Am 20. Juni 1906 erfolgt die Verordnung für die Ein-führung der Residenturen Ruanda, Urundi und Bukoba. Die Abtrennung der Residentur Ruanda von Usumbura erfolgt offiziell am 15. November 1907 und der Arzt und Forschungsreisende Richard Kandt wird zum ersten Residenten Ruandas ernannt. Durch die Schaffung der ruandischen Residentur mit einem zivilen Residenten endet auch in Ruanda die militärische Verwaltung.
In seiner Rede nach seinem Ostafrika-Besuch von 1907 vor der Reichshaushaltskommission für die Entwick-lung seiner Kolonialpolitik erwähnt Kolonialstaatsse-kretär Dernburg auch die Residentur von Ruanda, er betont aber, daß sie noch im Versuchsstadium sei:
„In Ruanda wird jetzt der Versuch einer Residentur ge-macht, lediglich der Versuch. Wir glauben, einen sehr geeigneten Mann [Richard Kandt] gefunden zu haben, der diesen Versuch machen kann.“
Kandt trifft im August 1907 aus Europa kommend in Ru-anda ein und läßt in der Mitte des Landes auf einem vom Wald gerodeten Hügel seinen Regierungssitz Kigali er-bauen. Im April 1908 werden die aus Ziegeln erstellten Dienstgebäude der Residentur eingeweiht.
Für die Verwaltung der Residentur werden von Schulen in der Residentur Bukoba ausgebildete Einheimische beschäftigt.
Seit 1900 sind die Weißen Väter in Ruanda, eine katho-lische Mission aus Frankreich, aber im deutschen Ruan-da von ihrem Missionshaus in Trier geführt, und ab 1907 die in Westfalen angesiedelte evangelische Bethel-Mission. Beide Missionen führen Schulen und Resident Kandt führt Regierungsschulen in Kigali für die herr-schende Tutsi-Bevölkerung ein. Kandt begünstigt die traditionelle Tutsi-Herrschaft über die Hutu-Bevölke-rung.
Die hohe Bodenfruchtbarkeit und ein gesundes, die Aus-breitung der Malaria bremsendes Höhenklima mit küh-len Nächten ist eigentlich für weiße Siedler in Ruanda günstig, aber das Land ist schon dicht besiedelt und Resident Richard Kandt und Kolonialstaatssekretär Bernhard Dernburg wollen keine weiße Besiedlung. Auch um nicht weitere Unruhen in den Kolonien zu provozieren, wie die Herero- und Maji-Maji-Rebellionen 1904/05 in Südwestafrika und Ostafrika, die zum Teil durch Landenteignungen verursacht worden sind.
1910 muß die Residentur Ruanda aufgrund eines Ab-kommens zwischen Deutschland und Belgien vom 11. August 1910 die 340 qkm große Insel Idschwi im Kiwu-see an Belgisch Kongo abtreten. Eine deutsche Verwal-tung hat auf der Insel nicht bestanden, aber eine Bethel-Mission.
Nach der Übergabe an Belgien bleibt die Bethel-Mission auf Idschwi und wacht über die vertraglich verbliebenen deutschen Rechte auf der Insel wie etwa Holzeinschlags-rechte und die Kalkgewinnung. Die deutsche Mission berichtet über die Verhältnisse auf der Insel an die deutsche Kolonialverwaltung in Ruanda.
Die deutsche Kolonialverwaltung in Ruanda, wie auch in anderen Residenturen und Bezirken Deutsch Ostafrikas, ist von einem akuten Mangel an europäischem Personal gekennzeichnet. Der Resident selbst muß sich mit der Kasse beschäftigen und ist deswegen gezwungen, einen großen Teil seiner Zeit in der Station zu verbringen, was die notwendigen Bezirksreisen beschränkt. Richard Kandt schreibt in seinem Jahresbericht 1910, daß das Fehlen eines Sekretärs den Residenten daran hindere, sich um die wirtschaftliche Entwicklung und die Errich-tung von Märkten zu kümmern.
Ende 1911 besteht das deutsche Residenturpersonal in Ruanda aus dem Residenten, dem stellvertretenden Residenten, einem Sekretär, einem Polizeiwachtmeister, einem Kanzlisten und einem Sanitätsunteroffizier. Seit Juli 1911 gibt es auch keine Militärposten in Ruanda mehr. Am 22. Juli 1911 werden die bisherigen Militär-posten Ischangi, Kissenji und Mruhengeri aufgehoben und in Zivilverwaltungsposten umgewandelt. Aus Kos-tenersparnisgründen bleibt die Verwaltung der drei Pos-ten in den Händen der dort stationierten Schutztruppe.
Die deutsche Kolonialverwaltung ist wahrlich kein Ap-parat, um überflüssigen Beamten aus dem Heimatland gute Posten auf Kosten der Kolonialbevölkerung zu ver-schaffen, wie es bei anderen Kolonialmächten der Fall ist.
Das Deutsche Kolonial-Lexikon schreibt:
An nichteingeborenen Farbigen gab es Anfang 1913: 97, an Europäern in Ruanda 78, 11 Missionsstationen liegen im Land. Europäische Händler werden nur in ganz be-schränktem Maß, europäische Ansiedler gar nicht zuge-lassen, da man Schwierigkeiten mit der zwar recht fried-lichen, aber noch sehr wenig an Europäer gewöhnten Bevölkerung fürchtet. Der Bau der Ruandabahn wird auch in dieser Hinsicht vieles gründlich verändern. Der eingeborene Herrscher von Ruanda, Msinga Juhi [Musinga], wohnt in Njansa in der Provinz Nduga Ober-Ruandas, der kaiserliche Resident in Kigali genau in der Landesmitte; er hat 100 farbige Polizisten zur Verfü-gung. Die 11. Kompagnie der Schutztruppe steht in Kissenji, 1½ km von der Grenze gegen die belgische Kongokolonie, am Kiwu, ein Zug im Offiziersposten Mruhengeri am Fuß der Virunga, 1876 m ü. d. M.
Im Frühjahr 1913 bereist der Gouverneur von Deutsch Ostafrika, Heinrich Schnee, die nordwestlichen Bezirke Muansa, Bukoba, Ruanda und Urundi. Zuerst besucht der Kaiserliche Gouverneur die deutschen Häfen am Viktoriasee. Am 16. Februar erreicht Schnee die ruan-dische Grenze und wird vom Residenten Richard Kandt und dem Großhäuptling und Gesandten König Musin-gas, Rwubusisi, mit zahlreichem Gefolge empfangen. Am 12. März reist der Gouverneur weiter nach Urundi.
Die deutsche Bethel-Mission berichtet über die Verhält-nisse auf der 1910 an Belgisch Kongo abgetretenen Insel Idschwi im Kiwusee – auf der weiterhin deutsche wirt-schaftliche Rechte bestehen – an die deutsche Kolonial-verwaltung in Ruanda. So im Oktober 1913 über die Miß-bräuche der belgischen Kolonialverwaltung auf der In-sel: Schwere Abgabenlasten, unbezahlte und schwere Dienstleistungen, Zerstörung der Hütten und Bananen-haine der Eingeborenen als Strafmaßnahmen.
Hatte die deutsche Verwaltung überhaupt keine Verwal-tung auf der Insel gehabt, so ist jetzt auf Idschwi eine belgische Kolonialverwaltung eingerichtet, die, wie im ganzen Belgisch Kongo, rücksichtslos die einheimische Bevölkerung ausbeutet.
Ende September 1914 besetzen deutsche Kolonialtrup-pen die Insel. Der Angriff erfolgt am 24. September im Morgengrauen und überrascht die Inselbewohner, die zunächst glauben, es handele sich um einen gewöhn-lichen Viehraub der belgischen Soldaten.
In einem Brief vom 21. Mai 1914 schreibt der Stellver-treter des seit Ende 1913 auf Heimaturlaub in Deutsch-land weilenden Residenten Richard Kandt, Hauptmann Max Wintgens, an das Kaiserliche Gouvernement in Daressalam:
»Eine tiefe Erbitterung der Wahutus [Hutus] gegen die Watussiherrschaft [Tutsis] ist überall im Lande zu spü-ren, und nur hierin liegt nach meiner Auffassung eine Gefahr für uns, der wir aber nicht dadurch begegnen können, daß wir lediglich den Watussi unsere Gewehre zur Verfügung stellen, sondern dadurch, daß wir allmäh-lich die Watussi-Willkürherrschaft in Rechtsformen überführen. … Ich möchte hierbei nochmals gehor-samst betonen, daß ich also keinen Bruch mit dem Resi-dentursystem und der Watussiherrschaft vorschlage, sondern nur, das Herrschaftssystem allmählich in For-men zu bringen, die auch unsere Interessen berücksich-tigen, und nicht wie jetzt 97 Prozent der Bevölkerung völlig rechtlos machen zu unseren Ungunsten für einen herrschenden Stamm, der sich für unseren Schutz noch nicht einmal zu irgend welchen Gegenleistungen für verpflichtet hält.«
1914 beginnt die Besteuerung in Ruanda. Das Hauptpro-blem dabei ist der Mangel an Bargeld in der Bevölke-rung. Hauptsächlich wird getauscht oder Perlen und Tu-che als Geldersatz – besser gesagt als Geld – verwendet. So muß Geld eingeführt werden, um eine Besteuerung durch Geld zu ermöglichen.
Im Juli 1914 beginnt die Steuererhebung in den Han-delszentren Kigali, Kissenji und Schangugu, die beiden letzteren sind Grenzübergänge in den Kongo nördlich und südlich de Kiwusees. Die Steuererhebung verläuft erstaunlich reibungslos und wird von der Bevölkerung wohl auch deshalb bereitwillig gezahlt, weil die Vorteile vor der Naturalabgabe von Vieh und Lebensmitteln doch auf der Hand liegen.
Die Steuererhebung wird durch die gut aufgebaute ein-heimische Verwaltung und ihre afrikanischen Häuptlin-ge durchgeführt und die Besteuerung ist verhältnismä-ßig niedrig. Das Geldsteuersystem wird mühelos auf das Land erweitert und auch dadurch erleichtert, daß die Verwaltung für einen reibungslosen Übergang auch weiterhin Naturalien annimmt. So wird im Februar 1916 im Gebiet Gahoro neben Geld noch Kleinvieh, Butter, Bohnen, Maniokmehl und Sorghum an die deutsche Verwaltung abgeliefert.
Die nördlichen Gegenden von Ruanda wollen sich der Tutsiherrschaft und der des Königs Musinga nicht un-terwerfen und sie werden sowohl von Musingas Straf-aktionen als auch durch Unterwerfungszüge der deut-schen Militärmacht getroffen. So wird im Mai 1912 eine solche deutsche Strafexpedition in die nördlichen Regi-onen, in Begleitung von 3000 ruandischen Hilfskrie-gern, die raubend und plündernd durchs Land ziehen, durchgeführt. So wächst auch der Haß der Bevölkerung im Norden von Ruanda gegen die Tutsi und die Deut-schen.
Eine weitere deutsche Strafexpedition im Nordruanda findet im Februar 1914 statt und die nächste im April. Die Strafexpedition im April wird vom stellvertretenden Residenten Hauptmann Max Wintgens selbst geleitet und richtet sich gegen die Bakiga und ihren Hutuhäupt-ling Nzaramba. Nzaramba und die Bakiga flüchten mit ihren Rindern und Ziegen ins britische Uganda, werden aber auch dort von Wintgens Truppe verfolgt und bei einem Gefecht wird Nzambara verhaftet. Der Hutu-häuptling muß bis zum 4. November 1914 seine Strafe im Gefängnis von Kigali absitzen. Er soll dann außer Landes in einen anderen Teil von Deutsch Ostafrika deportiert werden, aber Nzaramba bittet ihn nicht in ein anderes Land zu bringen, sondern ihn lieber aufzuhängen. Er wird an den Hof von König Musinga geschickt unter die Aufsicht des Königs und sein weiteres Verhalten soll über seine Rehabilitierung oder seine Deportierung ent-scheiden. Am 22. Dezember 1914 schreibt die Verwaltung von Ruanda an das Gouvernement in Daressalam:
»Falls dieser [Musinga] nach einem oder mehreren Jahren sich von der Loyalität des Mannes überzeugt hat, kann er ihn wieder als Unterhäuptling einsetzen. Eine nochmalige Auflehnung gegen die Regierung oder den König würde natürlich die sofortige Deportation nach sich ziehen.«
Im westlichen Ruanda, in der Region Itabire, kommt es im Laufe des Jahres 1914 wiederholt zu Überfällen auf Karawanen und Boten. Auf Wunsch vom stellvertre-tenden Residenten Max Wintgens schickt König Musin-ga im September eine Strafexpedition in das Gebiet. Die Krieger des Königshofs töten 226 Männer. Wintgens schreibt:
»Ich hoffe, daß dies an und für sich bedauerliche Blut-vergießen den gewünschten Eindruck auch auf andere Gegenden machen wird, wo ähnliche Zustände herr-schen, und weitere Aufstandsgelüste unterdrücken wird. Mit einer größeren Erhebung in Ruanda rechne ich nach wie vor nicht, halte aber kleinere Aufstände, namentlich in den Bakiga-Ländern für möglich.«
Das eigentliche Instrument deutscher Macht in Ruanda, die 11. Kompanie der deutschen Schutztruppe in Ost-afrika, wird im August 1914, nach Beginn des Welt-krieges, aus Ruanda abgezogen und doch bleibt es in der Residentur ruhig, trotz der durch den Krieg der Bevöl-kerung zugemuteten Mehrleistungen an Abgaben und Arbeiten für die Verteidigungsbereitschaft des Landes. wie den Bau von Befestigungen. Im Gegenteil stellen jetzt neuaufgestellte einheimische Truppen die militäri-sche Macht in Ruanda und sichern das Land gegen die Truppen der Gegnermächte Belgien und Großbritan-nien.
Merkwürdigerweise melden sich bei Kriegsbeginn im August 1914 Hutus freiwillig für den deutschen Militär-dienst. Eigentlich sollte man denken, daß die Hutu am wenigsten ein Interesse daran haben könnten. Doch Kriegsdienst ist als ehrenvoll nur den Tutsis und hoch-rangigen Hutu vorbehaltenen. Die Masse der Hutu wa-ren nur unehrenhafte Träger bei Kriegszügen. Nun kön-nen sie sich freiwillig als Krieger melden.
Die in Ruanda tätigen Araber stellen den Antrag ein Freikorps aufstellen zu dürfen wie die Araber an der Mittellandbahn in Deutsch Ostafrika. Den wenigen Ara-bern in Ruanda wird ihr eigenes Korps gewährt.
Der stellvertretende Resident Max Wintgens, Resident Richard Kandt weilt noch auf Urlaub in Deutschland, verteilt einen Aufruf an die Deutschen in Ruanda:
»Der Feind scheint in unsere Kolonie eindringen zu wollen. Es ist unsere Ehrenpflicht diesen Teil unseres Vaterlandes, das uns zur Heimat geworden ist, bis auf das Äußerste zu verteidigen.«