahrungen, die sie durch Übergriffe kongolesi-scher Söldner gemacht hatten, uns überzusetzen.«


Im Oktober 1902 ist der Chef des Bezirkes Ruanda-Urundi, Hauptmann Robert von Beringe, auf Expedition in den Virunga-Bergen in Norden von Ruanda unter-wegs. Virunga heißt in der Einheimischensprache Feuerberge und so sind die Virungaberge auch tat-sächlich Vulkane, wovon noch etwa die Hälfte aktiv ist.

Am 17. Oktober 1902 setzt der Hauptmann und Dr. Engeland zusammen mit fünf Askaris und den nötigen Trägern zum Gipfelsturm auf den Sabinjo an, einem der Vulkane der Virungaberge. Sie haben ein Zelt und acht Wasserbehälter dabei. In 3100 m Höhe schlagen sie ihr Zelt wegen Platzmangels an einen Abhang auf. Die Askaris und Träger suchen in Felshöhlen Schutz und wärmen sich durch Feuer gegen die empfindliche Kälte.

Beringe schildert im Deutschen Kolonialblatt die wei-teren Ereignisse:

»Von unserem Lager aus erblickten wir eine Herde schwarzer, großer Affen, welche versuchten, den höchs-ten Gipfel des Vulkans zu erklettern. Von diesen Affen gelang es uns, zwei große Tiere zur Strecke zu liefern, welche mit großem Gepolter in eine nach Nordosten sich öffnende Kraterschlucht abstürzten. Nach fünfstün-diger, anstrengender Arbeit gelang es uns, ein Tier an-geseilt heraufzuholen.«

Es handelt sich um einen männlichen, großen, men-schenähnlichen Affen mit einer Körperlänge von 1,5 m und einem Gewicht von mehr als 100 Kilo. Er hat keine Brustbehaarung, aber riesige Hände und Füße.

»Es war mir leider nicht möglich, die Gattung des Affen zu bestimmen«, bedauert Beringe. Wegen der Größe des Tieres kann es nach seiner Ansicht kein Schimpanse sein, und das Vorkommen von – aus dem Flachland bekannten – Gorillas im Gebiet um die ostafrikanischen Seen war bis dahin »nicht festgestellt worden«.

Robert von Beringe beschließt deshalb, seinen Fund zur Untersuchung an das Zoologische Museum in Berlin zu schicken. Zwar werden die Haut und eine Hand des Af-fen auf der Rückreise nach Usumbura, dem Amtssitz des Bezirks, von einer Hyäne gefressen, doch anhand des Schädel und eines Teils des Skelettes, Tierteile, die unversehrt in Berlin ankommen, klassifiziert der am Museum tätige Professor Paul Matschie das Tier als neue Gorilla-Art, die er nach ihrem Entdecker Gorilla beringei benennt – den Berggorilla.

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Die Menschen III

Die Einwohnerzahl Ruandas wird amtlich Anfang 1913 auf zwei Millionen geschätzt. Hiervon sind nur etwa 59.000 Watussi. Etwa 15.000 Batwa – Zwerge (Pygmäen) – und alle übrigen sind Wahutu, ein Volk von Acker-bauern.

Die schlanken großen Watussi beherrschen das Land und überragen die Wahutu körperlich bei Weitem. Der eingeborene Herrscher von Ruanda, Musinga, ist natür-lich auch ein Watussi. Sultan Musinga hat seinen Sitz in Niansa in der Mitte von Ruanda.

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Umgestaltung zu Residenturen

Die drei Residenturen Bukoba, Ruanda und Urundi sind zunächst militärische Verwaltungsbezirke nach dem herkömmlichen Schema deutscher Militärkolonialver-waltung. Um Verwaltungskosten einzusparen durch Vereinfachung der Verwaltung und der Selbstverwal-tung der Einheimischen in Gegenden, die ohne weiße Besiedlung sind, und auch um unnötige Reibereien und gar überflüssige Militäreinsätze durch die deutsche Militärverwaltung zu beseitigen, soll die Einsetzung einer einheimischen Zivilverwaltung viele Spannungen wegnehmen und eben Kosten sparen. Als Beispiel nimmt man die britische Herrschaft im benachbarten Uganda und hat auch einen Blick auf die Verwaltung von Niederländisch Indien geworfen.

Der Regierungsrat Eduard Haber, Erster Referent beim Gouverneur in Daressalam, ist für die Ausarbeitung der Struktur der Residenturen zuständig. Auch der östlich an Bukoba angrenzende Militärbezirk Muansa ist als Re-sidentur geplant, wird dann aber als Bezirk einer deut-schen Zivilverwaltung unterstellt.

Am 20. Juni 1906 erfolgt der Erlaß für die Einführung der Residenturen Ruanda, Urundi und Bukoba. Alle anderen Gebiete von Deutsch Ostafrika sind Amtsbezirke unter unmittelbarer deutscher Verwaltung. Die drei Residen-turen liegen im Nordwesten von Deutsch Ostafrika, weitab vom Indischen Ozean, ohne eine leistungsfähige Verkehrsverbindung zur Küste.

Die Schaffung der Residenturen Ruanda und Urundi aus ihrer einheitlichen Verwaltung als Bezirk Usumbura bedeutet die Anerkennung der besonderen politischen Gegebenheiten dieser Länder.

Am 15. November 1907 wird die Teilung von Usumbura in die Residenturen Ruanda und Urundi durchgeführt. Usumbura, der Sitz der deutschen Militärverwaltung des Bezirkes Usumbura, wird nun Sitz des Residenten in Urundi und die Residentur Ruanda erhält einen eigenen Amtssitz in der Residentur.

Werden die einheimischen Herrscher in Ruanda und Urundi auch Sultane genannt so hat der Islam in diesen Residenturen überhaupt keinen Fuß gefaßt. 

Kolonialminister Bernhard Dernburg und das Daressa-lamer Gouvernement sind strikt gegen eine weiße Be-siedlung Ruandas und Urundis und die Kolonialbehör-den sperren sogar die Grenzen der beiden Bezirke we-gen angeblich ständiger Aufstände als Vorwand zur Verhinderung der Besiedlung der Residenturen.

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Einrichtung der deutschen Verwaltung

Die Jahrhunderte alten Königreiche Ruanda und Urundi sind noch völlig unberührt von Weißen als 1894 die er-ste deutsche Expedition dort eintrifft und die Einfügung der Königreiche in die deutsche Herrschaft beginnt. Beide Königreiche sind beherrscht von der kleinen Min-derheit der Tutsi, die über große Rinderherden verfü-gen, während die große Masse der Bevölkerung aus den Hutu besteht, welche Ackerbauern sind. Die Tutsi be-herrschen das Land von ihren Königshöfen aus.

Daneben gibt es noch eine kleine Gruppe von »Wald-menschen«, den Twa, die von der Jagd und der Töpferei lebt.

1904 schreibt Richard Kandt, der im Nordwesten Deutsch Ostafrikas Forschungen betreibt:

»Die Bahutu [Hutu] benehmen sich recht sonderbar. In Gegenwart ihrer Herren ernst und reserviert und unse-ren Fragen ausweichend; sobald aber die Watussi [Tutsi] unserem Lager den Rücken gekehrt haben, und wir mit ihnen allein sind, erzählen sie bereitwillig fast alles, was wir wünschen, und vieles, was ich nicht wünsche, denn ich kann den zahlreichen Mißständen, über die sie klagen, ihrer Rechtlosigkeit, ihrer Bedrückung, doch nicht abhelfen. Ich habe sie einige Male auf Selbsthilfe verwiesen und leicht gespottet, daß sie, die den Watussi an Zahl hundertfach überlegen sind, sich von ihnen unterjochen lassen und nur wie Weiber jammern und klagen können.«


Die nur etwas mehr als 50.000 Quadratkilometer umfassenden Königreiche stellen auf etwa fünf Prozent des Gebietes von Deutsch Ostafrika mit gegen vier Millionen Einwohnern fast 40 Prozent der auf 9 Mil-lionen geschätzten Gesamteinwohnerzahl der Kolonie.


1896 wird am Nordende des Tanganjikasees auf urun-dischem Boden die Militärstation Kajaga gegründet, gleich gegenüber dem Freistaat Kongo des belgischen Königs Leopold II. Der von Hauptmann Heinrich Bethe im Jahre 1898 gegründete Militärposten Ischangi am Kiwusee ist der erste deutsche Militärposten in Ruanda und liegt auch gegenüber dem Freistaat Kongo. 1899 wird der Bezirk Usumbura mit dem Regierungssitz Usumbura in Urundi, 15 Kilometer östlich der Station Kajaga, unter Hauptmann Bethe als Militärkomman-danten errichtet.

Die Anwesenheit der Deutschen in Ruanda und Urundi beschränkt sich in den ersten Jahren im wesentlichen auf militärische Expeditionen zur Erkundung des Lan-des, Besuchen bei einheimischen Herrschern und der Gründung von Militärposten, auch zum Schutz und zur Verstärkung der königlichen Macht des von den Deut-schen als alleinigen Herrscher von Ruanda anerkannten Königs Musinga.

Seit 1900 sind die Weißen Väter, eine französische Mission, die im deutschen Ruanda von ihrem deutschen Missionshaus in Trier geführt wird, in Ruanda tätig. 1904 kommt es zu heftigen Kämpfen zwischen den Ein-heimischen und hauptsächlich den Weißen Vätern. Die Einheimischen wollen die Auswärtigen los werden, zu denen auch afrikanische Händler von Bukoba am Vikto-riasee gehören, die bei ihren Karawanenzügen teilweise mit Gewalt gegen die Bevölkerung vorgehen, und die Weißen an sich, dabei aber hauptsächlich die Weißen Väter. Schwere Kämpfe finden zwischen den Missio-naren und deen Anhängern und ihren Gegner statt. Im Oktober/November 1904 bereinigt Resident Werner von Grawert mit seinen Askaris – afrikanischen Solda-ten der deutschen Kolonialtruppe – die Lage in Ruanda mit militärischen Mitteln. Es werden von der Truppe auch 80 Karawanenräuber festgenommen. Für eine gestohlene Last oder eine getötete Person fordert Gra-wert ein Rind als Entschädigung. 500 Rinder werden eingesammelt. Unter den Festgenommenen befinden sich auch zehn angesehene Tutsi. Diese werden von den Askaris gefesselt, gedemütigt und schließlich erschos-sen.

Die Hutu-Häuptlinge kommen mit Geschenke zu den Weißen Vätern und erklären ihre Freundschaft. Die Ru-he ist wiederhergestellt.

Am 10. März 1905 wird die Verordnung des Kaiserlichen Gouvernements von Deutsch Ostafrika in Daressalam unterzeichnet, welches das Betreten der Sultanate Ru-anda und Urundi regelt.

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Das Land I

Ruanda hat eine Fläche von 25.300 qkm und nimmt den äußersten Nordwesten von Deutsch Ostafrika ein. Das »Land der tausend Hügel« liegt durchschnittlich 1500 Meter über dem Meeresspiegel. Die Virunga-Vulkane im Nordwesten des Landes ragen bis 4500 m hoch.

Die Temperaturen von Ruanda sind zum Teil etwas weni-ger niedrig, als es den bedeutenden Höhen entspricht. Die beiden wärmsten Monate sind März und September, die beiden kühlsten Mai und Dezember. Die mittlere täg-liche Schwankung beträgt 11°. Die Verteilung der Tempe-raturen über das Jahr ist also die des Äquatorialklimas, während die des Regens an den meisten Orten aus einer nur durch ein geringes Nachlassen geteilten ziemlich langen Regen- und einer kürzeren Trockenzeit besteht. In den höheren Landesteilen ist eigentlich nur Juni und Juli trocken. Dabei sind hier die Regenmengen ziemlich hoch.

Nieder-Ruanda im Osten des Landes hat eine weniger kräftige Vegetation, ist aber reich an Seen- und Papyrus-sümpfen. Man nimmt an, daß Ober-Ruanda mit einer Durchschnittshöhe von 2.200 m einst ganz von tropi-schem Höhenwald bedeckt war, der aber meist der Weidewirtschaft und dem Ackerbau zum Opfer gefallen ist. Bugoie-, Rugege- und Gaharowald sind kleine, wenn auch an und für sich stattliche Reste des großen Wald-landes.

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Wirtschaft und Verkehr VII

Eine Belebung der Wirtschaft in Urundi tritt mit der Eröffnung der Ugandabahn 1904 in Britisch Ostafrika ein. Von Urundi werden Felle und Häute durch Träger zum Viktoriasee gebracht – über den See werden die Güter mit dem Schiff zur Endhaltestelle der Uganda-bahn verfrachtet – und auf dem Rückweg transportieren die Träger europäische Handelswaren nach Urundi.

Mit dem Herannahen der Mittellandbahn von Daressa-lam aus, und ihrem schließlichen Eintreffen am Tangan-jikasee wenig südlich von Urundi im Februar 1914, ver-bessern sich die Handelsmöglichkeiten der Residentur noch einmal.

Bis 1914 gibt es noch kaum Geldwirtschaft in Urundi und wenn nur mit Silbergeld, das auch noch ungern ange-nommen wird. Die Geldwirtschaft beginnt in Urundi erst. Geld ist der Masse des Volkes in der Residentur ein noch unbekanntes Tauschmittel.

Wie in Ruanda soll auch in Urundi der Kaffeeanbau die wirtschaftliche Zukunft des Landes sein.

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Die Deutschen und ihre Verwaltung IV

Der Resident von Urundi sitzt in Usumbura am Nord-ende des Tanganjikasees und damit auch gleichzeitig am Nordende von Urundi. In Usumbura steht, auch zum Grenzschutz gegen den belgischen Kongo, die 9. Kom-panie der Schutztruppe von Ostafrika. Eine deutsche Verwaltung oder eine deutsche Besteuerung besteht in Urundi nicht.

Im Mai 1903 schlägt Resident Hauptmann Robert von Beringe, ohne Weisung der Regierung in Daressalam, die Truppen des urundischen Königs Mwezi Gisabo. Am 6. Juni 1903 unterwirft sich im Vertrag von Ikiganda der König dem Deutschen Reich.

Mit der Verordnung vom 20. Juni 1906 über die Ein-führung von Residenturen im weit entfernten Nord-westen von Deutsch Ostafrika wird auch Urundi zu einer Residentur und die Militärverwaltung dort endet. Die Teilung des Militärbezirkes Usumbura in die Residentu-ren Ruanda und Urundi erfolgt offiziell am 15. November 1907.

Das Niederlassungsverbot durch das Gouvernement für europäische Siedler, das auf Empfehlung des Residen-ten von Ruanda, Richard Kandt, seit 1907 Resident von Ruanda, gilt auch für die Residenturen Urundi und Bu-koba.

Urundi erfährt weit weniger Aufmerksamkeit durch die deutsche Verwaltung Ostafrikas als Ruanda. Die Abge-legenheit und Unwegsamkeit des Landes tragen das Ih-rige dazu bei. Für die Verwaltung werden in der Resi-dentur Bukoba ausgebildete einheimische Kräfte nach Urundi geholt.

Die Herrschaft ist nicht, wie in Ruanda, durch deutsche Einwirkung unter einem einheimischen König zusam-mengefaßt. Nach dem Tode des jahrzehntelang herr-schenden Königs Mwezi Gisabo im Jahre 1908 wird einer seiner 27 Söhne, der von Gisabo nominierte und vom deutschen Gouverneur von Ostafrika bestätigte 15jäh-rige Mutaba II als König eingesetzt und auch die von Gisabo bestimmten zwei Regenten für den Minderjäh-rigen.

Die Machtkämpfe innerhalb der zahlreichen Königsfa-milie nutzen die jeweiligen deutschen Residenten nach eigenem Gutdünken. So kann man die einheimischen Herrscher gegeneinander ausspielen, ohne Machtmit-tel für die Erhaltung der deutschen Herrschaft im Lande anwenden zu müssen.

Gouverneur Rechenberg schreibt in einer Denkschrift vom 20. Juli 1911: »Urundi, dessen Verhältnisse viel unge-ordneter sind als diejenigen von Ruanda…«

1912 wird der Residentursitz nach Gitega in der Landes-mitte in die dort neu errichteten Gebäude verlegt. Bald danach wird darüber geschrieben:

»Die Verlegung der Residentur ins Landesinnere hat schon mehrere nützliche Folgen gezeitigt. Abgesehen davon, daß, wie gewöhnlich mehrere Araber und Inder ihre Kramläden bei der Station errichtet haben, ist auch schon eine Niederlassung der Internationalen Handels-gesellschaft (Sitz Hamburg) in Gitega gegründet worden und haben sich einige Europäer unter dem Schutz der Boma angesiedelt. … Auch die Gerichtstage des Resi-denten werden hier im Inneren viel eifriger und regel-mäßiger von Bahutu, Batussi und selbst Baganwa be-sucht als im entlegenen Usumbura, wo die Bergbewoh-ner obendrein sehr ungern weilten, weil sie im Niede-rungsklima Fieber bekamen.«

Weiter heißt es über Urundi, daß es noch Jahre dauern wird, „bis die Regierung eine wirkliche, wenn auch noch so einfache Verwaltung Urundis einrichten kann.“

Einige Krankenstationen und Grundschulen sind seit 1909 errichtet, aber Urundi liegt in der Entwicklung be-trächtlich hinter Ruanda zurück.

Im Frühjahr 1913 bereist Gouverneur Heinrich Schnee die nordwestlichen Bezirke Muansa, Bukoba, Ruanda und Urundi. Zuerst besucht der Kaiserliche Gouverneur die deutschen Häfen am Viktoriasee. Am 16. Februar erreicht er die ruandische Grenze und am 12. März wechselt Schnee von Ruanda nach Urundi.

Nach dem Erlaß vom 12. Dezember 1913 wird im Süden des Residenturbezirks Urundi der Polizeiposten Nia-kassu angelegt. 

In der Königsfamilie gibt es schwere Machtkämpfe, die zu einer Serie von Morden im Königshaus führen und selbst der König wird 1915 umgebracht. Ein Kleinkind wird als König Mwambutsa IV eingesetzt und die Herr-schaft den beiden schon 1908 vom ehemaligen König Gisabo bestimmten Regenten übertragen unter dem nun seit 1915 in seiner dritten Amtszeit befindlichen Residenten in Urundi, Erich von Langenn-Steinkeller, nach seinen Residentschaften 1909 und 1911-1913. Major von Langenn-Steinkeller ist 1915 wieder Resident in Urundi geworden nachdem sein Vorgänger bei einem Gefecht in Belgisch Kongo gefallen ist.

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Land und Leute V

Ruanda, das »Land der tausend Hügel«, liegt durch-schnittlich 1500 Meter über dem Meeresspiegel. Im Vergleich zu Ruanda ist das südlich davon gelegene Urundi weniger hügelig und liegt im Schnitt etwa 1000 Meter über dem Meeresspiegel und Urundi ist bewaldeter als Ruanda.

Geraffter Text aus dem Deutschen Kolonial-Lexikon über die Residentur Urundi:

Urundi, Landschaft, Sultanat und Residentur von Deutsch-Ostafrika, 28.700 qkm groß, liegt im Zwischen-seengebiet.

Urundi ist ungemein sorgfältig angebaut. Ba-nanen, Bohnen, Erbsen, Sorghum, Eleusine, Mais, Bata-ten werden angebaut, am Tanganjikasee auch Maniok. Es ist sehr viel Vieh vorhanden, freilich erheblich we-niger als in Ruanda. Die Zahl der Bewohner wird auf 1½ Millionen geschätzt. Die drei Bestandteile der Bevölke-rung sind die herrschenden Watussi, die beherrschten Wahutu, wozu als freie Paria die Watwa kommen; ihre Anteile an der Gesamtzahl werden auf 6 %, 90 % und 4 % geschätzt. Die Zahl der Europäer in Urundi war Anfang 1913 60, die der nichteingeborenen Farbigen 52. Die Watussi sind die Besitzer der auf 250.000 geschätzten Rinder; daneben wird 1 Million Kleinvieh angenommen. Im Besitz der europäischen Stationen des Bezirks waren 1913 5029 Rinder. Das Sultanat Urundi ist politisch wenig einheitlich, besteht aber noch heute dem Namen nach, wenn auch seit 1909 die Errichtung mehrerer selbstän-diger Sultanate von der Kolonialverwaltung angebahnt worden ist. Der Sitz der Residentur wurde 1912 von Usambara nach Gitega (ziemlich genau in der Landes-mitte) verlegt. — Der Bau der Ruandabahn, die am Kagera-Knie, also an der Nordost-Ecke von Urundi en-den soll, wird auch auf diese Landschaft stark ver-ändernd wirken.


Urundi ist in eine Anzahl miteinander in Konkurrenz stehenden Sultanaten gespalten und nicht wie Ruanda unter der Herrschaft eines Sultans. Eine Reihe von Wa-tussi-Sultanen teilen sich die Herrschaft des Landes mit den Waganwa, den Abkömmlingen der Königsfamilie.

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Pläne für das deutsche Kolonialreich

Die Inseln Annobon und Fernando Poo gehören zur Kolonie Rio Muni, sind aber nicht Bestandteil des Vor-kaufsrechts für Rio Muni von Frankreich aus dem Jahre 1900, das 1911 von Deutschland übernommen wurde, da Annobon und Fernando Poo erst 1909 von Spanien mit Río Muni und den vorgelagerten Inseln zu Spanisch Mu-ni (Territorios Españoles del Golfo de Guinea) vereinigt wurden.

Die deutsche Hoffnung, im deutsch-französischen Ver-trag vom November 1911 das Vorkaufsrecht für ganz Spa-nisch Muni erwerben zu können, entfiel, es wurden aus-drücklich nur die Inseln nahe dem Festland, also Coris-co und die beiden Elobey-Inseln, als Teil des Vorkaufs-rechts angegeben, so wie es im spanisch-französischen Vertrag von 1900 vorgesehen ist.

Annobon liegt 350 Kilometer vor der afrikanischen Küs-te im Atlantik und ist mit seinen 17 qkm und vielleicht 1000 Einwohnern vollkommen unwichtig. Fernando Poo dagegen liegt in Sichtweite vor Kamerun 35 Kilometer vor der deutschen Kolonie mit 2017 qkm und 10.000 Ein-wohnern. Die fruchtbare Insel hat bedeutende Kakao-kulturen, die jährlich für drei bis vier Millionen Mark Kakaobohnen liefern. Von den fünf größten Kakaopflan-zungen von 600 bis 1000 Hektar sind drei in portugiesi-schen, eine in spanischen und eine in deutschen Hän-den. Die Insel hat eine monatliche Dampferverbindung mit dem Mutterland Spanien, welche fast die ganze Aus-fuhr von Kakaobohnen nach Spanien befördert, wäh-rend in der Einfuhr nur die Hälfte aus Spanien kommt und die andere Hälfte ziemlich zu gleichen Teilen aus England und Deutschland.

Der Anbau von Kakao auf Fernando Poo erreicht 1913 5250 Tonnen. Erschwerend dabei ist der Mangel an Arbeitskräften. Das einheimische Volk der Bubi wurde durch Krankheiten, Zwangarbeit und den großen Auf-stand von 1910 der Bubi gegen die Zwangsarbeit auf den Plantagen, bei dem schätzungsweise 15.000 Bubi ums Leben kamen, schwer dezimiert. So ist die Kakaoinsel abhängig von importierten Arbeitskräften. 1914 wird ein Vertrag mit der westafrikanischen Republik Liberia un-terzeichnet, der der deutschen Reederei Woermann er-laubt bis zu 15.000 Arbeiter von Liberia nach Fernando Poo zu bringen.

Klar ist, daß Deutschland bei nächster Gelegenheit Fer-nando Poo an sich bringen will. Entweder zusammen mit Muni, durch das bestehende Vorkaufsrecht auf Muni und einem Zusatzabkommen, das Fernando Poo mit ein-schließt, oder unabhängig von der Erwerbung von Muni. Annobon kommt dabei nur deshalb in Betracht da die kleine Insel genau in einer Linie nach Südosten von Fernando Poo liegt, die über die portugiesischen Inseln Sao Thome und Principe führt. Die beiden portugiesi-schen Inseln gehören seit dem August 1913 durch einen deutsch-englischen Vertrag zur deutschen Einflußsphä-re und werden in absehbarer Zeit dem deutschen Kolo-nialreich eingefügt. Von Fernando Poo liegt Principe et-wa 180 Kilometer entfernt, Sao Thome liegt weitere 140 von Principe weg und nochmals 180 Kilometer hinter Principe kommt Annobon. Diese in einer Linie hinter-einander aufgereihten Inseln ergeben sich automatisch als eine Verwaltungseinheit, eingegliedert in die Kolo-nie Kamerun.