Die allgemeine Verständigungssprache zwischen Weiß und Schwarz ist Pidgin-Englisch. Ein Einfachst-Englisch, beinahe eine Kindersprache. Pidgin-Englisch ist aber auch für die Eingeborenen untereinander wichtig, we-gen der hunderten von Sprachen und Dialekten im deutschen Pazifikraum. Das beste Pidgin-Englisch spre-chen unter den Einheimischen die bei Weißen als Haus-jungen oder bei der deutschen Verwaltung als Polizei-soldaten angestellten Einheimischen. Es hebt auch das Ansehen eines Kanakers, wenn er Pidgin-Englisch spricht und sich so über den Busch-Kanaker hebt, denn schon bald hinter der Küstenlinie, im Busch, endet der Gebrauch von Pidgin-Englisch.
Das Wort Kanaker stammt von Hawaii, wo es Mensch heißt. Das Wort wird von europäischen Entdeckern, Händlern und Missionaren oft für sämtliche nicht-europäischen Insulaner benutzt und von deutschen Seeleuten für ihre an Bord arbeitenden einheimischen Kameraden verwendet. So findet es Eingang bei den Deutschen im Pazifikraum und dringt schließlich bis nach Deutschland selbst.
1914 beschreibt das Deutsche Koloniallexikon vollstän-dig die Verwaltung von Deutsch Neuguinea:
Der Gouverneur hat seinen Sitz in Rabaul am Simpson-hafen auf Neupommern. Die einzelnen Dienststellen beim Gouvernement in Rabaul gliedern sich in das ei-gentliche Gouvernementsbureau, die Hauptkasse, die Bauverwaltung, das Hauptlager, das Vermessungsbu-reau, die Expeditionstruppe und den Botanischen Gar-ten. Daneben unterstehen dem Gouverneur noch un-mittelbar die gesamte Medizinalverwaltung einschließ-lich des Veterinärwesens.
Als beratende Körperschaft steht dem Gouverneur überdies ein Gouvernementsrat zur Seite, der aus fünf amtlichen und sieben nichtamtlichen Mitgliedern be-steht und der vor Beschlußfassung über alle wichti-geren Angelegenheiten, so vor allen Dingen über die Aufstellung des Etats für das Schutzgebiet gehört wird.
Die Lokalverwaltung gliedert sich in Bezirksämter und Regierungsstationen. Bezirksämter bestehen zurzeit in Rabaul für die Insel Neupommern, einschließlich der ihr vorgelagerten Inseln sowie der Wituinseln (Fran-zösische Inseln), in Käwieng für den nördlichen Teil von Neumecklenburg und Neuhannover nebst den vorge-lagerten Inseln, sowie der St. Matthias- und Sturm-inseln; in Friedrich-Wilhelmshafen für diejenigen Teile von Kaiser-Wilhelmsland, die nicht einer unmittelba-ren Regierungsstation unterstellt sind, in Ponape für das Gebiet der Ost- und Zentralkarolinen sowie der Mar-shallinseln, und in Jap für das Gebiet der Westkaro-linen, Palauinseln und Marianen.
Regierungsstationen, an deren Spitze je nach der Be-deutung des Bezirks ein Stationsleiter II. oder III. Klasse steht, befinden sich zurzeit in Namatanai für das südliche Neumecklenburg nebst vorgelagerten Inseln, in Kieta auf Bougainville für die Salomoninseln Buka und Bougainville, sowie die nördlich davon liegenden Nissan- und Pinepilinseln, in Manus für die Admira-litätsinseln, in Morobe für das Grenzgebiet im Süden von Kaiser-Wilhelmsland und endlich in Eitape (Berlin-hafen) für das nordwestliche, bis an Niederländisch-Neuguinea grenzende Gebiet von Kaiser-Wilhelmsland. Diese Regierungsstationen sind selbständig und unter-stehen unmittelbar dem Gouverneur. Sie sind außer dem Stationsleiter in der Regel noch mit einem Polizei-meister, einem Sanitätsgehilfen und 40-50 Polizeisol-daten besetzt.
Im Inselgebiet der Karolinen, Marianen, Palau- und Marshallinseln bestehen Stationen in Jaluit für das Gebiet der Marshallinseln, in Nauru für diese Insel, in Saipan für die Gruppe der Marianen, in Korror für die Palauinseln, abgesehen von Angaur, in Truk für die diesen Namen tragende Inselgruppe und endlich in Angaur (Palauinseln) für diese Insel. Weitere Stationen befinden sich sodann in Herbertshöhe und seit 1913 auch in Angorum am Mittellauf des Kaiserin-Augusta-flusses. Diese Stationen sind den betreffenden Bezirks-ämtern in Rabaul, Ponape, Jap und Friedrich-Wilhelms-hafen unterstellt.
Die Bezirksämter sowie die erwähnten Stationen haben die gesamten lokalen Verwaltungs- und Polizeiangele-genheiten für die Weißen wie die Eingeborenen zu er-ledigen.
Die Gerichtsbarkeit über die Weißen wird ausgeübt durch das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Bezirksrichter. Der Sitz des Obergerichts ist Rabaul. Bezirksgerichte bestehen in Rabaul, Friedrich-Wil-helmshafen, Ponape und Jap. In beschränktem Maße üben auch die Stationsleiter richterliche Geschäfte aus. Ein besonderer Bezirksrichter ist nur für den Bezirk Rabaul bestellt, im Gebiete der übrigen Bezirke und Stationen nimmt zurzeit noch der Bezirksamtmann im Nebenamt die bezirksrichterlichen Geschäfte wahr.
Für Kaiser-Wilhelmsland ist noch ein besonderer Bezirksrat eingerichtet, der in ähnlicher Weise wie der Gouvernementsrat für die Zentralverwaltung so für die lokalen Interessen Kaiser-Wilhelmslands nach Bedarf vom Bezirksamtmann in Friedrich-Wilhelmshafen zu-sammenberufen wird. Er ist im übrigen in gleicher Weise beratende Behörde wie der Gouvernementsrat.
1906 werden die bis dahin als eigenes Schutzgebiet mit einem eigenen Landeshauptmann geführten Marshall-Inseln mit der zur Kolonie der Marshall-Insel zugehö-rigen aber weit südlich von ihnen liegenden Insel Nauru dem Schutzgebiet Deutsch Neuguinea einverleibt.
Die Angliederung ist zunächst nur lose. Die weite Ent-fernung und mit ihr die Seltenheit direkter Verbindun-gen verhindern eine stärkere Beeinflussung der Verwal-tung von der Hauptstadt Herbertshöhe oder später von der neuen Hauptstadt Rabaul aus.
Erst 1909 wird durch die Schaffung einer regelmäßigen Dampfer-Verbindung und durch häufigere Besuche des Gouverneurs oder seines Vertreters ein engerer Zu-sammenschluß ermöglicht, sodaß 1910 auch die Finanz-verwaltung des Inselgebiets mit der von Neu Guinea vereinigt und ein gemeinsamer Etat aufgestellt werden kann. Mit dieser Vereinheitlichung der Verwaltung geht zugleich eine Vereinfachung des Verwaltungsapparates einher.