Für Krankenschwestern gibt es gutbezahlte Arbeit in den Schutzgebieten. Die in die Kolonien entsandten Krankenschwestern werden sorgfältig vorbereitet, wo-bei die Tropentauglichkeit im Mittelpunkt steht. Der Generaloberarzt des Kommandos der Schutztruppe in Berlin hat darüber zu befinden. Es werden nur Bewer-berinnen angenommen, die das staatliche Examen für Krankenpflegerinnen nachweisen können. Außerdem müssen die Bewerberinnen noch drei Monate im Eppendorfer Krankenhaus sowie drei weitere Monate im Tropen-Krankenhaus Hamburg vor der Abreise ihre Fachkenntnisse erweitern.
Hebammen finanziert der Deutschkoloniale Frauen-bund bei der Ausbildung in der Königlichen Charité in Berlin oder in den Frauenkliniken deutscher Universi-täten. Die Ausstattung der Schwestern vor der Einschif-fung besorgt ebenfalls der Frauenbund auf dessen Kosten. In der Heimat besteht die Tracht aus einem schwarzen Kleid, langen schwarzen Mantel, einer Schwesternhaube, Armbinde und Brosche mit Abzei-chen des Bundes. Für den Tropendienst erhält die Schwester blau gestreifte Arbeitskleider und weiße Klei-dung. Die Aussteuer umfaßt 12 Kleider und 12 Schürzen, sechs weiße Hauben, eine schwarzseidene Überhaube, ein Sonnenschutzhut mit Breitrand, einen großen Schirm, Armbinde und Brosche. Es wird davon ausge-gangen, daß die Krankenschwestern in Übersee einen Ehemann finden und so die Frauennot in den deutschen Kolonien gelindert wird. Schuhwerk und Wäsche müs-sen von den Krankenschwestern auf eigene Kosten an-geschafft werden.
Die sogenannten Hebammen-Reiseschwestern, be-stimmt für Deutsch Ostafrika, werden mit einer Bluse und einem geteilten Reitrock aus derbem Lodenstoff, einem Regenmantel, Tropenhut, kräftigen Schirm sowie hohen Schaftstiefeln ausgerüstet. In Ausnahmefällen wird vom Frauenbund noch ein Fahrrad bewilligt. Die Vertragszeit in Ostafrika läuft über zwei Jahre, in Kame-run und Togo anderthalb Jahre, in Samoa, Neuguinea und Südwestafrika jeweils drei Jahre, in Tsingtau vier Jahre. Ab dem Tag der Heimkehr steht der Schwester bei einwandfreier Vertragserfüllung und tadelloser Dienst-leistung ein Urlaubsgehalt zu und zwar für drei Monate in Höhe der Hälfte ihres zuletzt bezogenen Gehalts. Erholungsbedürftigen wird eine mehrwöchige Kur im Georgshof bei Röserath am Rhein gewährt. Das Gehalt der Schwestern steigt von 780 Mark im ersten auf 840 Mark im zweiten, 1020 Mark im dritten, 1140 Mark im vierten, 1200 Mark im fünften und den darauf folgenden Jahren.
Der Völkerkundler Karl Sapper schreibt 1913: »Wer weiß, ob nicht mancher Aufstand in unseren Kolonien, der viel Gut und Blut gekostet hat, hätte vermieden werden können, wenn die Kolonialregierungen sich des Beistandes eines energischen ethnologischen Sachver-ständigen hätte erfreuen können! Und in Deutsch-Neu-Guinea, wo die Eingeborenen weit weniger studiert sind, als in unseren afrikanischen Kolonien, wäre auch jetzt noch ein ethnologischer Sachverständiger ebenso nütz-lich, wie ein landwirtschaftlicher oder technischer. Die Eingeborenen sind für jedes Kolonialvolk ein anver-trautes Gut, über dessen Verwendung die späteren Generationen und die Geschichte Rechenschaft zu fordern berechtigt sind, denn, abgesehen davon, daß die Menschlichkeit eine liebevolle Fürsorge und Rücksicht für unsere andersgearteten und auf anderem Kultur-boden erwachsenen Mitmenschen zur dringenden Pflicht macht, ist auch zu bedenken, daß in tropischen Kolonien die Eingeborenenschaft die sicherste Grund-lage für eine kräftige wirtschaftliche Entwicklung dar-stellt und daß jede Schwächung derselben nach Zahl oder innerer Kraft sich bitter in der Zukunft sich rächen wird.«