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Verwaltung


Die Dschagga-Fürstentümer an den Abhängen des Kilimandscharo führen ständig Kämpfe – und seit der deutschen Machtübernahme Intrigen – gegeneinander, um über die Deutschen ihre eigene Machtbasis zu erweitert. Anfang des Jahres 1900 gelingt es dem Fürsten von Marangu seine Gegner, die Fürsten von Kiboscho und Moschi, durch Intrige als Verräter vor ein deutsches Gericht zu bringen. Der Prozeß ist eine Farce und beide Fürsten werden gehenkt. Von nun an fließen die Tribute aus erheblichen Teilen des Dschaggalandes Marealle zu, dem Fürsten von Marangu. Seine ver-bliebenen Rivalen richten nun die Waffe der Intrige gegen ihn. Die Gerüchte besagen, daß Marealle einen Aufstand vorbereite und um einer Verhaftung zu entgehen flieht er 1905 nach Britisch Ostafrika. Die deutsche Kolonialregierung nimmt ihn zwar wieder in Gnaden auf, entzieht ihm jedoch seine Macht und seine Einkünfte über die anderen Dschagga-Fürstentümer. 1912 dankt er ab. Der englische Historiker John Iliffe schreibt über Marealle: »Der brillanteste unter den Chiefs, welche die Deutschen manipulierten…«


Ein wichtiges Mittel der deutschen Herrschaft ist die Pflicht aller Häuptlinge sich auf Anfrage der Verwaltung zu stellen, Rede und Antwort zu stehen und gegebene Anordnungen auszuführen. Gerade aber in noch abge-legenen Gebieten herrscht nicht selten Verwirrung und Angst bei den Eingeborenen, die oft noch im ständigen Kriegszustand gegeneinander leben und von den Wei-ßen auch nichts anderes erwarten. Der evangelische Missionar Klamroth beschreibt so eine Szene im Jahre 1902 bei den Pangwa im Südwesten von Deutsch Ostafrika. Klamroth trifft nach längerer Zeit wieder den Pangwa-Häuptling Gigima, welcher wie sein Volk noch fast keine Berührung mit den Weißen haben, als Gigima bald nach der Ankunft Klamroths flüchtet. Gigima hat gehört, daß zwei Weiße mit Soldaten in sein Land ge-kommen sind und befürchtet das Schlimmste. Schlimm aber ist, daß er sich nicht in seinem Dorf der deutschen Truppe gestellt hat. Klamroth:

»Solch Ausreißen der Häuptlinge kommt in Gebieten, die noch fern von Verkehrsstraßen liegen, häufig vor. Es ist besonders die Furcht vor den schwarzen Soldaten, die die Leute dazu treibt. Da nun aber der Weiße, der die Soldaten befehligt, der Vertreter der Obrigkeit ist, so ist das immer eine schlimme Sache, denn jeder Häuptling soll sich stellen. – In diesem Falle gelang es mir zu vermitteln, und obwohl Gigima auch am anderen Morgen nicht erschien, beschränkte sich die Expedition doch nur auf Beitreibung von Lebensmitteln, ohne schärfere Maßregeln zu ergreifen. Kaum hatten die Soldaten dann das Land verlassen, da war Gigima auch schon wieder bei mir, um mich mit einer Ziege zu belohnen, weil ich das Land gerettet habe. Natürlich wies ich das Geschenk zurück, hatte dafür aber eine um so längere Unterredung mit ihm über sein Verhältnis zu der Regierungsstation.

Ob er klug geworden ist? – Ich meine ja. Etwa ein Jahr nach jenen Ereignissen reiste Missionar Neuberg als der erste von uns von [der Missionsstation] Milow nach Songea [dem Verwaltungssitz des Militärbezirkes Magwangwara], das etwa 8 Tagesmärsche von uns ent- fernt liegt. Da nahm Gigima eine schöne Ziege und zog selbst mit nach Songea über Flüsse und Berg und Tal und hat sich dort im Lande seiner früheren Todfeinde, der Poma, selbst seinem neuen Herrn vorgestellt.«


Das Gouvernement hat einige Maßnahmen in bezug auf die Einheimischen getroffen zur Sicherung des Land-friedens und der deutschen Herrschaft. So das Verbot des Waffenhandels für Eingeborene, sodaß Waffen nicht in die Hände von Eingeborenen gelangen, weder für Kämpfe untereinander noch gar gegen die Deut-schen, und ebenso ist der Waffenhandel der Weißen streng kontrolliert, auf daß Weiße nicht Waffen an Schwarze verkaufen.

Zur Sicherung der Schwarzen vor den bekannten schlimmen Auswirkungen des freien Alkoholverkaufs in anderen Kolonien auf das Leben der einheimischen Bevölkerung ist der Verkauf von Alkohol an die farbige Bevölkerung in Deutsch Ostafrika grundsätzlich verbo-ten. Die eingeborene Bevölkerung wird aber auch gegen Übervorteilung durch die Weißen geschützt. So bedarf der Abschluß von Verträgen zwischen Weiß und Schwarz der amtlichen Genehmigung, ansonsten der Vertrag von vornherein ungültig ist. Einerseits werden die Schwarzen durch die amtliche Kontrolle aller Verträge vor Verschuldung bei Weißen geschützt, ins-besondere aber bei Landabtretungen ist diese Sicherung gegen die Weißen zum Schutz der Schwarzen not-wendig. Dafür sind Landkommissionen eingesetzt, die bei der Übertragung von Grundstücken von Schwarzen an Weiße prüfen, ob genügend Land für die ansässige Bevölkerung und ihre Nachkommen als Eigentum vor-handen bleibt. Ein weiteres wichtiges Element der deut-schen Machtausübung ist die Rechtssprechung durch unbestechliche beamtete deutsche Richter und gleicher Rechtsprechung gegen Weiß und Farbig. Die Arbeiter- gesetzgebung zum Schutz der Schwarzen gegen weiße Ausbeutung und ihre soziale Sicherung ist ebenfalls vor-bildlich und besonders im Verhältnis zu den Kolonien der anderen Kolonialmächte. All diese Maßnahmen sollen die einheimische Bevölkerung sichern und lang-fristig so auch die deutsche Herrschaft, da eine ge-schützte eingeborene Bevölkerung auch gegen Auf-stände gegen die Herrschaft der Deutschen sichert.


Die Fürsorge für die farbige einheimische Bevölkerung ist in Deutsch Ostafrika vorbildlich. Die Krankenver-sorgung, die Schulen, die Arbeitergesetzgebung und der Schutz der farbigen Bevölkerung vor rechtlosen Über-griffen von Weißen sind weit vor den Kolonien der anderen Kolonialmächte im Großraum Ost- und Mittel-afrika. Selbst die Kolonialmacht England kann da nicht mithalten.

Vom Gouvernement in Daressalam wird seit der Über-nahme der Kolonie in zivile Führung 1906 besonderer Wert auf den Arbeiterschutz in jedweder Form gelegt. Die Arbeitergesetzgebung sichert den schwarzen Arbeit-nehmer in weißen Betrieben vor Zwang und Ausbeutung und gesundheitlicher Schädigung.

Eine menschenwürdige Behandlung, insbesondere aus-reichende Unterkunft und Ernährung der Arbeiter auf den Plantagen, ist durch die Bestimmungen gesichert, deren Befolgung durch besonders dafür eingesetzte Distriktkommissare überwacht wird. In der neuesten Arbeitergesetzgebung werden besonders die Vorschrif-ten über den sanitären Schutz der Eingeborenen noch verschärft. Für Betriebe mit größerer Arbeiterzahl ist die Anstellung von Sanitätsgehilfen und die Schaffung eige-ner Lazaretteinrichtungen für die Eingeborenen vorge-schrieben.

Ein besonderes Übel ist die Arbeiteranwerbung. Anfangs war die freie Anwerbung durch Privatunternehmer un-ter amtlicher Aufsicht für eine neun Monate nicht übersteigende Zeitdauer zugelassen worden. Als aber trotz der amtlichen Überwachung dieses System infolge wachsender Konkurrenz zu Mißständen führt und die »wilden Anwerber« mit allen Mitteln, erlaubten und unerlaubten, Arbeiter zu erlangen suchen, wird es 1914 beseitigt und durch ein System konzessionierter An-werber ersetzt, bei denen grundsätzlich ein vertrau-enswürdiger Anwerber für jeden Anwerbebezirk einge-setzt und daneben nur in beschränktem Umfange eine Anwerbung durch die Pflanzungsbesitzer selbst oder längere Zeit in deren Dienst befindliche vertrauens-würdige Angestellte zugelassen wird. Dieses System ermöglicht eine bessere Beaufsichtigung der Anwer-bung, als es bei den wilden Anwerbern möglich gewesen ist.


Die finanzielle Lage der Kolonie entwickelt sich außer-ordentlich gut. Sämtliche Ausgaben, außer den vom Reich getragenen Kosten für die Schutztruppe, sind durch landeseigene Einnahmen der Kolonie gedeckt. Die Kolonie zahlt aus eigenen Mitteln die Verzinsung und Tilgung aller Eisenbahnbauten im Land und kann auch die bedeutenden Summen für die Verzinsung und Tilgung der 1913/14 begonnenen weiteren Eisenbahn- bauten übernehmen. Durch die gute Finanzlage ist es außerdem möglich, sehr bedeutende Aufwendungen für sanitäre Maßnahmen zugunsten der Eingeborenen zu machen, denen irgendwelche Einnahmen nicht gegen-überstehen. Natürlich ist die Hebung der Gesundheit der Einheimischen denn doch ein Wert für die Wirt-schaft der Kolonie und für die Zufriedenheit mit der deutschen Herrschaft, also auch ein Sicherungsmittel für die deutsche Herrschaft.

Die weitere Sicherung des Finanzbedarfs von Deutsch Ostafrika, auch für die Finanzierung der geplanten tech-nischen Erschließungsmaßnahmen wie die Eisenbahn-bauten, ist gedeckt durch die ständig steigenden Ein-nahmen, vor allem der Zölle aus dem wachsenden Handel der Kolonie und aus den ebenfalls wachsenden Einnahmen aus den Eingeborenensteuern, durch die Ausweitung der Steuern für die Eingeborenen auf das ganze Land und die Hebung der Wirtschaft der Ein-heimischen, die wiederum auch zu erhöhten Steuer-einnahmen führt.