Kategorien
Die Deutschen und ihre Verwaltung

Der Stationschef von Muansa, Oberleutnant Paul Baum-stark, fürchtet einen Aufstand der Häuptlinge und sei-ner eigenen einheimischen Truppen in seinem Militär-bezirk, insbesondere nachdem er im Juli 1905 vom Auf-stand im Südosten der Kolonie hört, und fordert Trup-pen an, die ihm von einem deutschen Kriegsschiff über die Ugandabahn geschickt werden. Als die Marineinfan-terie eintrifft geht Baumstark mit ihr und sicheren eige-nen einheimischen Truppen gegen einen vermeintli-chen Aufständler, den König Makiangoro, vor. Der kann aber der deutschen Marineinfanterie entkommen und er wird erst durch Rugaruga-Krieger des Königs Kahigi von Kijanga aus dem Nachbarbezirk Bukoba gefaßt. Baumstark läßt 1906 weitere zwölf Häuptlinge verhaf-ten, aber seine Aktionen sind offensichtlich weit über-zogen. Als Muansa im gleichen Jahr zum Zivilbezirk er-klärt wird und Regierungsrat Theodor Gunzert die Herr-schaftsgewalt übernimmt, entläßt er sofort die gefan-gengenommenen afrikanischen Herrscher, gegen die keine begründeten Anklagen vorliegen. Gunzert setzt ein Zeichen für den Anbruch einer neuen Ära.


1906 wird der kolonialerfahrene Theodor Gunzert Be-zirksamtmann im nun zivil verwalteten Bezirk Muansa. Wie schon im Küstenbezirk Pangani, dessen Bezirks-amtmann er zuvor war, reist er viel in seinem Verwal-tungsbezirk umher, um vor Ort selbst zu sehen, was in allen Bereichen von Wirtschaft, Verkehr, Soziales und Verwaltung zu tun ist. Bisher war in seinem neuen Be-zirk der Chef von Verwaltung und Militär immer beglei-tet von einer Kompanie Soldaten mit einem Maschi-nengewehr herumgereist, Gunzert schafft diese teuere, einschüchternde und die Geschwindigkeit und Beweg-lichkeit der Reise hemmende Begleitung ab.

Theodor Gunzert will von der vorherigen deutschen Militärherrschaft weg zu einem Einvernehmen mit den einheimischen Herrschern und der Bevölkerung kom-men und sucht als erstes die alten einheimischen Herrscher, die Batemi, für seine Politik der Entwicklung der Wirtschaft des Bezirks durch Zusammenarbeit mit ihnen zu gewinnen. Er reist viel durch seinen Bezirk und gewinnt so einen guten Überblick über sein Reich und sucht dabei den Kontakt zur Bevölkerung des Bezirks. Gleichzeitig stärkt er die Autorität der Batemi, um sie wiederum als Herrschaftsgewalt über das Volk für seine Wirtschaftspolitik einzusetzen. Er gewinnt das Vertrau-en der Batemi, läßt aber auch keinen Zweifel an seiner letztendlichen Oberherrschaft, und greift in die Belange der Batemi ein, wenn er es für notwendig hält. So nimmt Gunzert Batemi, die nicht in seinem Sinne kooperieren, Land und Dörfer ihres Herrschaftsbereiches weg und überträgt sie an Batemi, die sich durch ihre Zusam-menarbeit und gute Leistungen bewährt haben oder setzt Batemi ein, die nach Landessitte diese Stellung gar nicht beanspruchen könnten. Gunzert greift in die ein-heimische Herrschaftsstruktur nach seinem Willen ein und kann sich, ohne Widerstand zu bekommen, durch-setzen. Offensichtlich hat er eine gute Hand bei seinen Entscheidungen.

Da den Batemi Regierungsaufgaben übertragen werden, und sie nach der Zahl der Steuerzahler in ihrem Herr-schaftsbereich bezahlt werden, wird vom Bezirkschef einerseits ihr Ansehen in der Bevölkerung gehoben, zum anderen sind die Batemi an der wirtschaftlichen Entwicklung und Leistungssteigerung ihres Herr-schaftsbereiches interessiert, weil sich dadurch ihr Einkommen steigert. Die Batemi werden also zum festen Bestandteil der deutschen Herrschaft im Lande. Ihre Verwaltung wird von Gunzert mit ausgebildeten schwar-zen einfachen Beamten, landwirtschaftlichen Ausbil-dern zur Unterweisung der Einheimischen in neuen Anbaumethoden, Straßenbauaufsichtskräften und uni-formierter Polizei, den Balugaluga, unterstützt.

Eine weitere Einrichtung der Regierung in Muansa sind die Katikiros. Die Katikiros sind gebildet und des Kisua-heli mächtig. Sie sitzen an der Boma in Muansa, wo sie die Entscheidungen der deutschen Regierung mitgeteilt bekommen und dann zu den Batemi reisen und ihnen diese Gesetze, Verordnungen, Absichten, Ratschläge und sonstige wichtige Meldungen mitteilen. So ist die unmittelbare Verbindung zwischen der Boma in Muan-sa und den einheimischen Landesherren durch die Katikiros, den Botschaftern der Kleinkönigtümer bei Gunzert, gegeben.

Diese Zwischenstellung zwischen der deutschen Boma in Muansa und den Sitzen der Batemi verleiht den Katikiros einige Macht. Die Nähe zur deutschen Ver-waltung macht sie oft mächtiger als die einheimischen Herrscher selbst. So gelangen durch ihre besondere Stellung schließlich auch einige Katikiros in das Amt eines Ntemi (Ntemi = Einzahl von Batemi).

An der Boma in Muansa wird den Katikiros auch eine militärische Ausbildung an modernem Gerät gegeben. Die Rugaruga, die Krieger der Häuptlinge, bekommen nur Vorderladergewehre und ihre Uniformen, soweit man davon reden kann, werden von ihren Häuptlingen gestellt und auch ihre Ausbildung erfolgt durch die Häuptlinge. Im Gegensatz zur Militärverwaltungszeit nimmt Gunzert jetzt auch Wasukuma in die bewaffnete Polizeistreitmacht des Bezirkes auf.

Im Bezirk Muansa gibt es keine ausgeprägten Macht-strukturen wie in Bukoba, sodaß Gunzert die Verwal-tung stark in die Hände der deutschen Siedler legt, ein Grund warum er sie ins Land holt und weitgestreut ansiedelt. Hauptsächlich im Süden seines Amtsbereichs überläßt er einheimischen Territorialherren die Verwal-tung, aber dann deutschen Normen angepaßt.

Im Süden des Bezirks liegen Bereiche, die eigentlich zum Bezirk Tabora gehören, aber von Herrschern in Muansa regiert werden. So wird vorgeschlagen diese Be-reiche des Sukumalandes auch Muansa zuzuschlagen, aber schließlich wird dort in Shinyanga eine Untersta-tion der Verwaltung des Bezirks Tabora eingerichtet.

Die verstreuten Stammesfürstentümer der Sukuma zu größeren Einheiten neu zu organisieren, wenn nicht zu einer politischen Einheit zusammenzufassen, wird vom Bezirkschef Gunzert in Erwägung gezogen.


Für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin behält Gunzert die üblichen Körperstrafen bei. Er gibt aber den Batemi einen Teil der Gerichtsbarkeit zurück, die ihnen von der früheren deutschen Militärverwal-tung genommen worden war. Die Militärverwaltung hatte nur einen Gerichtshof für alle Streitfälle in Muansa. Nun wird an jedem Hof eines Ntemi wieder ein Gericht eingerichtet, während das deutsche Gericht in Muansa das Obergericht ist. Die Batemi-Gerichte kön-nen alle Eigentumsdelikte und alle andere Gerichtsfälle behandeln außer Mord, Landfriedensbruch und Zaube-rei. Als Strafe dürfen sie, wie es immer landesüblich war, Vieh vom Täter einziehen und als Gerichtsgebühren Kleinvieh nehmen.

Die Gerichtsgewalt der einheimischen Herrscher ist wesentlich beschränkter als im Nachbarbezirk Bukoba, aber weiter als in den normalen Bezirken. Gefängnis-strafen dürfen die einheimischen Gerichtsherren nicht aussprechen. Wie in Bukoba führen die einheimischen Gerichte Schauri-Bücher zur Kontrolle der Gerichts-urteile durch die deutsche Verwaltung. Für die deutsche Gerichtsbarkeit werden die Katikiros als Sachverstän-dige herangezogen und bei den Gerichtstagen des Bezirksamtmannes auf seinen Reisen durch den Bezirk werden auf Antrag der Gerichte der Häuptlinge Über-prüfungen von Urteilen vorgenommen.


Die heikele Angelegenheit der Besteuerung ist zur Zeit der deutschen Militärverwaltung ein Punkt der Unzu-friedenheit der Batemi und der Bevölkerung.

1905 wird die Besteuerung von Waren auf Geld umge-stellt.

1907 ordnet der Gouverneur von Deutsch Ostafrika eine Senkung der Steuer pro Haushalt von eineinhalb Rupien auf eine Rupie im Jahr an, auch für die Darstellung der Gerechtigkeit der deutschen Herrschaft und ihre An-nahme durch die Bevölkerung. Gunzert senkt darauf die Besteuerung nicht nur von 1½ Rupien auf eine Rupie pro Jahr, sondern auch statt pro Kopf pro Hütte und gestaltet die Besteuerung im ganzen sinnvoller und gerechter.

Nachdem die von den einheimischen Steuereinneh-mern erhobenen Steuern an das Bezirksamt abgeführt sind wird ein Viertel wieder an die Batemi zurücker-stattet, die die Hälfte davon für sich und für die Bezah-lung ihrer Angestellten verwenden und die andere Hälf-te bekommen die Banangwa, die die Dörfer verwalten. So haben auch die Batemi ein Interesse an der Erhebung von mehr Steuern, da sie dadurch auch mehr Geld ein-nehmen. 

Den Batemi sind Geldmittel für ihre Verwaltung und für Landwirtschaft, Straßen und Schulen aus dem Steuer-aufkommen gegeben. Entgegen von Einwendungen aus Daressalam ist beim Bezirksamt auch ein Etat eingestellt für besondere Angelegenheiten der Häuptlingsherr-schaften.

Durch die Abhaltung alljährlicher Versammlungen der Häuptlinge und Unterhäuptlinge in jeder Häuptlings-herrschaft des Bezirks kann die Verfahrensweise der Steuererhebung besprochen, an die örtlichen politi-schen Verhältnisse angepaßt, vereinheitlicht und ver-einfacht werden. Schließlich kann Gunzert Gouverneur Rechenberg davon überzeugen, die Steuer wieder auf eineinhalb Rupien anzuheben, ohne Schwierigkeiten mit der Bevölkerung heraufzubeschwören.

Über den Etat für die besonderen Angelegenheiten der Häuptlingsherrschaften gibt es die Überlegung diesen Etat ganz unter die Kontrolle der Afrikaner zu stellen und ihnen somit mehr Mitbestimmung zu gewähren.


Da die Ausbildung von Einheimischen für Verwaltungs-aufgaben im Nachbarbezirk Bukoba weiter vorange-schritten ist, kann Gunzert aus Bukoba ein halbes Dutzend von ihnen übernehmen.

Die Schulsituation ist in Muansa bei der Übernahme der Regierungsgewalt durch Gunzert miserabel. Die deut-sche Militärverwaltung wollte 1905 die einzige Schule, geführt für die Ausbildung von Häuptlingssöhnen, wegen der Entlassung des einzigen und unfähigen Lehrers schließen, doch Daressalam befahl die Offen-haltung der Schule. Gunzert holt einen islamischen Lehrer von der Küste nach Muansa für die Schule der Boma und bringt die Batemi und ihre Beamten dazu ihre Söhne auf diese 1907 eingerichtete Schule zu schicken.

Im Landesinneren eröffnen mit der Hilfe der deutschen Verwaltung einige Häuptlinge Schulen und auch in der deutschen Station Schirati am Viktoriasee wird 1909 eine Schule eröffnet, finanziert vom lokalen Verkauf der Produkte des dort angebauten Bogenhanfs.

Weitere Schulen im Bezirk werden von Missionsge-sellschaften eröffnet, wenn auch ihr Standard hinter dem der staatlich geförderten Schulen zurückbleibt. So eröffnet die Afrika Inland Mission amerikanischer Fun-damentalisten Schulen und eine deutsch-amerikani-sche Sieben-Tage-Adventistenmission verbreitet sich mit ihren Schulen im Süden des Bezirks.

Christliche Missionen sind sonst nur in Gestalt der Weißen Väter mit drei Stationen und die englische Church Mission Society mit einer Station vorhanden. 1910 übernimmt von Britisch Ostafrika kommend die amerikanische African Inland Mission die Station der Church Mission Society und breitet sich im Land aus, worauf die Weißen Väter dagegenhaltend 1911 eine weitere Station eröffnen. 1912 eröffnen die deutsch-amerikanischen Sieben-Tage-Adventisten noch eine Station im Bezirk. Die christlichen Missionen finden aber bei der Bevölkerung mit ihrer starken völlig andersgearteten Kultur der Vielweiberei, des Ahnen-kultes und der Bafumu, den Wahrsagern, keinen An-klang. Auch die Bemühungen der Missionen in ihren Schulen Lesen und Schreiben zu verbreiten gehen ge-gen Null.