1913 sagt der portugiesische Kolonialpolitiker João Fer-reira: „Treu dem portugiesischem System, die Dinge auf die lange Bank zu schieben, gestatten wir den anderen nicht, ordentlich zu arbeiten; arbeiten aber selbst auch nicht ordentlich. Es kann uns daher passieren, daß wir eines schönen Tages aus unseren Träumen erwachen, um in unseren Kolonien andere Herren, die kompeten-ter als wir, vorzufinden.“
Schon 1898 hatten Deutschland und England ein Ab-kommen über die Aufteilung der portugiesischen Kolo-nien getroffen, aber diese Vereinbarung wurde nicht umgesetzt, weil 1899 ein Windsor-Vertrag genannter geheimer Vertrag zwischen England und Portugal, der der deutschen Seite erst zufällig im Oktober 1913 be-kannt wird, den Vertrag von 1898 praktisch für ungültig erklärt. Weil England 1899 das portugiesische Mosam-bik für Truppen- und Nachschubtransporte für seinen Krieg gegen die Buren braucht, setzt Portugal – dem die deutsch-englischen Pläne in Bezug auf seine Kolonien bekannt sind – England unter Druck, nur dann diese Durchzugsgenehmigung zu erteilen, wenn London seinen kolonialen Besitz vertraglich bestätigen würde. London tut das wegen seiner militärischen Notlage in Südafrika, aber 1910 findet in Portugal ein Umsturz statt und aus dem Königreich Portugal – mit dem England den Windsor-Vertrag geschlossen hat – wird eine Republik. Nun sieht England den Windsor-Vertrag für erledigt an und tritt 1911 in erneute Verhandlungen mit Berlin ein, für eine verbesserte Version des Vertrages von 1898, bei dem die Verteilung der Kolonien an England und Deutschland neu geregelt wird. So ver-zichtet Berlin auf den portugiesischen Teil von Timor, einer Insel nördlich von Australien, und für Deutsch-land auch kaum von Interesse, worauf auch die Nie-derlande noch ein Vorkaufsrecht haben, und bekommt dafür die beiden wertvollen portugiesischen Kakao-inseln São Thomé und Principe vor Westafrika zuge-schlagen. Für den Verzicht auf den südlichen Teil von Nordmosambik erhält Deutschland nun anstatt von großen Teilen von Angola nun fast ganz Angola und England erhält von Angola die Landesteile östlich des 20. Längengrades bis zur Höhe der Grenze Belgisch Kongo-Nordrhodesien, welche an das britische Nordrhodesien fallen, dazu Portugiesisch Timor und den vergrößerten Teil von Südmosambik. Am 13. August 1913 wird der neue Geheimvertrag über die Aufteilung des portu-giesischen Kolonialreichs zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien paraphiert.
Als Begründung für die Wegnahme der Kolonien von Portugal werden Finanzschwierigkeiten Portugals mit seinen Kolonien und die »Mißwirtschaft« der Portugie-sen in ihren Kolonien gegeben. Am 20. Oktober 1913 wird eine verbesserte Version des Vertrages paraphiert.
Portugal befindet sich in einer innenpolitischen Dauer-krise und seine viele tausend Kilometer entfernten Ko-lonien sind weitgehend sich selbst überlassen. Die Miß-wirtschaft in den Kolonien blüht und ist nicht etwa eine Erfindung im deutsch-englischen Vertragswerk über die Wegnahme der portugiesischen Kolonien.
In der deutschen Öffentlichkeit weiß man um diese Ver-handlungen über die portugiesischen Kolonien, kennt aber keine Inhalte. So sagt etwa Konsul Carl Singel-mann, der in die Verhandlungen eingeweiht ist, in ei-nem Vortrag in Straßburg am 9. Dezember 1913, daß über diese Verhandlungen in der Presse schon vieles Unrich-tige verbreitet worden sei, da aber die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, müssen die Eingeweih-ten die Sache diskret behandeln, und es bleibt dem wissensdurstigen Publikum nichts übrig, als in Geduld abzuwarten, bis die beteiligten Regierungen es für an-gemessen erachten, das Resultat der Verhandlungen zu veröffentlichen.
Ebenfalls am 9. Dezember 1913 erklärt Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg vor dem Reichstag, daß die deutsch-englischen Verständigungsverhandlun-gen weit fortgeschritten seien. Wenn Bethmann Holl-weg dabei auch die portugiesischen Kolonien nicht aus-drücklich erwähnt, ist jedem klar worum es geht.
Da das arme Portugal keine wirtschaftliche Entwicklung seiner Kolonien leisten kann – es ist selbst unterent-wickelt und seine eigene Bevölkerung ist noch zu weit über zwei Dritteln lese- und schreibunkundig – , ist es durch diese Abmachung zwischen Deutschland und England seines Kolonialbesitzes beraubt, nur der Zeit-punkt der tatsächlichen Übernahme seiner Kolonien von den Briten und Deutschen steht noch nicht fest, ein Anlaß dafür ist aber jederzeit zu finden. Die Briten pro-testieren bei Portugal gegen die unhaltbaren Zustände in Südmosambik und die Deutschen verweisen in ihren Verhandlungen mit Portugal auf die Unfähigkeit der Portugiesen in Südangola die Verwaltung des Landes zu gewährleisten und erwähnen einen möglichen Aufstand der dort ansässigen Ovambo, die auch auf der deutschen Seite leben, und folglich könnte ein Aufstand der Ovam-bo in Angola auch auf Deutsch Südwestafrika übergrei-fen. Portugal ist also vollkommen den Großmächten Deutschland und England ausgeliefert und durch ihre Versuche, das Unabwendbare abzuwenden, verstricken sich die Portugiesen noch mehr in den Verlust ihrer Kolonien. Lissabon versucht in den offensichtlich an Deutschland fallenden Kolonialgebieten nichtdeutsche Firmen zu etablieren, aber die Portugiesen wissen nicht, daß England und Deutschland eben auch diesen Fall ein-kalkuliert haben, und die beiden Mächte verzichten auf die Unterstützung solcher Unternehmungen in jeweils dem anderen Vertragspartner zufallenden Gebieten.
Auch ohne die Unterzeichnung und die Veröffentli-chung des neuen Vertrages anerkennen Deutsche und Engländer die neue territoriale Verteilung und handeln danach.
Am 30. März 1914 telegraphiert der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Gottlieb von Jagow, an den deut-schen Botschafter in London: »Wir wünschen baldigste Unterzeichnung des Vertrages, halten aber Publikation g l e i c h z e i t i g mit Windsor-Vertrag für untunlich. Sollte Sir E. Grey [britischer Außenminister] zum einst-weiligen Verzicht auf Publikation des letzteren zu bewe-gen sein, so wäre gegen Publikation Kolonialvertrages in absehbarer Zeit nichts einzuwenden. Bemerke vertrau-lich, daß deutsche Expedition nach Angola unterwegs ist, die Projekt für Bahnkonzession ausarbeiten soll. Wird Konzession im Laufe des Sommers erlangt, so würde Publikation eventuell im Herbst schon erfolgen können. Daß Publikation Windsor-Vertrages f ü r a l l e Z e i t e n u n t e r b l e i b t, wird hier nicht verlangt.«
Am 23. Mai 1914 meldet der deutsche Botschafter in Lon-don, Karl Max Fürst von Lichnowsky, an den Reichs-kanzler Theobald von Bethmann Hollweg, daß ihm am Vortag der britische Kolonialminister Lewis Harcourt auf des Botschafters Nachfrage nach dem Kolonialver-trag hin sagte, daß er lebhaft bedauere, daß Deutschland wegen seiner Bedenken der Veröffentlichung des Wind-sor-Vertrages wegen die Angelegenheit verzögere und daß Deutschland nun bald der Unterzeichnung und Ver-öffentlichung der Verträge über die portugiesischen Kolonien zustimmt, um der englischen Wirtschaft freie Bahn in den dann vertraglich sicher an England gefal-lenen portugiesischen Besitzungen zu geben.
Deutscherseits befürchtet man, daß die Absicht für eine Konzession für eine Bahn von den Kupferminen in Nor-den von Deutsch Südwestafrika zu einem Hafen im Sü-den von Angola von der portugiesischen Regierung blockiert werden wird, wenn der deutsch-englische Ver-trag vom August 1913 veröffentlicht würde. Und man hat den Vertrag nicht veröffentlichen wollen, weil England dann gleichzeitig auch den geheimen Aufteilungsver-trag der portugiesischen Kolonien zwischen Deutsch-land und England von 1898 und den diesen wieder auf-hebenden geheimen Windsor-Vertrag genannten Ver-trag von 1899 zwischen England und Portugal veröffent-lichen will und die Reichsregierung befürchtet unange-nehme Auswirkungen der deutschen Öffentlichkeit ge-gen die Regierung durch die Veröffentlichung insbe-sondere des Windsor-Vertrages, der ja den Vertrag von 1898 praktisch für ungültig erklärte und so das ansehen der Reichsregierung schmälert als Vertragspartner der Weltmacht England. Der neue Vertrag ersetzt den Ver-trag von 1898 und ist im ganzen günstiger für Deutsch-land und hebelt gleichzeitig den Windsor-Vertrag aus.
Durch die Erfolge vom April und Mai 1914 mit der Ab-sendung einer deutschen Wirtschaftskommission nach Angola und dem Vertrag über den Kauf der Nyassa Kompanie in Mosambik sieht Reichskanzler Bethmann Hollweg seit Juni die Veröffentlichung des noch gehei-men Vertrages nun als gegeben. Im engen politischen Kreise des Reichskanzlers wird die Veröffentlichung im Juni 1914 kontrovers diskutiert, aber am 2. Juli gibt der Kanzler dem deutschen Botschafter in London schon mündlich die Zusage für die Veröffentlichung aller drei Verträge, der aber noch die schriftliche Bestätigung fol-gen muß.
Am 14. Juli schreibt Lichnowsky an Bethmann Hollweg: »Euere Exzellenz hatten mich bei meiner letzten Anwe-senheit in Berlin [2. Juli] ermächtigt, Sir Edward Grey zu erklären, daß wir nunmehr bereit seien, das Abkommen mit Großbritannien über die portugiesischen Kolonien zu unterzeichen und in die Veröffentlichung des neuen sowie der beiden alten Verträge, des deutsch-britischen vom Jahre 1898 sowie des britisch-portugiesischen vom Jahre 1899, zu willigen. Mit der Veröffentlichung sollte aber bis zum Spätherbst gewartet werden, um unserer in Südangola befindlichen Abordnung die nötige Zeit zu gewähren zur Beendigung ihrer den Bahnbau betreffen-den dortigen Studien.«
Den Brief beendigt Lichnowsky mit den Sätzen: »Da ich annehmen darf, daß Euere Exzellenz nicht beabsichti-gen, auf Rücksicht auf leicht zu widerlegende Einwen-dungen das zur Vollendung gediehene patriotische Werk scheitern zu lassen, so erlaube ich mir um Wei-sung zu bitten, ob ich nunmehr in Gemäßheit mit den mir erteilten und eingangs erwähnten Befehlen an Sir Edward Grey herantreten darf.
Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung dürfte alsdann eine Einigung zu erzielen sein. Eile scheint mir aber in-sofern geboten, als Sir Edward Grey im August nach Schluß des Parlaments London verlassen wird und ich auch vor Antritt meines Urlaubs die Angelegenheit er-ledigen möchte.«
Neben dieser politischen Arbeit zur Übernahme der portugiesischen Kolonien in Afrika wird die Durchdrin-gung der portugiesischen Kolonien durch die deutsche Wirtschaft betrieben. Den Briten gehören bereits alle wichtigen wirtschaftlichen Betriebe in Südmosambik und die Deutschen sind dabei in ihrem Teil der portu-giesischen Kolonialterritorien die bedeutenden Wirt-schaftsunternehmen aufzukaufen.
Um aus dieser hoffnungslosen Lage doch noch einen Ausweg zu finden, beschließt die portugiesische Regie-rung zur Finanzierung der Entwicklung ihrer größten Kolonie, Angola, eine Staatsanleihe aufzulegen. Da das arme Portugal selbst über keinerlei Sicherheiten ver-fügt, soll Angola selbst durch Verpfändung von Zollein-nahmen für die Anleihe geradestehen. Eben damit läuft Portugal in die von Deutschland und England in ihrem Vertragswerk gestellte Falle, und somit beschleunigt Portugal auch noch den Verlust seiner Kolonien.
Als die portugiesische Staatsanleihe zur Entwicklung der Kolonie Angola mit der Verpfändung von Zöllen der Kolonie als Sicherheit durch ein portugiesisches Gesetz vom 29. Juni 1914 aufgelegt wird hat Portugal den ent-scheidenden Punkt für die Aufteilung seiner Kolonien zwischen Deutschland und England vom August 1913 erfüllt. Im Juli wird dann die Finanzierung der Anleihe von einem deutschen Bankenkonsortium eingeleitet und die erste Teilanleihe von acht Millionen der 160-Millionen-Mark-Anleihe ist Mitte Juli gesichert. Mit der Bindung Portugals an eine deutsche oder englische Finanzierung einer kolonialen Staatsanleihe ist der ent-scheidende Vertragspunkt im deutsch-englischen Kolo-nialvertrag erfüllt.
Am 27. Juli 1914 geht das Ermächtigungsschreiben des deutschen Kanzlers an Botschafter Lichnowsky ab Sir Edward Grey mitzuteilen, daß die Unterzeichnung des Teilungsvertrages erfolgen kann. Was die Veröffent-lichung angeht, so soll der englischen Seite die lau-fenden Arbeiten für die Konzession einer Bahn vom deutschen Kupfergrubengebiet in Deutsch Südwest-afrika zur Küste von Südangola dargestellt werden, deren Konzession wahrscheinlich erst gegen Ende des Jahres erteilt wird, weshalb eine vorherige Veröffent-lichung der Verträge die Konzessionserteilung beein-trächtigt. Bethmann Hollweg hofft wegen der Erteilung der Konzession auch, die englische Regierung werde der »Veröffentlichung des Abkommens innerhalb einer bestimmten Frist – etwa spätestens in sechs Monaten – nach erfolgter Unterzeichnung« zustimmen.
Bethmann Hollweg verzichtet aber in der Fristfrage auf eine schriftliche oder mündliche Zusicherung der eng-lischen Regierung, zumal bei einer Weigerung der por-tugiesischen Regierung zur Vergabe der Konzession Bethmann Hollweg der englischen Regierung empfoh-len wissen will: »deren Weigerung als Vertragsfall im Sinne des Artikels VIII unserer Abmachungen ansehen [zu] wollen, wenn bis dahin die Konzession noch nicht erteilt worden sei.« Dafür muß aber erst einmal der Vertrag unterzeichnet und veröffentlicht sein, damit Portugal mit dem Artikel VIII gedroht werden kann und England seinen ganzen Einfluß im Sinne des Artikels VIII gegenüber Lissabon gelten machen kann.
Bethmann Hollweg beschließt sein Ermächtigungs-schreiben an Lichnowsky mit dem Satz: »Einem gefäl-ligen Bericht über das Veranlaßte werde ich mit Inte-resse entgegensehen.« Der Reichskanzler will also das »Veranlaßte«, also die Vertragsunterzeichnung.
Am 28. Juli schickt der deutsche Außenminister Gottlieb von Jagow einen privaten Brief an Lichnowsky in dem steht: »Sie haben wiederholt geäußert, Sie wüßten nicht, ob Grey noch lange auf die Unterzeichnung des Ver-trages warten werde. Es ist danach die Befürchtung nicht abzuweisen, daß er das Wiederanschneiden der Frage dazu benutzt, um uns vor die Alternative zu stel-len: bedingungslose sofortige Zeichnung und Veröffent-lichung oder Verzicht auf den ganzen Vertrag. Wir würden uns dann für das letztere entscheiden müssen.« Jagow schließt seinen privaten Brief mit: »Wir haben ihrem Wunsche nachgegeben, aber sie tragen nun da-für auch einen besonderen Anteil an der Verantwor-tung.«
Da Lichnowsky den Vertrag endlich unterzeichnet ha-ben will, wie offensichtlich auch die englische Regie-rung, wobei Lichnowsky die verdrechselten Ausführun-gen Bethmann Hollwegs im Ermächtigungsschreiben zu seinen Gunsten nutzen kann, und des Außenministers Ansicht zum Vertrag für ihn nicht zwingend ist, sondern die des Kanzlers, hält der Botschafter nun die Zügel über den Vertrag in der Hand, trägt die »Verantwortung«, ist in der ersten Augusthälfte mit der Unterzeichnung des Vertrages zu rechnen. Lichnowsky hatte schon das Abkommen vom 13. August 1913 unterschrieben und kann nun auch das bisher nur paraphierte Teilungs-abkommen unterzeichnen. Die Veröffentlichung wird sicher gleich mit der Unterzeichnung des Vertrages erfolgen, weil London durch den Vertrag eben endlich seiner eigenen Wirtschaft eindeutige Verhältnisse in den England zufallenden Gebieten zusichern kann und auch ohne Schwierigkeiten durch diplomatischen Druck, und wenn es der Hinweis auf den Artikel VIII des gemeinsamen Vertrages ist, für die Konzessionsertei-lung für die Südangolabahn im Sinne der deutschen Regierung handeln kann.
Die durch den deutsch-englischen Vertrag zu Deutsch-land kommenden portugiesischen Kolonien machen zusammen 1,5 Millionen qkm aus mit etwa 6 Millionen Menschen. Damit vergrößert sich das deutsche Kolo-nialreich an Fläche um rund 50 % und an Menschen um etwa 40 %.