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Mischehen II

90 Prozent der Deutschen in den Kolonien haben eine oder mehrere Konkubinen. Entsprechend nimmt die Zahl der Kinder aus solchen Verbindungen zu. Die Kolo-nialverwaltung kann aber nur bei der Ehe gegen die Ent-stehung von Bastardkindern vorgehen. Mischehenver-bote in den Kolonien sollen ausschließen, daß Kinder aus diesen Verbindungen das deutsche Bürgerrecht er-halten können.

In Deutsch Südwestafrika wird 1905 ein Verbot der »standesamtlichen Eheschließung zwischen Weißen und Eingeborenen« erlassen. Auch Ehen, die bereits vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, erklärt das Kai-serliche Obergericht zwei Jahre später rückwirkend für ungültig. Die Kirchen wollen sich aber vom Staat nicht in ihr Recht der Eheschließung eingreifen lassen und trauen weiterhin gemischtrassige Paare. Die Höchstzahl an Mischehen in Südwestafrika wird 1909 mit gerade einmal 50 solcher Ehen erreicht.

Auch für die Kolonien Deutsch Ostafrika und Samoa werden 1906 und 1912 Eheverbote erlassen. Allerdings haben diese Verordnungen keine rückwirkende Kraft.

Am 17. Januar 1912 setzt das Reichskolonialamt unter dem Staatssekretär Wilhelm Solf, der elf Jahre Gouver-neur von Samoa war, für Samoa neben dem Eheverbot auch eine Unterscheidung der Kinder in »legitime« und »illegitime« Mischlinge durch. Nur die bisher gebore-nen Kinder, die in Mischlingslisten eingetragen sind, haben Anspruch auf Bürgerrechte und Unterhalt. Alle später geborenen Kinder, die ohnehin nicht ehelich sein können, gelten als »illegitim«, ohne Ansprüche an ihre Väter oder deren Heimatland.

Im März 1912 bringt die SPD in der Kommission für den Reichshaushaltsetat der Schutzgebiete den Antrag auf eine Legalisierung von Mischehen und für die Alimen-tationspflicht der aus Deutschland stammenden Väter auch für unehelich geborene Kinder in den Kolonien ein.

Die Ehen mit farbigen Frauen betreffen auch hauptsäch-lich weniger bemittelte Deutsche, die sich im Gegensatz zu reichen Deutschen keine Frau aus Deutschland nach-kommen lassen können. Ehen oder Beziehungen zwi-schen deutschen Frauen und kolonisierten Männern sind in den deutschen Kolonien dagegen äußerst selten.

Paradoxerweise gelten die Eheverbote nicht für Paare, die in Deutschland heiraten. Hier werden weiterhin Ehen, zumeist zwischen Männern aus den Kolonien und deutschen Frauen, geschlossen. Ein allgemeines Verbot gemischtrassiger Ehen diskutiert der Reichstag zwar 1912 in Zuge der Reformierung des Reichs- und Staats-angehörigkeitsgesetzes, führt es jedoch nicht ein.


Der Abgeordnete Wilhelm Lattmann am 3. Februar 1910 im Reichstag: „Zu welchen Würdelosigkeiten wir durch mangelndes Rassenbewußtsein hier in Deutschland kommen, zeigt folgende Notiz, die in diesem Herbste durch die gesamte Presse ging:

»Erwachsene deutsche Mädchen aus besseren Ständen scheuen sich nicht, unter dem Vorwande des Briefsam-melns mit Negern in Togo in brieflichen Verkehr zu treten. Aus den Stilproben aufgefangener Briefe ergibt sich, daß dieser Verkehr in ungesunde Schwärmerei ausartet. Sie reden die Schwarzen mit ›Lieber Freund‹ an, schicken ihre Photographien, und eine aus Sachsen macht sogar einem Schwarzen einen Heiratsantrag. Es scheint sich nach der Zahl der aufgefangenen Briefe um einen weitverbreiteten Unfug zu handeln, würdig der beschämenden Erinnerung der Kolonialausstellung von 1896 [in Berlin], wo weiße Frauen und Mädchen den Negern nachliefen und sich ihnen anboten.«

Meiner Ansicht nach mußte die ganze deutsche Presse solches rasseverräterische Benehmen brandmarken…“ (Sehr richtig! Rechts).


Vollkommen ungewohnt ist eine Verbindung zwischen einer weißen Frau und einem Schwarzen. So sucht in Berlin ein Schwarzer in einer Zeitungsanzeige »auf die-sem nicht mehr ungewöhnlichen Wege« eine weiße Frau zur Ehe und im Schaufenster eines Fotografen in der Berliner Friedrichstraße ist das Brautbild einer weißen Frau mit einem Afrikaner zu bestaunen.

Am 7. Mai 1912 wird im Reichstag auf einen Fall, der nun ein paar Jahre zurückliegt, auf eine in Deutschland zwischen einer Deutschen und einem Schwarzen aus Deutsch Ostafrika geschlossenen Ehe hingewiesen, als deren Ergebnis wegen des Skandals bei ihrem gemein-samen Aufenthalt in Deutsch Ostafrika der Gouverneur sich veranlaßt sah, die betreffende Deutsche des Schutz-gebietes zu verweisen. Der Reichstagsabgeordnete Frei-herr von Richthofen zu dem Fall: „Das sind doch immer Dinge, die zu denken geben. Solche Fälle dürfen wir unter keinen Umständen zulassen…“


Dr. Wilhelm Solf, vormals Gouverneur von Samoa, seit 1911 Staatssekretär des Reichskolonialamtes, am 2. Mai 1912 im Reichstag über »Mischlinge« und »Mischehen«: „Meine Herren, ich bitte Sie dringend, sich in dieser Frage von Ihren Instinkten leiten zu lassen, ich bitte Sie dringend, keine sozialpolitischen und dogmatischen Momente in das Problem der Mischehen hineinzutra-gen. Ich bitte Sie, einfach die nackten Tatsachen auf sich wirken zu lassen. Sie senden Ihre Söhne in die Kolonien: wünschen Sie, daß sie Ihnen schwarze Schwiegertöchter ins Haus bringen? Wünschen Sie, daß sie Ihnen woll-haarige Enkel in die Wiege legen (Heiterkeit). Aber noch viel schlimmer: die Deutsche Kolonialgesellschaft gibt jährlich 50.000 Mark dafür aus, daß weiße Mädchen nach Südwestafrika geschickt werden. Wollen Sie, daß diese weißen Mädchen mit Hereros, mit Hottentotten und Bastarden zurückkehren als Gatten? Nein meine Herren, lassen sie diese Tatsachen auf sich wirken, Ihre Instinkte als Deutsche, als Weiße! Die ganze deutsche Nation wird Ihnen Dank wissen…“

Der Abgeordnete Adolf Gröber vom Zentrum sagt dazu in seiner Reichstagsrede am 7. Mai: „Meine Herren, der Herr Staatssekretär hat in seinen Ausführungen wie-derholt an den Instinkt der Reichstagsabgeordneten appelliert. (Heiterkeit) Das habe ich hier bisher noch nie gehört. Ich meine, den Instinkt wollen wir lieber den Tieren überlassen und bei den Abgeordneten an die Vernunft appellieren.“


Auch Adolf Gröber, Abgeordneter der Zentrumspartei, zeigt bei seiner Rede am 7. Mai 1912 im Reichstag Bilder eines „Bastardmädchens“ und von Samoanerinnen und kommentiert: „recht hübsch, hübscher sind sie bei uns auch nicht“.

Das Zentrum tritt für die »Zulässigkeit der Rassenmisch-ehen« ein, nicht zuletzt wegen ihrer geringen Zahl.

Gröber in seiner Reichstagsrede: „Nach den neuesten Berichten über das Jahr 1907 auf 1908 sind in Neu-Guinea 34 in Mischehe lebende Personen und 170 Mischlinge; in Samoa 90 Mischehen und 938 Misch-linge; in Südwestafrika 42 Mischehen und 3595 Misch-linge, einschließlich 2500 Rehoboth-Bastards.“

Gröber zitiert aus einer Broschüre von 1905 des Haupt-manns Maximilian Bayer, der nun im Großen General-stab ist, und früher im Generalstab der Schutztruppe in Südwestafrika diente. Gröber vermerkt zunächst, daß Hauptmann Bayer schreibt, daß die Rehobother bei der „Niederschlagung des Aufruhrs“ der Herero und Hot-tentotten mit „Treue und Tüchtigkeit“ mitgewirkt hätten. Weiter zitiert Gröber aus Bayers Schrift: „»Es gibt eine ganze Anzahl Deutscher, die im Bastardlande leben, vor allen Dingen auch Schutztruppler, die sich dort bleibend niedergelassen haben. Deutsche Frauen sind im Lande selten. So ergab es sich von selbst, daß es hin und wieder zu Ehen zwischen Weißen und Bastard-mädchen kam. Man mag über solche Ehen denken wie man will, sie für die Erhaltung der Rasse schädlich halten, darauf hinweisen, daß bei den Ehen zwischen Eingeborenen letzterer meist nicht emporgezogen wird, sondern ersterer – der Weiße – herabsinkt, so verlangt es doch die Gerechtigkeit zu erwähnen, daß die Ehen fast immer glücklich sind.

(Hört! Hört! Links.)

Und das ist auch noch was.«

Das meine ich auch.

(Heiterkeit.)

Wenn man ein solches Kompliment ausspricht, was will man mehr, als das zwei Menschenkinder, die miteinan-der in Ehren zusammenleben wollen, sich glücklich fühlen!

(Zurufe und Heiterkeit.)

In der Broschüre des Hauptmanns Bayer wird weiter ge-sagt: »Acht Schutztruppler sind bis jetzt mit Bastardmäd-chen verheiratet.«

Im Jahre 1905!

»Sechs dieser Ehen sind nur kirchlich, zwei auch stan-desamtlich abgeschlossen. Die der Verbindung ent-sprossenen Kinder werden zumeist nach Deutschland zur Erziehung geschickt. Denen, die mit Recht gegen die Ehen Deutscher mit Bastards sind, muß man aber ent-gegenhalten, daß die Bastards ebenso wenig früher da-mit einverstanden waren.«

Und zwar aus besonderen Gründen, weil sie nämlich ge-merkt haben, daß die Weißen auf diesem Wege in den Besitz ihrer Herden gekommen sind. (Sehr gut! Links.) Das war für die Bastards nicht angenehm, dagegen ha-ben sie Fürsorge treffen müssen.“

Gröber führt später in seiner Rede aus: „Für den Mann ist auch die Unterhaltung der weißen Frau in den Schutzgebieten ganz wesentlich kostspieliger als die Unterhaltung einer farbigen Frau. Das spielt auch eine Rolle mit, das gehört auch zu den menschlichen Dingen, die mit in die Waagschale zu legen sind…“   


Der Abgeordnete Freiherr von Richthofen am 7. Mai 1912 im Reichstag: „Wenn wir gestatten, daß ein Deutscher oder ein Weißer eine Negerin heiraten kann in den Kolonien, so können wir billigerweise auch nicht ver-hindern, wenn zum Schluß einmal auch ein Neger eine Weiße heiratet. Der Herr Abgeordnete Gröber hat be-reits mit Recht darauf hingewiesen, daß es für unsere deutschen Frauen ein nicht ganz leichter Entschluß sei, nach den Kolonien zu gehen. Andererseits aber brau-chen wir unbedingt die deutschen Frauen dort drüben. Wenn unsere Deutschen in den Kolonien Kulturträger sein und bleiben sollen, dann brauchen wir auch un-bedingt die deutschen Frauen da drüben, und für die deutschen Frauen brauchen wir dasjenige Maß von Ach-tung, ohne das sie als Kulturträgerinnen nicht wirken können, und dazu gehört das Verbot von Mischehen. Denn wenn der Neger einmal auf den Gedanken kommt, daß die weiße Rasse der seinen gleichgestellt sei, so schwindet der Respekt vor der deutschen Frau, wie wir es ja in den Vereinigten Staaten gesehen haben; das führt bei dieser schwarzen Rasse häufig zu Verbrechen, und das schadet in erster Linie mit dem Ansehen der deutschen Frau in den Kolonien, und es wird die Folge sein, daß die deutschen Frauen noch schwerer werden zu bewegen sein, in die deutschen Kolonien zu gehen, als es bereits jetzt der Fall ist…“


Matthias Erzberger, Abgeordneter des katholischen Zen-trums, am 8. Mai 1912 im Reichstag: „Wir wollen keine Vermehrung der Mischlinge haben. Das ist das Ziel. … Wenn sie das Mischlingswesen bekämpfen wollen, dann müssen sie die schärfsten Maßnahmen gegen die Konkubinatsverhältnisse treffen. Das wäre wenigstens logisch, um so mehr, als, wie ich wiederholen muß, 99 Prozent aller Mischlinge aus dem außerehelichen Geschlechtsverkehr stammen und nur 1 Prozent aus der Mischehe. … Wer eine ordnungsgemäß geschlossene Ehe zwischen Schwarzen und Weißen verbietet, der för-dert damit das Konkubinat zwischen Schwarzen und Weißen. (Widerspruch links.)

Ich habe bei allen Rednern einen praktischen Vorschlag vermißt, wie man gegen das Konkubinat vorgehen soll. (Zuruf links: Machen Sie mal einen Vorschlag!) Ich will einen Vorschlag machen. Ich weise hin auf das englische Nationalgefühl, das es jedem Engländer verbietet, sich mit Schwarzen einzulassen. Ich fordere den Herrn Staatssekretär auf, in unserer Kolonialverwaltung auch so vorzugehen, wie man gegen einen englischen Beam-ten vorgeht, der sich mit der farbigen Bevölkerung einläßt. Das tun sie aber nicht und ist nicht geschehen. Ein englischer Beamter, der sich mit Angehörigen einer farbigen Rasse abgibt, ist die längste Zeit Beamter im englischen Kolonialdienst gewesen. Noch in den letzten Monaten ist in Kalkutta ein Fall passiert, wo ein engli-scher hoch angesehener Beamter, sich mit einer fein erzogenen Inderin eingelassen hat. Sowie es bekannt wurde, wurde er am anderen Tage in die rauhe Gegend des Himalayagebirges versetzt. Ein solches Verfahren ist wenigstens konsequent. Wo ist aber von unserer Kolo-nialverwaltung auch nur das Geringste getan worden, um dagegen einzuschreiten? Ich will nicht die dunklen Blätter der früheren Kolonialpolitik wieder aufschlagen. Aber das muß man doch sagen: wenn wir in einzelnen Kolonien mehr Mischlinge als Europäer haben, dann tragen frühere Beamte der Kolonialverwaltung einen erheblichen Teil Schuld daran. Wenn man aber immer unverheiratete Beamte in die Kolonien hinausschickt und ihnen gestattet, daß sie sich offiziell schwarze Kon-kubinen halten – das ist geschehen in Togo, in Kamerun im Jahre 1905/06, wo feststeht, daß solche Häuser für die einzelnen unverheirateten Beamten gebaut worden sind – , und wenn dann der Reichstag hier die Hände über dem Kopf zusammenschlägt wegen der Zunahme der Mischlingsrasse – ich will den Ausdruck nicht gebrau-chen, der mir auf der Zunge liegt – , dann sagen wir im-mer wieder: schicken sie doch dann lieber verheiratete Beamte in die Kolonien hinaus. Immer müssen wir in den Etatsvorlagen und in den Rechnungsberichten le-sen, daß Wohnräume für unverheiratete Beamte ver-langt werden, dann wird noch ein kleiner Schuppen für die schwarzen Konkubinen daneben gebaut; dann kla-gen Sie noch über die Zunahme der Mischlinge. Greifen Sie doch dann mit rauher Hand zu und entlassen Sie einfach jene Beamte, die sich soweit vergessen, daß sie sich in den Geschlechtsverkehr mit einer Schwarzen einlassen. Das wäre viel wirksamer als das Verbot der Ehe zwischen Weißen und Schwarzen; aber das, was hier vorgeschlagen wird, läßt von vornherein jede Logik ver-missen…“


Am 8. Mai 1912 genehmigen die Abgeordneten des Deutschen Reichstages mit 265 gegen 67 Stimmen eine Resolution, nach der die Ehen zwischen Weißen und Farbigen in den deutschen Kolonien als rechtsgültig anerkannt werden.

Ebenfalls am 8. Mai 1912 befürwortet der Reichstag mit 203 gegen 133 Stimmen die Einbringung eines Gesetz-entwurfes, der die Gültigkeit von Ehen zwischen Deut-schen und Einheimischen in den Kolonien sicherstellt, doch von seiten des Gesetzgebers gibt es weiter keine Bewegung in der Mischehenfrage und alles bleibt wie gehabt.

Verordnungscharakter erhalten Mischehen über Süd-westafrika hinaus nur noch für Samoa durch das Reichs-kolonialamt am 17. Januar 1912. Das Mischehenverbot für Samoa, das von Kolonialstaatssekretär Solf persönlich ausgeht, besitzt dort allerdings keine rückwirkende Kraft. Überdies werden die Nachkommen aus bis dahin als legitim angesehenen Mischehen zu »Weißen« er-klärt. Schließlich können Einheimische, die fließend deutsch sprechen und europäische Bildung nachweisen, auf Antrag den Europäern gleichgestellt werden (»Kulturdeutsche«). In der ohnehin an den samoani-schen Lebensstil (fa’a Samoa) angepaßten und insge-samt gegenüber Afrika rassentoleranten weißen Gesell-schaft Samoas gibt es zudem eine wesentlich stärkere Gruppe, die sich gegen das Rassenmischehenverbot zur Wehr setzt. 


Die Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesell-schaft im Juni 1912 in Hamburg beschäftigt sich einge-hend mit der Frage der Mischehen in den Kolonien und faßt den Beschluß: »Die Deutsche Kolonialgesellschaft hält in der Mischehenfrage an ihrem Beschluß vom 4. Dezember 1908 fest. Sie erachtet es nach wie vor im nationalen Interesse für unerläßlich, der Vermehrung des Mischlingstums in den deutschen Kolonien mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzutreten. Sie spricht sich infolgedessen im Gegensatz zu der am 8. Mai d. J. gefaßten Resolution des Reichtages dahin aus, daß gegen die Ehen zwischen Weißen und Farbigen erlassenen Verordnungen aufrecht erhalten werden. Sie ist zugleich der Ansicht, daß auch dem außerehelichen Verkehr zwischen Weißen und Farbigen nach Möglich-keit entgegengetreten werde. Sie erneuert zu diesem Zweck die Aufforderung an die Deutschen in den Schutzgebieten, auch an ihrem Teil dazu beizutragen, das Aufkommen einer Mischlingsrasse zu verhindern und ihrer deutschen Stammesangehörigkeit bewußt, den Umgang mit eingeborenen Frauen zu meiden.

Sie ist zugleich einerseits der Ansicht, daß die Sicher-stellung der Alimentation der außerehelichen Mischlin-ge ein Gebot der Menschlichkeit ist, andererseits, daß dem außerehelichen Verkehr zwischen Weißen und Farbigen nach Möglichkeit entgegengetreten werde.«


Der Kolonialarzt Dr. Thieme schreibt im Februar 1914 in Apia zur »Halbweißen-Frage« auf Samoa. Sein Artikel erscheint in der Morgenausgabe des Berliner Tageblatt am 26. März 1914. Ausschnitte aus Thiemes Artikel: »…daß die Polynesier aus Indien stammen und mit uns, den Mittelländern, den größeren Teil ihres Blutes ge-meinsam haben. Dieser gemeinsame Ursprung mit den arischen Völkern ermangelt den Negern, Mongolen, In-dianern und Australiern völlig. Hieraus ergibt sich ohne weiteres, daß der bezüglich der Halbweißenfrage so be-liebte Vergleich zwischen den verschiedenen Kolonien Deutschlands für Samoa zu einem durchaus anderen Ergebnis als für Afrika, Neuguinea und Ostasien führen muß… – Auch die Samoaner haben schon seit Jahrzehn-ten zahlreiche Ehen mit Weißen geschlossen. Daß deren Abkömmlinge auch intellektuell nicht gerade minder-wertige Menschen geworden sind, sollte doch schon das Beispiel der in der ganzen Südsee bekannten »Queen Emma« (Frau Luise Kolbe) zeigen, die als junge Halbsa-moanerin trotz des ungesunden Klimas in Neuguinea, dem ihr erster Gatte zum Opfer fiel, in ständiger, aus-dauernder Arbeit unter den schwierigsten Verhältnis-sen Werte geschaffen hat, wie sie ein sorgfältig erzoge-ner und ausgebildeter Weißer nicht besser hätte schaf-fen können. Aber auch die hier in Samoa verbliebenen Halbweißen haben sich trotz geringer Schulbildung und oft recht mangelhafter väterlicher Erziehung zu tüchti-gen Männern emporgearbeitet. Als Kaufleute, Pflanzer, Schmiede und Bootsbauer, Zimmerleute und Schiffer bilden sie das bodenständige Element der Kolonie und stellen als solche einen unentbehrlichen Faktor unseres Wirtschaftslebens dar, mit dem wir nun einmal rechnen müssen. Unter den Kaufleuten sind selbständige Unter-nehmer, in deren ausgedehnten Betrieben zahlreiche europäische Angestellte Beschäftigung finden. Von den halbweißen Frauen sind sehr viele mit den angesehenen Ansiedlern, Pflanzern, Ärzten und Beamten verheiratet. Ein großer Teil der Halbweißen hat eine gute Erziehung in Amerika, Neuseeland, Australien und auch in Deutschland genossen und steht körperlich und geistig den Europäern nicht nach. Die halbweißen Söhne deutscher Väter pflegen auf deutschen Kriegsschiffen ihrer Militärpflicht zu genügen.«


8. Mai 1914. Anfrage der freisinnigen Reichstagsabge-ordneten Dr. Müller-Meinigen und Liesching im Reichs-tag an den Kanzler: »Ist es richtig, daß zur Verhütung von Ehen von christlichen Negermädchen mit nicht-christlichen Männern auf gewissen Missionsstationen Deutsch-Ostafrikas die Verhängung der Prügelstrafe ge-gen ›größere‹ d.h. heiratsfähige Mädchen angewendet wird, und was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um diesem Mißstand ein Ende zu machen.«

Der Direktor im Reichskolonialamt Dr. Gleim antwortet: »Von den in der Anfrage behandelten Vorfällen ist amt-lich nichts bekannt. Sollte sich die Behauptung bewahr-heiten, dann würden Maßnahmen erlassen werden, die einer Wiederholung solcher Verstöße gegen die gesetz-liche Vorschrift vorbeugen.«


England und Frankreich lassen die Rassenmischehe zu und deutsche Männer können in deren Kolonien Farbi-ge heiraten, oder kurzfristig zur Heirat aus einer deut-schen Kolonie in eine englische oder französische Kolo-nie zur Heirat einreisen. Solche Ehen werden dann auch von den deutschen Behörden anerkannt und die farbige Frau erhält durch die Ehe mit einem Deutschen auch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Aber die Engländer in den Kolonien schließen jeden Weißen aus ihrer Gesellschaft aus, der eine farbige Frau heiratet.

Ein englisches Sprichwort besagt: »Gott hat den weißen Mann geschaffen und Gott hat den farbigen Mann ge-schaffen; aber der Mischling kommt vom Teufel.«