Das Deutsche Kolonial-Lexikon über die Verwaltung von Deutsch Südwestafrika:
Die örtliche Verwaltung des Schutzgebiets hat in dem Kaiserlichen Gouverneur in Windhuk ihre Spitze. Der Gouverneur ist für die gesamte örtliche Verwaltung zu-ständig, seine Befugnisse sind nicht erschöpfend fest-gelegt. Er hat das Recht zum Erlaß von Verordnungen auf Grund allgemeiner Übertragung durch den Reichs-kanzler. Ihm unterstehen die Schutztruppe und Polizei. Zur Erledigung der Geschäfte kann er sich der Hilfe des ersten Referenten, der außerdem sein regelmäßiger Vertreter zu sein pflegt, und einer größeren Anzahl von Referenten und Hilfskräften bedienen. Die Verantwor-tung für die Handhabung der Verwaltung liegt aber ausschließlich beim Gouverneur. — Für die allgemeine innere Verwaltung ist das Schutzgebiet in Bezirke und selbständige Distrikte eingeteilt. Der Einteilung in Be-zirke und Distrikte liegt im allgemeinen der Gesichts-punkt zugrunde, daß an die Spitze der wichtigeren Teile des Schutzgebietes Bezirksämter, an die Spitze der noch weniger entwickelten Teile Distriktsämter gestellt sind. Im Jahre 1913 gab es folgende Bezirksämter: Windhuk, Swakopmund, Lüderitzbucht, Keetmanshoop, Gibeon, Karibib, Outjo, Grootfontein, Warmbad, Rehoboth und Omaruru. An selbständigen Distriktsämtern waren vor-handen: Gobabis, Okahandja, Bethanien, Maltahöhe und das für den Caprivizipfel zuständige Distriktsamt in Schuckmannsburg. Die Bezirks- und Distriktsämter un-terstehen dem Gouverneur, haben dessen Anweisungen zu befolgen und sind berufen, die örtliche allgemeine Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung zu handhaben. — An der Verwaltung des Schutzgebietes steht der Bevölkerung ein Anteil zu. Bereits durch die Gouvernements-Verordnung vom 18. Dezember 1899 bestimmte der Gouverneur Leutwein, daß bei jeder Bezirkshauptmannschaft ein ständiger Beirat von 3 Mit-gliedern zu bilden und vor dem Erlaß von Verordnungen zu hören sei. Zum Zwecke der Beratung des Gouver-neurs wurde der Beirat des Windhuker Bezirks in verdoppelter Kopfzahl herangezogen. Die Verordnung des RK. [Reichskanzlers] vom 24. Dezember 1903 schrieb dann die Bildung von Gouvernementsräten allgemein für die Schutzgebiete vor.
Soweit das Kolonial-Lexikon.
Nach Südwest werden viele Söhne, etwa von den Ritter-gütern Ostdeutschlands, abgeschoben, die nach Mei-nung der Eltern nicht wohlgeraten sind oder etwas auf dem Kerbholz haben. Im Januar 1903 zählt die weiße Bevölkerung in Südwestafrika 4640 Menschen, darun-ter 2998 Deutsche. Die Zahl der weißen Männer beträgt 3391. 622 der weißen Männer sind verheiratet, davon 42 mit Afrikanerinnen.
Der Offizier Theodor Leutwein ist seit 1895 sowohl Gouverneur von Deutsch Südwestafrika als auch Kom-mandeur der Schutztruppe des Schutzgebietes. Er ver-steht mit den einheimischen Führern auszukommen, muß aber gleichzeitig die Wünsche der deutschen Sied-ler berücksichtigen. Ein schwieriges Unterfangen. Als im Januar 1904 der Hereroaufstand losbricht führt er die deutschen Truppen im Feld. In Deutschland ist man unzufrieden mit seiner scheinbar erfolglosen Kriegfüh-rung und der Kaiser ernennt einen neuen Kommandeur für die Schutztruppe, der den Krieg erfolgreich zuende bringen soll. Generalleutnant Lothar von Trotha trifft im Juni 1904 in Südwestafrika ein und maßt sich auch Befugnisse als Gouverneur an. Trotz seiner Proteste in Berlin kann Leutwein an seiner Lage nichts ändern, da zu starke Kräfte in der Reichshauptstadt für Trotha wirken. Am 11. November 1904 erhält Leutwein von Reichskanzler Bülow in der üblichen täuschenden Diplomatensprache ein Telegramm, daß Oberst Leut-weins »längst geäußertem Wunsch nach Beurlaubung nichts mehr im Wege stehe und im Falle seiner Abreise der Regierungsrat von Tecklenburg die Zivilverwaltung übernehmen würde«. Am 30. November 1904 verläßt Leutwein auf dem Großen Kreuzer SMS Vineta Süd-westafrika.
Seit Januar 1905 sind General Trotha auch die Aufgaben eines Gouverneurs übertragen, doch wegen seiner unfä-higen und Eingeborenen-feindlichen Politik fällt er in Ungnade. Der offiziell noch amtierende Leutwein wird aber nicht wieder eingesetzt, sondern mit seiner »Ordre« vom 19. August 1905 bewilligt der Kaiser Gou-verneur Leutwein den erbetenen Abschied und der Generalkonsul in Kapstadt, Friedrich von Lindequist, wird zum Gouverneur ernannt. Lindequist weilt aber zu einem längeren Aufenthalt in Deutschland und General von Trotha hat weiterhin die oberste Gewalt in der Kolonie. Am 4. November 1905 legt er sein Kommando über die Schutztruppe nieder. Dieses übernimmt in Vertretung Oberst Dame. Am 17. November trifft Trotha an der Lüderitzbucht ein und am 18. November trifft Lindequist via Kapstadt aus Deutschland mit der Prinz-regent der Deutsch Ost-Afrika Linie in Lüderitzbucht ein und bekommt von Trotha die Regierungsgeschäfte übertragen. Am 19. November schifft sich Trotha auf der Prinzregent nach Hamburg ein. Nun ist zum erstenmal ein Zivilist Gouverneur von Deutsch Südwestafrika.