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Politik

Zum Tausch deutscher Rechte in Marokko gegen Neu-kamerun schreibt 1912 der erfahrene Afrikareisende Joachim Graf von Pfeil:

»Ein Gebietszuwachs von rund 270.000 Quadratkilome-tern darf unter keinen Umständen als ganz bedeutungs-los hingestellt werden; ebensowenig unterliegt es irgendwelchem Zweifel, daß in einer, allerdings wohl späten Zukunft dieser Besitz einen erheblichen Wert repräsentieren wird. Auf der anderen Seite dürfen wir nicht verkennen, daß diesem Gebiet gewisse Nachteile anhaften, die augenblicklich schwer ins Gewicht fallen. Erstens ist das Gebiet mit der Schlafkrankheit infiziert, der wir gegenwärtig noch kein erprobtes Abwehrmittel entgegenzusetzen haben. Der Mitteilung von der Ent-deckung eines solchen stehen wir bis jetzt skeptisch gegenüber. Ferner bestehen große Konzessionsgesell-schaften, deren Betriebsrecht wir zu respektieren ha-ben. Die Rechte dieser Gesellschaften sind aber viel-leicht schwere Hindernisse für die Ausbeutung der natürlichen Werte des Landes durch unsere eigenen Geschäftsfirmen, so daß die dem Lande zu entnehmen-den Werte noch auf längere Zweit hinaus in franzö-sische Hände gelangen, statt in die der nunmehrigen Besitzer. – Weiter ist zu betonen, daß man uns je eine Zugangsstelle zum Kongo und zu dessen größten Neben-flusse, dem Ubanghi, gewährt hat. Der Zutritt zu der größten Wasserstraße Afrikas ist nicht ohne wirtschaft-liche Bedeutung. Vorenthalten ist uns aber das verhält-nismäßig kleine Stück Land zwischen diesen beiden Zugangspunkten, das den Ubanghi in seinem ganzen Verlauf zu unserer neuen östlichen Kamerungrenze gemacht hätte. Man hat uns also französischerseits nur gewährt, was sich entbehren ließ. Die Einigung auf diesen Grenzverlauf bekundet nicht viel Scharfblick auf unserer Seite. Statt der naturgegebenen Grenze des Ubanghi haben wir nun eine Grenze, deren Verlauf und endgültige Festlegung erst eine Summe von Arbeit und Kosten fordert.

Unser Gebietszuwachs legt uns mithin sofortige nicht unerhebliche Ausgaben auf, denen keine Einnahmen oder irgendwelche politischen oder kommerziellen Vor-teile gegenüber gestellt werden können, wie diejenigen, die Frankreich aus den Zöllen Marokkos usw. usw. von den Kosten seines marokkanischen Feldzuges in Abzug bringen kann.

Auf das geographisch aufmerksame Auge, auf den wirt-schaftsgeographisch geschulten Sinn wollen die beiden Anlegestellen am Ubanghi und Kongo durchaus keinen wohltuenden Eindruck machen. Auch wird kein gefälli-geres Moment in die Betrachtung der Neuerwerbung eingeführt durch die Belastung mit einer Etappenstraße für französische Truppen.«