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Anecho/Klein Popo

Klein Popo, auch Klein-Popo oder Kleinpopo geschrie-ben, wird 1905 in Anecho umbenannt, daher die beiden Namen der Stadt. Grand Popo liegt in der benachbarten französischen Kolonie Dahomé, ist aber kleiner als Klein Popo. Von den in Grand Popo 1902 ansässigen sieben Firmen sind fünf deutsche und nur zwei französische.

Klein Popo liegt auf einer zwei Kilometer langen und gut hundert Meter breiten Nehrung zwischen Meer und Lagune. 1902 hat der Ort etwa 40 weiße Bewohner und mehrere tausend Schwarze, die in 600 bis 800 dicht gedrängt stehenden Eingeborenenhütten leben, welche aus dunklem Lehm gebaut sind, mit Schilf gedeckt und nur durch winklige Quergäßchen voneinander getrennt sind, die so eng sind, daß zwei Menschen sich in ihnen kaum ausweichen können, und in denen man nicht aufrecht zu gehen vermag, ohne mit dem Kopf an die von beiden Seiten überhängenden Schilfdächer zu sto-ßen. Sowohl auf der Seeseite als auch auf der Lagunen-seite lassen die Hüttenkomplexe nur einen schmalen, unbebauten Streifen frei, auf dem sich aller Verkehr abspielt. Hie und da gibt es zwischen den einzelnen Häusern einen kleinen, unsauberen Hof, der als Koch-, Wasch- und Arbeitsplatz für die Frauen und als Spiel-platz für die Kinder dient. Hühner, Enten, Tauben, Zie-gen und Schweine vollenden die Szenerie.

Meistens mitten zwischen den Negerhütten liegen die Europäerhäuser. Für die Europäer erwächst allerdings durch die unmittelbare Nachbarschaft mit den Einge-borenen die erhöhte Gefahr der Malaria. Die engen, dunklen Gassen, die niedrigen Hütten mit den Stroh-dächern sind bevorzugte Schlupfwinkel der Moskitos. Scherben, alte Flaschen, Blechgefäße, Töpfe mit abge-standenem Wasser in den Negerbehausungen sind für die Stechmücken ebenso willkommene Brutplätze wie die Lagunentümpel.

Am westlichen Ende des Ortes liegt abseits der Neger-niederlassungen das Nachtigal-Krankenhaus. Von son-stigen Regierungsgebäuden findet sich am entgegen-gesetzten Ende des Platzes das Zollamt und die Post; dazwischen verteilen sich die Faktoreien der sieben hier vertretenen Firmen und zwei Missionsanlagen, jede mit einem Kirchlein; sowohl eine katholische als eine wes-leyanische sind vertreten. Letztere ist trotz ihres eng-lischen Ursprungs mit einem deutschen Missionar be-setzt.

Der Arzt Ludwig Külz wohnt einige Kilometer vom Kasi-no entfernt im Nachtigal-Krankenhaus und hat außer Gesprächen mit seinen Patienten und dem gelegent-lichen spätnachmittäglichen Besuchs eines Europäers oder des Bezirksamtmanns des Küstenbezirks Klein Popo, der im benachbarten Sebe sitzt, auch nur das Kasino als Treffpunkt:

»Der abendliche Weg dorthin im Dünensande gehört nicht zu den angenehmsten Promenaden, besonders nicht, wenn der Mond fehlt, und Moritz [ein 12jähriger Diener] ihn mit einer vorausgetragenen Laterne erset-zen muß. Außerdem benutzt der Neger mit großer Vor-liebe gerade dieses Terrain zur Verrichtung aller seiner Bedürfnisse, und der Seewind pflegt nachdrücklich ge-nug der Nase des Passanten diese Tatsache in Erinne-rung zu bringen. Das Beste am ganzen Kasino sind die sich ihm anschließende Kegelbahn und eine dort auf-bewahrte Bibliothek. Was an Kasinoabenden geboten wird, sind außer schlechten Getränken schlechte Witze – gute macht nur der dicke Postmeister H. – und neben den höheren Gesichtspunkten des »Küstenklatsches« die schwerwiegendsten Fragen der Kolonialpolitik. Was da in kurzer Zeit alles für Weisheit ausgekramt wird, namentlich dann natürlich, wenn der unvermeidliche Alkohol der Zunge und den Gedanken die Zügel gehörig gelockert hat!«


Die städtische Siedlung Klein Popo hat 1902 mit dem Nachtigal-Krankenhaus das einzige Europäerkranken-haus in Togo. Benannt ist das Krankenhaus nach dem 1885 verstorbenen Afrikaforscher Gustav Nachtigal.

Der zweite Arzt der Kolonie ist in der Hauptstadt Lome ansässig. Zu den Aufgaben der Ärzte gehört auch – wie überall an Hafenplätzen – Schiffe, die den gelben Quarantänewimpel gesetzt haben, zu besuchen und nach Besichtigung von Besatzung und Passagieren über gefährliche Krankheiten wieder frei zu geben oder die Quarantäne über das Schiff zu verhängen.

Das Krankenhaus in Klein Popo ist von einem großen, mit vielen Vögeln belebten Garten mit Tropenbäumen, hauptsächlich Kokospalmen, umgeben. Das Gebäude ist zweistöckig, luftig gebaut, mit breiter, rundherum lau-fender Veranda, weißem Anstrich bis auf die grünen Fenster und Türen, mit großen hellen Räumen. Die frische Seebrise, die den größten Teil des Tages über recht stark weht, trifft das Nachtigal-Krankenhaus in voller Stärke und trägt viel dazu bei, die tropische Hitze erträglich zu machen. Allerdings bringt sie auch reich-liche Feuchtigkeitsmengen mit, so daß alle Eisenteile rasch rosten und selbst die chirurgischen Instrumente sich nur unter dauerndem Ölüberzug einigermaßen unversehrt halten lassen. Leder verschimmelt, Glas be-schlägt vom salzhaltigen Wasser, und die Uhren versa-gen nach kurzer Zeit ihren Dienst.

Ludwig Külz schreibt im August 1902 als neuer Chef über das Nachtigal-Krankenhaus, in dem er nun tätig ist, daß die Patienten »außer ihrer körperlichen Genesung auch eine psychische Erfrischung mit von dannen neh-men können. Augenblicklich bilden fünf Europäer den Patientenbestand, die hoffentlich sämtlich in nächster Zeit ihre Tätigkeit wieder aufnehmen werden.

Außer den drei Schwestern setzt sich mein Hilfsper-sonal nur aus Schwarzen zusammen. Ihr Senior ist der Koch, eine würdige Gestalt, die über dem stattlichen Bauche stets eine saubere, weiße Schürze trägt. Er ist seit dem Bestehen des Krankenhauses [1895] in ihm tätig und scheint seine Sache gut zu machen. Max und Moritz sind zwei ungefähr 12jährige Bengel, die als Die-ner für die Zimmer der Kranken und des Arztes tätig sind. Außer ihnen versieht August, ein etwa 20jähriger Neger, Krankenwärterdienste, und Hans, in ungefähr dem gleichen Alter, hat die Instandhaltung des unteren Stockwerkes als Ressort zugewiesen erhalten. Zwei klei-ne Mädchen von etwa 10 Jahren, Hulda und Farfara, Waisenkinder aus dem Togohinterlande, helfen beim Säubern des Geschirres in der Küche, beim Putzen und beim Servieren bei Tisch. Für die Pflege des Gartens, seiner Anlagen und Wege, haben zwei weitere Einge-borene zu sorgen: Kwasi und Mensah. Ihre Haupttätig-keit besteht im Wassertragen für die neuen Anpflan-zungen, für Gemüse- und Blumenbeete, die hier in der trockenen Zeit täglich früh und abends begossen wer-den müssen. Ein schwarzer Waschmann mit seinen Gehilfen vervollständigt das Personal der Eingeborenen.

Zehn Minuten hinter dem Krankenhause sendet die Lagune einen schmalen Arm ins Land hinein. Dorthin pilgere ich öfters nach beendeter Chirurgie am Spät-nachmittage, vertausche das Operationsmesser mit der Jagdflinte, rufe Moritz als Begleiter, der in Ermangelung eines Jagdhundes die erlegte Beute apportieren muß, und suche das Menü der Krankenhausküche zu be-reichern.

Auch die Verpflegung steht auf der Höhe. Leider sind wir zu einem großen Teil auf Konserven aus der Heimat angewiesen, die uns in monatlichen Lieferungen ge-schickt werden.«

Zu den drei Schwestern des Roten Kreuzes bemerkt Külz: »Eine der Schwestern weilt schon 1½ Jahr im Lande, und die Spuren schwerer überstandener Fieber sind ihr deutlich anzusehen; aber sie setzt ihren Ehrgeiz darein, volle zwei Jahre – so lange läuft ihre Verpflich-tung – auszuhalten.«

Über das Krankenhaus für die Schwarzen in Klein Popo schreibt Külz:

»Die schwarze ›Stadtpraxis‹ wickelt sich zum größten Teile in der ›Poliklinik‹ ab. Unter diesem stolzen Namen verbirgt sich eine vorläufig noch recht primitive Einrich-tung, die aber trotzdem von unschätzbarem Werte ist. Diese Poliklinik liegt einige Minuten vom Nachtigal-Krankenhause entfernt inmitten des Negerdorfes. Vor etwa einem Jahre [1901] wurde sie von Dr. Sch. schüch-tern ins Leben gerufen, anfänglich auf eigene Verant-wortung und Kosten des Gründers, weil das Gouverne-ment dieser neuen Einrichtung zunächst mit Mißtrauen begegnete. Jetzt ist sie schon Hunderten von Kranken Eingeborenen eine willkommene Zufluchtsstätte gewor-den. … Die innerlich Kranken bekommen in der Poli-klinik ihr Rezept, mit dem sie zur Krankenhausapotheke pilgern, wo ihnen das verordnete Medikament von einer Schwester verabfolgt wird. Erforderliche Operationen nehme ich stets im Operationsraum des Hospitals vor; nach beendetem Eingriff werden die Patienten in einer Tragbahre zur Weiterbehandlung in die Poliklinik zu-rückgebracht. Ich glaube, daß gerade die ärztliche Hilfe-leistung unter den Eingeborenen besonders geeignet ist, sie dem Weißen näherzubringen, Vielleicht ist es für sie vorläufig das einzige Geschenk der Regierung, für dessen Wert sie schon jetzt volles Verständnis besitzen.

Im Dienste der Poliklink sind zwei schwarze Hilfskräfte beschäftigt, Dovi und Heinrich. Ersterer ist ein flinker, geweckter und wohl auch gewissenhafter Mensch, un-gefähr 25 Jahre alt. Er war jahrelang im Dienste eines meiner Vorgänger, des 1899 verstorbenen Oberstabs-arztes Wicke, tätig. Seine Ausbildung hat er zum Teil in Deutschland erhalten. Deutsch und Englisch beherrscht er vollkommen in Sprache und Schrift, und bei Ope-rationen leistet er sehr gute Assistenz.«




Auf dem jenseitigen Ufer der breiten Lagune liegt, in dreiviertelstündiger Wasserfahrt zu erreichen, der Ort Sebe mit dem Bezirksamt für den Küstenbezirk Klein Popo und der Regierungsschule. Der zweite Küstenbe-zirk von Togo ist der Bezirk Lome.

Ludwig Külz schreibt über eine nächtliche Fahrt vom Nachtigal-Krankenhaus nach Sebe im August 1902:

»Ich saß an meinem Schreibtisch, als plötzlich zwei Schwarze zu mir hereingestürmt kamen und mich ba-ten, so schnell wie möglich nach Sebe zu kommen. Ein Kanu läge für mich am Ufer bereit. Ein schwarzer Soldat sei von einer Giftschlange gebissen worden! Ich nahm aus der Apotheke ein Taschenbesteck, eine Injektions-spritze, Kalium hypermanganicum und eine Dosis des vorrätigen Calmetteschen Schlangenserums zu mir. Da-mit eilte ich zum nahen Lagunenstrande und stieg ins Kanu, das Platz genug für einen Stuhl bot.

Es war meine erste nähere Bekanntschaft mit der Lagu-ne, diese Nachtfahrt im hellen afrikanischen Mond-schein. Im Schilfe des Ufers zirpten zahllose Grillen, Tausende kleiner Leuchtkäfer tauchten im feuchten Grase auf und nieder, Fledermäuse jagten ihrer Beute nach, und bisweilen scheuchte das Geräusch des fah-renden Kanus einen schlafenden Wasservogel auf, der, mit müdem Flügelschlage über unsern Köpfen hinweg-fliegend, im dichten Buschwerk des Ufers verschwand. Die drei Neger, die mit langen Stangen das Kanu vor-wärtstrieben, ermunterten sich durch Gesang und Zu-rufe zu rascher Fahrt, und in einer halben Stunde waren wir am Ziel.

Der Gebissene lag bei meiner Ankunft in tiefem Schlafe, schwer berauscht von großen Mengen Schnaps, die man ihm eingefüllt hatte. Offenbar gilt auch hier der Alkohol als wirksames Gegenmittel gegen Schlangengift.«

Der Patient, der von einer Puffotter gebissen worden war, überlebt, hat aber am nächsten Tag einen schweren Kater.

Külz schreibt auch noch: »Trotz ihres häufigen Vorkom-mens soll die Puffotter verhältnismäßig selten den Men-schen beißen, und für Erwachsene ist ihr Biß nicht unter allen Umständen tödlich. Von Europäern ist überhaupt in Togo bisher noch keiner einem Schlangenbiß zum Opfer gefallen, so daß die Gefahr der Giftschlangen für sie nicht groß zu sein scheint.

Von sonstigen Giftschlangen findet sich im Küstenbe-zirk noch die Spuckschlange mit stahlblauem Rücken und zinnoberrotem Bauche, schlank gebaut und im Gegensatz zur trägen Puffotter äußerst beweglich. Sie besitzt die Fähigkeit, ihren Oberkörper vom Erdboden zu erheben und blitzschnell ihrem Angriffsobjekte eine Portion ihres ätzenden Giftes entgegenzuspucken. Trifft es das Auge eines Tieres, so ist eine rasche Erblindung die Folge. Von den zahlreicheren ungiftigen Schlangen-arten des Lagunengebietes ist die imposanteste der Python, der eine Länge bis zu 5 m erreicht.«




Ludwig Külz 1902: »Für die Handelsfirmen Kleinpopos ist die Lagune die natürliche Zufuhrstraße des größten Teiles ihrer Exportprodukte, namentlich des Palmöls und der Palmkerne, die in den Kanus angebracht und in den Faktoreihöfen aufgestapelt werden, bis sich Gele-genheit findet, sie auf einem Dampfer zu verschiffen. Was nach Lome bisher ausschließlich auf dem Kopfe des Negers zur Küste transportiert werden kann, gelangt hier weit bequemer auf dem Wasserwege ans Ziel. Es war deshalb wohlbegründet und berechtigt, daß Klein-popo, der von der Natur bevorzugte Ort, anfangs auch zum Sitze des Gouvernement erwählt wurde.

Doch jede Medaille hat ihre Kehrseite. Gegenüber gro-ßen Vorzügen hat die Nähe der Lagune namentlich für den Europäer schwere Nachteile: sie gilt als Quelle der Malaria. Das Leben der Europäer war gerade in Klein-popo mehr gefährdet als an anderen Orten Togos; man sah, daß hier Fiebererkrankungen häufiger, die Verluste an Menschenleben zahlreicher waren. Es gab zwei We-ge, dieser Gefahr zu entgehen: entweder das von der Natur zum Handelsplatz prädestinierte Kleinpopo assa-nieren oder es zu verlassen und unter Verzicht auf seine Vorzüge einen anderen Ort zum Regierungssitz zu ma-chen.

Der letztere Weg wurde gewählt, und Lome entstand.«

Weiter schreibt Külz: »Lome ist dafür zur Regierungs-zentrale Togos erhoben worden, und wenn auch vor-läufig der Export Kleinpopos den Lomes noch übertrifft, so wird letzteres doch endlich auch Handelszentrale werden, sobald es außer der im Bau befindlichen Lan-dungsbrücke auch noch gute Zufuhrwege und eine Eisenbahn nach dem Hinterlande erhalten hat – alles Vorteile, die Kleinpopo versagt bleiben müssen.

Es liegt eine gewisse Schicksalstragik darin, daß Klein-popo, der Ort, der über die Hälfte aller Einnahmen des Schutzgebietes aufbringt, es geduldig über sich ergehen lassen muß, daß diese Einnahmen dazu verwendet wer-den, seinen Rivalen Lome zu fördern und seine eigene Entwicklung, wenn nicht zum Rückschritt, so doch zum Stillstand zu bringen. So ist heute Kleinpopo, der ein-stige Sitz des Gouvernements, unter allen Bezirken To-gos derjenige, der zwar die höchsten Einnahmen ab-wirft, aber dabei die weitaus niedrigsten Summen, sei es für Straßenbau, sei es für öffentliche Arbeiten – ganz zu schweigen vom hygienischen Gebiete –, zur Verfügung bekommt.«

Mit dem Aufstreben der Hauptstadt Lome, die westlich von Klein Popo rund 50 Kilometer Weges am Meeres-strand entlang liegt, verliert die Handelsstadt Klein Popo ihre Bedeutung; insbesondere nach der Eröffnung der Landungsbrücke in Lome 1904 und dem Ende von Klein Popo als Hafenplatz durch die Sperrung seiner Reede im Juli 1905. Gleichzeitig wird aber die 44 km lange Bahn Anecho-Lome in Betrieb genommen und die Waren der Händler von Anecho werden umsonst auf der neuen Bahn transportiert, dafür entfällt der um-ständliche Warenverkehr von den Schiffen auf der Reede durch die Brandung zum Strand mit seinen Warenverlusten; alle Waren und Menschen für und von Anecho werden nun über die Landungsbrücke von Lome umgesetzt.


Bis zur Fertigstellung der Bahn erfolgt der Transport der Weißen auf der Strandstrecke zwischen Klein Popo und Lome in der Hängematte, sofern sie nicht das Zufuß-gehen bevorzugen. An einer starken Stange aufgehängt, an deren Enden je ein Querholz befestigt ist, legen sich vier Eingeborene, zwei am Kopf-, zwei am Fußende die Stange mit der Hängematte auf den Schädel. Um den Druck zu vermindern, drehen sie ein Tuch ihrer Beklei-dung zu einem Knäuel und schieben ihn zwischen Holz und Kopf. Von Zeit zu Zeit wechseln sie mit vier anderen Trägern ab. Ebenfalls auf dem Kopf befördern die Neger die Koffer, Kisten und sonstige Lasten der Weißen. Eine Beförderungsmethode wie sie auch auf anderen Strek-ken in Togo benutzt wird.


Das Deutsche Kolonial-Lexikon:

Anecho, auch Klein-Popo (Little Popo) genannt, nächst Lome der wichtigste Ort an der Küste Togos, Hauptstadt des gleichnamigen Das Verwaltungsbezirkes. In A., das den Endpunkt der Küstenbahn Lome-A. bildet, befindet sich ein Regierungsarzt, ein Krankenhaus, welches nach dem verstorbenen Generalkonsul Dr. Nachtigal Nachti-galkrankenhaus benannt wird, eine Regierungsapo-theke sowie eine Post- und Telegraphenanstalt. Mit dem Krankenhaus ist eine Regenmeßstation verbunden. Der Sitz der Lokalverwaltung befindet sich in der Nähe von A. in Sebe.

(Sebe, kleiner, an der Nordseite der Lagune gelegener Ort bei Anecho in Togo, Sitz der Lokalverwaltung des Verwaltungsbezirks (Bezirksamts) Anecho. In Sebe be-findet sich eine Regierungsschule und eine Regierungs-versuchspflanzung. Sebe war bis 1897 Sitz der Zentral-verwaltung des Schutzgebietes; seit ihrer Verlegung nach Lome wird auch das Beamtenviertel in Lome vom Volksmund Sebe genannt.)

Die katholische Steyler Mission (Gesellschaft des Gött-lichen Wortes) unterhält in Anecho eine von Europäern besetzte Hauptstation mit Kirche und eine Schwestern-niederlassung; die wesleyanische Methodistenmission hat dort ihren Hauptsitz und eine Kirche. Zahlreiche europäische Handelshäuser unterhalten in A. Fakto-reien, vielfach unter Leitung von Europäern. — A. zer-fällt in verschiedene Stadtteile, deren jeder einen beson-deren einheimischen Namen führt. Einige Stadtteile, einschließlich der Europäerniederlassungen, liegen auf einem schmalen Dünenstreifen zwischen dem Meeres-strand und der Lagune, der infolge des beschränkten Raumes äußerst eng bebaut war. Die flachen Ränder der Lagune und zahlreiche Tümpelbildungen begünstigten die Entwicklung von Stechmücken; da auf dem schma-len Dünenstreifen die Europäerniederlassungen zwi-schen den eng aneinandergebauten, äußerst starkbeleg-ten Hütten der Eingeborenen zerstreut lagen, so traten in A. unter der Europäerbevölkerung öfters Gelbfie-berepidemien auf. In neuerer Zeit sind die hygienischen Verhältnisse durch Aufschütten des Lagunenrandes und Verbreiterung des Bebauungsraumes sowie durch Verlegung eines Teiles der Eingeborenen nach der A. gegenüberliegenden Laguneninsel Adjido, welche mit A. durch einen festen Damm verbunden wurde, ganz wesentlich verbessert worden. — Die Ein- und Ausfuhr über die Seegrenze erfolgt seit 1905 ausschließlich über Lome durch Vermittlung der Küstenbahn. Die handels-politische Bedeutung A.s liegt in dem Produktenreich-tum seines Hinterlandes. Die von A. ausgeführten Men-gen von Ölpalm-Produkten sind bedeutend; in einzelnen Jahren ist auch die Ausfuhr von Mais recht erheblich gewesen. Von Wichtigkeit für die Entwicklung des Anechohandels sind auch die Lagunen, welche günstige Wasserwege nach verschiedenen Produktenmärkten und nach den Produktionsgebieten am unteren Monu bieten.

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Die Menschen V

Im Bezirk Muansa sind der Hauptteil der Bevölkerung die Wasukuma. Ein Bantuvolk wie die Haya im be-nachbarten Bukoba. Sie leben vom Getreideanbau. Die Wasukuma sind verwandt mit den südlich von ihnen lebenden Nyamwezi im Bezirk Tabora. Auch die Wasu-kuma sind in Dutzende Kleinkönigreiche zersplittert. Die wirtschaftliche Stütze der Wasukuma ist die Dorf-gemeinschaft, die vom Ältestenrat geführt wird, der auch insbesondere für die Organisation der Landwirt-schaft des Dorfes zuständig ist.

Unmittelbar am Ufer und den vorgelagerten Inseln des Viktoriasees im Bereich des Bezirks Muansa leben Ban-tustämme vom Getreideanbau und der Viehzucht, die bei den Wasukuma nicht so verbreitet ist wegen der geringeren Wassermengen im Inland.

Die Araber haben einigen Einfluß im Handel, herrüh-rend von ihrem Sklaven- und Elfenbeinhandel im 19. Jahrhundert.

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Die Menschen IV

Die eingeborenen Hauptstämme in den Tschadsee-gebieten sind die mohammedanischen Haussah, ein Handelsvolk, und die viehzüchtenden Fullah (Fulbe). Südwärts folgen die unter Fullahherrschaft stehenden Graslandstämme von Adamaua, von denen die Bata, Tikar, Beia und Wute die bekanntesten sind.

Die islamischen Fulbe teilen sich in die Bororo, die auf dem Land leben und Viehzüchter sind, und die Stadt-fulbe, Händler und Handwerker die eben in den Städten leben und gebildet sind durch ihre Schulen. Die Stadt-fulbe benutzen auch eine eigene Schrift mit arabischen Schriftzeichen. Bororo und Stadtfulbe verachten sich gegenseitig, aber sehen sich trotzdem als ein Volk an. Während die Stadtfulbe voll islamisiert sind, sind die Bororo viel lässiger im Umgang mit dem Islam oder häufig noch Heiden.

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Allgemein

1902 fährt der Arzt Ludwig Külz mit dem neuesten Woermann-Dampfer, der Eleonore Woermann, nach Lome. Dort landet er vom Dampfer in einem Brandungs-boot und beschreibt seine Eindrücke:

»Am 30. Juli morgens verließen wie sechs Passagiere für Togo … unsern Dampfer. Die Bordkapelle spielte uns noch einen Abschiedsgruß, und zehn Minuten später fuhren wir durch die gefürchtete Brandung, die es gnä-dig mit uns meinte und uns leidlich trocken an Land kommen ließ. So standen wir wieder auf festem deut-schen Boden. Lome macht schon von der See aus einen überaus freundlichen Eindruck, und wenig erweckt in seinem Äußern die Vorstellung vom »dunkeln« Erdteil. Ich glaube nicht, daß sich einer der vielen, gleich großen Plätze der Westküste Afrikas an Sauberkeit mit ihm messen darf. Obwohl es verkehrt ist, so wird man sich unwillkürlich immer voraus von einem Orte eine Vor-stellung machen, ehe man ihn zu sehen bekommt. So hatte ich mir das Bild der Togoküste entsprechend dem mir bekannten Südwestafrika zurechtgelegt, aber die Wirklichkeit war viel schöner als mein Phantasiegemäl-de. Breite schmucke Straßen, denen selbst die Namens-schilder nicht fehlten, mit Kokospalmen oder anderen Bäumen bepflanzt; freundliche Europäerhäuser, weiß in grünem Pflanzenwuchs, zwischen denen nur ganz ver-einzelt einige Negerhütten ihr vorläufiges Dasein fris-ten, das ganze Bild überragt von zwei hohen, schlanken Türmen der neu erbauten katholischen Missionskirche. Wie aus einem Baukasten eben hingesetzt, präsentiert es sich dem ankommenden Fremden.

Eins fiel mir auf. Die Anlage der Bebauung Lomes sind sicher nach einem regelrechten Plane erfolgt. Aber das, was bisher gebaut worden ist, zeugt in seinem Stile von merkwürdig wechselndem und auch verschiedenwer-tigem Geschmacke. … Ich schätze die Zahl der Europä-erhäuser auf etwa 60; und soviele Häuser, soviel ver-schiedene Bauarten weisen sie auf. Es wechselt der Stil des Schweizerhäuschens mit Anklängen an orientali-sche Bauart, kasernenartige Gebäude, klosterartige und solche im Barockstil, alles ist vertreten. Dadurch leidet aber der Gesamteindruck keineswegs; im Gegenteil bie-ten die verschieden gestalteten Häuser mit ihrem hellen Farbenanstrich im Palmgrün ein abwechslungsreiches Gesamtbild. Zwei gemeinsame Merkmale tragen sie bei aller sonstigen Verschiedenheit wohl sämtlich, das ist die breite gedeckte Veranda und ein hoher Flaggenmast; von ihm herab wehen bei jeder festlichen Gelegenheit, wozu auch die Ankunft des Dampfers aus der Heimat gehört, die deutschen Farben.«

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Verwaltung

Die allgemeine Verständigungssprache zwischen Weiß und Schwarz ist Pidgin-Englisch. Ein Einfachst-Englisch, beinahe eine Kindersprache. Pidgin-Englisch ist aber auch für die Eingeborenen untereinander wichtig, we-gen der hunderten von Sprachen und Dialekten im deutschen Pazifikraum. Das beste Pidgin-Englisch spre-chen unter den Einheimischen die bei Weißen als Haus-jungen oder bei der deutschen Verwaltung als Polizei-soldaten angestellten Einheimischen. Es hebt auch das Ansehen eines Kanakers, wenn er Pidgin-Englisch spricht und er sich so über den Busch-Kanaker erhebt, denn schon bald hinter der Küstenlinie, im Busch, endet der Gebrauch von Pidgin-Englisch.

Das Wort Kanaker stammt von Hawaii, wo es Mensch heißt. Das Wort wird von europäischen Entdeckern, Händlern und Missionaren oft für sämtliche nicht-euro-päischen Insulaner benutzt und von deutschen Seeleu-ten für ihre an Bord arbeitenden einheimischen Kame-raden verwendet. So findet es Eingang bei den Deut-schen im Pazifikraum und dringt schließlich bis nach Deutschland selbst. 



»1914 beschreibt das Deutsche Kolonial-Lexikon die Verwaltung von Deutsch Neuguinea:

An der Spitze der gesamten Verwaltung steht ein vom Kaiser ernannter Gouverneur, dem zur Unterstützung ein erster Referent sowie mehrere Referenten beige-geben sind. Der Gouverneur hat seinen Sitz in Rabaul am Simpsonhafen auf Neupommern. Die einzelnen Dienststellen beim Gouvernement in Rabaul gliedern sich in das eigentliche Gouvernementsbureau, die Hauptkasse, die Bauverwaltung, das Hauptlager, das Vermessungsbureau, die Expeditionstruppe und den Botanischen Garten. Daneben unterstehen dem Gouver-neur noch unmittelbar die gesamte Medizinalverwal-tung einschließlich des Veterinärwesens.

Als beratende Körperschaft steht dem Gouverneur über-dies ein Gouvernementsrat zur Seite, der aus fünf amtlichen und sieben nichtamtlichen Mitgliedern be-steht und der vor Beschlußfassung über alle wichtigeren Angelegenheiten, so vor allen Dingen über die Aufstel-lung des Etats für das Schutzgebiet gehört wird.

Die Lokalverwaltung gliedert sich in Bezirksämter und Regierungsstationen. Bezirksämter bestehen zurzeit in Rabaul für die Insel Neupommern, einschließlich der ihr vorgelagerten Inseln sowie der Wituinseln (Franzö-sische Inseln), in Käwieng für den nördlichen Teil von Neumecklenburg und Neuhannover nebst den vorgela-gerten Inseln, sowie der St. Matthias- und Sturminseln; in Friedrich-Wilhelmshafen für diejenigen Teile von Kaiser-Wilhelmsland, die nicht einer unmittelbaren Regierungsstation unterstellt sind, in Ponape für das Gebiet der Ost- und Zentralkarolinen sowie der Mar-shallinseln, und in Jap für das Gebiet der Westkaro-linen, Palauinseln und Marianen.

Regierungsstationen, an deren Spitze je nach der Bedeu-tung des Bezirks ein Stationsleiter II. oder III. Klasse steht, befinden sich zurzeit in Namatanai für das süd-liche Neumecklenburg nebst vorgelagerten Inseln, in Kieta auf Bougainville für die Salomoninseln Buka und Bougainville, sowie die nördlich davon liegenden Nissan- und Pinepilinseln, in Manus für die Admirali-tätsinseln, in Morobe für das Grenzgebiet im Süden von Kaiser-Wilhelmsland und endlich in Eitape (Berlin-hafen) für das nordwestliche, bis an Niederländisch-Neuguinea grenzende Gebiet von Kaiser-Wilhelmsland. Diese Regierungsstationen sind selbständig und unter-stehen unmittelbar dem Gouverneur. Sie sind außer dem Stationsleiter in der Regel noch mit einem Polizei-meister, einem Sanitätsgehilfen und 40-50 Polizeisol-daten besetzt.

Im Inselgebiet der Karolinen, Marianen, Palau- und Marshallinseln bestehen Stationen in Jaluit für das Gebiet der Marshallinseln, in Nauru für diese Insel, in Saipan für die Gruppe der Marianen, in Korror für die Palauinseln, abgesehen von Angaur, in Truk für die die-sen Namen tragende Inselgruppe und endlich in Angaur (Palauinseln) für diese Insel. Weitere Stationen befin-den sich sodann in Herbertshöhe und seit 1913 auch in Angorum am Mittellauf des Kaiserin-Augustaflusses. Diese Stationen sind den betreffenden Bezirksämtern in Rabaul, Ponape, Jap und Friedrich-Wilhelmshafen un-terstellt.

Die Bezirksämter sowie die erwähnten Stationen haben die gesamten lokalen Verwaltungs- und Polizeiangele-genheiten für die Weißen wie die Eingeborenen zu er-ledigen.

Die Gerichtsbarkeit über die Weißen wird ausgeübt durch das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Bezirksrichter. Der Sitz des Obergerichts ist Rabaul. Bezirksgerichte bestehen in Rabaul, Friedrich-Wil-helmshafen, Ponape und Jap. In beschränktem Maße üben auch die Stationsleiter richterliche Geschäfte aus. Ein besonderer Bezirksrichter ist nur für den Bezirk Rabaul bestellt, im Gebiete der übrigen Bezirke und Stationen nimmt zurzeit noch der Bezirksamtmann im Nebenamt die bezirksrichterlichen Geschäfte wahr.

Für Kaiser-Wilhelmsland ist noch ein besonderer Bezirksrat eingerichtet, der in ähnlicher Weise wie der Gouvernementsrat für die Zentralverwaltung so für die lokalen Interessen Kaiser-Wilhelmslands nach Bedarf vom Bezirksamtmann in Friedrich-Wilhelmshafen zu-sammenberufen wird. Er ist im übrigen in gleicher Wei-se beratende Behörde wie der Gouvernementsrat.«


1906 werden die bis dahin als eigenes Schutzgebiet mit einem eigenen Landeshauptmann geführten Marshall-Inseln mit der zur Kolonie der Marshall-Inseln zuge-hörigen, aber weit südlich von ihnen liegenden Insel Nauru dem Schutzgebiet Deutsch Neuguinea einver-leibt.

Die Angliederung ist zunächst nur lose. Die weite Ent-fernung und mit ihr die Seltenheit direkter Verbindun-gen verhindern eine stärkere Beeinflussung der Ver-waltung von der Hauptstadt Herbertshöhe oder später von der neuen Hauptstadt Rabaul aus.

Erst 1909 wird durch die Schaffung einer regelmäßigen Dampfer-Verbindung und durch häufigere Besuche des Gouverneurs oder seines Vertreters ein engerer Zusam-menschluß ermöglicht, sodaß 1910 auch die Finanzver-waltung des Inselgebiets mit der von Neu Guinea ver-einigt und ein gemeinsamer Etat aufgestellt werden kann. Mit dieser Vereinheitlichung der Verwaltung geht zugleich eine Vereinfachung des Verwaltungsapparates einher. 


Die weiße und die japanische Bevölkerung Deutsch Neu-guineas wächst stetig. Am 1. April 1899 zählt man 200 Weiße in der Kolonie. 1912 sind es 1147 Weiße und 131 Japaner, davon 897 Deutsche und 109 Briten. 1913 sind 1255 Weiße und 172 Japaner im Schutzgebiet. Die Zahl der Deutschen beträgt zum gleichen Zeitpunkt 1005 und die der Briten 112. Die genaue Aufschlüsselung der 1427 Weißen und Japaner am 1. Januar 1913 in der Kolonie sieht an Zahlen außer den 1005 Reichsdeutschen und 172 Japanern 112 Engländer (darunter 61 sogenannte Kolonialengländer), 23 Holländer, 19 Österreicher, 15 Nordamerikaner, 14 Spanier, 11 Schweden, 9 Schweizer, 6 Russen, 4 Luxemburger, 3 Belgier und je 1 Dänen, Nor-weger und 21 sonstige Staatsangehörige oder Personen ohne eine besondere Staatsangehörigkeit und 281 Mischlinge. Das Verhältnis dieser Bevölkerung zwischen Männern und Frauen beträgt etwa auf drei Männer eine Frau.

Die Zahl der Japaner erklärt sich aus der Nähe Japans zur westlichen deutschen Inselwelt im Pazifik und folglich orientiert sich dort der Handel entsprechend nach Japan. Melanesien dagegen liegt Australien nahe und so ist die Zahl der Briten dort verständlich und der Handel mit Australien. So steht Australien nach Deutschland an zweiter Stelle in der Außenhandelsbilanz von Deutsch Neuguinea.

Von der erwachsenen nicht eingeborenen männlichen Bevölkerung von 1012 am 1. Januar 1913 sind 232 Missio-nare und Geistliche, 172 Kaufleute, ebenfalls 172 Ansied-ler, 150 Handwerker oder Arbeiter, 109 Regierungsbe-amte und 77 Seeleute und Fischer.

An nichteinheimischer farbiger Bevölkerung werden in Deutsch Neuguinea gezählt:

Chinesen…………………………….. 1912: 926    1913: 1141

Malaien bzw. Javaner……………… 1912: 127      1913: 158

Tagalen……………………………….. 1912:  52      1913:   78

Juden………………………………….. 1912:    4      1913:     7

Nichteinheimische Südseeinsulaner…1912: 101  1913: 258

Die Chinesen arbeiten meist als Handwerker, Pflanzer, Händler, Köche und dergleichen; in Nauru und Angaur auch als Phosphatarbeiter. Die schnelle Steigerung der Zahl der Chinesen im Schutzgebiet wird von der Regie-rung auch als Gefahr angesehen. Auf der Sitzung des Gouvernementsrats am 6. Februar 1914 weist Gouver-neur Hahl darauf hin, daß gerade die Spielsucht der unteren Klasse der Chinesen auf die Eingeborenen übergreifen könnte.

 

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Einleitung I

Wie alle deutsche Kolonien, bis natürlich auf die Mari-nebasis Tsingtau, ist auch die größte deutsche Kolonie, Deutsch Ostafrika, nicht auf einen Krieg vorbereitet. Die Verhältnisse gestatten es dann aber das Schutzgebiet lange Zeit feindfrei zu halten und durch die Umstellung der Wirtschaft eine Eigenversorgung der Kolonie zu er-reichen, die bei einem siegreichen Ausgang des Krieges für Deutschland bedeutende Auswirkungen nicht nur auf Deutsch Ostafrika selbst, sondern auf alle deutschen Kolonien gehabt hätte.

1917, dem Jahr bis zu dem Gebiete Deutsch Ostafrikas in deutscher Verwaltung bleiben und das anschließende Nordmosambik durch deutsche Kolonialtruppen besetzt wird, ist England durch den deutschen U-Bootkrieg und dem dadurch bewirkten Zusammenbrechen seiner Versorgung über See, beinahe zur Kapitulation vor Deutschland gezwungen.

Der damalige britische Premierminister David Lloyd George sagt nach dem Krieg: »Hätten die Deutschen die Kraft ihrer Unterseeboote etwas eher auszunutzen be-gonnen, wer weiß, ob das britische Reich heute noch be-stünde?«

Winston Churchill: »Darf ich es sagen? Wir sind nur eben so durchgekommen. Unser Erfolg hing an einem kleinen, dünnen, gefährdeten Faden. Nur ein wenig mehr U-Bootskrieg und der Hunger hätte uns alle zur unbedingten Über­gabe gezwungen.«

Nach dem Ende Englands wären Frankreich und Ruß-land gefallen und der Krieg siegreich für Deutschland ausgegangen. Die erstaunlichen Erfahrungen der Kriegswirtschaft in Deutsch Ostafrika hätten sofort für die friedliche Weiterentwicklung in Ostafrika, als auch in den anderen Kolonien, genutzt werden können.

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Weltpolitik II

Im Gegensatz zur planlosen Weltpolitik des Reiches um 1900 ist nach der Zweiten Marokkokrise von 1911 eine strategische Planung getreten, die den Anspruch Welt-politik verdient. Der Kern der neuen Weltpolitik liegt im wirtschaftlichen Bereich – dem eigentlich wichtigen Be-reich eines Staatswesens – zum Nutzen der deutschen Wirtschaft und somit auch Deutschlands und des deut-schen Volkes. Waren Prestige, Weltmachtstreben, See-macht ausschlaggebende Größen vor der neuen Welt-politik, sind nun knallharte wirtschaftspolitische Grün-de maßgebend, weshalb die deutsche Wirtschaftsfüh-rung nun auch vorrangig an der Erwerbung neuer Kolo-nien beteiligt ist. Waren die deutsche Großindustrie und die Banken in den 1880er Jahren völlig desinteres-siert an Kolonien, nicht zuletzt als Ergebnis des 1881 gegründeten Westdeutschen Vereins für Colonisation und Export, dem 1880 Besprechungen der späteren Gründungsmitglieder des Vereins, »verschiedenen Her-ren der westdeutschen Großindustrie«, vorausgingen, und der die Möglichkeiten von deutschen Kolonien für die deutsche Industrie auslotete, konkrete Exportchan-cen wurden diskutiert und projektierte Überseeunter-nehmen auf ihre Rentabilität hin durchkalkuliert, aber ohne zu einem günstigen Ergebnis zu kommen, und so waren Kolonien für die deutsche Großindustrie als Markt uninteressant, so sind jetzt, nachdem die deut-schen Kolonien verkehrstechnisch und wirtschaftlich erschlossen sind und anfangen Gewinn abzuwerfen, die Großindustrie und die Banken allerdings an Kolonien interessiert.

Auch die maßgeblichen Kolonialpolitiker in der Regie-rung haben aus den Fehlern früherer Zeiten gelernt und gehen anstatt mit Theaterdonner, wie bei den Marokko-krisen von 1905 und 1911, mit bedacht an die selbstge-stellte Aufgabe. So wird im Verein mit den deutschen Großbanken hinter den Kulissen an der wirtschaftlichen Durchdringung gewünschter Kolonien für deren ge-plante Übernahme gearbeitet.


1914 haben Deutschland und England die letzten poli-tischen Schwierigkeiten untereinander ausgeräumt. Die Auseinandersetzung um die Bagdadbahn ist im Juni 1914 friedlich gelöst worden. Die Bagdadbahn von Berlin nach Bagdad erschließt für Deutschland die Ölfelder des Orients und ist als reine Landverbindung für die Royal Navy, für England, im Kriegsfall unangreifbar. Gleichzei-tig würde bei einem geringen Weiterbau der Bahn bis Kuwait Deutschland am Persischen Golf stehen, was Eng-land unbedingt verhindern will. So einigt man sich darauf, daß die Bagdadbahn nicht zum Persischen Golf verlängert wird und England in der Verwaltung der Bahnlinie ein Mitspracherecht bekommt.

Auch die kolonialen Fragen sind zwischen Deutschland und England erledigt. Schon im November 1911 hat der englische Außenminister Edward Grey vor dem Parla-ment und gegenüber dem deutschen Botschafter in London, Graf Metternich, Belgisch Kongo zur deutschen Einflußsphäre erklärt. Mit der Übereinkunft vom August 1913 über die Teilung der Kolonien Portugals zwischen Deutschland und England ist auch diese Frage geklärt. In einem ersten Schritt ist am 28. Mai 1914 die Urkunde für den Kauf der englischen Nyassa Company, die wirt-schaftlich halb Nordmosambik beherrscht, im Auftrag des Deutschen Reiches von einem deutschen Banken-konsortium in London unterzeichnet worden.

Die letzte Streitfrage zwischen Deutschland und England betrifft die Flottenrüstung. Aber auch hier hat sich eine Lösung für England ergeben, die Fernblockade. Waren England und Deutschland davon ausgegangen, daß in einem Kriegsfall zwischen beiden Ländern – wie in den Jahrhunderten zuvor in solchen Fällen – die stärkere Seemacht die Häfen der schwächeren Macht unmittel-bar blockiert, und Deutschland dagegen versuchen woll-te, die britische Schlachtflotte auch mit den gefährli-chen kleinen Torpedobooten vor der deutschen Küste zu schlagen, so haben die Briten jetzt umgestellt auf eine Blockade der deutschen Seewege in den Atlantik hinein zwischen Schottland und Norwegen und im Ärmelkanal. Der deutsche Überseehandel würde im Kriegsfall mit England nun sofort zusammenbrechen, da die deut-schen Schlachtschiffe mit ihrer Kohlebefeuerung unter Kriegsbedingungen mit ständigen hohen Fahrgeschwin-digkeiten nur eine geringe Reichweite haben und die britische Fernblockadeflotte nicht angreifen können. Die deutschen Torpedoboote haben eine noch viel ge-ringere Seeausdauer als die Schlachtschiffe und fallen nun als Kampfmittel gegen die Royal Navy ganz aus. So ist britische Flotte im Kriegsfall durch die Fernblockade auch vor der deutschen Flotte geschützt.

Die beiden größten Wirtschaftsmächte der Welt haben ihre Probleme miteinander Mitte 1914 gelöst und eine Blüte der Weltwirtschaft ist abzusehen, zum Nutzen der ganzen Menschheit.

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Mischehen II

90 Prozent der Deutschen in den Kolonien haben eine oder mehrere Konkubinen. Entsprechend nimmt die Zahl der Kinder aus solchen Verbindungen zu. Die Kolo-nialverwaltung kann aber nur bei der Ehe gegen die Ent-stehung von Bastardkindern vorgehen. Mischehenver-bote in den Kolonien sollen ausschließen, daß Kinder aus diesen Verbindungen das deutsche Bürgerrecht er-halten können.

In Deutsch Südwestafrika wird 1905 ein Verbot der »standesamtlichen Eheschließung zwischen Weißen und Eingeborenen« erlassen. Auch Ehen, die bereits vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, erklärt das Kai-serliche Obergericht zwei Jahre später rückwirkend für ungültig. Die Kirchen wollen sich aber vom Staat nicht in ihr Recht der Eheschließung eingreifen lassen und trauen weiterhin gemischtrassige Paare. Die Höchstzahl an Mischehen in Südwestafrika wird 1909 mit gerade einmal 50 solcher Ehen erreicht.

Auch für die Kolonien Deutsch Ostafrika und Samoa werden 1906 und 1912 Eheverbote erlassen. Allerdings haben diese Verordnungen keine rückwirkende Kraft.

Am 17. Januar 1912 setzt das Reichskolonialamt unter dem Staatssekretär Wilhelm Solf, der elf Jahre Gouver-neur von Samoa war, für Samoa neben dem Eheverbot auch eine Unterscheidung der Kinder in »legitime« und »illegitime« Mischlinge durch. Nur die bisher gebore-nen Kinder, die in Mischlingslisten eingetragen sind, haben Anspruch auf Bürgerrechte und Unterhalt. Alle später geborenen Kinder, die ohnehin nicht ehelich sein können, gelten als »illegitim«, ohne Ansprüche an ihre Väter oder deren Heimatland.

Im März 1912 bringt die SPD in der Kommission für den Reichshaushaltsetat der Schutzgebiete den Antrag auf eine Legalisierung von Mischehen und für die Alimen-tationspflicht der aus Deutschland stammenden Väter auch für unehelich geborene Kinder in den Kolonien ein.

Die Ehen mit farbigen Frauen betreffen auch hauptsäch-lich weniger bemittelte Deutsche, die sich im Gegensatz zu reichen Deutschen keine Frau aus Deutschland nach-kommen lassen können. Ehen oder Beziehungen zwi-schen deutschen Frauen und kolonisierten Männern sind in den deutschen Kolonien dagegen äußerst selten.

Paradoxerweise gelten die Eheverbote nicht für Paare, die in Deutschland heiraten. Hier werden weiterhin Ehen, zumeist zwischen Männern aus den Kolonien und deutschen Frauen, geschlossen. Ein allgemeines Verbot gemischtrassiger Ehen diskutiert der Reichstag zwar 1912 in Zuge der Reformierung des Reichs- und Staats-angehörigkeitsgesetzes, führt es jedoch nicht ein.


Der Abgeordnete Wilhelm Lattmann am 3. Februar 1910 im Reichstag: „Zu welchen Würdelosigkeiten wir durch mangelndes Rassenbewußtsein hier in Deutschland kommen, zeigt folgende Notiz, die in diesem Herbste durch die gesamte Presse ging:

»Erwachsene deutsche Mädchen aus besseren Ständen scheuen sich nicht, unter dem Vorwande des Briefsam-melns mit Negern in Togo in brieflichen Verkehr zu treten. Aus den Stilproben aufgefangener Briefe ergibt sich, daß dieser Verkehr in ungesunde Schwärmerei ausartet. Sie reden die Schwarzen mit ›Lieber Freund‹ an, schicken ihre Photographien, und eine aus Sachsen macht sogar einem Schwarzen einen Heiratsantrag. Es scheint sich nach der Zahl der aufgefangenen Briefe um einen weitverbreiteten Unfug zu handeln, würdig der beschämenden Erinnerung der Kolonialausstellung von 1896 [in Berlin], wo weiße Frauen und Mädchen den Negern nachliefen und sich ihnen anboten.«

Meiner Ansicht nach mußte die ganze deutsche Presse solches rasseverräterische Benehmen brandmarken…“ (Sehr richtig! Rechts).


Vollkommen ungewohnt ist eine Verbindung zwischen einer weißen Frau und einem Schwarzen. So sucht in Berlin ein Schwarzer in einer Zeitungsanzeige »auf die-sem nicht mehr ungewöhnlichen Wege« eine weiße Frau zur Ehe und im Schaufenster eines Fotografen in der Berliner Friedrichstraße ist das Brautbild einer weißen Frau mit einem Afrikaner zu bestaunen.

Am 7. Mai 1912 wird im Reichstag auf einen Fall, der nun ein paar Jahre zurückliegt, auf eine in Deutschland zwischen einer Deutschen und einem Schwarzen aus Deutsch Ostafrika geschlossenen Ehe hingewiesen, als deren Ergebnis wegen des Skandals bei ihrem gemein-samen Aufenthalt in Deutsch Ostafrika der Gouverneur sich veranlaßt sah, die betreffende Deutsche des Schutz-gebietes zu verweisen. Der Reichstagsabgeordnete Frei-herr von Richthofen zu dem Fall: „Das sind doch immer Dinge, die zu denken geben. Solche Fälle dürfen wir unter keinen Umständen zulassen…“


Dr. Wilhelm Solf, vormals Gouverneur von Samoa, seit 1911 Staatssekretär des Reichskolonialamtes, am 2. Mai 1912 im Reichstag über »Mischlinge« und »Mischehen«: „Meine Herren, ich bitte Sie dringend, sich in dieser Frage von Ihren Instinkten leiten zu lassen, ich bitte Sie dringend, keine sozialpolitischen und dogmatischen Momente in das Problem der Mischehen hineinzutra-gen. Ich bitte Sie, einfach die nackten Tatsachen auf sich wirken zu lassen. Sie senden Ihre Söhne in die Kolonien: wünschen Sie, daß sie Ihnen schwarze Schwiegertöchter ins Haus bringen? Wünschen Sie, daß sie Ihnen woll-haarige Enkel in die Wiege legen (Heiterkeit). Aber noch viel schlimmer: die Deutsche Kolonialgesellschaft gibt jährlich 50.000 Mark dafür aus, daß weiße Mädchen nach Südwestafrika geschickt werden. Wollen Sie, daß diese weißen Mädchen mit Hereros, mit Hottentotten und Bastarden zurückkehren als Gatten? Nein meine Herren, lassen sie diese Tatsachen auf sich wirken, Ihre Instinkte als Deutsche, als Weiße! Die ganze deutsche Nation wird Ihnen Dank wissen…“

Der Abgeordnete Adolf Gröber vom Zentrum sagt dazu in seiner Reichstagsrede am 7. Mai: „Meine Herren, der Herr Staatssekretär hat in seinen Ausführungen wie-derholt an den Instinkt der Reichstagsabgeordneten appelliert. (Heiterkeit) Das habe ich hier bisher noch nie gehört. Ich meine, den Instinkt wollen wir lieber den Tieren überlassen und bei den Abgeordneten an die Vernunft appellieren.“


Auch Adolf Gröber, Abgeordneter der Zentrumspartei, zeigt bei seiner Rede am 7. Mai 1912 im Reichstag Bilder eines „Bastardmädchens“ und von Samoanerinnen und kommentiert: „recht hübsch, hübscher sind sie bei uns auch nicht“.

Das Zentrum tritt für die »Zulässigkeit der Rassenmisch-ehen« ein, nicht zuletzt wegen ihrer geringen Zahl.

Gröber in seiner Reichstagsrede: „Nach den neuesten Berichten über das Jahr 1907 auf 1908 sind in Neu-Guinea 34 in Mischehe lebende Personen und 170 Mischlinge; in Samoa 90 Mischehen und 938 Misch-linge; in Südwestafrika 42 Mischehen und 3595 Misch-linge, einschließlich 2500 Rehoboth-Bastards.“

Gröber zitiert aus einer Broschüre von 1905 des Haupt-manns Maximilian Bayer, der nun im Großen General-stab ist, und früher im Generalstab der Schutztruppe in Südwestafrika diente. Gröber vermerkt zunächst, daß Hauptmann Bayer schreibt, daß die Rehobother bei der „Niederschlagung des Aufruhrs“ der Herero und Hot-tentotten mit „Treue und Tüchtigkeit“ mitgewirkt hätten. Weiter zitiert Gröber aus Bayers Schrift: „»Es gibt eine ganze Anzahl Deutscher, die im Bastardlande leben, vor allen Dingen auch Schutztruppler, die sich dort bleibend niedergelassen haben. Deutsche Frauen sind im Lande selten. So ergab es sich von selbst, daß es hin und wieder zu Ehen zwischen Weißen und Bastard-mädchen kam. Man mag über solche Ehen denken wie man will, sie für die Erhaltung der Rasse schädlich halten, darauf hinweisen, daß bei den Ehen zwischen Eingeborenen letzterer meist nicht emporgezogen wird, sondern ersterer – der Weiße – herabsinkt, so verlangt es doch die Gerechtigkeit zu erwähnen, daß die Ehen fast immer glücklich sind.

(Hört! Hört! Links.)

Und das ist auch noch was.«

Das meine ich auch.

(Heiterkeit.)

Wenn man ein solches Kompliment ausspricht, was will man mehr, als das zwei Menschenkinder, die miteinan-der in Ehren zusammenleben wollen, sich glücklich fühlen!

(Zurufe und Heiterkeit.)

In der Broschüre des Hauptmanns Bayer wird weiter ge-sagt: »Acht Schutztruppler sind bis jetzt mit Bastardmäd-chen verheiratet.«

Im Jahre 1905!

»Sechs dieser Ehen sind nur kirchlich, zwei auch stan-desamtlich abgeschlossen. Die der Verbindung ent-sprossenen Kinder werden zumeist nach Deutschland zur Erziehung geschickt. Denen, die mit Recht gegen die Ehen Deutscher mit Bastards sind, muß man aber ent-gegenhalten, daß die Bastards ebenso wenig früher da-mit einverstanden waren.«

Und zwar aus besonderen Gründen, weil sie nämlich ge-merkt haben, daß die Weißen auf diesem Wege in den Besitz ihrer Herden gekommen sind. (Sehr gut! Links.) Das war für die Bastards nicht angenehm, dagegen ha-ben sie Fürsorge treffen müssen.“

Gröber führt später in seiner Rede aus: „Für den Mann ist auch die Unterhaltung der weißen Frau in den Schutzgebieten ganz wesentlich kostspieliger als die Unterhaltung einer farbigen Frau. Das spielt auch eine Rolle mit, das gehört auch zu den menschlichen Dingen, die mit in die Waagschale zu legen sind…“   


Der Abgeordnete Freiherr von Richthofen am 7. Mai 1912 im Reichstag: „Wenn wir gestatten, daß ein Deutscher oder ein Weißer eine Negerin heiraten kann in den Kolonien, so können wir billigerweise auch nicht ver-hindern, wenn zum Schluß einmal auch ein Neger eine Weiße heiratet. Der Herr Abgeordnete Gröber hat be-reits mit Recht darauf hingewiesen, daß es für unsere deutschen Frauen ein nicht ganz leichter Entschluß sei, nach den Kolonien zu gehen. Andererseits aber brau-chen wir unbedingt die deutschen Frauen dort drüben. Wenn unsere Deutschen in den Kolonien Kulturträger sein und bleiben sollen, dann brauchen wir auch un-bedingt die deutschen Frauen da drüben, und für die deutschen Frauen brauchen wir dasjenige Maß von Ach-tung, ohne das sie als Kulturträgerinnen nicht wirken können, und dazu gehört das Verbot von Mischehen. Denn wenn der Neger einmal auf den Gedanken kommt, daß die weiße Rasse der seinen gleichgestellt sei, so schwindet der Respekt vor der deutschen Frau, wie wir es ja in den Vereinigten Staaten gesehen haben; das führt bei dieser schwarzen Rasse häufig zu Verbrechen, und das schadet in erster Linie mit dem Ansehen der deutschen Frau in den Kolonien, und es wird die Folge sein, daß die deutschen Frauen noch schwerer werden zu bewegen sein, in die deutschen Kolonien zu gehen, als es bereits jetzt der Fall ist…“


Matthias Erzberger, Abgeordneter des katholischen Zen-trums, am 8. Mai 1912 im Reichstag: „Wir wollen keine Vermehrung der Mischlinge haben. Das ist das Ziel. … Wenn sie das Mischlingswesen bekämpfen wollen, dann müssen sie die schärfsten Maßnahmen gegen die Konkubinatsverhältnisse treffen. Das wäre wenigstens logisch, um so mehr, als, wie ich wiederholen muß, 99 Prozent aller Mischlinge aus dem außerehelichen Geschlechtsverkehr stammen und nur 1 Prozent aus der Mischehe. … Wer eine ordnungsgemäß geschlossene Ehe zwischen Schwarzen und Weißen verbietet, der för-dert damit das Konkubinat zwischen Schwarzen und Weißen. (Widerspruch links.)

Ich habe bei allen Rednern einen praktischen Vorschlag vermißt, wie man gegen das Konkubinat vorgehen soll. (Zuruf links: Machen Sie mal einen Vorschlag!) Ich will einen Vorschlag machen. Ich weise hin auf das englische Nationalgefühl, das es jedem Engländer verbietet, sich mit Schwarzen einzulassen. Ich fordere den Herrn Staatssekretär auf, in unserer Kolonialverwaltung auch so vorzugehen, wie man gegen einen englischen Beam-ten vorgeht, der sich mit der farbigen Bevölkerung einläßt. Das tun sie aber nicht und ist nicht geschehen. Ein englischer Beamter, der sich mit Angehörigen einer farbigen Rasse abgibt, ist die längste Zeit Beamter im englischen Kolonialdienst gewesen. Noch in den letzten Monaten ist in Kalkutta ein Fall passiert, wo ein engli-scher hoch angesehener Beamter, sich mit einer fein erzogenen Inderin eingelassen hat. Sowie es bekannt wurde, wurde er am anderen Tage in die rauhe Gegend des Himalayagebirges versetzt. Ein solches Verfahren ist wenigstens konsequent. Wo ist aber von unserer Kolo-nialverwaltung auch nur das Geringste getan worden, um dagegen einzuschreiten? Ich will nicht die dunklen Blätter der früheren Kolonialpolitik wieder aufschlagen. Aber das muß man doch sagen: wenn wir in einzelnen Kolonien mehr Mischlinge als Europäer haben, dann tragen frühere Beamte der Kolonialverwaltung einen erheblichen Teil Schuld daran. Wenn man aber immer unverheiratete Beamte in die Kolonien hinausschickt und ihnen gestattet, daß sie sich offiziell schwarze Kon-kubinen halten – das ist geschehen in Togo, in Kamerun im Jahre 1905/06, wo feststeht, daß solche Häuser für die einzelnen unverheirateten Beamten gebaut worden sind – , und wenn dann der Reichstag hier die Hände über dem Kopf zusammenschlägt wegen der Zunahme der Mischlingsrasse – ich will den Ausdruck nicht gebrau-chen, der mir auf der Zunge liegt – , dann sagen wir im-mer wieder: schicken sie doch dann lieber verheiratete Beamte in die Kolonien hinaus. Immer müssen wir in den Etatsvorlagen und in den Rechnungsberichten le-sen, daß Wohnräume für unverheiratete Beamte ver-langt werden, dann wird noch ein kleiner Schuppen für die schwarzen Konkubinen daneben gebaut; dann kla-gen Sie noch über die Zunahme der Mischlinge. Greifen Sie doch dann mit rauher Hand zu und entlassen Sie einfach jene Beamte, die sich soweit vergessen, daß sie sich in den Geschlechtsverkehr mit einer Schwarzen einlassen. Das wäre viel wirksamer als das Verbot der Ehe zwischen Weißen und Schwarzen; aber das, was hier vorgeschlagen wird, läßt von vornherein jede Logik ver-missen…“


Am 8. Mai 1912 genehmigen die Abgeordneten des Deutschen Reichstages mit 265 gegen 67 Stimmen eine Resolution, nach der die Ehen zwischen Weißen und Farbigen in den deutschen Kolonien als rechtsgültig anerkannt werden.

Ebenfalls am 8. Mai 1912 befürwortet der Reichstag mit 203 gegen 133 Stimmen die Einbringung eines Gesetz-entwurfes, der die Gültigkeit von Ehen zwischen Deut-schen und Einheimischen in den Kolonien sicherstellt, doch von seiten des Gesetzgebers gibt es weiter keine Bewegung in der Mischehenfrage und alles bleibt wie gehabt.

Verordnungscharakter erhalten Mischehen über Süd-westafrika hinaus nur noch für Samoa durch das Reichs-kolonialamt am 17. Januar 1912. Das Mischehenverbot für Samoa, das von Kolonialstaatssekretär Solf persönlich ausgeht, besitzt dort allerdings keine rückwirkende Kraft. Überdies werden die Nachkommen aus bis dahin als legitim angesehenen Mischehen zu »Weißen« er-klärt. Schließlich können Einheimische, die fließend deutsch sprechen und europäische Bildung nachweisen, auf Antrag den Europäern gleichgestellt werden (»Kulturdeutsche«). In der ohnehin an den samoani-schen Lebensstil (fa’a Samoa) angepaßten und insge-samt gegenüber Afrika rassentoleranten weißen Gesell-schaft Samoas gibt es zudem eine wesentlich stärkere Gruppe, die sich gegen das Rassenmischehenverbot zur Wehr setzt. 


Die Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesell-schaft im Juni 1912 in Hamburg beschäftigt sich einge-hend mit der Frage der Mischehen in den Kolonien und faßt den Beschluß: »Die Deutsche Kolonialgesellschaft hält in der Mischehenfrage an ihrem Beschluß vom 4. Dezember 1908 fest. Sie erachtet es nach wie vor im nationalen Interesse für unerläßlich, der Vermehrung des Mischlingstums in den deutschen Kolonien mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzutreten. Sie spricht sich infolgedessen im Gegensatz zu der am 8. Mai d. J. gefaßten Resolution des Reichtages dahin aus, daß gegen die Ehen zwischen Weißen und Farbigen erlassenen Verordnungen aufrecht erhalten werden. Sie ist zugleich der Ansicht, daß auch dem außerehelichen Verkehr zwischen Weißen und Farbigen nach Möglich-keit entgegengetreten werde. Sie erneuert zu diesem Zweck die Aufforderung an die Deutschen in den Schutzgebieten, auch an ihrem Teil dazu beizutragen, das Aufkommen einer Mischlingsrasse zu verhindern und ihrer deutschen Stammesangehörigkeit bewußt, den Umgang mit eingeborenen Frauen zu meiden.

Sie ist zugleich einerseits der Ansicht, daß die Sicher-stellung der Alimentation der außerehelichen Mischlin-ge ein Gebot der Menschlichkeit ist, andererseits, daß dem außerehelichen Verkehr zwischen Weißen und Farbigen nach Möglichkeit entgegengetreten werde.«


Der Kolonialarzt Dr. Thieme schreibt im Februar 1914 in Apia zur »Halbweißen-Frage« auf Samoa. Sein Artikel erscheint in der Morgenausgabe des Berliner Tageblatt am 26. März 1914. Ausschnitte aus Thiemes Artikel: »…daß die Polynesier aus Indien stammen und mit uns, den Mittelländern, den größeren Teil ihres Blutes ge-meinsam haben. Dieser gemeinsame Ursprung mit den arischen Völkern ermangelt den Negern, Mongolen, In-dianern und Australiern völlig. Hieraus ergibt sich ohne weiteres, daß der bezüglich der Halbweißenfrage so be-liebte Vergleich zwischen den verschiedenen Kolonien Deutschlands für Samoa zu einem durchaus anderen Ergebnis als für Afrika, Neuguinea und Ostasien führen muß… – Auch die Samoaner haben schon seit Jahrzehn-ten zahlreiche Ehen mit Weißen geschlossen. Daß deren Abkömmlinge auch intellektuell nicht gerade minder-wertige Menschen geworden sind, sollte doch schon das Beispiel der in der ganzen Südsee bekannten »Queen Emma« (Frau Luise Kolbe) zeigen, die als junge Halbsa-moanerin trotz des ungesunden Klimas in Neuguinea, dem ihr erster Gatte zum Opfer fiel, in ständiger, aus-dauernder Arbeit unter den schwierigsten Verhältnis-sen Werte geschaffen hat, wie sie ein sorgfältig erzoge-ner und ausgebildeter Weißer nicht besser hätte schaf-fen können. Aber auch die hier in Samoa verbliebenen Halbweißen haben sich trotz geringer Schulbildung und oft recht mangelhafter väterlicher Erziehung zu tüchti-gen Männern emporgearbeitet. Als Kaufleute, Pflanzer, Schmiede und Bootsbauer, Zimmerleute und Schiffer bilden sie das bodenständige Element der Kolonie und stellen als solche einen unentbehrlichen Faktor unseres Wirtschaftslebens dar, mit dem wir nun einmal rechnen müssen. Unter den Kaufleuten sind selbständige Unter-nehmer, in deren ausgedehnten Betrieben zahlreiche europäische Angestellte Beschäftigung finden. Von den halbweißen Frauen sind sehr viele mit den angesehenen Ansiedlern, Pflanzern, Ärzten und Beamten verheiratet. Ein großer Teil der Halbweißen hat eine gute Erziehung in Amerika, Neuseeland, Australien und auch in Deutschland genossen und steht körperlich und geistig den Europäern nicht nach. Die halbweißen Söhne deutscher Väter pflegen auf deutschen Kriegsschiffen ihrer Militärpflicht zu genügen.«


8. Mai 1914. Anfrage der freisinnigen Reichstagsabge-ordneten Dr. Müller-Meinigen und Liesching im Reichs-tag an den Kanzler: »Ist es richtig, daß zur Verhütung von Ehen von christlichen Negermädchen mit nicht-christlichen Männern auf gewissen Missionsstationen Deutsch-Ostafrikas die Verhängung der Prügelstrafe ge-gen ›größere‹ d.h. heiratsfähige Mädchen angewendet wird, und was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um diesem Mißstand ein Ende zu machen.«

Der Direktor im Reichskolonialamt Dr. Gleim antwortet: »Von den in der Anfrage behandelten Vorfällen ist amt-lich nichts bekannt. Sollte sich die Behauptung bewahr-heiten, dann würden Maßnahmen erlassen werden, die einer Wiederholung solcher Verstöße gegen die gesetz-liche Vorschrift vorbeugen.«


England und Frankreich lassen die Rassenmischehe zu und deutsche Männer können in deren Kolonien Farbi-ge heiraten, oder kurzfristig zur Heirat aus einer deut-schen Kolonie in eine englische oder französische Kolo-nie zur Heirat einreisen. Solche Ehen werden dann auch von den deutschen Behörden anerkannt und die farbige Frau erhält durch die Ehe mit einem Deutschen auch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Aber die Engländer in den Kolonien schließen jeden Weißen aus ihrer Gesellschaft aus, der eine farbige Frau heiratet.

Ein englisches Sprichwort besagt: »Gott hat den weißen Mann geschaffen und Gott hat den farbigen Mann ge-schaffen; aber der Mischling kommt vom Teufel.«

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Samoa II

Wie aus allen deutschen Kolonien sollen auch in Samoa alle Deutschen ausgesiedelt, das heißt, wenn notwendig unter Gewaltanwendung vertrieben und ihr Vermögen zugunsten der Kriegssieger vollständig enteignet wer-den. Eben die ›Gerechtigkeit‹ der Sieger des von ihnen begonnenen Weltkrieges, die ausschließlich an ihren gottlosen, selbstsüchtigen Zielen interessiert sind. Doch die Samoaner wehren sich gegen die Vertreibung der Deutschen, die mit Samoanerinnen verheiratet sind. Um sich nicht zuviel Unmut der Einheimischen auf sich zu ziehen, gestehen die Neuseeländer mit Eingeborenen verheirateten Deutschen den weiteren Aufenthalt zu und Enteignen sie auch nicht, was gleichzeitig die Ent-eignung der mit ihnen verheirateten Samoanerinnen bedeuten würde. Da etwa die Hälfte der Deutschen auf Samoa einheimische Frauen geheiratet haben, bleibt ein Teil der kleineren deutschen Plantagen in deutscher Hand.  

Die Neuseeländer zwingen den hauptsächlich am Strand liegenden Dörfern der Samoaner Toilettenhäuser am Strand auf, wo doch seit Jahrtausenden die Flut das Ge-schäft erledigte, und nun verschandeln die Klohütten den Strand. Schlimmer ist, daß die Neuseeländer den Samoanern ihre freien Sitten verbieten, so daß Avanga, das freie Leben der weiblichen und männlichen Jugend-lichen untereinander, verboten wird und ihnen die christliche Ehe aufgezwungen wird. Die deutschen Her-ren hatten sich in all diese Angelegenheiten des samo-anischen Lebens kein bißchen eingemischt.

Die neuseeländische Mandatsverwaltung ist ein Total-versagen. Mit mehr weißen Beamten als zur deutschen Zeit wird nichts geleistet und schließlich beginnt die Bevölkerung sich gegen die neuseeländische Mißwirt-schaft zu wehren. Im Dezember 1928 wird eine friedliche Massendemonstration gegen die neuseeländische Be-setzung von neuseeländischen Soldaten gewaltsam auf-gelöst. Elf Demonstranten, darunter Tupua Tamasese Lealofi III, der Führer der samoanischen Unabhängig-keitsbewegung, werden getötet, mehr als 50 Menschen verletzt.

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Die Internationale Niederlassung

Der Stadtrat (Municipal Council) der Internationalen Niederlassung (Shanghai International Settlement) wird von Weißen gewählt und gestellt. Der überwältigende Mehrheit der Bewohner sind aber Chinesen.

Die höchste Rechtssprechung in Schanghai wird vom Mixed Court ausgesprochen, der einen Chinesen als Vorsitzenden hat mit zwei chinesischen Assistenten und einem ausländischen Beisitzer, der abwechselnd vom US-amerikanischen, britischen und deutschen Konsulat gestellt wird. Mit der Revolution in China 1911 wird der Mixed Court vertragswidrig von den Konsuln vollstän-dig zu einem ausländischen Gericht in Schanghai ver-wandelt.

Die Internationale Niederlassung verfügt über eine eige-ne Streitmacht, das Shanghai Volunteer Corps, das Frei-willigenkorps von Schanghai, das aus Freiwilligen der ausländischen Bewohner der Niederlassung gestellt wird. Im Jahr 1900 wird die Einheit für den Boxerkrieg in China mobilisiert. Das deutsche Kontingent der Einheit besteht aus der Prinz Heinrich Kompagnie – noch in der alten Schreibweise Kompagnie – , benannt nach dem jüngeren Bruder des deutschen Kaisers, Prinz Heinrich von Preußen, der von 1899 bis 1903 Kommandeur des deutschen Ostasiengeschwaders ist. Die Deutschen stel-len auch noch eine Reservekompanie. Auch Österreich-Ungarn stellt seit 1912 eine Kompanie für die Truppe. Bewaffnet wird das Freiwilligenkorps vom britischen Kriegsministerium, welches auch den befehlshabenden Kommandeur der Truppe stellt.


Am 20. November 1905 kommt der deutsche Marine-offizier Kapitänleutnant Moritz Deimling bei Unruhen in Schanghai ums Leben. Mitte Dezember 1905 brechen dann die größten Unruhen seit Bestehen des Settle-ments gegen die Weißen aus. Daraufhin landen die ge-rade vor der Stadt liegenden Kriegsschiffe, drei britische Kreuzer, ein italienischer Kreuzer und das Flußkano-nenboot Vaterland, Truppen. Sie sollen die Polizei in der internationalen Niederlassung unterstützen.

Die wichtigsten Straßenkreuzungen und die Konsulate werden zu deren Schutz besetzt. Die Matrosen der Vaterland sichern den Häuserblock um das deutsche Generalkonsulat, die übrigen öffentlichen deutschen Gebäude, das russische Konsulat sowie die deutsche und die russische Bank.

Italienische Matrosen geben eine Salve auf Aufständi-sche in einer Hauptgeschäftsstraße im International Settlement ab, wobei mehrere Chinesen ums Leben kommen und damit ist die Ruhe in der Stadt wieder-hergestellt. Hauptsächlich Sachschäden an Einrichtun-gen der Kolonialmächte sind entstanden, die von der chinesischen Verwaltung zu begleichen sind.

Der Chef des Kreuzergeschwaders, Konteradmiral Alfred Breusing, schreibt in einem Bericht über die Unruhen in Schanghai:

»Zu Thätlichkeiten ist es nur am 18. Dezember gekom-men, wobei einige indische und chinesische Polizisten getötet, eine Polizeistation demoliert, einige Automo-bile, Fenster und etwas Privateigentum zertrümmert, und einige Europäer verprügelt oder mit Steinen bewor-fen wurden. Unsere Leute haben nicht nöthig gehabt, von der Waffe gebrauch zu machen.« 

Daß von deutscher Seite nur das Flußkanonenboot Vaterland vor Ort war, lag daran, daß der eigentliche Stationär in Schanghai, das Kanonenboot Tiger, gerade auf einer Sondermission nach Korea unterwegs war und die Vaterland solange die Tiger ersetzte.

Als es im Juli 1913 in Schanghai zu Kämpfen zwischen chinesischen Regierungstruppen und Revolutionären kommt, setzen die Kriegsschiffe Iltis und Nürnberg Landungskorps in der Stadt ab zum Schutz der Interna-tionalen Niederlassung. Die Masse des deutschen Ost-asiengeschwaders befindet sich gerade in der Südsee, sammelt sich und geht nach Schanghai. Am 30. Juli erreicht das Geschwader die Yangtsemündung. Da die Zweite Revolution aber schnell an Boden verliert, be-ruhigt sich die Lage wieder.