Aus einem Bericht des Kommandanten des Kleinen Kreuzers Cormoran vom 18. Mai 1900:
»Den 23. April des Jahres fand in feierlicher Weise die Schlußverhandlung mit den sogenannten 13 Häuptlin-gen über die neu einzuführende Regierungsart statt. Die Häuptlinge waren mit allen Einrichtungen einverstan-den und haben sich in ihre Distrikte zurückbegeben, um die Wahlen für die Beamtenstellen zu veranlassen.
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Ich hatte eine längere Unterhaltung mit Mataafa über die zu wählenden samoanischen Beamten; Mataafa liegt daran, nicht nur Häuptlinge seiner Partei als Beamte einzusetzen, sondern zu der Besetzung der Beamtenstel-len auch Tanuhäuptlinge heranzuziehen. Er verspricht sich hiervon eine schnellere Aussöhnung zwischen den feindlichen Parteien.
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Mataafa hält es für erwünscht, die Zahl der Beamten nicht zu gering zu bemessen. Nur die höheren Beamten sollen kleine Gehälter erhalten, die niederen Beamten-stellen sollen Ehrenämter sein. Bisher hätten die Beam-ten kein Gehalt bekommen und hielt er es auch nicht für nötig, mit dieser Überlieferung zu brechen. Sollten die Häuptlinge aber Gehalt verlangen, so meinte Mataa-fa, könnten von den Samoanern auch höhere Steuern verlangt werden.
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Die Samoaner sind äußerlich ein sehr religiöses Volk. Die ganze Küste entlang steht Kirche an Kirche. Nur ei-ne deutsche Kirche fehlt. Oft werde ich von den Samo-anern nach dem Grunde hierfür gefragt. Sie können es nicht verstehen, daß der Deutsche, im Gegensatz zu den Angehörigen anderer Nationen, ohne Kirchenbesuch le-ben kann, und wird hierdurch tatsächlich das deutsche Ansehen in den Augen der Samoaner geschädigt. Wäh-rend eines Zeitraums von etwa 2 ½ Jahren hat früher in Apia ein deutscher Pfarrer gelebt. Derselbe war Leiter der hiesigen deutschen Schule und nebenamtlich Seel-sorger der Gemeinde. Alle 4 Wochen wurde in der deut-schen Schule ein Gottesdienst abgehalten. Seit Weg-gang dieses Predigers findet ein deutsch-evangelischer Gottesdienst überhaupt nicht statt, die Verstorbenen werden ohne Beisein eines Predigers beerdigt. Es ist ein Wunsch der hiesigen Deutschen, eine eigene Kirche mit einem besonderen evangelischen Seelsorger, wel-cher nicht Leiter der Schule ist, zu besitzen.«
Über die deutsche Verwaltung 1900/01 schreibt Dr. Reinecke:
»Gegenüber dem bisherigen Apparat [Dreimächtever-waltung USA, England, Deutschland] ist die Verwaltung Deutsch-Samoa’s erheblich einfacher, billiger und bes-ser organisiert. Sie besteht zur Zeit aus dem Gouverneur (Dr. Solf), einem kaiserlichen Richter, der gleichzeitig Vertreter des Gouverneurs ist. Dem Gouverneur stehen ein Zollverwalter und ein Polizeimeister, ein Secretär und andere Hilfskräfte zur Seite.
Ausserdem hat sich der Gouverneur einen beratenden Ausschuss von sieben kaufmännischen und landwirt-schaftlichen Ansiedlern (2 Engländer) anstelle des bis-herigen Stadtrates als Gouvernementsrat erkoren.
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Mit einem tiefen Eingriff in die alten Traditionen und Sippenherrschaften der Samoaner hat Dr. Solf auch für diese eine Verwaltung organisiert, an deren Spitze als Berater des Gouverneurs der greise Mataafa, auf den Titel „Le Alii sili“ das heißt hoher Herr reduciert, steht. Dieser übermittelt seinem Volke die Befehle und Wün-sche des neuen Herrn. Mataafa ist ein Häuptlingsrat mit dem alten Namen „Faipule“, aber in neuer Form bei-gegeben, mit dem er die gesonderten elf Distrikte (itu) des Schutzgebietes beaufsichtigt und verwaltet. Jedem dieser Distrikte steht ein oberster Häuptling „Taitai itu“ vor, dem mehrere „Faamasino“ unterstellt sind. Jede Ortschaft wird von einem Pulenuu [Dorfhäuptling] und dessen Polizisten „Leoleo“ bewacht; als Gemeinde-schreiber waltet ein „Failautusi“ (das heißt wörtlich: schreibe deinen Brief).
Die 11 Distrikte sind folgende:
I. Upolu: Atua (14 Ortschaften), Va’a-o-fonoti (6), Tuama-sanga (20), Aana (13).
II. Manono-Apolima (6).
III. Savaii: Faasaleleanga (7), Saleaula (8), Safotu (5), Vaisingano (4), Palauli (8), Satupaitea (10).
Die samoanischen Würdenträger beziehen Gehälter und Prämien. Mataafa hat ein Monatsgehalt von 600 Mark, der Taitai vierteljährlich 120, Faamasino 40, Pulenuu und Failautusi 24 und Leoleo 20 Mark.«
Das Deutsche Kolonial-Lexikon zum Geldwesen:
Durch Gouvernements-Verfügung vom 15. Juni 1901 wurde sodann mit Wirkung vom 1. Juli 1901 ab die deutsche Reichsmarkwährung im Schutzgebiet einge-führt. Von da ab galten ab gesetzliches Zahlungsmittel die 20 Mark-Stücke, 10 Mark-Stücke, 2 Mark-Stücke, 1 Mark-Stücke, 50 Pfennig-Stücke sowie das in Deutsch-land geltende Nickel und Kupfer. Die deutschen 5 Mark-Stücke und 3 Mark-Stücke, sowie 1000 Mark-Scheine wurden vom Umlauf, weil für die Verhältnisse des Schutzgebiets nicht geeignet, ausgeschlossen. … Bankinstitute bestehen zurzeit [1914] in Samoa noch nicht. Die größeren Firmen, namentlich die Deutsche Handels- und Plantagengesellschaft, besorgen jedoch gegen entsprechende Provision einzelne Bankgeschäfte, wie z. B. Geldüberweisungen, Annahme von Depots und dergleichen.
Das Deutsche Kolonial-Lexikon schreibt 1914:
Geschichte Samoas seit der Flaggenhissung. Nach der am 1. März 1900 erfolgten Hissung der deutschen Flagge war es die wichtigste Aufgabe des Gouverneurs, den dauernden Unruhen und Fehden unter den Samoanern ein Ende zu machen und damit die Grundlage zu einer friedlichen wirtschaftlichen Entwicklung des Schutzge-biets zu schaffen. Dazu war aber vor allen Dingen die endgültige Beseitigung der samoanischen Königswürde nötig, denn um sie stritten sich seit Jahren die zwei mächtigsten Parteien, die sogenannte Malietoa- und die Mataafa-Partei. Die Malietoaleute hatten ihre Hoffnung auf eine Übernahme der Insel durch England gesetzt, die Mataafapartei wünschte die Besitzergreifung durch Deutschland, um unter dem Schutz der deutschen Flagge Mataafa auf den Königsthron zu erheben. Die letztere Partei war die mächtigere, sie betrug ungefähr ⅚ der ganzen Bevölkerung, und sie verlangte von dem Gouverneur nachdrücklichst, daß er den Häuptling Mataafa als König einsetze und anerkenne. Diesem Verlangen konnte indessen der Gouverneur nicht nachgeben, da dann mit Sicherheit nach kurzer Zeit Unruhen seitens der in diesem Falle unterlegenen Malietoapartei zu erwarten gewesen wären. Der Gou-verneur mußte somit auf einen Ausweg sinnen, der beiden Parteien einigermaßen gerecht wurde, denn mit Gewalt hätte er gegenüber der über 30000 Köpfe starken samoanischen Bevölkerung mangels jeglicher militärischer Machtmittel nichts ausrichten können. Es gelang ihm dann auch nach langwierigen mühevollen Verhandlungen einen Kompromiß zustande zu bringen, mit dem sich, wenn auch widerstrebend, beide Parteien abfanden. Mataafa verzichtete endgültig auf die Königs-würde, und als Gegenleistung hierfür wurde ihm der Titel Ali’i-Sili, das heißt hoher Häuptling, zugestanden. Auch die Einrichtung einer samoanischen Selbstver-waltung gelang im Anschluß daran nach weiteren lang-wierigen Verhandlungen. In einer feierlichen Versamm-lung vereidigte der Gouverneur unter Mitwirkung der verschiedenen Missionen den zum Ali’i-Sili einge-setzten Mataafa und die übrigen eingeborenen Beamten auf die deutsche Flagge und händigte ihnen ihre Anstellungsurkunden aus. Dabei erließ er eine Pro-klamation in samoanischer Sprache, in der die Grund-züge der samoanischen Selbstverwaltung, sowie die Einsetzung des Ali’i-Sili und die Betrauung der übrigen Häuptlinge mit den einzelnen Ämtern feierlich ver-kündet wurden. Nachdem auf diese Weise Ruhe und Frieden im Lande hergestellt und die Grundlagen zu einer geordneten Verwaltung geschaffen waren, war es die nächste Aufgabe des Gouverneurs, durch dauernde Fühlungnahme mit den Eingeborenen für die Aufrecht-erhaltung der Ordnung zu sorgen, und dazu gehörte vor allen Dingen auch die bereits zur Zeit der Dreiherrschaft [USA, England, Deutschland] angestrebte Entwaffnung der Samoaner. Bei dem Verlangen, die Waffen abzulie-fern, konnte sich der Gouverneur auf ein bereits der internationalen Kommission gegebenes Versprechen beziehen, und nachdem die Auszahlung der von den drei Mächten seinerzeit zugesagten Entschädigung für die abgelieferten Feuerwaffen geschehen war, erließ der Gouverneur Ende 1900 eine Proklamation, in der er die Herausgabe sämtlicher Waffen verlangte. Noch vor Ablauf der festgesetzten Frist wurden am 27. Januar 1901, also zu Kaisers Geburtstag, über 1500 Gewehre und eine beträchtliche Menge Munition abgeliefert. Bei dieser Sachlage konnte der Gouverneur einen Schritt weiter-gehen und versuchen, die Samoaner zur Entrichtung von Steuern heranzuziehen. Er erließ eine Proklamation, in der er die Eingeborenen aufforderte, per Kopf der männlichen Bevölkerung 4 Mark Steuern zu zahlen. Als Zweck der Steuer wurde Verwendung der eingehenden Gelder für die Gehälter der samoanischen Beamten und für sonstige Zwecke der Eingeborenenverwaltung ange-geben. Auch dieser Versuch gelang wider Erwarten gut, denn die Kopfsteuer ging pünktlich ein, und wurde, wie zugesagt, für die erwähnten samoanischen Zwecke ver-wendet. — Neben diesen Maßnahmen für die Eingebo-renenverwaltung mußten sodann auch die erforder-lichen Anordnungen für die Verwaltung der Angelegen-heiten der fremden Bevölkerung in Samoa getroffen werden. Dem Gouvernement wurde diese Aufgabe dadurch erleichtert, daß in Apia in dem sogenannten Munizipal-Council bereits vor der Flaggenhissung eine geordnete Verwaltung bestanden hatte, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte, in der Niederlassung der Frem-den ein geordnetes Kommunalwesen einzuführen. Die-ser Munizipalitätsrat konnte natürlich mit der Über-nahme der deutschen Herrschaft in der bisherigen Form die damit in Wegfall gekommene gesetzgebende Körperschaft unter dem Namen Gouvernementsrat wie-der als beratenden Bürgerausschuß ins Leben treten. Um die nationalen Gegensätze auszugleichen, wurden in den aus 7 Mitgliedern bestehenden Rat auch 2 Eng-länder gewählt.
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Eine erhebliche Rolle im Leben der Eingeborenen spiel-ten noch in den nächsten Jahren die Land- und Titel-streitigkeiten. Um auch diese in geordnete Bahnen zu lenken, setzte der Gouverneur am 28. Februar 1903 eine Land- und Titelkommission ein, die aus dem Kaiser-lichen Richter als Vorsitzenden und mehreren, teils weißen, teils eingeborenen Beisitzern bestand. — Die Einrichtung hat sich bewährt und hat bis heute zur Zufriedenheit der beteiligten Eingeborenen gearbeitet.
Als Mataafa ernstlich erkrankt flammen Ende 1908 Rivalitätskämpfe um die Königsnachfolge auf. Lauati und seine Anhänger auf Savaii revoltieren gegen die Mataafa-Anhänger auf Upolu. Die Matai, die samoa-nischen Familienoberhäupter, die traditionell über die Belange ihrer Sippe entscheiden, sind seit den 1850er Jahren in zwei Fraktionen, die Tumua auf Upolu und die Pule auf Savaii, gespalten und kämpfen um die Vor-herrschaft auf den Inseln. Lauati setzt Ende 1908 mit seinen Kriegern von Savaii nach Upolu über, um den Chef der Pule-Konföderation, Malietoa, als Nachfolger Mataafas einzusetzen.
Als es im März 1909 zu Gefechten zwischen den ver-feindeten Parteien kommt, läßt Gouverneur Wilhelm Solf Schiffe des Ostasiatischen Geschwaders, die Klei-nen Kreuzer Arcona und Leipzig, das Kanonenboot Jaguar und einen Begleitdampfer nach Samoa kommen, um die Unruhe zu beenden. Die nach Upolu übergesetz-ten Aufständischen ergeben sich der deutschen Über-macht. Lauati flieht aber, trotz seines Versprechens an den Gouverneur auf Upolu zu bleiben, nach Savaii. Dort versteckt er sich mit seinen Anhängern, bis sie von Missionaren, die Solf für eine gewaltlose diplomatische Lösung verhandeln läßt, zur Aufgabe überredet werden. Am 1. April 1909 ergibt sich Lauati mit seinen Anhän-gern ein zweites Mal.
Nach alter samoanischer Sitte werden Aufständische an die Kannibalen der Salomoninseln verkauft, wobei zwei-felhafte weiße Seefahrer Vermittlung und Transport übernehmen. Die deutsche Verwaltung setzt aber die Todesstrafe außer Kraft und verbannt die Aufrührer und ihre Familien auf die Insel Saipan in den Marianen, einer Inselgruppe, die zu Deutsch Neuguinea gehört. Lauati, sein Bruder, 15 Aufstandsführer und ihre Familien, insgesamt 71 Menschen, werden nach Saipan deportiert und entgehen so den Mägen der Salomon-Kannibalen.
Das Deutsche Kolonial-Lexikon über:
Verwaltung und Rechtsprechung. An der Spitze der gesamten Verwaltung steht ein vom Kaiser ernannter Gouverneur. Seit der Übernahme der deutschen Schutz-herrschaft über die Samoainseln, das heißt seit dem 1. März 1900, bekleidete dieses Amt der frühere Muni-zipalitäts-Präsident von Apia und jetzige Staatssekretär [des Reichskolonialamtes] Dr. Solf. Zu seinem Nach-folger ist im Juli 1912 der bisherige Oberrichter und erste Referent von Samoa Dr. Schultz ernannt worden. — Der Sitz des Gouvernements ist Apia auf der Insel Upolu. Die verschiedenen Dienstzweige, in die das Gouvernement gegliedert ist, sind das eigentliche Gouvernements-bureau, die Gouvernements-Hauptkasse, das Kaiser-liche Zoll- und Steueramt, die Dienststelle für öffent-liche Arbeiten, die Pflanzenuntersuchungsstelle und die Hospitalverwaltung. — Als beratende Körperschaft ist dem Gouvernement ein sogenannter Gouvernements-rat beigegeben worden, der aus mehreren amtlichen und außeramtlichen vom Gouverneur benannten Mit-gliedern besteht und in wichtigeren Angelegenheiten, namentlich bei den Beratungen des Haushaltsvoran-schlages, gehört wird. — Die Lokalverwaltung für die Inseln Upolu, mit Ausnahme des Südens der Insel, für Manono und Apolima ist dem im Jahre 1911 errichteten Bezirksamt in Apia übertragen. — Die Verwaltungs-geschäfte für die Südküste von Upolu sind einem Stationsleiter mit dem Sitze in Falealili übertragen. Für die Insel Savai’i besorgt gleichfalls ein Stationsleiter, der seinen Sitz in Matautu im Nordosten der Insel hat, die Geschäfte. — Die standesamtlichen Befugnisse werden durch den Kaiserlichen Bezirksrichter wahrgenommen. — Die oberste Stelle der Eingeborenen-Selbstverwal-tung hat bis zu seinem im Februar 1912 erfolgten Tod der frühere König von Samoa Mataafa, unter dem Titel Ali’i Sili (hoher Häuptling), innegehabt. Seine Hauptaufgabe bestand darin, das Gouvernement in samoanischen Angelegenheiten zu beraten und dessen Befehle und Wünsche dem samoanischen Volk zu übermitteln. Nach dem Ableben Mataafas ist dieser Posten indessen nicht wieder besetzt worden. Der Gouverneur hat vielmehr im Juni des Jahres auf Grund einer ihm erteilten Aller-höchsten Ermächtigung die förmliche Abschaffung der Ali’i Sili-Würde verkündet und 2 Häuptlinge der beiden einflußreichsten Parteien auf Samoa, nämlich der Tama-sese- und Tanu-Partei, zu Ratgebern (Fautua) der Regie-rung ernannt. — Entsprechend dem Gouvernementsrat für die Angelegenheiten der Weißen besteht für die samoanische Selbstverwaltung ein Rat von 27 Mit-gliedern (Faipule), die aus den 14 Distrikten, in die Samoa eingeteilt ist, vom Gouverneur ernannt sind und jährlich zweimal in Apia tagen. Während der Zeit, in der keine Beratungen stattfinden, wohnen diese Räte in ihren Distrikten und sind dort ihrerseits wieder die Vermittler, durch die die Anordnungen der Regierung an die einzelnen Dorfschaften gelangen. Die Vorsteher der einzelnen Dörfer (Dorfschulzen) sind die soge-nannten Pulenu’u, denen die nötigen Ortspolizisten (Leoleo) und Schreiber (Failautusi) beigegeben sind. — Die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften über die samoanischen Pflanzungen wird von besonders hier-für ernannten samoanischen Pflanzungsinspektoren be-sorgt. — Die Aufsicht über die chinesischen Kontrakt-arbeiter wird von einem durch den Gouverneur hierzu besonders bestellten Kommissar ausgeübt, der im übri-gen dem Kaiserlichen Bezirksamtmann in Apia unter-stellt ist. Die Gerichtsbarkeit über Weiße und Chinesen wird durch den Bezirksrichter, das Bezirksgericht und das Obergericht ausgeübt, die sämtlich ihren Sitz in Apia haben.
Das Deutsche Kolonial-Lexikon über die Polizei von Samoa:
»In Samoa besteht seit der Flaggenhissung eine kleine eingeborene Polizeitruppe von etwa 30 Mann, geführt von einem weißen Polizeimeister, die Fitafita. Sie rekru-tiert sich aus den Söhnen der Häuptlinge. Die Verwen-dung der Truppe ist weniger kriegerisch. Die Leute tun Dienst als Ehrenposten, Bootsmannschaften, Ordonnan-zen der verschiedenen Dienststellen, Hilfspolizisten und Postboten. Die Bekleidung besteht aus weißer Mütze mit blauem Band, weißer Jacke, weißem Lendentuch mit blauen Streifen. Die Bewaffnung ist die gleiche wie in Deutsch-Neuguinea. (Die Waffe ist das Gewehr Modell 88 und Seitengewehr Modell 71/84.) Neben den Fitafita sind als polizeiliche Vollzugs- und Sicherheitsorgane noch 20—25 Landespolizisten in Verwendung. Sie sind nicht militärisch organisiert und finden außer in den Dorfschaften der Eingeborenen auch als Besatzung der Polizeiposten Cana und Saluafata Verwendung, die mit Rücksicht auf die zunehmende Zahl der chinesischen Plantagenarbeiter errichtet wurden.«
Da die Bevölkerung auf den samoanischen Inseln in der glücklichen Lage ist, praktisch keine tropischen oder sonstwelchen Krankheiten zu haben, kann das Deutsche Kolonial-Lexikon mitteilen: Der Gesundheitszustand ist ein sehr guter. Lepra ist selten. Nur Elephantiasis tritt hervor…
Die seit 1906 auf Samoa lebende Frieda Zieschank be-merkt dazu:
»Auch unter Krankheiten, die sonst, von den Weißen eingeschleppt, furchtbar unter den Naturvölkern auf-räumen, haben die Samoaner nicht gelitten. …
Die Gesundheitsverhältnisse sind die denkbar günstigs-ten. Die Malaria, die gefährlichste aller Tropenkrank-heiten, gibt es nicht in Samoa, da die Überträgerin, die Anophelesmücke dort nicht heimisch ist.
Die verbreitetste Krankheit, das sogenannte „Samoafie-ber“, ist die Filariasis. Hauptsächlich leiden die Einge-borenen darunter, aber auch viele Europäer bleiben nicht davon verschont. Sie ist für diese jedoch nicht so gefährlich, wie die Malaria, ist nur in sehr seltenen Fällen tödlich und hinterläßt keine bleibenden Schä-digungen edlerer Organe. Ein Klimawechsel läßt die Krankheit bald völlig erlöschen, auch kann sich der Weiße durch entsprechendes Verhalten von Anfang an in gewissen Grenzen gegen diese Infektion schützen.
Das, was unsere sämtlichen andern Tropenkolonien be-sitzen, den großen Kirchhof, auf dem zahllose Kultur-pioniere, dem tückischen Klima zum Opfer gefallen, ihren letzten Schlaf tun, haben wir glücklicherweise in Samoa nicht.«
Die Zahl der Europäer in Deutsch Samoa beläuft sich 1903 auf 381. Davon sind 192 Deutsche. 1907 finden sich 455 Weiße in der Kolonie, darunter 248 Deutsche. 1911 sind es 504 Weiße, davon 284 Deutsche. 1912: 500 Weiße und davon 294 Deutsche.
Das Deutsche Kolonial-Lexikon macht genaue Angaben über die Bevölkerung Anfang 1913:
»Die Zahl der im Schutzgebiet Samoa lebenden Weißen beläuft sich nach der letzten Aufstellung (1. Januar 1913) auf 415 männliche und 142 weibliche, zusammen 557 Personen. Unter ihnen befinden sich 73 Kinder. Der Nationalität nach sind darunter 329 Deutsche, 132 Eng-länder (meist Kolonial-Engländer), 35 Nordamerikaner, 25 Franzosen, 8 Dänen, 5 Schweden, 1 Luxemburger, 1 Österreicher, 9 Schweizer und 1 Japaner. — Die Misch-lingsbevölkerung hat im Jahre 1912 1025 Personen, und zwar 504 männliche und 521 weibliche betragen. — Die samoanische Bevölkerung beläuft sieh nach der letzten Statistik (Ende 1912) auf 34.432, 1906 wurden 33.478 Ein-geborene gezählt; es ist also seitdem eine Zunahme von 78 Personen eingetreten. [Offensichtlich haben die Korrektoren des Lexikonwerkes diese Zahlenunstim-migkeit übersehen] — Die fremde Farbige Bevölkerung, abgesehen von den chinesischen und melanesischen Kontraktarbeitern, beläuft sieh nach der letzten Zählung vom 1. Oktober 1911 auf 507 Köpfe, die ausnahmslos in der Südsee beheimatet sind. Melanesische Kontraktar-beiter waren am 1. Januar 1913 im ganzen 786 im Schutzgebiet tätig mit 100 Frauen und 20 Kindern. Die Zahl der Chinesen beträgt 2355 Personen, von denen 2343 Kontraktarbeiter und 13 freie Chinesen sind.«
Nach der amtlichen Statistik vom 1. Januar 1914 sind 76 Europäer mit einheimischen Frauen verheiratet.
Die Deutsch-Ostafrikanische Zeitung, welche in Dares-salam erscheint, hat in ihrer Ausgabe von 1. August 1914 einen Artikel:
»Vom Gouvernementsrat auf Samoa.
Der Gouvenementsrat von Samoa beriet am 11. April unter dem Vorsitz des Gouverneurs Dr. Schultz den Haushaltsentwurf für das Jahr 1915. Bei der Eröffnung gedachte der Gouverneur mit ehrenden Worten des ermordeten Gouvernementsratsmitgliedes Treviranus. Darauf teilte er mit, daß das Reichskolonialamt das in Vorschlag gebrachte Anleiheprojekt der Kolonie unter Hinweis auf § 4 des Finanzgesetzes abgelehnt habe, da Anleihen nur für wirklich werdende Anlagen aufgenom-men werden könnten. Bei Durchberatung der einzelnen Einnahmeposten wurde von mehreren Pflanzern gefor-dert, daß im Hinblick auf die kürzlich erfolgte Ermor-dung von Europäern und den fehlenden militärischen Schutz jedem Weißen die zollfreie Einfuhr eines Ge-wehres und eines Revolvers gestattet werden möge. Der hohe Zoll von 16 Mark für Feuerwaffen zusammen mit der Waffenscheingebühr von 9 Mark erschwere nur unnötig die Selbstverteidigung der Kolonie. Die vom Gouvernement in Vorschlag gebrachte Erhöhung der Personalausgaben um etwa 30% wurde angesichts der prekären Finanzlage der Kolonie von verschiedener Sei-te bemängelt. Die Gelder würden besser für wirtschaft-liche Zwecke statt zur Vermehrung des Beamtenappa-rates verwendet. Demgegenüber wies der Gouverneur daraufhin, daß es sich größtenteils um Vermehrung des technischen Beamtenpersonals handle, das für die in Angriff zu nehmenden öffentlichen Arbeiten, insbeson-dere der Quarantäne-Station und der beschlossenen Wege- und Brückenbauten, unentbehrlich sei. Der Gou-vernementsrat gab daraufhin seine Zustimmung zur Einstellung der geforderten neuen technischen Beam-tenstellen, nahm aber einen Antrag an, welcher die Re-gierung ersucht, die vorgesehene Vermehrung der übri-gen Beamtenstellen auf die Hälfte zu beschränken.
Für die nächste Tagung wurde von der Regierung die Vorlage eines Entwurfes zu einer Gouvernementsrats-Wahlordnung angekündigt.«